Turon
15.01.2002, 00:10 |
@ Schlaufuchs Thread gesperrt |
Immerhin war der Richter dann doch in der Lage die"Tat" so zu konkretisieren,
daß die Maßnahme als rechstaatlicher Eingriff, meßbar und kontrollierbar bleibt.
Der Richter hätte sich aber mehr als eindeutig die Bezeichnung Hardware sparen können. Na ja ansonsten nicht zu beantstanden. Selbst der Zusatz:"...das vorgefundene Beweismaterial ist... auf anderer Weise sicherzustellen..." korrekt und begrenzt die Maßnahme hinreichend.
Jetzt prüfst Du noch ob eventuell Einziehung der Gegenstände in Frage kommt,
daß heißt der Rechner insgesamt als Einziehungsobjekt nach §94 des StPO in Frage kommt. Das ist aber scheinbar nicht der Fall.
Bespreche das ganze hinreichend mit dem Anwalt, baue Dir eventuell eine Verteidigung auf - und da würde ich, wenn ich es Dir so raten darf, eher auf den Tenor des Schriftstücks eingehen. Das heißt: konkret, die Publikation solcher Dinge haben keineswegs gleich volksverhetzerischen Charakter - da könnten wir alle ja längst mit von der Partie sein, sondern äußern eine Darstellung einer Verschwörungstheorie.
Für die Zukunft dagegen, solltest Du die Rechtslage bei Linkssetzung beachten und sich unter Umständen vom Inhalt distanzieren. Anzufechten wäre der Beschluß dennoch. Da die"immaterielle Güter" sich als Beweismaterial im Netz befinden,
hätte es einem Eingriff in Deine PC´s nicht bedurft. Die Datenauswertung
hätte auch örtlich erfolgen können, wo sich das aufgezeigte Material auch örtlich speichern ließe.
Ich halte jedenfalls die Beschlagnahme von Computern so oder so für Schwachsinn. Daten sind in der Regel Beweismaterialien. Nicht etwa PC´s.
Doch erkläre das mal einem Richter, der sein Essen erst umbringen muß,
bevor er es verspeist. ;)
Die exakte Formulierung war,"In dem Ermittlungsverfahren gegen (mich) wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§130) wird gemäß Â§Â§102, 105 StPO die Durchsuchung der Wohnung, (blablabla) nach Computer - Hard und Software mit den Schriften"WAL" und"Protokolle der Weisen von Zion" sowie"Rom und Jerusalem" angeordnet, da nach bisdherigen Ermittlungen zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen wird. Das vorgefundene Beweismaterial ist in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen."
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Euklid
15.01.2002, 00:53
@ Turon
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Re: @ Schlaufuchs |
>Immerhin war der Richter dann doch in der Lage die"Tat" so zu konkretisieren,
>daß die Maßnahme als rechstaatlicher Eingriff, meßbar und kontrollierbar bleibt.
>Der Richter hätte sich aber mehr als eindeutig die Bezeichnung Hardware sparen können. Na ja ansonsten nicht zu beantstanden. Selbst der Zusatz:"...das vorgefundene Beweismaterial ist... auf anderer Weise sicherzustellen..." korrekt und begrenzt die Maßnahme hinreichend.
>Jetzt prüfst Du noch ob eventuell Einziehung der Gegenstände in Frage kommt,
>daß heißt der Rechner insgesamt als Einziehungsobjekt nach §94 des StPO in Frage kommt. Das ist aber scheinbar nicht der Fall.
>Bespreche das ganze hinreichend mit dem Anwalt, baue Dir eventuell eine Verteidigung auf - und da würde ich, wenn ich es Dir so raten darf, eher auf den Tenor des Schriftstücks eingehen. Das heißt: konkret, die Publikation solcher Dinge haben keineswegs gleich volksverhetzerischen Charakter - da könnten wir alle ja längst mit von der Partie sein, sondern äußern eine Darstellung einer Verschwörungstheorie.
>Für die Zukunft dagegen, solltest Du die Rechtslage bei Linkssetzung beachten und sich unter Umständen vom Inhalt distanzieren. Anzufechten wäre der Beschluß dennoch. Da die"immaterielle Güter" sich als Beweismaterial im Netz befinden,
>hätte es einem Eingriff in Deine PC´s nicht bedurft. Die Datenauswertung
>hätte auch örtlich erfolgen können, wo sich das aufgezeigte Material auch örtlich speichern ließe.
>Ich halte jedenfalls die Beschlagnahme von Computern so oder so für Schwachsinn. Daten sind in der Regel Beweismaterialien. Nicht etwa PC´s.
>Doch erkläre das mal einem Richter, der sein Essen erst umbringen muß,
>bevor er es verspeist. ;)
> >
>
>Die exakte Formulierung war,"In dem Ermittlungsverfahren gegen (mich) wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§130) wird gemäß Â§Â§102, 105 StPO die Durchsuchung der Wohnung, (blablabla) nach Computer - Hard und Software mit den Schriften"WAL" und"Protokolle der Weisen von Zion" sowie"Rom und Jerusalem" angeordnet, da nach bisdherigen Ermittlungen zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen wird. Das vorgefundene Beweismaterial ist in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen."
Guten Tag Schlaufuchs!Bleibe zuerst mal ganz cool wie man so schön sagt auch wenn das aus der Ferne leichter gesagt ist wenn man nicht betroffen ist.Ich habe vor 3 Jahren einen Fall erlebt der mir die Haare zu Berg stellte.Immer wieder habe ich der Geschäftsführung gesagt um was für einen Staat es sich langsam aber sicher bei uns hier handelt.Ich erntete nur Kopfschütteln bis ich eines Tages live die Verhaftung von 4 Geschäftsführern aus einer Firma miterleben durfte.Was ich anschließend hören mußte hat mich in meiner meinung noch bestärkt.Nach 4 Wochen waren sie alle aus der Untersuchungshaft und das Verfahren wurde inzwischen eingestellt.Keine Entschuldigung,nichts dergleichen von der Staatsmacht.Wäre die zweite Ebene des Unternehmens damals nicht imstande gewesen die Firma provisorisch weiterzuführen wäre das Unternehmen gekippt.Da natürlich viele Aufträge dann nicht erteilt wurden weil man ja mit Verbrechern nichts zu tun haben wollte (Vorverurteilung)hat diese Angelegenheit echte Substanz der Firma gekostet.Die Firma ist noch am Leben und der Fall ging über die Presse.Mittlerweile hat mir der Geschäftsführer gesagt meine damaligen Einlassungen wären in der Tat richtig gewesen und kein Pessimismus.Ich fragte ob wir überhaupt noch in der Lage wären uns zu wehren.Ich empfinde mein Posting hier nicht als hetzerisch sondern als Aufklärung an die Bevölkerung.Wir sind momentan im Kriegszustand.Wer nicht mit uns ist der ist gegen uns.Wir haben nicht eine Minute vor zwölf sondern es ist bereits 5 Minuten nach zwölf.Eigentlich hätten wir die Gesetze von Schily verhindern müssen.Aber der Grund ist wie Baldur schon richtig gesagt hat daß wir nicht klar genug erkannt haben daß es hier nicht um Geldwäscher oder Drogen geht sondern um Möglichkeiten der Repressalien von Staatsseite gegen seine Bürger.Niemals hätte ich dies von einem ehemals grünen Minister erwartet aber dies war halt ein Irrtum.Hier sind Leute am Werk die Willkür zum Maßstab erheben.Es scheint die Meinung zu herrschen daß ein Mensch der ein verbotenes Buch liest nicht fähig ist über den Inhalt nachzudenken und ganz und gar nicht damit einverstanden sein kann mit dem Inhalt.Man scheint davon auszugehen daß man nur Bücher liest wenn man sich mit diesem Inhalt identifiziert.Einen größeren Unsinn gibt es nicht.Gerade die Beschäftigung mit dieser Literatur kann einem davon abhalten etwas falsches zu tun.Aber wir haben scheinbar zu lesen was irgendwer gestattet.Ausmachen kann ich den irgendwer schon!Nur deutlich sagen darf ichs nicht.Ich mag dieses Land jeden Tag ein Stück weniger.Das kann meine Heimat so nicht bleiben wenn diese Zustände weiterhin zunehmen.
Gruß EUKLID
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Baldur der Ketzer
15.01.2002, 01:41
@ Euklid
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Re: @ Schlaufuchs / Euklid |
>Eigentlich hätten wir die Gesetze von Schily verhindern müssen.Aber der Grund ist wie Baldur schon richtig gesagt hat daß wir nicht klar genug erkannt haben daß es hier nicht um Geldwäscher oder Drogen geht sondern um Möglichkeiten der Repressalien von Staatsseite gegen seine Bürger.Niemals hätte ich dies von einem ehemals grünen Minister erwartet aber dies war halt ein Irrtum.Hier sind Leute am Werk die Willkür zum Maßstab erheben.
Hallo, Euklid und Schlaufuchs, und alle sonstigen LeserInnen,
ich behaupte mal, daß hier niemand das Zepter des"Anklägers" erhebt, der nicht selbst oder im unmittelbaren Umfeld Erfahrungen dieser Art machen mußte.
Es ist einfach zu unglaublich, daß jemand, der sich nichts verwerfliches zu schulden kommen läßt, sich plötzlich mit der Staatsmacht konfrontiert sieht, und daß es sich nicht um bedauerliche Einzelfälle handelt, sondern um systembedingte Dauerzustände.
Ich habe keine Ahnung, aus welchen Motiven es die breite Ã-ffentlichkeit nicht zu interessieren scheint, Tatsache ist aber, daß es kein öffentlich auftretendes Bewußtstein dafür gibt, was gerade stattfindet. Und deswegen geht es seinen Gang.
Nehmen wir an, jemand wohnt in einem Stadtviertel, das seine Bewohnerschaft im Laufe der Zeit geändert hat.
Sagen wir, es ist zum Problemviertel geworden.
Es hilft rein gar nichts, Übergriffe zu beklagen und zu warten, bis man immer älter wird und den täglichen Spießrutenläufen immer tatenloser ausgeliefert ist.
Es hilft nur, wegzuziehen, selbst wenn man vor 40 Jahren sein klein Häuscken dort mit eigenen Händen mitgebaut hat.
Die Zeit hat sich geändert und Fakten lassen sich nicht umdeuten, nur weil sie einem nicht ins Konzept passen, keinen Ausweg erkennen lassen und unbequem sind.
Leute, die Kacke dampft, ohne, daß wir dafür verantwortlich sind, aber sie macht deswegen nicht vor uns Halt.
Wir müssen einsehen, daß alles Gesülze von Erfolgsmodellen (Müntefering) und achsotoller Rechtanstattlichkeit nur Augenauswischerei sind.
Und entsprechend danach handeln, wobei dies immer schwieriger wird, da man die Privatsphäre durchlöchert hat wie einen Käse.
Für mich steht nur eines fest, und zwar, daß es die gutgläubigen Dummguten schon immer voll erwischt hat - da möchte ich nicht dazugehören.
Beste Grüße vom Baldur
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Turon
15.01.2002, 02:58
@ Baldur der Ketzer
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Baldur und der Rest |
Bei uns muß man einfach klar und deutlich, auf irgendeiner Art und Weise
den Weg zu den Menschen finden.
Das Problem ist: die meisten Menschen haben Angst vor der Verfolgung,
ich nicht - ich nehme es einfach so wie es kommt.
Die meisten Menschen akzeptieren keine Beschuldigten. Denn die Beschuldigten werden als Täter angesehen. Genau das ist falsch. Mittlerweile ist das so,
daß so, daß man die Beschuldigten in vielen Fällen von Rechtsstreitigkeiten
die einfach nur Blödsinn sind eher als Opfer bezeichnen könnte. Opfer der
Beschuldigenden.
Dieser panische Angst selbst ins Gericht zu gehen um paar Fälle zu sehen,
erklärt doch alles.Wenn man mit Tonbandgeräten dorthin geht, werden Schranken auferlegt. Beweise gegen Richter? na das wäre ja was. Das muß man unterbinden.
Auf diese Leute da oben muß massivst Druck ausgeübt werden - schreibt denen
eine Postkarte, wenn Jemand beschuldigt wird - wir haben 700 Abgeordnete
bei denen via Mail mitgeteilt werden kann:
"...Jungs wenn Ihr endlich mal aufhört mit der Beschuldigung von unbescholtenen
Bürgern...", und wenn die Abgeordnete merken, daß Ihr Mailfach voll ist, dann
kann da was überhaupt erst erfolgen.
Habt Ihr Abgeordnete in der Staat? Ein Besuch bei ihm mit einer Akte von Fällen
der jeder Bürger mal tätigen sollte, damit der Typ merkt was los ist, über eine gewisse Dauer ist nötig.
Das nimmt etwa halbe Stunde Zeit in Anspruch, bringt aber irgendwann, wenn es wirklich alle machen auch Ergebnisse.
Es ist in der Tat so, wie ich bereits gesagt habe: ...wer hier bei uns von Freiheit spricht, der hat sie wahrhaftig nie kennengelernt....
Und zu einem weiteren Witz ist der Begriff Rechtsstaat verkommen:
hier versteht man unterm Rechtsstaat Rechte zu beschneiden.
BAP mit dem Lied"Widerlich" - das Ding ist vier Jahre alt, oder mehr.
Die wußten es schon damals. Kurz vor der Wahl landet Joschka zu Untersuchung
in der Presse - Zufall? Oder die andere? CDU Spendensumpf. Staatsanwalt stellt die Untersuchung ein. Hier gliech zwei bedenkliche Szenarien:
a) Kurz vor der Wahl;
b) kurz danach eingestellt;
Wozu man in übrigen in so einem Staat überhaupt noch zur Arbeit geht,
ist auch eine gute Frage.
Viele marschieren stolz durch die Gegend mit einem schwarzrotgold Aufkleber, aber Leute die ein"ich kämpfe für die Verfassung, für Rechsstaat" die betrachtet man mit müdem Lächeln. Da ist es wirklich wahrhaftig:
WAS SOLL DAS? mal auszusprechen.
Das Volk hinter der Oder hat das angeblich schlimmstes Regime bekämpft,
in dem er in die Gewehre gelächelt hat, und die Träger verspottete.
Jeder weiß bei uns, daß da oben Mist läuft - aber darüber endlich Konsens zu führen, das erachtet keiner für nötig.
Klebt Euch zu Spott noch so ein Abzeichen Solidarnosc auf der Jackeklappe, wenn es alle tun, dann werden die Jungs oben diesen passiven Widerstand
schon irgendwann verstehen.
Die Leute die da die Stimme erheben sind auch keine Störer.
Gruß.
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Baldur der Ketzer
15.01.2002, 03:04
@ Turon
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Re: nen Aufkleber anpappen? Oh nein |
Hallo, Turon,
ich hab mal Unterschriften gesammelt, als es bei den Europawahlen um die Maastricht-Entscheidung und den EURO ging.
CSU-Mitglieder trauten sich überhaupt nicht, zu unterschreiben, wegen Parteidisziplin.
Andere hatten massiv Angst, daß ihre Unterschrift Folgen hätte, irgendwo und irgendwann.
Man war sich zu 80% sicher, daß man erfaßt würde, wenn man sich aufmüpfig zeigt.
Man rechnete konkret mit Repressalien, auch wenn keiner wußte, wann und wie.
Das ist für mich DDR-light. Gewesen. Heute kannste das light durch medium ersetzen, und das fortissimso werden wir noch erleben.
Also, obwohl wir so ein freies Land sind, haben ganz normale Bürger ANGST, zu ihrer Meinung zu stehen.
Ganz toll.
Wer würde es da wagen, gegen die Willkür eines Richters mit seinem Namen offen Stellung zu beziehen?
Ein Anruf, eine Aktenfahne an Deinem Datensatz, und schwupps...........
aber das gabs ja nur im Ostblock.
Oder?
Beste Grüße vom Baldur
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Turon
15.01.2002, 06:04
@ Baldur der Ketzer
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Baldur |
Es nützt Dir nichts zu bemängeln, da muß man einfach als unbeirrter Pionier da stehen muß, selbst wenn man sich in gewisserweise zu Anfang untergräbt. Also bei uns fangen die Leute an, langsam mit den Zähnen zu knirschen.
Wer würde es da wagen, gegen die Willkür eines Richters mit seinem Namen offen Stellung zu beziehen?
Also insofern Du mich meinst: Ich habe im Internet manchen Nemax Pomesbuden
so auf den Füßen getreten, gegen Analystenhäuser wie Kant aus Göttingen,
daß ich davon ausgehen muß, daß wenn ich den Fall hier offen schildere,
bin ich dran. Deswegen - alles zu seiner Zeit. Ich nenne hier auch nicht den Richter - und das ist auch so gewollt, so stehen die alle unter Verdacht. ;)
es ist toll Du hast zwei Möglichkeiten sie zur Weißglut zu bringen.
Ein Anruf, eine Aktenfahne an Deinem Datensatz, und schwupps...........
Ja das mag sein, doch zum Glück hat das Volk ohne Land, was mal von einem
Oberrichter regiert wurde, der über alles richtete, noch paar Flecken
hinterlassen. Ferner: solange Du für das Rechtsstaatsprinzip bist und für die Verfassung kämpfst - so wird zwar sicher gegen Dich ermittelt, aber wenn der Staat dann wagen würde so eine Person vor Kadi zu führen, wenn der Mensch auch noch im Recht ist, wäre es Selbstverarschung.
Diese Leute muß man so küssen, daß der Stasischlagstock ihnen aus der Hand fällt. Da kann es zwar sein, daß Du wegen dem Kuß verurteilt wirst, aber
was da lernst - der Geküßte wird auf Dich an gleicher Stelle voller Sehnsucht auf Dich warten... ;) wenn er dann noch darf. Die Knutscherei ist herrlich, Baldur.
[b]Also ich kenne die Sitten, Baldur - mehr als mir lieb ist, nur bei uns galten sie denjenigen die ausreisen wollten. Die Ausnahme stellte die Zeit des
Ausnahmezustands - doch komischerweise wurde das Volk von der Armee eher geschützt.
Was CDU/CSU Mitgleider angeht, so muß ich sagen, daß die überschwängliche Linientreue eher der Verbundenheit zu Heimat zuzuschreiben. Die übrigen - na ja, die SPD-ler sind da nicht anders, und die Leute die den freien willen bekunden, sind entweder in der FDP, bei den Grünen, oder bei der PDS.
Aber das mit der DDR - da hast Du vollkommen recht. Vielleicht sollten wir wirklich anfangen diese Leute so bißchen zu verspotten.
Wer weiß, vielleicht werfe ich einen Buch als *.pdf Datei auf dem Markt.
500000 beste Richterwitze. Beispiele:
1) Auszug aus dem Beschluß des Amtsgerichts - Datensuche:
Die Durchsuchung und Beschlagnahme von Gegenständen nachfolgend"Dingen" genannt wird angeordnet, die Beschlagnahme von Räumen, wo sich die"Dinge" befinden, und von dem Bundesland auf dem die Räumlichkeiten stehen, sowie des Staates in dem sich das Bundesland befindet. Ferner wird als Beweismaterial der Telefonkabel benötigt mit dem der Beschuldigte mit dem Beschuldigten in Kontakt getreten sein kann, weil zu vermuten ist, daß er erheblich zur Straftataufklärung beitragen kann, und das sich dort im Kabel noch beweiserhebliche Daten befinden könnten, die vollständigkeitshalber benötigt werden. Die Kosten der Ausgrabung des Kabels von München nach Berlin über Ludwigsburg, Jena, Würzburg, Köln nach Lübeck, über Bremen nach Helgoland,(hier die Hochheitsrechte beachten) hat der Tatverdächtige zu tragen. Die Durchsicht hat der Staatsanwalt innerhalb von 25 Jahren zu erledigen, weil besondere Eile geboten ist.
Die Maßnahme ist auf verfassungsrechtlich verankerten Verhältnismäßigkeits-grundsatz angelehnt, denn immerhin bleibt dem Beschuldigten die Luft da.
Gemäß des Paragraphen §304 des StPO steht Ihnen die einfache Beschwerde offen,
aber schreiben sie nicht zu viel. Der Vollzug der Maßnahme wird dadurch jedoch nicht gehemmt.
Nach 25 Jahren:
Das Angebot der Staatsanwaltschaft:
Das Verfahren gegen Sie wird nach §153a wegen Mangel an öffentlichem Interesse
eingestellt, insofern Sie bereit sind der Einziehung der Gegenstände zuzustimmen und 100 DM an die Staatskasse zu zahlen. Ferner kaufen Sie mir noch einen Eis, dafür daß ich soviel Verständnis zeige, Sie Früchtchen.
Normalerweise bin ich nicht gewillt so gnädig zu sein.
2) Beschlagnahmeanordnung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen §130
In dem Ermittlungsverfahren gegen Schlaufuchs, wegen des Verdachts der Volksverhetzung, wird gemäß Â§102 und §105 die Durchsuchung der Wohnung,
und der PC Hard- und Software angeordnet. Sämtliche Gegenstände die eine Anreihung von jeweils 3 Buchstaben, die sich aus dem folgenden Titeln
WAL" und"Protokolle der Weisen von Zion" sowie"Rom und Jerusalem" ergeben,
sollen darauf untersucht werden ob es sich um Beweismaterial handeln könnte,
insbesondere ist vom Interesse der Weltatlas von Zion, damit die Ermittlungsbehörden auch den Weg nach Rom und Jerusalem finden, daß ebenfalls beschlagnahmt werden soll. (der Weg und die Orte).
Insofern ein Buch vorgefunden wird, daß die Protokolle der Weisen von Zyan,
bringen Sie es bitte gleich vorbei, da ich heute Nachmittag Zeit habe es zu lesen, auch wenn morgen der mehrfache Mordfall Peter X zur Verhandlung steht.
Das Buch soll gut sein.
Insofern auch weitere Daten vorzufinden sind, insbesondere Schriftstücke,
so sind sie genaustens zu durchlesen, und im Fundfall vom Monitor und der Festplatte mit einem scharfen Gegenstand auszuschneiden, aber passen Sie bitte auf, daß die Monitoroberfläche dabei nicht angekratzt wird.
Ja - gegen bißchen rumkaspern wird keiner was sagen. Und wenn ja - tja -
da Urheberrecht.
Wir haben jedenfalls die Behörden damit zu Wahnsinn getrieben, doch tun konnten sie gar nichts.
Baldur es ist einfach. Und Unanehmlichkeiten mußt Du einfach in Kauf nehmen.
;)
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hu
15.01.2002, 10:06
@ Euklid
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Re: @ Schlaufuchs |
>>Immerhin war der Richter dann doch in der Lage die"Tat" so zu konkretisieren,
>>daß die Maßnahme als rechstaatlicher Eingriff, meßbar und kontrollierbar bleibt.
>>Der Richter hätte sich aber mehr als eindeutig die Bezeichnung Hardware sparen können. Na ja ansonsten nicht zu beantstanden. Selbst der Zusatz:"...das vorgefundene Beweismaterial ist... auf anderer Weise sicherzustellen..." korrekt und begrenzt die Maßnahme hinreichend.
>>Jetzt prüfst Du noch ob eventuell Einziehung der Gegenstände in Frage kommt,
>>daß heißt der Rechner insgesamt als Einziehungsobjekt nach §94 des StPO in Frage kommt. Das ist aber scheinbar nicht der Fall.
>>Bespreche das ganze hinreichend mit dem Anwalt, baue Dir eventuell eine Verteidigung auf - und da würde ich, wenn ich es Dir so raten darf, eher auf den Tenor des Schriftstücks eingehen. Das heißt: konkret, die Publikation solcher Dinge haben keineswegs gleich volksverhetzerischen Charakter - da könnten wir alle ja längst mit von der Partie sein, sondern äußern eine Darstellung einer Verschwörungstheorie.
>>Für die Zukunft dagegen, solltest Du die Rechtslage bei Linkssetzung beachten und sich unter Umständen vom Inhalt distanzieren. Anzufechten wäre der Beschluß dennoch. Da die"immaterielle Güter" sich als Beweismaterial im Netz befinden,
>>hätte es einem Eingriff in Deine PC´s nicht bedurft. Die Datenauswertung
>>hätte auch örtlich erfolgen können, wo sich das aufgezeigte Material auch örtlich speichern ließe.
>>Ich halte jedenfalls die Beschlagnahme von Computern so oder so für Schwachsinn. Daten sind in der Regel Beweismaterialien. Nicht etwa PC´s.
>>Doch erkläre das mal einem Richter, der sein Essen erst umbringen muß,
>>bevor er es verspeist. ;)
>>
>>
>>
>>Die exakte Formulierung war,"In dem Ermittlungsverfahren gegen (mich) wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§130) wird gemäß Â§Â§102, 105 StPO die Durchsuchung der Wohnung, (blablabla) nach Computer - Hard und Software mit den Schriften"WAL" und"Protokolle der Weisen von Zion" sowie"Rom und Jerusalem" angeordnet, da nach bisdherigen Ermittlungen zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen wird. Das vorgefundene Beweismaterial ist in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen."
$$$ also jetzt mal ganz ehrlich: rom und jerusalem darf man ja wohl noch lesen. die protokolle haben natürlich eine unheilvolle rolle gespieltun d sind bekanntlich gefälscht:) r und j wird ja von einem herrn marzahn (WAL) fulltext-mäßig angeboten. nun, der ist entweder ein witzbold, extrem geltungssüchtig und macht ein geschäftchen mit leuten, die süchtig(richtiggehend süchtig!) nach verschwörungstheorien sind, oder, ja oder er hat ein kleines problem a la tete: *in der antarktis gibt es eine kampfstation von 4000 geflohenen gutdeutschen (non-nazis, denn die ns-leute wurden ja von den bösen eingesetzt), die mit alien-technologie bewaffnet im weltraum herumschwirren, große kampfbälle mit riesigen swastikas(wieso dat denn?) an der unterseite, reagan wußte davon.((die bälle gibt es schon seit 1944 und sie wurden häufig von us-kampfbomber-besatzungen beschrieben, sie konnten allerdings damals noch nicht attackieren ( etwas weiter hatten sie dann aber plötzlich kanonen an bord)). so kugeln die guten israelitischen deutschen( wir sind alle genetisch hochwertige israeliten, die sich damals (vor 4-2 tausend jahren) mit den nicht ganz so guten cro magnons herumbalgen mussten, die gibet nu nich mehr) durchs all.die us haben aber angst vor ihnen, daher das star-wars-programm usw. usw.*
lustige geschichten!wieso holt sich jemand so was auf die platte? viel zu gruselig fürs vorabendprogramm und die kinder verstehen die politischen bezüge doch noch gar nicht!
gruß
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SchlauFuchs
15.01.2002, 10:52
@ hu
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Re: @ Schlaufuchs |
>$$$ also jetzt mal ganz ehrlich: rom und jerusalem darf man ja wohl noch lesen. die protokolle haben natürlich eine unheilvolle rolle gespieltun d sind bekanntlich gefälscht:) r und j wird ja von einem herrn marzahn (WAL) fulltext-mäßig angeboten. nun, der ist entweder ein witzbold, extrem geltungssüchtig und macht ein geschäftchen mit leuten, die süchtig(richtiggehend süchtig!) nach verschwörungstheorien sind, oder, ja oder er hat ein kleines problem a la tete: *in der antarktis gibt es eine kampfstation von 4000 geflohenen gutdeutschen (non-nazis, denn die ns-leute wurden ja von den bösen eingesetzt), die mit alien-technologie bewaffnet im weltraum herumschwirren, große kampfbälle mit riesigen swastikas(wieso dat denn?) an der unterseite, reagan wußte davon.((die bälle gibt es schon seit 1944 und sie wurden häufig von us-kampfbomber-besatzungen beschrieben, sie konnten allerdings damals noch nicht attackieren ( etwas weiter hatten sie dann aber plötzlich kanonen an bord)). so kugeln die guten israelitischen deutschen( wir sind alle genetisch hochwertige israeliten, die sich damals (vor 4-2 tausend jahren) mit den nicht ganz so guten cro magnons herumbalgen mussten, die gibet nu nich mehr) durchs all.die us haben aber angst vor ihnen, daher das star-wars-programm usw. usw.*
>lustige geschichten!wieso holt sich jemand so was auf die platte? viel zu gruselig fürs vorabendprogramm und die kinder verstehen die politischen bezüge doch noch gar nicht!
>gruß
Also, zur Richtigstellung, Norbert macht keinen Pfennig mit dem Onlinebuch, eher umgekehrt, weil die Domain ja was kostet (Er hat eine Unkostenbeteiligung an der Sache). Außerdem ist das Buch eine Zusammenfassung seiner Kenntnisse aus dem Internet und seinen privaten Forschungen in einer recht umfangreichen Bibliothek mehr oder weniger historischer Bücher. Und das Buch war als eine Art Abschluß gedacht, es wird so z.B. keine Fortsetzung oder Ergänzung geben, es sei denn umwälzende Ereignisse müßten dokumentiert werden. Ansonsten akzeptiere ich deine Zusammenfassung mit einem Augenzwinkern ;-)
ciao!
SchlauFuchs
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SchlauFuchs
15.01.2002, 11:38
@ Turon
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Re: @ Schlaufuchs |
Hallo,
>Immerhin war der Richter dann doch in der Lage die"Tat" so zu konkretisieren,
>daß die Maßnahme als rechstaatlicher Eingriff, meßbar und kontrollierbar bleibt.
>Der Richter hätte sich aber mehr als eindeutig die Bezeichnung Hardware sparen können. Na ja ansonsten nicht zu beantstanden. Selbst der Zusatz:"...das vorgefundene Beweismaterial ist... auf anderer Weise sicherzustellen..." korrekt und begrenzt die Maßnahme hinreichend.
>Jetzt prüfst Du noch ob eventuell Einziehung der Gegenstände in Frage kommt,
>daß heißt der Rechner insgesamt als Einziehungsobjekt nach §94 des StPO in Frage kommt. Das ist aber scheinbar nicht der Fall.
>Bespreche das ganze hinreichend mit dem Anwalt, baue Dir eventuell eine Verteidigung auf - und da würde ich, wenn ich es Dir so raten darf, eher auf den Tenor des Schriftstücks eingehen. Das heißt: konkret, die Publikation solcher Dinge haben keineswegs gleich volksverhetzerischen Charakter - da könnten wir alle ja längst mit von der Partie sein, sondern äußern eine Darstellung einer Verschwörungstheorie.
In etwa so hatte ich mir das auch gedacht. Es geht mir nicht darum, zu streiten, ob ich es waar, ich weis, daß ich es war und stehe auch dazu. Aber der Totschlagparagraph 130 paßt einfach nicht, und auf die Protokolle müßte ein anderer angewendet werden, Verbotene Schriften oder sowas. Und da habe ich auch eine Ausrede.
>Für die Zukunft dagegen, solltest Du die Rechtslage bei Linkssetzung beachten und sich unter Umständen vom Inhalt distanzieren. Anzufechten wäre der Beschluß dennoch. Da die"immaterielle Güter" sich als Beweismaterial im Netz befinden,
>hätte es einem Eingriff in Deine PC´s nicht bedurft. Die Datenauswertung
>hätte auch örtlich erfolgen können, wo sich das aufgezeigte Material auch örtlich speichern ließe.
Ich kanns denen auch ausgedruckt zusenden, was mein Anwalt empfiehlt.
>Ich halte jedenfalls die Beschlagnahme von Computern so oder so für Schwachsinn. Daten sind in der Regel Beweismaterialien. Nicht etwa PC´s.
>Doch erkläre das mal einem Richter, der sein Essen erst umbringen muß,
>bevor er es verspeist. ;)
Außerdem ist es kein Beweiß, die Daten auf dem PC zu finden, weil, ich könnte mir es ja selbst nur heruntergeladen haben. Außerdem hab ich schon den Kripoleuten erklärt, daß der Rechner, mit dem ich die"Tat" so begangen habe, in der Form nicht mehr existiert; mir aber der Entzug der Rechner meinen Betrieb beinahe stilllegt.
>Die exakte Formulierung war,"In dem Ermittlungsverfahren gegen (mich) wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§130) wird gemäß Â§Â§102, 105 StPO die Durchsuchung der Wohnung, (blablabla) nach Computer - Hard und Software mit den Schriften"WAL" und"Protokolle der Weisen von Zion" sowie"Rom und Jerusalem" angeordnet, da nach bisdherigen Ermittlungen zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen wird. Das vorgefundene Beweismaterial ist in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen."
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