Kasi
17.01.2002, 11:12 |
MwSt. bei Gold+Silberkauf?! Ja oder Nein? Thread gesperrt |
Ich wollte nochmal fragen, ob mir jemand genauer Auskunft über die anfallende MwSt. bei Gold- und Silberkäufen geben kann, da ich dazu verschiedene Informationen bekommen habe.
Fällt diese jetzt an oder wovon hängt das ab. Wird die Steuer beim Kauf und Verkauf fällig und wie Vor-/Umsatzsteuer verrechnet?? Ich hab da als Privatperson ein Verständnisproblem mit.
Kasi
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Diogenes
17.01.2002, 11:18
@ Kasi
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Re: MwSt. bei Gold+Silberkauf?! Ja oder Nein? |
>Ich wollte nochmal fragen, ob mir jemand genauer Auskunft über die anfallende MwSt. bei Gold- und Silberkäufen geben kann, da ich dazu verschiedene Informationen bekommen habe.
In Ã-sterreich ist golderwerb Mwst-frei, da Gold als Zahlungsmittel gilt. Für Silber fallen 20 % Steuer an.
>Fällt diese jetzt an oder wovon hängt das ab. Wird die Steuer beim Kauf und Verkauf fällig und wie Vor-/Umsatzsteuer verrechnet?? Ich hab da als Privatperson ein Verständnisproblem mit.
Als Privatperson mußt du die Mwst. beim Kauf bezahlen. Beim Verkauf bekommst du die Nettopreis ohne Mwst.
>Kasi
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FlyingCondor
17.01.2002, 11:23
@ Kasi
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Re: MwSt. bei Gold+Silberkauf?! Ja oder Nein? |
>Ich wollte nochmal fragen, ob mir jemand genauer Auskunft über die anfallende MwSt. bei Gold- und Silberkäufen geben kann, da ich dazu verschiedene Informationen bekommen habe.
>Fällt diese jetzt an oder wovon hängt das ab. Wird die Steuer beim Kauf und Verkauf fällig und wie Vor-/Umsatzsteuer verrechnet?? Ich hab da als Privatperson ein Verständnisproblem mit.
Meines Wissens hängt es davon ab, ob das Goldstück oder das Silberstück das du erwirbst ein offizielles Zahlungsmittel ist oder nicht. Bei offiziellen Zahlungsmitteln darf keine MwSt. verlangt werden. Das hat allerdings auch Ermessensgrenzen wie ich neulich gesehen habe. Die Goldmark beispielsweise war anfangs wohl steuerfrei, ist aber vom Wert inzwischen so stark gestiegen, dass die Regelung ausfällt und MwSt. fällig wird.
Handelt es sich nicht um ein offizielles Zahlungsmittel, z.B. um Barren, wird die MwSt. eigentlich fällig.
Cya
Condor
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Standing Bear
17.01.2002, 11:39
@ Kasi
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Re: MwSt. bei Gold+Silberkauf?! Ja oder Nein? |
>Ich wollte nochmal fragen, ob mir jemand genauer Auskunft über die anfallende MwSt. bei Gold- und Silberkäufen geben kann, da ich dazu verschiedene Informationen bekommen habe.
>Fällt diese jetzt an oder wovon hängt das ab. Wird die Steuer beim Kauf und Verkauf fällig und wie Vor-/Umsatzsteuer verrechnet?? Ich hab da als Privatperson ein Verständnisproblem mit.
>Kasi
Goldmünzen, die ges.ZM ist, sind ohne MWST zu kaufen, Barren auch ohne,
Silbermünzen, die ges.ZM sind --> 7%, Silberbarren 16%.
Gruß
SB
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Kasi
17.01.2002, 11:42
@ Diogenes
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Re: MwSt. bei Gold+Silberkauf?! Ja oder Nein? |
>In Ã-sterreich ist golderwerb Mwst-frei, da Gold als Zahlungsmittel gilt. Für Silber fallen 20 % Steuer an.
Und wie sieht das in Deutschland aus??
>Als Privatperson mußt du die Mwst. beim Kauf bezahlen. Beim Verkauf bekommst du die Nettopreis ohne Mwst.
Das heißt, Gold ist MwSt.-pflichtig?! Damit wäre ja das mindeste was reinzuholen wäre der Spread von 10% plus 16% MwSt. bevor sich die Investition rechnet, oder?? 25% Aufschlag sind aber schon saftig bei allem Optimismus. Da kommt man nicht drumherum??
Warum werden Gold und Silber eigentlich so verschieden behandelt??
Kasi
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JüKü
17.01.2002, 11:56
@ Kasi
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Re: MwSt. bei Gold+Silberkauf?! Ja oder Nein? |
>>In Ã-sterreich ist golderwerb Mwst-frei, da Gold als Zahlungsmittel gilt. Für Silber fallen 20 % Steuer an.
>Und wie sieht das in Deutschland aus??
>>Als Privatperson mußt du die Mwst. beim Kauf bezahlen. Beim Verkauf bekommst du die Nettopreis ohne Mwst.
>Das heißt, Gold ist MwSt.-pflichtig?! Damit wäre ja das mindeste was reinzuholen wäre der Spread von 10% plus 16% MwSt. bevor sich die Investition rechnet, oder?? 25% Aufschlag sind aber schon saftig bei allem Optimismus. Da kommt man nicht drumherum??
>Warum werden Gold und Silber eigentlich so verschieden behandelt??
>Kasi
auf der Seite der Dresdner, s. Linkforum, siehst du, wo MwSt anfällt und wo nicht.
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Diogenes
17.01.2002, 12:49
@ Kasi
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Re: MwSt. bei Gold+Silberkauf?! Ja oder Nein? |
Hi Kasi,
>Das heißt, Gold ist MwSt.-pflichtig?!
Nein, Gold ist Mwst-frei, Silber Mwst.-pflichtig.
>Damit wäre ja das mindeste was reinzuholen wäre der Spread von 10% plus 16% MwSt. bevor sich die Investition rechnet, oder?? 25% Aufschlag sind aber schon saftig bei allem Optimismus.
Gewinn gibt es erst wenn alle Kosten abgedeckt sind, das ist überall so. Wenn man nicht davon überzeugt ist, die Kosten abdecken zu können, dann darf man nicht investieren.
Bei Gold ist nur der Spread reinzuholen. Wenn Angebot und Nachfrage inetwa bleiben wie sie sind und man die ZB-Verkäufe wegnimmt, kommt man locker auf einen goldpreis von 400-600 $/Unze. Ich meine, da ist der Spread drinnen.
>Da kommt man nicht drumherum??
Bei Silber nur, wenn man als Unternehmen kauft. Dann kann man die Mwst. als Vorsteuer abziehen. Dazu muß man dann aber das Silber in die Bilanz nehmen. Der Verkauf ist steuerneutral, aber die Kursgewinne müssen versteuert werden.
Ich für meinen Teil bleibe lieber anonym, zahle die Mwst. und kassiere dafür eien eventuelle Gewinn steuerfrei. Aber jeder wie er will.
>Warum werden Gold und Silber eigentlich so verschieden behandelt??
Gold gilt als Zahlugnsmittel, Silber als Ware/Rohstoff. That's the law.
>Kasi
Gruß
Diogenes
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Herbi, dem Bremser
17.01.2002, 13:47
@ Kasi
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Re: MwSt. bei Gold+Silberkauf?! Ja oder Nein? - EUR-LEX hat's gerichtet (mLs) |
Hi Kasi,
anbei zwei Links.
hdrauch wohnsitzt in Austria und auktioniert mit Münzen.
Die EUR-LEX lässt es geschehen in Luxemburg.
Am Ende des Gesetzestextes werde ich dich fragen, ob noch alles klar ist ;-)
Grobe Linie, wie schon unten gepostet:
Als Privatier zahlst du MwSt auf Silberbarren und bekommst sie beim Verkauf nicht wieder. Das war in Tütschland beim Barrengold und nicht mehr umlauffähigen Münzen bis 1997 auch so, ist aber für/wegen Euroland egalisiert, hier: abgeschafft worden, weil in vielen Mitgliedsländern keine MwSt aufs Gold bestand. Daher der Link auf den EUR-LEX-Text zum Genießen.
Gruß
Herbi
http://www.hdrauch.com/deutsch/info_aukt.html#mwst
Wie hoch ist die zu zahlende Mehrwertsteuer?
Prinzipiell sind numismatische Münzen in Gold und Silber mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %, (für Kunden wohnhaft in Deutschland von 7 %) belastet. Goldmünzen deren Zuschlagpreis plus Aufgeld geringer ist als das zweieinhalbfache des Metallpreises unterliegen dem normalen Mehrwertsteuersatz von 20 % (bzw. in Deutschland von 16 %) da diese nicht als numismatische Münzen gewertet werden. Goldmünzen ab 1800 mit einem Feingehalt von mindenstens 900 fein, die gesetzliches Zahlungsmittel gewesen waren oder noch sind, sind mehrwertsteuerfrei, wenn der Zuschlagpreis plus Aufgeld den Goldwert der Münze nicht mehr als um 80 % übersteigt. Übersteigt der Preis diese 80 %, so muß eine Mehrwertsteur von 20 % eingehoben werden.
http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1998/de_398L0080.html
Geltendes Gemeinschaftsrecht
Dokument 398L0080
398L0080
Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG - Sonderregelung für Anlagegold
Amtsblatt Nr. L 281 vom 17/10/1998 S. 0031 - 0034
..
Nach der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (4) sind Umsätze von Gold im Prinzip steuerpflichtig; aufgrund der Ausnahmeregelung, die in Artikel 28 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang F Nummer 26 der genannten Richtlinie für eine Übergangszeit vorgesehen ist, können die Mitgliedstaaten jedoch Umsätze von Gold, das nicht für industrielle Zwecke bestimmt ist, weiterhin von der Steuer befreien.
...
Angesichts der möglichen Verwendung von Gold sowohl zu gewerblichen als auch zu Anlagezwecken ist es erforderlich, für Händler die Möglichkeit vorzusehen, für eine normale Besteuerung zu optieren, wenn ihre Tätigkeit entweder in der Herstellung von Anlagegold oder in der Umwandlung von Gold in Anlagegold oder aber im Großhandel mit solchem Gold besteht und sie im Rahmen ihres üblichen Handels Gold zu gewerblichen Zwecken liefern.
Aufgrund der doppelten Verwendungsmöglichkeit von Gold können neue Steuerhinterziehungs- und Steuerumgehungsmöglichkeiten entstehen, die effiziente Kontrollmaßnahmen der Mitgliedstaaten erforderlich machen
...
Artikel 1
In die Richtlinie 77/388/EWG wird folgender Artikel 26b eingefügt:
"Artikel 26b
Sonderregelung für Anlagegold
A. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie und unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften bedeutet 'Anlagegold':
i) Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel, unabhängig davon, ob es durch Wertpapiere verbrieft ist oder nicht. Die Mitgliedstaaten können kleine Goldbarren oder -plättchen mit einem Gewicht von höchstens 1 g von der Regelung ausnehmen;
ii) Goldmünzen,
- die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen,
- die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden,
- die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und
- die üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 v. H. übersteigt.
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten solche Münzen als nicht aus numismatischem Interesse verkauft.
B. Sonderregelungen für Umsätze mit Anlagegold
Die Mitgliedstaaten befreien von der Mehrwertsteuer die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über Sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird, sowie Terminkontrakte und im Freiverkehr getätigte Terminabschlüsse mit Anlagegold, die zur Übertragung eines Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Anlagegold führen.
Die Mitgliedstaaten befreien ferner Dienstleistungen von im Namen und für Rechnung Dritter handelnden Vermittlern, wenn diese die Lieferung von Anlagegold an ihre Auftraggeber vermitteln.
..
E. Besondere Auflagen für Anlagegoldhändler
Die Mitgliedstaaten stellen zumindest sicher, daß Anlagegoldhändler Geschäfte größeren Umfangs mit Anlagegold aufzeichnen und die Unterlagen aufbewahren, um die Feststellung der Identität der an diesen Geschäften beteiligten Kunden zu ermöglichen.
Die Händler haben diese Unterlagen mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.
..
Artikel 4
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
..
Artikel 5
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
..
Geschehen zu Luxemburg am 12. Oktober 1998.
Im Namen des Rates
Der Präsident
R. EDLINGER
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pecunia
17.01.2002, 16:09
@ Diogenes
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Hochinteressant,... |
>Gold gilt als Zahlugnsmittel, Silber als Ware/Rohstoff. That's the law.
Das ist toll! Aber wo steht denn das so expliziet geschrieben?
Meines Wissens ist nur der EURO, und nur der, gesetzliches Zahlungsmittel. Ich lasse mich aber GERNE eines besseren belehren!
Liebe Gruesse
pecunia
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Diogenes
17.01.2002, 16:55
@ pecunia
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Re: Hochinteressant,... |
>
>>Gold gilt als Zahlugnsmittel, Silber als Ware/Rohstoff. That's the law.
>Das ist toll! Aber wo steht denn das so expliziet geschrieben?
>Meines Wissens ist nur der EURO, und nur der, gesetzliches Zahlungsmittel. Ich lasse mich aber GERNE eines besseren belehren!
>Liebe Gruesse
>pecunia
Hi pecunia,
Du hast schon recht, nur der Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel in der EU. Niemand ist Verpflichtet Gold als Zahlungsmittel anzunehmen.
In Ã- war Golderwerb immer steuerfrei, mit der Begründung, daß es Zalungsmittel sei. Ich glaube das hat man vorallem gemacht, um den Leuten Vertrauen in den Schilling zugeben. So nach dem Motto: Wir, die Politiker ermöglichen euch die Schillinge kostengünstig in Gold zu tauschen, so sehr sind wir vom Schilling überzeugt.
Man muß verstehen, daß nach dem 2. Weltkrieg die meisten Leute gebrannte Kinder in Sachen Papiergeld waren. Zudem lag das Land in Schutt und Asche. Vertrauensbildung tat also Not.
Und so ist es geblieben, bis wir der EU beigetreten sind. die Eu wollte zuerst, daß auch bei uns Gold mit Mwst. belegt wird. Das haben sich die Politiker aber dann doch (noch?) nicht getraut. Im Zuge des Beitritts mußte die Anonymität von Sparbüchern abgeschafft werden, was vielen Leuten sehr sauer aufgestoßen ist und weiterhin aufstößt (Der Ã-sterreicher läßt sich nicht gerne in die Karten schauen, er mißtraut der Politik prinzipiell). Da war also kein Nachgeben mehr für unsere Vertreter drinnen, zudem war meines Wissens, der Golderwerb auch in einigen anderen EU-Ländern steuerfrei.
Daher hat man dann auf Eu-Ebene dann einen Kompromiß gemacht und eine Sonderregelung für Anlagegold getroffen, die dieses von der Steuer befreit. Hier wird Gold nicht mehr als"Zahlungsmittel" bezeichnet sondern als"Anlagegold". Den genauen Wortlaut dieser Regelung, hat Herbi weiter oben hereingestellt.
Gruß
Diogenes
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pecunia
17.01.2002, 18:25
@ Diogenes
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Re: Hochinteressant,... |
Hi Diogenes,
Danke fuer die ausfuehrliche Antwort. Bis Anfang der 90er muss in D das Gold wohl prinzipiell der Maerchensteuer unterlegen haben. Mit welcher Begruendung die dann schlussendlich aufgehoben wurde ist mir nicht bekannt. Kann da jemand weiterhelfen???
Evtl. schon die Vorbereitung, mit Gold gegen den Dollar zu kaempfen? Sollte den Europaeern/Deutschen so der Goldkauf schmackhafter gemacht werden?
Wie komme ich auf 'Kampf gegen den Dollar'? Naja, da waere z.B. der Euro. Und da waere NATUERLICH das Washington-Agreement, das den bekannten Gold-Spike ausloeste. Hmmm, schickt sich Europa vielleicht allen Ernstes an neue Fuehrungsmacht zu werden? Schroeders gehabe mit den Bundeswehrtruppen wuerde auch ganz gut zu diesem Szenario passen.
How knows...
Liebe Gruesse
pecunia
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pecunia
17.01.2002, 18:31
@ pecunia
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Tschuldigung, hatte herbis Beitrag noch nicht gelesen (owT) |
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Herbi, dem Bremser
17.01.2002, 22:56
@ pecunia
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Re: Hochinteressant,... Münzige MwSt in D bis 1997. Dann kam die EUR-Lex |
>Bis Anfang der 90er muss in D das Gold wohl prinzipiell der Maerchensteuer unterlegen haben.
Hi pecunia,
eben bis 1997. Bis dahin hat"man" sich beim Aufbau einer Anlage mit"Umlauf"-Münzen"beholfen", wo MwSt-frei waren.
Nebenbei:
Die Kanadier fingen dann mit fnf-Münzen an: 999,9 (four nine fine), also Feingold/Barrengold. Vorher war das Münzgold"schmutziger". Der Kruegerrand wird auch heute noch aus"nur" 22 Karat geprägt. Könnte später mal beim Verkaufenwollen als Mäkelgrund angeführt werden. Münzen haben ja bekanntlich immer einen (kleinen) Aufschlag beim Kaufen, weil sie z.B. poliert sind und 'ne Platikdose drumherum ist - oder plötzlich einen Abschlag, weil sie verkratzt etcpp sein sollen.
Gruß
Herbi
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