R.Deutsch
24.01.2002, 14:29 |
e-dinar @Theo Stuss Thread gesperrt |
Hallo Theo,
ich habe Herrn Hirsch und Herrn Dahinten in Potsdam kennen gelernt. Die Truppe machte auf mich einen absolut seriösen Eindruck. Ich bin ganz sicher, dass die Dich nicht um 2000 Mark betrügen. Im übrigen haben die nichts mit e-gold zu tun, außer dass sie eine Lizenz für die Software genommen haben. Die haben also mit e-gold soviel zu tun, wie Du mit Mikrosoft.
Ich halte es allerdings für hirnrissig (tschuldigung) jetzt ausgerechnet e-dinar zu wählen von 6 oder 7 Alternativen für elektronisches Gold. Jeder kann sich doch denken, wie die jetzt gejagt und gefilzt werden und deshalb wahrscheinlich abgetaucht sind. Ich vermute mal, Deine 2000 sind samt Adresse direkt zum FBI oder CIA umgeleitet worden und Du bist halt noch nicht mit der Prüfung dran, weil die sich ja auch nicht gleich um jedes kleine Würstchen kümmern können. Hast Du mal unkorrekte Bemerkungen hier gemacht, so wie ich? Wäre schon ein Häkchen im Raster.
Natürlich werden auch bei den elektronischen Zahlungsmitteln sich Betrüger tummeln (nicht so große wie der Staat aber immerhin), aber die e-dinar Leute gehören sicher nicht dazu (müsste mich sehr täuschen). Der Islam hat nämlich auch eine ausgesprochen moralische Seite, habe ich gelernt. Muslime haben jedenfalls nicht von Gott die ausdrückliche Erlaubnis, Andersgläubige zu betrügen.
Gruß
Reinhard
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nereus
24.01.2002, 14:34
@ R.Deutsch
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Re: e-dinar - Reinhard! Dein LKW-Platz scheint mir auch recht sicher zu sein ;-) (owT) |
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Theo Stuss
24.01.2002, 14:58
@ R.Deutsch
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Re: erst einmal Dank für die Antwort |
Hallo Reinhard,
mir geht es nicht nur um Betrug. Ich hatte eher noch ein zweites Gefühl, daß die mein Geld gar nicht wollen, weil ich kein Moslem bin. Daß es im Islam kein Verbot gibt, Angehörige anderer Religionen nicht zu betrügen, stimmt aber nicht. Gilt auch für den Talmud.
Aber, wie gesagt, ich glaube, die wollen meine €2500 nicht. Die Abwicklung stinkt mir einfach. Ich habe immer nur mündliche Zusagen, daß das Geld angekommen ist. Auf alle Vorschläge von meiner Seite, daß Geld über die e-gold-Plattform zu buchen, wenn es halt ein Software-Upgrade bei e-dinar gibt, kam immer nur der Vorschlag,"Wir schicken das Geld zurück, wenn es sein muß". Im übrigen haben Moritz Gubler und Hirsch zugegeben, sie hätten operativ nichts zu sagen.
Mir scheint es offensichtlich, daß die mit"Ungläubigen" seit dem 11.9.2001 nichts mehr am Hut haben, trotz Kontaktpersonen wie Hirsch.
Ich habe jedenfalls die Lust verloren. Tilo Hirsch habe ich eine Frist bis Mitte Februar gesetzt.
Gruß,
Theo
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R.Deutsch
24.01.2002, 15:24
@ Theo Stuss
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Re: Gratuliere - Theo |
zu dem Satz:
Daß es im Islam kein Verbot gibt, Angehörige anderer Religionen nicht zu betrügen, stimmt aber nicht.Gilt auch für den Talmud.
R
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Theo Stuss
24.01.2002, 15:46
@ R.Deutsch
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Welche Erfahrungen hast Du mit Omnipay? (owT) |
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R.Deutsch
24.01.2002, 18:42
@ Theo Stuss
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Re: Keine - owT |
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R.Deutsch
24.01.2002, 18:45
@ nereus
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Re: Fahre gern mit Dir mal LKW:-) -owT |
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dottore
24.01.2002, 19:47
@ R.Deutsch
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Re:"Wehe jedem Lästerer, Verleumder!" (Sure 104,1). (owT) |
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R.Deutsch
24.01.2002, 20:38
@ dottore
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Re: Wat isn? |
Lieber dottore,
ich schließe daraus, Du hast den Satz verstanden. Ich habe Probleme damit. Eine dreifache Verneinung ist eine Verneinung, oder? Also stimmt er mir zu. Du scheinst das Gegenteil anzunehmen. Vielleicht hat Theo ja die Güte uns mal zu erklären, was er wirklich sagen wollte, mit dem Satz.
Gruß
R
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Theo Stuss
24.01.2002, 21:05
@ R.Deutsch
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Hab' mich halt verschrieben, was sonst. |
Also, es gibt im Islam kein Betrugsverbot, das das Hintergehen von Ungläubigen mit Strafen sanktioniert.
Ganz im Gegenteil, es ist ausdrücklich erlaubt, den Ungläubigen gegenüber jede Art von Verstellung zu benutzen, oder sie zu betrügen. Diese Masche hat einen Namen und nennt sich Taqiya.
Gute Nacht,
Theo
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R.Deutsch
24.01.2002, 21:28
@ Theo Stuss
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Re: Aber was hast Du nun gemeint? |
Lieber Theo,
Du schreibst:
Also, es gibt im Islam kein Betrugsverbot, das das Hintergehen von Ungläubigen mit Strafen sanktioniert.
Willst Du sagen, es gibt zwar ein Betrugsverbot, aber nicht eines das mit einer speziellen Strafe verbunden ist? Warum sprichst Du so Doppelzüngig und sagst nicht klar was Du meinst?
Wann darf ein Muslim diese Art von Verstellung (Taquiya) benutzen oder betrügen? Jederzeit gegen Andersgläubige, oder nur im Krieg?
Ist es den Muslimen erlaubt von Andersgläubigen Zinsen zu nehmen, von Muslimen aber nicht, oder dürfen sie auch von Andersgläubigen keine Zinsen nehmen?
Ich denke, wir sollten hier gemeinsam nach Wahrheit suchen.
Gruß
R
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black elk
24.01.2002, 22:13
@ Theo Stuss
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taqiya |
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<ul> ~ Taqiya</ul>
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nereus
24.01.2002, 22:25
@ R.Deutsch
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Re: Aber was hast Du nun gemeint? - die nehmen sich alle nicht viel, leider |
Hallo Reinhard!
Bin zwar weder Bibel-, Talmud- oder Koranfest wage aber dennoch ein kurzes Statement.
Hinterher kann man mich ja wieder zerfleischen wenn man will. ;-)
Du schreibst: Wann darf ein Muslim diese Art von Verstellung (Taquiya) benutzen oder betrügen?
Immer dann wenn es langfristigen Interessen des Islam dient ist eine kurzfristige Verstellung/Lüge erlaubt. Dies wird in der Tat empfohlen.
Es steht aber nur in der Scharia (Gesetze/Vorschriften) und nicht im Koran.
Die Scharia enthält ja auch die Strafvorschriften und ist ziemlich verschärft.
Daher ist den Fundamentalisten und ihrer fanatischen Frömmigkeit - wenn man diesen Begriff in dieser Hinsicht überhaupt noch gebrauchen darf - wirklich mit großer Vorsicht zu begegnen.
Theo, bitte korrigieren wenn falsch.
Es ist immer dasselbe.
Der Glaube an sich ist das eine, was dann daraus gemacht wird das andere.
Ich denke, wir sollten hier gemeinsam nach Wahrheit suchen.
Ja, da hast Du ganz sicher recht.
Aber wenn es wirklich um die Wahrheit geht müssen alle Bücher auf den Tisch und da sehe ich wieder große Bedenken.
Das darf man dann wieder nicht so sagen oder bla blabla.
Wo das Problem liegt brauche ich Dir sicher nicht zu erklären.
Das sage ich Dir allerspätestens auf dem LKW.
;-)
mfG
nereus
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Theo Stuss
25.01.2002, 09:09
@ R.Deutsch
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Re: Aber was hast Du nun gemeint? |
Hallo Reinhard,
>Also, es gibt im Islam kein Betrugsverbot, das das Hintergehen von Ungläubigen mit Strafen sanktioniert.
>Willst Du sagen, es gibt zwar ein Betrugsverbot, aber nicht eines das mit einer speziellen Strafe verbunden ist? Warum sprichst Du so Doppelzüngig und sagst nicht klar was Du meinst?
Was ist daran doppelzüngig? Der Islam befindet sich immer im Krieg gegen die Ungläubigen und alle Paradiessucher haben daran teilzunehmen.
>Wann darf ein Muslim diese Art von Verstellung (Taquiya) benutzen oder betrügen? Jederzeit gegen Andersgläubige, oder nur im Krieg?
Betrug und Verstellung sind daher jederzeit erlaubt, wenn es dem Islam nützt, sogar Pflicht.
>Ist es den Muslimen erlaubt von Andersgläubigen Zinsen zu nehmen, von Muslimen aber nicht, oder dürfen sie auch von Andersgläubigen keine Zinsen nehmen?
Da mußt Du Raddatz fragen.
Im Alten Testament ist es Juden erlaubt von Fremden Zinsen zu nehmen, aber nicht von Volksgenossen. Betrug ist grundsätzlich verboten. Seltsamerweise erlaubt aber der Talmud den Betrug von Nichtjuden, was ein offensichtlicher Gegensatz zum Alten Testament ist.
Tschö,
Theo
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