Trueffel-Ferkel
24.01.2002, 21:51 |
Finanzamt / Steuererklärung: Einige Fragen... Thread gesperrt |
Falls jemand diese Fragen eindeutig beantworten kann, so fände ich dies toll.
Es ist ja alles so furchtbar, wenn man die letzten Jahre anhand der Belege nochmal so Revue passieren lässt:-(...aber auch lehrreich, sehr lehrreich sogar... ;-)
Ich schulde noch die Einkommensuererklärung bis einschlieslich 1999. Eigentlich no big deal, bin interessanterweise bisher nicht gemahnt worden. Zum Jahresende 2001 habe ich es nun endlich geschafft alle Belge von Börsendeals zu ordnen und auszuwerten, sprich - ich habe auf einem selbst gebauten Excel-Sheet eine Gewinn&Verlustrechnung aufgestellt. Danach wurde es dann erst mal schwierig, denn:
1. Frage:
Muss ich, darf ich, sollte ich immer die Spesen des Brokers gleich mit einregnen oder nicht.
2. Frage:
Kommen solche Ausgaben wie z.B. Rechnung vom EW-ABO auch ganz einfach mit auf die Verlust/KostenSeite?
3. Frage:
Stimmt es wirklich, daß alle Verluste nicht nur auf das Folgejahr sondern auch weiter vorgetragen werden dürfen? Z.B. Verluste 1999 auf 2000, da dort weitere Verluste, Vortrag auf 2001. Da dort + - Null, weiterer Vortrag auf die (hoffentlich) Gewinne 2002...???
Ja - ok - jetzt kennt auch jeder schon so meine ungefähre Performance...:-)
4. Frage:
Wenn OS mal kreppiert sind (Restwert 0,001 Euro) muss man sie vor Verfallstag tatsächlich dem Emmittenten zurückverkaufen um dem Finanzamt den Verlust darstellen zu können oder geht dies auch einfacher und billiger?
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Tja - vielleicht sind Antworten auf diese Fragen ja auch für andere noch interessant. Es muss doch hier einige Cracks geben, die das alles schon längst durcherxerziert haben.
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5. & letze Frage:
Hat jemand ein besseres bewährtes Arbeitsblatt für Gewinn & Verlust, daß schonmal vom Finanzamt akzeptiert wurde?
Falls ja - mir evtl. eine Kopie, die sie/er mir auf meine e-mail Adresse schicken könnte? Meines ist doch nicht so doll...
e-mail: trueffelferkel@web.de
Es ist ja alle so furchtbar.....:-(...aber auch lehrreich, sehr, sehr lehrreich...:-)
Dank & Gruß an die Gemeinde...
tf
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McSpek
24.01.2002, 23:32
@ Trueffel-Ferkel
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Re: Finanzamt / Steuererklärung: Einige Fragen... |
>1. Frage:
>Muss ich, darf ich, sollte ich immer die Spesen des Brokers gleich mit einregnen oder nicht.
----- ja, kannst Du machen
>2. Frage:
>Kommen solche Ausgaben wie z.B. Rechnung vom EW-ABO auch ganz einfach mit auf die Verlust/KostenSeite?
----- läuft extra unter Werbungskosten
>3. Frage:
>Stimmt es wirklich, daß alle Verluste nicht nur auf das Folgejahr sondern auch weiter vorgetragen werden dürfen? Z.B. Verluste 1999 auf 2000, da dort weitere Verluste, Vortrag auf 2001. Da dort + - Null, weiterer Vortrag auf die (hoffentlich) Gewinne 2002...???
------ Ja, ab dem Jahr, ab dem die Vortragsmöglichkeit eingeräumt wurde. War es 1999 oder 2000?
>4. Frage:
>Wenn OS mal kreppiert sind (Restwert 0,001 Euro) muss man sie vor Verfallstag tatsächlich dem Emmittenten zurückverkaufen um dem Finanzamt den Verlust darstellen zu können oder geht dies auch einfacher und billiger?
---- weiß ich auch nicht
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André
25.01.2002, 00:48
@ McSpek
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Re: Finanzamt / Steuererklärung: Einige Antworten |
>>1. Frage:
>>Muss ich, darf ich, sollte ich immer die Spesen des Brokers gleich mit einregnen oder nicht.
>----- ja, kannst Du machen
>
>>2. Frage:
>>Kommen solche Ausgaben wie z.B. Rechnung vom EW-ABO auch ganz einfach mit auf die Verlust/KostenSeite?
>----- läuft extra unter Werbungskosten
>
>>3. Frage:
>>Stimmt es wirklich, daß alle Verluste nicht nur auf das Folgejahr sondern auch weiter vorgetragen werden dürfen? Z.B. Verluste 1999 auf 2000, da dort weitere Verluste, Vortrag auf 2001. Da dort + - Null, weiterer Vortrag auf die (hoffentlich) Gewinne 2002...???
>------ Ja, ab dem Jahr, ab dem die Vortragsmöglichkeit eingeräumt wurde. War es 1999 oder 2000?
>
>>4. Frage:
>>Wenn OS mal kreppiert sind (Restwert 0,001 Euro) muss man sie vor Verfallstag tatsächlich dem Emmittenten zurückverkaufen um dem Finanzamt den Verlust darstellen zu können oder geht dies auch einfacher und billiger?
>---- weiß ich auch nicht
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zu punkt 3 ein Jahr Verlustrücktrag möglich, dann Vortrag.
Ab derzeit dann Halbwertverfahren berücksichtigen, d.h. Verluste nur zu 50% und Gewinne nur zu 50% zu versteuern.
Punkt 4: richtig Verkaufsbeleg muß dasein, sonst reiner Vermögensverlust, der der Privatspäre zugerechnet wird.
Zu 1.
kannst Du nicht, sondern mußt alle Ankaufsspesen zu den Anschaffungskosten gleich mitrechnen.
Excel Spalten:
Käufe
datum WKN Name Stück Anschaffungssumme (in Negativzahl) Rechnerischer Anschaffungspreis (in Negativzahl, wenn Teilverkauf)
dann daneben Verkaufsspalten:
datum Stück Erlös Steuerlicher Erfolg
und schon hast dUS ergebnis. Achtung auf Spekufrist achten, ggf. durchschnittliche Anschaffungskosten und Limitgebühren, die gesondert belastet werden, gleich als Minusposten unter Erfolg aufführen.
Na denn vieel spaß. Wer viel zockt, macht sich halt viel Arbeit.
Bei reinen Fututr Geschäften wird´s allerdings etwas schwieriger, haste aber wohl nicht.
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Trueffel-Ferkel
25.01.2002, 08:35
@ Trueffel-Ferkel
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McSpek & Andre: Thanks! Das hilft mir schon weiter! (owT) |
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