Jacques
04.02.2002, 21:55 |
Private Vorsorge / Versicherungskassen Thread gesperrt |
In der Schweiz ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) gesetzlich
geregelt.
Der Gesetzgeber verlangt / garantiert dem Versicherungsnehmer (Arbeitnehmer ab einem gewissen Einkommen) eine Minimalverzinsung von 4% p.a.
Diese Leistung erbringen private Unternehmen: Pensionskassen
(sinnigerweise"Kasse" genannt, um die Verfügbarkeit zu
suggerieren, obwohl ein grosser Teil der Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Immobilien und Aktien reinvestiert wird
und"nur" Barbestände für die laufenden Zahlungen in Kassa sind)
Seit der Einführung (Mitte der 80er Jahre) wird ein sogenannter Pensionkassenindex geführt, der die repräsentative Performance grosser
Pensionkassen widerspiegelt.
Per Ende 2001 ist es nun genau so, dass seit der Einführung, die 4% über die gut letzten 15/16 Jahre gerade so erreicht wurde.
Das ist sehr bemerkenswert!
Trotz der 90er Boomjahre gelang es nur leidlich, die geforderte Rendite
zu erzielen (bzw. erzielte Überrenditen flossen bisweilen auch nur
an die Aktionäre solcher Pensionskassen.
Nun geistern bereits Modelle herum, die gesetzgeberischen
4% zu schwächen. Was eigentlich nachvollziehbar ist.
Im weiteren muss man wissen, dass die Pensionskassen
alle zu erwartenden Einzahlungen/Vorauszahlungen abschätzen und diskontieren
müssen. Allerdings ist es auch so, das mittlerweile die bereits eingezahlten
Beiträge einen beträchtlichen Stock bilden, da die jetztigen Bezugsgrössen
im Verhältnis zu den Beitragszahlungen ja sehr gering sind.
Folglich ist das System im Aufbau und die Performance der heutigen / Kommenden Jahre von noch grösserer Bedeutung, als wie wenn das System bereits vor eineinhalb Arbeitsgenerationen (=1.5 * 40 Jahre) in Kraft wäre.
So. Das hat auch der Gesetztgeber erkannt und schreibt den Kassen eine rechnerische/abdiskontierte Minimaldeckung vor.
Nun ist es allerdings so, dass eine Unterdeckung dieser Pensionskassen (die Kassen weisen nach festgelegten Standards Ihre Deckung aus) von 90 bis 100%
keineswegs als bedenklich angesehen wird.
Natürlich gerät die Kasse auf eine WatchList und muss ein"Sanierungskonzept" vorlegen. Für die Umsetzung muss zwangsläufig eine eine relativ lange Frist
angesetzt werden.
Auf dieser Basis MUSS ein Szenario heissen,
was passiert, wenn sich die Aktienmärkte (CH; D; USA; GB;F) in den nächsten
Jahren halbieren.
Man kommt auf interessante Ideen.
Gruss
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dottore
05.02.2002, 09:40
@ Jacques
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Re: Der Griff ins Leere oder: Auch die CH kocht nur mit Jauche |
Hi,
Das Problem hast Du bestens erkannt. Es geht wie bei den deutschen Versicherungen, die ihre"Wertpapiere", den"nachhaltigen" Entwicklungen anpassen dürfen, also Schwindel. Außerdem geht der"garantierte" Mindestzinssatz der deutschen LVs weiter runter. Also ebenfalls Schwindel.
Die Schweizer sehen es so (von deren Page):
"Mit diesen Fragen setzt sich der vorliegende Bericht des Ausschusses
Realzins der Eidg. Kommission für die berufliche Vorsorge (Eidg.
BVG-Kommission) eingehend auseinander. Er fasst die Grundlagen der
Nominalzinsproblematik zusammen und prüft verschiedene Referenzgrössen
zur Ermittlung eines Realzinses. Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich
die Umstellung auf eine Realzinsvorschrift mittels einer festen Verknüpfung
des Realzinses mit relevanten Wirtschaftsgrössen nicht realisieren lässt. So
zeigt sich, dass der Realzinssatz keine Konstante ist. Damit dürfte es für die
Vorsorgeeinrichtungen schwierig sein, einen vorgegebenen Realertrag zu
garantieren. Ein vorgegebener nominaler Mindestzinssatz kann bei
anhaltender Preisstabilität Vorsorgeeinrichtungen in Schwierigkeiten bringen.
Dagegen stellt umgekehrt ein vorgegebener realer Mindestzinssatz bei
anhaltender Inflation eine Gefahr für das finanzielle Gleichgewicht des
Systems der beruflichen Vorsorge dar. Es wird deshalb ein Verfahren
vorgeschlagen, wie auf der Basis der geltenden Nominalzinsvorschrift eine
flexiblere Anpassung der Höhe des Zinssatzes vorgenommen werden könnte."
Aha.
>
>Auf dieser Basis MUSS ein Szenario heissen,
>was passiert, wenn sich die Aktienmärkte (CH; D; USA; GB;F) in den nächsten
>Jahren halbieren.
Dazu nochmals die CH-Offiziellen:
"Im Hinblick auf die gegenwärtig viel diskutierte Frage, ob der
BVG-Mindestzinssatz aufgrund der unerfreulichen Entwicklungen auf dem
Kapitalmarkt gesenkt werden sollte, dient der vorliegende Bericht dem
Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) als wertvolle Grundlage für die
entsprechenden Arbeiten. Das BSV wird nun den Mindestzinssatz mit dem
vorgeschlagenen Verfahren überprüfen. Eine allfällige entsprechende
Empfehlung soll zu Handen der paritätisch besetzten BVG-Kommission
abgegeben werden. Der Entscheid über eine Anpassung des Satzes würde
dem Bundesrat (= Regierung) obliegen."
>
>Man kommt auf interessante Ideen.
Ja, es kommt genau der Betrug, den Du richtig vermutest. Und am Ende der bekannte Griff ins Leere.
Schönen Dank für den Hinweis, dass in der Schweiz mit derselben Jauche gekocht wird, wie überall sonst auch.
Gruß
d.
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