Kasi
27.02.2002, 13:45 |
Steuernummer-Pflicht für Rechnungen 2002 und Finanzamt-Ohnmacht Thread gesperrt |
Hallo zusammen,
ich bin gerade am verzweifeln, was die angebliche Neuregelung 2002 für eine Pflichtangabe der Steuernummer auf allen Rechnungen angeht. Bei 2 Finanzämtern konnte mir niemand dazu etwas sagen (jetzt warte ich auf Rückruf... wer's glaubt!). Weiß jemand darüber genauer bescheid und ab wann gilt diese Regelung.
Der Sachverhalt wirft bei mir aber weitere Fragen auf...
1. Wie wird man als Steuerzahler eigentlich über änderungen im Steuerrecht informiert?? Wenn nicht mal die Finanzämter wissen, was abgeht... wie funktioniert das rechtlich? Sind die nicht in der Informationspflicht (und das ohne Nachfrage sondern automatisch bei Neuregelungen)?
2. Wo kann ich mir Informationen selbst besorgen (Internet). Laut Finanzamt geht das nicht (wo leben wir eigentlich?)... ich könne nur den Bundessteueranzeiger aus dem"Mafia-Klüngel-XY"-Verlag bestellen. Das kann doch nicht wahr sein, oder??
Ich bin nebenberuflich selbständig, merke aber daß es ohne Steuerberater nicht mehr geht. Das Spiel kotzt mich an aber ich muß es mitspielen.
Kasi
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Taktiker
27.02.2002, 13:49
@ Kasi
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Workaround |
Man kann sich beim Übertragen der Steuernr. aufs Rechnungsformular ja auch mal irren, oder?! Wenn mir da ein Zahlendreher unterläuft, wie soll ich das später noch feststellen?
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ufi
27.02.2002, 13:53
@ Taktiker
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Davon weiß ich nichts. Das hätte mir mein Steuerberater sicherlich mitgeteilt. |
Nur Rechnungen aus dem Ausland sind jetzt anders zu verbuchen.
Da weiß man aber, wie.
Workaround: Rechnung an eine Ausländische Firma stellen, die dann zu Deinem Kunden weiterberechnet.
;-) ( nicht ganz ernst nehmen, würde aber funktionieren )
Gruß
ufi
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JÜKÜ
27.02.2002, 13:58
@ Kasi
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Re: Ich habe langsam auch keinen Bock mehr! |
Ich warte seit September auf eine Auskunft vom FA. 5 Faxe waren wirkungslos.
Herr Tiggemann hat mir kürzlich auch eine Finanzamt-Schote erzählt.
Fazit: Am liebsten hätte er den Typen durchs geschlossene Fenster geschmissen und seinen 36 Jahre alten Laden zugemacht!
Er will es noch hier reinstellen.
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Herbi, dem Bremser
27.02.2002, 14:03
@ Kasi
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Re: Steuernummer-Pflicht für Rechnungen 2002 und Finanzamt-Ohnmacht |
>.. nicht in der Informationspflicht
>.. Bundessteueranzeiger
>.. merke aber daß es ohne Steuerberater nicht mehr geht.
Moin Kasi,
als Infoquelle kenne ich den Rudolf Haufe Verlag, Freiburg.
Hat meine Steuerberaterin abonniert.
Das Finanzamt gibt dir Antworten auf deine Fragen.
Alles, was du nicht fragst, beantworten sie dir nicht.
Alles, was du nicht weißt, sagen sie dir nicht.
Es besteth also kein Informationspflicht seitens der Behörden.
Du.. mußt.. dich informieren.
Du mußt ihnen zeigen und beweisen, was wo geschrieben steht und wann es wo juristisch festgezurrt wurde.
Was zu deinem Vorteil gelten könnte, und du aus Unwissenheit nicht angibst, machen sie nicht für dich geltend.
Woraus folgt: Mach dich schlau oder nimm eine Steuerberaterin, die z.B. Hauffe abonniert hat.
Gruß
Herbi
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Diogenes
27.02.2002, 14:13
@ Kasi
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Re: Steuernummer-Pflicht für Rechnungen 2002 und Finanzamt-Ohnmacht |
>Der Sachverhalt wirft bei mir aber weitere Fragen auf...
>1. Wie wird man als Steuerzahler eigentlich über änderungen im Steuerrecht informiert??
Gar nicht du mußt dich selber informieren. Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
>Wenn nicht mal die Finanzämter wissen, was abgeht... wie funktioniert das rechtlich? Sind die nicht in der Informationspflicht (und das ohne Nachfrage sondern automatisch bei Neuregelungen)?
Also bei uns ist das auch so. Gesetze werden beschlossen und niemand weiß, wie das in der Praxis laufen soll. Dann wird zwischen Finanzämtern und Steuerberatern hin und her telefoniert bis man sich nach ca. einem halben Jahr über das Prozedere geeinigt hat."Rahmengesetzgebung" in der Praxis ;-)
>2. Wo kann ich mir Informationen selbst besorgen (Internet). Laut Finanzamt geht das nicht (wo leben wir eigentlich?)... ich könne nur den Bundessteueranzeiger aus dem"Mafia-Klüngel-XY"-Verlag bestellen. Das kann doch nicht wahr sein, oder??
In Ã- sind Bundesgesetzblätter beid en Ämtern bzw. beim Ministerium erhältlich. Nützt aber leider nichts, es sei denn man versteht Juristenchinesich: Unter bezugnahme auf §x Abs. y BlablaGesetzblatt Nr z, ausgenommen §dies und Absatz jenes...). Man landet also wieder bei obiger Verbandlungsmethode Finanzamt-Steuerberater.
>Ich bin nebenberuflich selbständig, merke aber daß es ohne Steuerberater nicht mehr geht. Das Spiel kotzt mich an aber ich muß es mitspielen.
Wem sagst du das! Wenn du schon nebenberuflich selbständig bist, dann könntest du deine Tätigkeit nicht zufällig auch nebenfinanzamtlich...? (Hoppla, ich will nichts gesagt haben.)
>Kasi
Mein aufrichtiges Beileid.
Steuerpflicht-geplagten Gruß
Diogenes
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Mr_spock
27.02.2002, 14:22
@ Kasi
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Re: Steuernummer-Pflicht für Rechnungen 2002 und Finanzamt-Ohnmacht |
Vielleicht hilft Dir dies weiter:
Ab dem 1. Juli 2002 sind Sie als leistender Unternehmer verpflichtet, in jeder Rechnung Ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben.
Dies geht aus § 14 Abs. 1a des"Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes" (StVBG) hervor, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist.
Zwar sind derzeit keine Sanktionen an die"Nichtangabe" der Steuernummer geknüpft, da dies das geltende EU-Recht noch nicht zulässt. Daher ist der Vorsteuerabzug auch nicht in Gefahr, wenn auf der Rechnung keine Steuernummer angegeben ist. Wer aber unangenehme Nachfragen des Betriebsprüfers bzw.
Kontrollmitteilungen vermeiden will, sollte die Steuernummer in den Rechnungen ausweisen und auch seine Geschäftspartner auf diese Neuerung hinweisen.
Weitere Informationen kannst Du als PDF-File unter folgender URL abrufen:
www.pspmuc.de/content%20steuerreform/Arbeitsfassung-zum-Steuerverkuerzungsbekaempfungsgesetz-StVBG.pdf
mfg Sigi
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Baldur der Ketzer
27.02.2002, 14:37
@ Kasi
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Re: Steuernummer-Pflicht für Rechnungen 2002 und Finanzamt-Ohnmacht |
Hallo, miteinander,
bin mal wieder 5 Minuten lang da.
Das ist ja der Knackpunkt: man hat als Untertan, äh, als Leibeigener, äh, als Steuerpflichtiger, eben alles selber zu wissen.
Wenn man einen Steuerberater braucht, ist man vielleicht nicht intelligent genug, muß dessen Käseaufbereitung dann"zurecht" selber zahlen - gnädigerweise mindern diese Ausgaben das abgreifunterworfene Einkommen.......
Ich hab zig Semester Steuerrecht studiert und würde mir nie anmaßen, zu denken, auch nur halbwegs Ahnung von dem Bockmist zu haben. Es reicht grade fürs gröbste.
Es gelten Gesetze, die keiner verstehen kann, die z.T. nicht mal umsetzbar sind mangels Formularen, Anwendungsvorschriften etc., aber man hängt, wenns schiefgeht. Das ist für mich klar strafbar bzw. strafwürdig. Ein feudal-totalitäres Unrechtssystem.
Das ist ein Dreckssystem. Geistige Notdurft von Schildbürgern. In 100 Jahreen wird niemand mehr glauben, was heute für Schwachsinn gilt.
Wenn ein normal begabter Bürger seine Pflichten nicht mehr verstehen kann, sind für mich diese Pflichten sittenwidrig und obsolet.
Aber erzählt das mal den Jungs von Guck, Horch und Greif KG.
Es ist ein Irrwitz. Hebt alles auf, damit es mal nicht später heißt, das kanns doch nicht gegeben haben.
Beste solidarische Grüße vom Baldur (noch immer ohne Surfkasten)
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Euklid
27.02.2002, 14:53
@ Diogenes
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Re: Steuernummer-Pflicht für Rechnungen 2002 und Finanzamt-Ohnmacht |
>>Der Sachverhalt wirft bei mir aber weitere Fragen auf...
>>1. Wie wird man als Steuerzahler eigentlich über änderungen im Steuerrecht informiert??
>Gar nicht du mußt dich selber informieren. Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
>>Wenn nicht mal die Finanzämter wissen, was abgeht... wie funktioniert das rechtlich? Sind die nicht in der Informationspflicht (und das ohne Nachfrage sondern automatisch bei Neuregelungen)?
>Also bei uns ist das auch so. Gesetze werden beschlossen und niemand weiß, wie das in der Praxis laufen soll. Dann wird zwischen Finanzämtern und Steuerberatern hin und her telefoniert bis man sich nach ca. einem halben Jahr über das Prozedere geeinigt hat."Rahmengesetzgebung" in der Praxis ;-)
>>2. Wo kann ich mir Informationen selbst besorgen (Internet). Laut Finanzamt geht das nicht (wo leben wir eigentlich?)... ich könne nur den Bundessteueranzeiger aus dem"Mafia-Klüngel-XY"-Verlag bestellen. Das kann doch nicht wahr sein, oder??
>In Ã- sind Bundesgesetzblätter beid en Ämtern bzw. beim Ministerium erhältlich. Nützt aber leider nichts, es sei denn man versteht Juristenchinesich: Unter bezugnahme auf §x Abs. y BlablaGesetzblatt Nr z, ausgenommen §dies und Absatz jenes...). Man landet also wieder bei obiger Verbandlungsmethode Finanzamt-Steuerberater.
>>Ich bin nebenberuflich selbständig, merke aber daß es ohne Steuerberater nicht mehr geht. Das Spiel kotzt mich an aber ich muß es mitspielen.
>Wem sagst du das! Wenn du schon nebenberuflich selbständig bist, dann könntest du deine Tätigkeit nicht zufällig auch nebenfinanzamtlich...? (Hoppla, ich will nichts gesagt haben.)
>>Kasi
>Mein aufrichtiges Beileid.
>Steuerpflicht-geplagten Gruß
>Diogenes
Ja Du hast recht es gibt so etwas wie ein praktisches Steuerrecht.Und das ist auch gewollt.Erst wenn die Betriebsprüfung kommt gilt das theoretische Steuerrecht.Das läuft dann nach der Art sie hätten da schon eine Genehmigung gebraucht sodaß wir diesen Vorsteuerabzug nicht anerkennen können.Der Staat ist im Finale und muß sich die Auslegung zwischen prakt. und theoret.Steuerrecht unbedingt belassen denn das gibt dann den großen letzten Raubzug bei allen.
Das Prinzip ist einfach.Mach unmögliche Gesetze und laß sie erst mal in Ruhe arbeiten und wir erklären ihnen später was hier schwarz auf Weiß steht.
Gruß EUKLID
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Wal Buchenberg
27.02.2002, 16:18
@ Euklid
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Re: Ein bisschen Steuer-Geschichte |
Ein bisschen Steuer-Geschichte:
Über Kaiser Caligula schrieb Sueton:
“Seine neuen und unerhörten Abgaben ließ er zuerst durch Steuerpächter, dann, weil deren Profit zu groß war, durch die Chefs seiner Leibwache einziehen, wobei er kein Ding und keinen Menschen ohne eine Steuer ließ....
Alle diese Abgaben ließ er durch Ausruf mündlich verkündigen, ohne sie schriftlich anschlagen zu lassen. Da nun, weil niemand den eigentlichen geschriebenen Wortlaut des Gesetzes kannte, viele Vergehen gegen es vorkamen, veröffentlichte er es endlich, auf inständiges Bitten des Volkes, zwar schriftlich, aber in so kleiner Schrift und an einem so unzugänglichen Orte, dass, wie auch seine Absicht war, niemand eine Abschrift nehmen konnte.“ (Sueton, Kaiserbiografien, Caligula, Kap. 40, 41.)
(Von Caligula bis zum Ende des Römischen Reiches dauerte es immerhin noch rund 300 lange Jahre)
Gruß Wal
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dottore
27.02.2002, 18:18
@ Mr_spock
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Re: Danke Sigi, das StVBGesetz ist wie"Bekämpfung" des Klassenfeindes. Armes D! (owT) |
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Diogenes
27.02.2002, 18:27
@ Euklid
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Re: Steuernummer-Pflicht für Rechnungen 2002 und Finanzamt-Ohnmacht |
Hi Euklid,
Der finale Raubzug läuft bereits, viel ist nicht mehr zu holen. Die meisten Betriebe haben wenig bis negatives Eigenkapital,"kapitalschwach" wie man so schön sagt und alle Jahre ein paar Steuern mehr. Die Gewine sind dürftig, bei den meisten geht sich mit ach und krach ein positiver Cashflow aus, sie zehren von der Substanz. Sie leben halt, solange ihnen die Banken immer noch ein paar Kredite nachschießen. Dann heißt es ab vor den Konkursrichter und weiter zum Kridaprozeß und die banken haben wieder ein paar faule Kredite mehr zum abschreiben.
Alle Jahre haben wir einen neuen Pleitenrekord. Viele Betriebe finden gar niemanden mehr, der sie übernehmen will, wer will es den Jungen verdenken? Es werden inzwischen mehr Betreibe geschlossen aus neue gegründet werden.
Aber die Politiker holen die Statistiker hervor und sagen, es sei alles OK, die Wirtschaft wächst. Wer es glaubt. Der Gaul ist schon so gut wie tod, er zuckt nur noch ein bisserl.
Japan ist nicht weit.
Gruß
Diogenes
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dottore
27.02.2002, 18:28
@ Wal Buchenberg
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Re: Plus Nero & Domitian: echte Besteuerungskünstler! |
Hi Wal,
Danke, hast wieder den Blick aufs Wesentliche gelenkt. Das Staatsproblem.
Sueton zu Nero:
"... ließ die Magazin aller Kaufleute mit Beschlag belegen... Keinem übertrug er ein Amt ohne hinzuzufügen: Du weißt, was ich brauche... Alle Leute, die in Privathäusern oder Häuserblocks zur Miete wohnten, mussten den Betrag einer Jahresmiete an den Fiskus zahlen..."
Domitian:"Besonders hart trieb er die Jundensteuer ein... erinnere mich genau (Sueton), als ganz junger Mensch dabei gewesen zu seine, wie ein neunzigjähriger Greis sich vor dem Prokurator und einem zahlreich versammelten Kollegium besichtigen lassen musste, ob er beschnitten sei..."
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apoll
27.02.2002, 18:33
@ Baldur der Ketzer
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Re: Steuernummer-Pflicht für Rechnungen 2002 und Finanzamt-Ohnmacht |
>Hallo, miteinander,
>bin mal wieder 5 Minuten lang da.
>Das ist ja der Knackpunkt: man hat als Untertan, äh, als Leibeigener, äh, als Steuerpflichtiger, eben alles selber zu wissen.
>Wenn man einen Steuerberater braucht, ist man vielleicht nicht intelligent genug, muß dessen Käseaufbereitung dann"zurecht" selber zahlen - gnädigerweise mindern diese Ausgaben das abgreifunterworfene Einkommen.......
>Ich hab zig Semester Steuerrecht studiert und würde mir nie anmaßen, zu denken, auch nur halbwegs Ahnung von dem Bockmist zu haben. Es reicht grade fürs gröbste.
>Es gelten Gesetze, die keiner verstehen kann, die z.T. nicht mal umsetzbar sind mangels Formularen, Anwendungsvorschriften etc., aber man hängt, wenns schiefgeht. Das ist für mich klar strafbar bzw. strafwürdig. Ein feudal-totalitäres Unrechtssystem.
>Das ist ein Dreckssystem. Geistige Notdurft von Schildbürgern. In 100 Jahreen wird niemand mehr glauben, was heute für Schwachsinn gilt.
>Wenn ein normal begabter Bürger seine Pflichten nicht mehr verstehen kann, sind für mich diese Pflichten sittenwidrig und obsolet.
>Aber erzählt das mal den Jungs von Guck, Horch und Greif KG.
>Es ist ein Irrwitz. Hebt alles auf, damit es mal nicht später heißt, das kanns doch nicht gegeben haben.
>Beste solidarische Grüße vom Baldur (noch immer ohne Surfkasten)
...gegen die in Jahrhunderten geronnene Intelligenz der Bürokraten ist kein Kraut gewachsen!
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dottore
27.02.2002, 18:36
@ Kasi
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Re: Da Steuerbescheide"vorläufig" rausgehen, warum nicht auch die Erklärungen? (owT) |
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apoll
27.02.2002, 18:40
@ Euklid
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Re: Steuernummer-Pflicht für Rechnungen 2002 und Finanzamt-Ohnmacht |
>>>Der Sachverhalt wirft bei mir aber weitere Fragen auf...
>>>1. Wie wird man als Steuerzahler eigentlich über änderungen im Steuerrecht informiert??
>>Gar nicht du mußt dich selber informieren. Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
>>>Wenn nicht mal die Finanzämter wissen, was abgeht... wie funktioniert das rechtlich? Sind die nicht in der Informationspflicht (und das ohne Nachfrage sondern automatisch bei Neuregelungen)?
>>Also bei uns ist das auch so. Gesetze werden beschlossen und niemand weiß, wie das in der Praxis laufen soll. Dann wird zwischen Finanzämtern und Steuerberatern hin und her telefoniert bis man sich nach ca. einem halben Jahr über das Prozedere geeinigt hat."Rahmengesetzgebung" in der Praxis ;-)
>>>2. Wo kann ich mir Informationen selbst besorgen (Internet). Laut Finanzamt geht das nicht (wo leben wir eigentlich?)... ich könne nur den Bundessteueranzeiger aus dem"Mafia-Klüngel-XY"-Verlag bestellen. Das kann doch nicht wahr sein, oder??
>>In Ã- sind Bundesgesetzblätter beid en Ämtern bzw. beim Ministerium erhältlich. Nützt aber leider nichts, es sei denn man versteht Juristenchinesich: Unter bezugnahme auf §x Abs. y BlablaGesetzblatt Nr z, ausgenommen §dies und Absatz jenes...). Man landet also wieder bei obiger Verbandlungsmethode Finanzamt-Steuerberater.
>>>Ich bin nebenberuflich selbständig, merke aber daß es ohne Steuerberater nicht mehr geht. Das Spiel kotzt mich an aber ich muß es mitspielen.
>>Wem sagst du das! Wenn du schon nebenberuflich selbständig bist, dann könntest du deine Tätigkeit nicht zufällig auch nebenfinanzamtlich...? (Hoppla, ich will nichts gesagt haben.)
>>>Kasi
>>Mein aufrichtiges Beileid.
>>Steuerpflicht-geplagten Gruß
>>Diogenes
>Ja Du hast recht es gibt so etwas wie ein praktisches Steuerrecht.Und das ist auch gewollt.Erst wenn die Betriebsprüfung kommt gilt das theoretische Steuerrecht.Das läuft dann nach der Art sie hätten da schon eine Genehmigung gebraucht sodaß wir diesen Vorsteuerabzug nicht anerkennen können.Der Staat ist im Finale und muß sich die Auslegung zwischen prakt. und theoret.Steuerrecht unbedingt belassen denn das gibt dann den großen letzten Raubzug bei allen.
>Das Prinzip ist einfach.Mach unmögliche Gesetze und laß sie erst mal in Ruhe arbeiten und wir erklären ihnen später was hier schwarz auf Weiß steht.
>Gruß EUKLID
...ein alter Trick der Obrigkeit: Mache Gesetze, die der Untertan nicht einhalten kann, so wird er kriminalisiert und kann jderzeit ausgenommen und in
Angst und Bann gehalten werden.
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Euklid
27.02.2002, 23:03
@ apoll
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Re: Steuernummer-Pflicht für Rechnungen 2002 und Finanzamt-Ohnmacht |
>>>>Der Sachverhalt wirft bei mir aber weitere Fragen auf...
>>>>1. Wie wird man als Steuerzahler eigentlich über änderungen im Steuerrecht informiert??
>>>Gar nicht du mußt dich selber informieren. Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
>>>>Wenn nicht mal die Finanzämter wissen, was abgeht... wie funktioniert das rechtlich? Sind die nicht in der Informationspflicht (und das ohne Nachfrage sondern automatisch bei Neuregelungen)?
>>>Also bei uns ist das auch so. Gesetze werden beschlossen und niemand weiß, wie das in der Praxis laufen soll. Dann wird zwischen Finanzämtern und Steuerberatern hin und her telefoniert bis man sich nach ca. einem halben Jahr über das Prozedere geeinigt hat."Rahmengesetzgebung" in der Praxis ;-)
>>>>2. Wo kann ich mir Informationen selbst besorgen (Internet). Laut Finanzamt geht das nicht (wo leben wir eigentlich?)... ich könne nur den Bundessteueranzeiger aus dem"Mafia-Klüngel-XY"-Verlag bestellen. Das kann doch nicht wahr sein, oder??
>>>In Ã- sind Bundesgesetzblätter beid en Ämtern bzw. beim Ministerium erhältlich. Nützt aber leider nichts, es sei denn man versteht Juristenchinesich: Unter bezugnahme auf §x Abs. y BlablaGesetzblatt Nr z, ausgenommen §dies und Absatz jenes...). Man landet also wieder bei obiger Verbandlungsmethode Finanzamt-Steuerberater.
>>>>Ich bin nebenberuflich selbständig, merke aber daß es ohne Steuerberater nicht mehr geht. Das Spiel kotzt mich an aber ich muß es mitspielen.
>>>Wem sagst du das! Wenn du schon nebenberuflich selbständig bist, dann könntest du deine Tätigkeit nicht zufällig auch nebenfinanzamtlich...? (Hoppla, ich will nichts gesagt haben.)
>>>>Kasi
>>>Mein aufrichtiges Beileid.
>>>Steuerpflicht-geplagten Gruß
>>>Diogenes
>>Ja Du hast recht es gibt so etwas wie ein praktisches Steuerrecht.Und das ist auch gewollt.Erst wenn die Betriebsprüfung kommt gilt das theoretische Steuerrecht.Das läuft dann nach der Art sie hätten da schon eine Genehmigung gebraucht sodaß wir diesen Vorsteuerabzug nicht anerkennen können.Der Staat ist im Finale und muß sich die Auslegung zwischen prakt. und theoret.Steuerrecht unbedingt belassen denn das gibt dann den großen letzten Raubzug bei allen.
>>Das Prinzip ist einfach.Mach unmögliche Gesetze und laß sie erst mal in Ruhe arbeiten und wir erklären ihnen später was hier schwarz auf Weiß steht.
>>Gruß EUKLID
>...ein alter Trick der Obrigkeit: Mache Gesetze, die der Untertan nicht einhalten kann, so wird er kriminalisiert und kann jderzeit ausgenommen und in
>Angst und Bann gehalten werden.
Exakt in einem Satz ausgedrückt was Sache ist!
gruß EUKLID
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Sascha
28.02.2002, 00:45
@ Kasi
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§14 und 14a UStG (Ausstellung von Rechnungen) -owT- |
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