Nachdem wir uns bereits ziemlich tief im Archiv befinden, mach ich hier mal einen neuen thread auf!
Jedermann, zumindest hier in Ã-., ist dazu berechtigt, seine Wohnung, Haus, etc. um den Preis zu vermieten, der ihm vorschwebt - egal, wenn weitaus zu nieder!
Allerdings gibt es dabei zwei Einschränkungen:
Erstens: Der private Bereich
Ich rechne Jahr für Jahr regelmäßge Verluste (entstehend deshalb, weil ich bei weitem zu billig an einen Verwandten vermiete) aus der Vermietung gegen mit meinen Gewinnen aus anderen Einkunftsarten. Dies führt dazu, daß ich bei meiner Einkommensteuerveranlagung genauso regelmäßig bereits bezahlte Steuer vom FA retourbekomme oder schon überhaupt weniger zu zahlen habe.
In weiterer Folge habe ich eine Prognoserechnung zu erstellen, ob ich, gesehen über einen Zeitraum von 20 bzw 23 Jahren überhaupt jemals einen Gesamtgewinn aus der Vermietung zustandebringe. Gelingt mir dieser Nachweis nicht, wird sog. Liebhaberei angenommen mit der Folge, daß Verluste aus der Vermietung nicht mehr berücksichtigt werden bzw. die schon veranlagten Jahre neu aufgerollt werden.
Zweitens: Der unternehmerische Bereich
In meinem Unternehmen befinden sich Wohnungen im Betriebsvermögen, die damit zusammenhängenden Aufwendungen (Abschreibung, Betriebskosten, etc.) werden gewinnmindernd Jahr für Jahr geltend gemacht. Ich vermiete nun an einen Bekannten (Verwandten) viel zu billig. Das hat zur Folge, daß ich entweder meinen Gewinn um einen gewissen Eigenverbrauch erhöhen muß oder im Falle einer Kapitalgesellschaft (GmbH), daß eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen wird. Beides führt zu höherem Gewinn, ergo zu höherer Steuerbelastung.
Schönen Abend
DD
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