Harry-2
12.03.2002, 17:08 |
@Euklid Teilung nach WEG Thread gesperrt |
Hallo Euklid,
Als Baufachmann, was hälst Du von Reihenhäusern und Doppelhäusern deren Grundstücke nicht real geteilt sind? Also nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt.
Gruß
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Euklid
12.03.2002, 17:39
@ Harry-2
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Re: @Euklid Teilung nach WEG |
>Hallo Euklid,
>Als Baufachmann, was hälst Du von Reihenhäusern und Doppelhäusern deren Grundstücke nicht real geteilt sind? Also nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt.
>Gruß
Dies ist in der Regel eine billigere Variante weil bei Real-Teilung hohe Kosten für Notariatsgebühren anfallen und jeder einen eigenen Wasseranschluß und eine eigene Heizungsanlage braucht.Auch die Wartung einer Heizung für alle auf dem Grundstück befindlichen Häuser oder Wohnungen ist billiger.Dieses Konzept wird jetzt immer öfter gemacht um wirtschaftliche Beheizungen einer ganzen Straße zu ermöglichen da die Leistungen der Heizanlagen je Wohnung dramatisch nach unten gingen.Die neue Energieeinsparungsverordnung fördert dies im Prinzip.
Der Nachteil ist daß bei nachträglichen Forderungen von der Gemeinde für Erschließungsbeiträge oder Ausbesserung von Straßen die Grundstückseigentümer wahrscheinlich eine Gesamthaftung haben.Dies dürfte aber kein Problem sein da für derartige Fälle eine monatliche Zahlung von allen durch ein gemeinschaftliches Konto gesichert werden kann.Dies erledigt bei Wohnungseigentümern in der Regel ein bestellter Verwalter.Am besten irgendeinen aus der Gemeinschaft zum Verwalter bestellen.
Gruß EUKLID
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Harry-2
12.03.2002, 20:38
@ Euklid
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Re: @Euklid Teilung nach WEG |
Danke für die prompte Antwort.
Bei uns geht es konkret um eine noch zu bauende Doppelhaushälfte (getrennte Heizungen etc.)und wir haben Angst, dass wir später für z.B. Reparaturen an der anderen Haushälfte aufkommen müssen.
Nun wird immer wieder Empfohlen dies in der Teilungserklärung auszuschließen. Dazu folgendes aus Handbuch ETW der Stiftung Warentest:
Kommt es an Schäden von Fenstern, die eine Instandsetzungsmaßnahme
erforderlich machen, müssen sich wegen der gesetzlichen Zuordnung der
Fenster zum Gemeinschaftseigentum alle Wohnungseigentümer an den Kosten
beteiligen. Wenn die Eigentümer eine Zuordnung der Fenster zum
Sondereigentum im Rahmen einer Teilungserklärung vereinbart haben, vertritt
die Rechtssprechung allerdings folgende Auffassung: Trotz der an sich
nichtigen Vereinbarung bleibt es bei der Kostentragung durch den jeweiligen
Eigentümer, weil ein unbefangener Betrachter in jedem Fall von der wirksamen
Reglung über die Kostenerstattung ausgehen würde (OLG Hamm)
Wenn alle Gericht einschließlich der höchsten so Urteilen würden wäre für
mich die Sache akzeptabel, andernfalls das Risiko zu hoch (Haftung für den
andere Miteigentümer).
Hast Du oder jemand anderes Erfahrungen damit gemacht oder von gleichartigen Fällen gehört?
Gruß zurück
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LenzHannover
12.03.2002, 23:32
@ Harry-2
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Teilung nach WEG: viel bittere Erfahrung (Hochhaus), bitte anmailen!!! (owT) |
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le chat
13.03.2002, 08:40
@ Harry-2
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Finger weg |
>Hallo Euklid,
>Als Baufachmann, was hälst Du von Reihenhäusern und Doppelhäusern deren Grundstücke nicht real geteilt sind? Also nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt.
>Gruß
Hallo ihr beiden,
bedingt durch die Studentenwohnung meiner Tochter habe ich mich mal
um die gesetzliche Lage bei Eigentumswohnungen und das mit dem Gemeinschafteigentum gekümmert.
Ich kaufe nie mehr so ein Ding bei der derzeitigen Rechtslage. Auf gar keinen Fall.
Bei Bedarf kann ich dazu einige Geschichtchen liefern.
Alleiniger Eigentümer und alles dazu notwendige dazu zahlen. Basta. Die einzige
Chance. Wenn das nicht geht Finger weg. Bei Eigentumswohnungen in einem
Wohnblock geht das nicht. Aber bei einer Doppelhaushälfte etc. unbedingt
drauf achten. Sonst wird das sehr teuer auf Dauer.
beste Grüsse
le chat
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Euklid
13.03.2002, 08:56
@ le chat
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Re: Finger weg |
>>Hallo Euklid,
>>Als Baufachmann, was hälst Du von Reihenhäusern und Doppelhäusern deren Grundstücke nicht real geteilt sind? Also nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt.
>>Gruß
>Hallo ihr beiden,
>bedingt durch die Studentenwohnung meiner Tochter habe ich mich mal
>um die gesetzliche Lage bei Eigentumswohnungen und das mit dem Gemeinschafteigentum gekümmert.
>Ich kaufe nie mehr so ein Ding bei der derzeitigen Rechtslage. Auf gar keinen Fall.
>Bei Bedarf kann ich dazu einige Geschichtchen liefern.
>Alleiniger Eigentümer und alles dazu notwendige dazu zahlen. Basta. Die einzige
>Chance. Wenn das nicht geht Finger weg. Bei Eigentumswohnungen in einem
>Wohnblock geht das nicht. Aber bei einer Doppelhaushälfte etc. unbedingt
>drauf achten. Sonst wird das sehr teuer auf Dauer.
>beste Grüsse
>le chat
Auch ich würde keine Wohnung in einem Wohnblock kaufen.Eine Eigentumswohnung mit maximal 6 Wohnungseinheiten in einem Gebäude ist als Anfangsinvestition ideal.Dazu braucht man keinen hauptamtlichen Verwalter und die Kostenstruktur ist übersichtlich.Und bei nur 6 Parteien ist eine Einigung in der Regel leicht möglich.Alles was an Nebenkosten anfällt ist übersichtlich.Bei einem Hochhaus kann man die angefallenen Kosten nicht überprüfen weil man alle Arbeiten ja auch nicht mitbekommt.Hier kommt es auch manchmal zu unsauberen Geschäften weil der Verwalter ja die notwendigen Arbeiten veranlassen muß und praktisch von der Eigentümergemeinschaft bevollmächtigt sein muß um die Arbeiten durchführen zu lassen.
Bei kleineren Einheiten ist eben der Kaufpreis etwas höher aber dafür hat man geringere monatliche Belastungen die ja unter den Parteien proportional der Wohnflächen zu verteilen sind.Es wird eine Kasse für Indstandhaltungsrücklagen von 1 DM pro qm angelegt.
Bei Hochhäusern ist ein hoher Kostenblock für Aufzüge und Wartung vorhanden!
Gruß EUKLID
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