Die FAZ schreibt am 24.4.2002 auf Seite 27:
"Banken und Finanzinstitute, die im Kerngeschäft elektronisches Geld (E-Geld) ausgeben, unterliegen ab dem 24. Mai der Mindestreservepflicht. Das hat die Europäische Zentralbank (EZB) beschlossen. Die EZB begründet Ihre Entscheidung mit der Pflicht der Gleichbehandlung. Elektronisches Geld ist Geld, das etwa auf einer Geldkarte gespeichert zur Bezahlung an den Ladenkassen genutzt werden Kann, oder sogenanntes Internet-Geld. Die Mindestreservepflicht gehört zu den geldpolitischen Instrumenten der EZB."
Leviathan lässt grüßen!!
Popeye
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