DowJames
29.04.2002, 20:28 |
@ JüKü: Forum abgeschaltet? Thread gesperrt |
Hallo Jükü,
im Systemfehlerforum las ich, daß das Forum
heute Morgen abgeschaltet war? Stimmt das?
Hier:
http://f23.parsimony.net/forum52169/messages/8562.htm
Wenn ich mir die 300 letzten Beiträge anschaue, lief zwischen
1:20 un 11:11 kein Beitrag. Gibt's dafür einen besonderen Grund?
Außerdem ist da von Staatsschutz die Rede, ich hoffe doch, daß das eine Ente
ist - oder?
Wo wir gerade dabei sind, wurdest Du schon einmal aufgefordert die
Real-Namen der Pseudos an Jemanden (an irgendwelche Geheimdienst-Fuzzis
oder behördlichen Schnüffler) herauszugeben?
Würde mich mal interessieren.
Gruß
DJ
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YIHI
29.04.2002, 21:05
@ DowJames
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Re: @ JüKü: Forum abgeschaltet? |
Ich fall vom Stuhl. v.A. die eine Antwort war echt bescheuert.
Systemfehler-forum ist immer wieder fürn Lacher gut...
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Turon
29.04.2002, 21:07
@ DowJames
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Hallo Dow Jomes |
Das Forum war heute morgen abgeschaltet, aber das hat sicherlich nichts mit"Staatschutz" zu tun.
Die Realnamen im Forum muß Jükü gar nicht kennen. Kennt er auch nur bei denen,
die eventuell bei immer ein Abo unterhalten. In meinem Forum kenne ich beispielsweise höchstens zwei Leute mit echten Namen.
Das Forum dient immer Gedankenaustausch. Wenn Staatsschutz echte Namen
erfahren will, so geht es nur via IP. Was Jükü also kennt sind vermutlich
höchstens IP Nummern - ich habe bei Parsimony selbst mal angefangen.
Das heißt: wenn man einen Wert darauf anlegt, kann man ab und zu mal
bei der Telekom nachfragen, wer mit einer IP sich hier einlogte - aber
das heißt rein gar nichts. Die Telekom rückt höchstens die Daten
des Providers raus - also zum Beispiel - daß ich beispielsweise mit Arcor,
oder Freenet reingehe. (was in meinem Falle nicht stimmt)
Das blöde daran ist - die Telekom muß die IP Daten bis heute noch geheimhalten,
es sei denn die Staatsanwaltschaft verlangt diese eindeutig, zum Beispiel
durch Beschlagnahmeanordnung der IP Daten. Die Polizei und die StA haben aber gar nicht die Macht dazu - es muß gerichtliches Beschluß ergehen - und das kann
dauern, selbst bei Gefahr bei Verzug ist das nicht unbedingt vom Erfolg gekrönt.
Denn die Telekom läßt sich gerne doch Zeit. Ich möchte das so sagen: der Staatsschutz kann gelegentlich bei Parsimony nachfragen, wer ich zum Beispiel
bin. Damit kriegen sie auch höchstens nur die IP Adresse raus.
Aber es ist eines sicher: solange es sog. dynamische IP gibt - das wird irgendwann nicht mehr geben, ist das eine sehr schwierige Angelegenheit
Jemandem zu verfolgen.
Wenn die statische IP kommt, bedeutet es es gibt keine Anonymität mehr im Internet, dann kann man klar auf Nicknamen verzichten.
Wenn es aber soweit kommt, gibt es noch die Unzahl von Proxyserver.
Daher: nach meinem heutigen Kenntnisstand werden Internetstraftaten nur
verfolgt, die an Schwere nicht zu unterbieten sind.
Technisch ist die Polizei selten in der Lage Jemandem zu verfolgen, entweder
mangelt es an Wissen, oder Humankapital, der dieses Wissen beherrscht.
Daher werden die Straftaten im Internet eher immer noch nicht als verfolgbar
eingestuft.
Daß die Polizei angeblich alles kann, ist Unsinn. Sie kann ohne eindeutiger Beweislast durchaus unterstellen, genau das was man in Übrigen bei mir gemacht hat. Die Verfolgung via Internet durch örtliche Behörde ist unmöglich. Schwere
Straftaten wie Terrorismusverdacht, oder Kinderpornografie wird an extra hierfür geschaffene Stellen verwiesen.
DAS KANN ICH VOR ORDENTLICHEN GERICHT KLAR BEWEISEN. UND DAS WERDE ICH AUCH.
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Aus Erfahrung weiß ich auch, daß die Polizei nicht in der Lage ist, die beschlagnahmten PC´s in der rechtstaatlich vorgesehener Frist durchzuschauen.
Zweitens: sie hat in aller Regel weder die Kapazitäten, noch das Personal dazu.
Ab der Beschlagnahme Deiner PC´s kann durchaus bis zu 18 Monaten vergehen, bevor die Rechner ausgewertet sind, und laut einigen Entscheidungen der Landgerichte sind die Gegenstände die mal beschlagnahmt wurden herauszugeben.
Die StA benutzt aber gerne die PC´s dazu, um Dich zu Eingeständnis einer Straftat zu zwingen. Hin und wieder - sagt die Polizeistreife, wenn Du Dich weigerst bei verschlüsselten Daten den Code herauszugeben, daß Beugehaft
angedroht wird - habe ich jedenfalls mehrmals schon gesehen.
Das kann nicht die Polizei von sich selbst aus machen, dazu ist die Entscheidung eines Amtgerichts mindestens notwendig.
Der Bürger ist also sicherlich nicht der Macht der Polizei schutzlos ausgeliefert. Und das ist zum Beispiel ein Symbol des Rechtsstaatsprinzips.
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In meinem Fall hat sich die StA sehr aufgeregt, daß ich angekündigt habe
aus der Angelegenheit eine Affäre zu machen. Aber: ich weiß wovon ich spreche.
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Es müßten also schon wirklich staatsfeindlich verfolgbare Straftaten hier
erfolgen, was nicht passiert ist.
Auch die Beschlagnahme von SchlauFuchs PC´s ist daher reine Fangfragenangelegenheit. Er habe ein Buch gesprochen.
Obwohl sich die Daten also auf seiner HP fanden, die ebenfalls beschlagnambar
ist, hat das Gericht beschlossen bei ihm Durchsuchungsbeschluß zu erlassen.
Aber im Gegensatz zu mir: hat der Richter dafür gesorgt, daß der Eingriff in die Privatspäre meßbar und kontrollierbar bleibt.
P.S. Ist in übrigen eine Seltenheit: ein Richter weiß selten was über PC´s.
Aber die PC Beschlagnahme ist neuerdings bei den Gerichten in Mode,
Microsoft und der üblichen Schrott sei Dank.
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Turon
29.04.2002, 21:17
@ Turon
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Wichtige Ergänzung |
der Beschuldigte einer Straftat, kann darauf bestehen, daß nur die StA
die PC Daten auswertet. Sie kann unter Umständen Hilfsbeamte der Polizei hinzuziehen. Sie kann aber nicht einfach sagen, Beamte X - werte die Daten aus, und laß mal hören.
Es wird Dir zwar angeboten externe Sachverständige hinzuzuziehen. Das soll dann
mindestens pro PC 5000 € kosten. Hier gilt: aus der Deutung des Strafprozessordnung - nur dem StA steht es zu, die Daten auszuwerten. Nur in seiner Anwesenheit, kann ein Polizist, Hilfsbeamter, oder sonst Jemand -
auf Deine Daten zugreifen.
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Wer um den Rechtsstaat kämpft - der gibt den Druck des Gesetzes nach oben, und nicht nach. ;)
Kleinknecht/Meye- die Strafprozessordnung - 110 des StPO - der die Durchsicht von Papieren(Daten) regelt.
Gruß.
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Turon
29.04.2002, 21:19
@ YIHI
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Systemfehler Forum hat vor eigenem Schatten Angst... |
und derzeit ist es noch nicht berechtigt. Jedenfalls noch nicht.
Gruß
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DowJames
29.04.2002, 21:20
@ Turon
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Hallo Turon, |
danke für Deine ausführliche Stellungnahme.
Du scheinst Dich in dem Metier gut auszukennen,
was sicher in Zeiten eines mehr und mehr
herannahenden Big Brother-Zeitalters
nicht verkehrt ist.
Wenn ich was poste, mehme ich kein Blatt vor den Mund.
Es gibt sicher Leute, die sich dann schon mal auf den Schlips
getreten fühlen. Rechtsstaat hin oder her, wenn Dich
gewisse Kreise erstmal auf dem Kieker haben, hast Du schlechte Karten.
DJ
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JÜKÜ
29.04.2002, 21:38
@ DowJames
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Re: @ JüKü: Forum abgeschaltet? |
>Hallo Jükü,
>im Systemfehlerforum las ich, daß das Forum
>heute Morgen abgeschaltet war? Stimmt das?
>Hier:
>http://f23.parsimony.net/forum52169/messages/8562.htm
Quatsch. Ich habe bis 11 Uhr gepennt; mag sein, dass es technische Probleme gab, das kommt halt vor.
>Wenn ich mir die 300 letzten Beiträge anschaue, lief zwischen
>1:20 un 11:11 kein Beitrag. Gibt's dafür einen besonderen Grund?
>Außerdem ist da von Staatsschutz die Rede, ich hoffe doch, daß das eine Ente
>ist - oder?
Noch größerere Quatsch. Quelle: Systemfehler ;-)
>Wo wir gerade dabei sind, wurdest Du schon einmal aufgefordert die
>Real-Namen der Pseudos an Jemanden (an irgendwelche Geheimdienst-Fuzzis
>oder behördlichen Schnüffler) herauszugeben?
>Würde mich mal interessieren.
>Gruß
>DJ
Nein, noch nie. Außerdem kenne ich gar nicht alle Namen, allenfalls eMail-Adressen, IPs und Hosts.
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Turon
29.04.2002, 22:12
@ DowJames
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Re: Hallo Turon, |
>danke für Deine ausführliche Stellungnahme.
>Du scheinst Dich in dem Metier gut auszukennen,
>was sicher in Zeiten eines mehr und mehr
>herannahenden Big Brother-Zeitalters
>nicht verkehrt ist.
Sagen wir es so: die Polizei ermittelt gegen mich, und ich gegen die Polizei.
;) So eine Frechheit aber auch. ;)
>Wenn ich was poste, mehme ich kein Blatt vor den Mund.
>Es gibt sicher Leute, die sich dann schon mal auf den Schlips
>getreten fühlen.
Mußt Du für Dich abwiegen, was für Dich wichtiger ist, Familie oder Freiheit.
Für mich ist zwar erst Familie wichtig, doch wenn ich deswegen Freiheit opfern soll, ist meine Familie auch mal in Gefahr. Deswegen - es kommt nicht darauf an,
ob ich im Recht oder Unrecht bin. Es kommt darauf an, was für mich wichtig ist:
und das ist:
die Freiheit meiner Familie. Zwar wird das durch die Gesetzesgebung der Bundesrepublik reguliert, wann Du Dir die Freiheit verdienst. Aber:
die Bundesrepublik wird neimals diese Vorgabe erfüllen können. Dazu reguliert sie viel zu viele Paragrafen durch andere Paragrafen, die diese aushebeln.
Dein RA ist Dir noch nicht mal verpflichtet - alle Geschütze auszufahren,
die Dir als Beschuldigten zustehen. Es ist auch seine Pflicht, für Recht und Ordnung zu sorgen.
Er ist also - neutraler Beobachter - nicht mehr. Er wiegt auch an Deinen Aussagen ab, ob das Rechtsstaatsprinzip, mit dem Ausfahren geeigneter Gesetze tatsächlich bewahrt bleibt.
Der RA - ist also niemals - sowie Kizakesi - der Polizist hier unterstellt,
dazu da, um Straftäter mittels Gesetze freizuschießen. Das muß er gar nicht.
[u]Und diese Lücke nützen echte Straftäter, die rechtkundig sind vollständig aus. Der RA wird gekauft, oder darauf hingewiesen, was er bis heute versäumt hat. Diesen Eindruck geann ich in meinem Fall. Und dann fand ich die Gesetze, die den RA davon freisprechen. Auch er ist ein Rechtssprechungsorgan.
Rechtsstaat hin oder her, wenn Dich
>gewisse Kreise erstmal auf dem Kieker haben, hast Du schlechte Karten.
Richtig - in vielen Fällen sogar kannst Du zu 100% Recht haben.
Doch dann heißt es - Deine Interessen sind der Interessen der Gemeinschaft und dem arbeitenden Volk vorzuziehen.
Konkret: da hat sich ein Tankwart gegen BP gewandt, und verlangte tadellose rechtmäßige Verteidigung. Daraufhin hat der RA den Mandat niedergelegt.
Das kann er auch.
In entscheidenden Fragen wirst Du auf Dein Können und auf Dich selbst verlassen.
Und da verlierst Du, weil sebst wenn Du zu 100% Deine Rechte wahrnehmen kannst,
kann es mit den Interessen des Staates
a) zu verfolgen;
b) das Gesicht zu wahren;
c) Interessen der arbeitenden Bevölkerung und dem Sozialstaat vorzuziehen;
Es ist keineswegs in Deutschland so, daß Du vor Gericht auf stürmischer See
bist. Dein individueller Schicksal spielt in der Politik keine Rolle...
Darin äußerst sich das Monopol zu regieren und zu verwalten.
Und das haben wir in der Bundesrepublik.
Der Castordemonstrant wird also nicht deswegen verurteilt, weil er Unrecht hatte und"Straftat" begangen hat. Er wird deswegen verurteilt, weil nur deswegen die Kosten der Gweinnung der Atomenergie für die Allgemeinheit so
niedrig sind und bleiben sollen.
Es ist Unrecht. Staatlich verordnet, weil ganzheitlich gesehen es doch rechtens ist.
Gruß.
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JLL
30.04.2002, 07:47
@ DowJames
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Re: Gelten Gold- und Silber-Bugs eigentlich als Staatsfeinde? (owT) |
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Popeye
30.04.2002, 08:02
@ JLL
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Re: Gelten Gold- und Silber-Bugs eigentlich als Staatsfeinde? (owT) |
Natürlich:
"Staatsfeind" in der BRD ist es eine Person, die den demokratischen Rechtsstaat gefärdet, gemäß Â§Â§ 84 - 91 StGB geltende Delikte:
Organisationsdelikte, Vorbereitung von Sabotageakten, Störhandlungen von lebenswichtigen Anlagen und Einrichtungen,
Zersetzung der Bundeswehr und öffentlicher Sicherheitsorgane, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Beschimpfung der
BRD und Verunglimpfung von Verfassungsorganen
Damit gefährdest Du:"lebenswichtige Einrichtungen" - nämlich das Geldwesen. Das läßt sich vor jedem Gericht plausibel argumentieren.
Grüße Popeye
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nereus
30.04.2002, 09:03
@ Popeye
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Re: Gelten Gold- und Silber-Bugs eigentlich als Staatsfeinde? - nun ja |
Hallo Popeye!
Du antwortest auf die nicht ganz ernst gemeinte Frage von.. ein wenig augenzwinkernd mit: Damit gefährdest Du:"lebenswichtige Einrichtungen" - nämlich das Geldwesen. Das läßt sich vor jedem Gericht plausibel argumentieren.
Zur Untermauerung ziehst Du die Paragraphen des Strafgesetzbuches 84 bis 91 heran.
Wie wär's denn mit den §§ 146, Geldfälschung bis §§ 151, Wertpapiere?
§146
(1)..Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr..
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird.
2. Falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder
3. Falsches Geld, das unter den Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Da ganz offensichtlich beabsichtigt wird das einzige Aktivum (ohne Passivseite) der Bundesbank, die Goldreserven zu verhökern, könnte ich mir sehr gut vorstellen, daß ein paar findige Zeitgenossen flankiert durch redliche Anwälte (die soll es ja noch geben) einen Musterprozeß gegen die Bundesbank führen.
Das Gold wurde einstmals zur Vertrauensbildung in die Deutsche Mark angekauft.
Der Verkauf oder die Wandlung in Aktien könnte dieses Vertrauen nachhaltig erschüttern.
Auch die anderen europäischen Zentralbanken haben es ganz sicher nicht aus purer Langweile über Jahrzehnte in den Tresoren gehortet.
Da die Zettelwirtschaft von Uncle Sam und die daraus resultierende Inflationsgefahren von standhaften Ã-konomen vor Gericht plausibel dargestellt werden könnten, ich hätte da u.a. einen berühmten"deutschen" Falschgeldspezialisten im Auge ;-), und somit der Beweis für die beabsichtigte Verschlechterung des Geldes bzw. des Geldwertes erbracht wäre, würde ich mir auch um die Begrifflichkeit des Wortes"Bande" keine allzu großen Sorgen mehr machen.
Also, das Gesetz könnte theoretisch auch für andere Zeitgenossen nicht ungefährlich werden, denn es erhebt sich doch die Frage:
Wer gefährdet denn das Geldwesen in seiner Gesamtheit mehr, ein paar Falschgeldspezies oder die ganz großen Weichensteller?
mfG
nereus
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