um nichts anderes geht es augenscheinlich hier bei den"sauberen Familien..."
Kleinaktionäre klagen gegen die MLP-Kapitalerhöhung
Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre vermutet unzulässige Sondervorteile für Großaktionärsfamilien
München - Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat gemeinsam mit einer MLP-Aktionärin gegen den Finanzdienstleister Anfechtungsklage beim Landgericht Heidelberg eingereicht. Die Kläger wehren sich gegen die am 28. Mai 2002 auf der MLP-Hauptversammlung beschlossene Bestätigung einer Kapitalerhöhung. Hintergrund dieser Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre ist die Einbringung von Minderheitsanteilen an vier MLP-Tochtergesellschaften durch die Großaktionärsfamilien Termühlen und Lautenschläger. Diese Anteile sind bereits in 29,44 Mio. MLP-Aktien umgetauscht worden und erhöhen das bisherige Grundkapital von 79,2 Mio. Aktien um 38 Prozent auf 108,64 Mio. Aktien. Die SdK ist der Auffassung, dass sich die Großaktionärsfamilien, denen die neuen Aktien zugeteilt worden sind, einen unzulässigen Sondervorteil verschaffen, weil die eingebrachten Anteile einer „immensen Überbewertung“ unterzogen worden seien. Dass „geradezu abenteuerliche Bewertungen“ vorgenommen worden seien, lasse sich unter anderem an den Gewinnprognosen für die vier Gesellschaften erkennen. „Sie reichen nicht nur bis zum Jahr 2010, also einem überhaupt nicht mehr seriös prognostizierbaren Zeitpunkt, sondern weisen auch Steigerungsraten von teilweise mehreren Tausend Prozent aus. AP
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