JÜKÜ
06.07.2002, 22:12 |
Geldkontrolle / Artikel Brestel, FAZ Thread gesperrt |
Von einem Leser zugeschickt - danke!
Ich hoffe, es ist lesbar.
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kingsolomon
06.07.2002, 23:10
@ JÜKÜ
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Re: in den Grenzzonen( ca. 30km) zu Luxembourg/Schweiz/Ã-sterreich |
geschieht das ja schon lange und es dürfte sich mittlerweile sogar bei
den Omas rumgesprochen haben, dass die Grenzer gerne Ärger machen, incl Meldung
an Steuer. Wenn man nicht wahrheitsgemässe Angaben macht und es werden bei ner
Razzia mehr Wertsachen gefunden, als angegeben, wird der grösste Teil erst mal
konfisziert. Und das galtlange vor 911!
Und übrigens, wenn man heutzutage mehr als ein paar Hunnis abheben will bei der
Bank, ziehen die sofort ne Kopie vom Ausweis. Schon mal ausprobiert?!
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SchlauFuchs
07.07.2002, 01:48
@ kingsolomon
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Re: in den Grenzzonen( ca. 30km) zu Luxembourg/Schweiz/Ã-sterreich |
>geschieht das ja schon lange und es dürfte sich mittlerweile sogar bei
>den Omas rumgesprochen haben, dass die Grenzer gerne Ärger machen, incl Meldung
>an Steuer. Wenn man nicht wahrheitsgemässe Angaben macht und es werden bei ner
>Razzia mehr Wertsachen gefunden, als angegeben, wird der grösste Teil erst mal
>konfisziert. Und das galtlange vor 911!
>Und übrigens, wenn man heutzutage mehr als ein paar Hunnis abheben will bei der
>Bank, ziehen die sofort ne Kopie vom Ausweis. Schon mal ausprobiert?!
Ich habe Anfang der Woche 1000EUR in kleinen, gebrauchten, nicht durchnumerierten Scheinen abgehoben. Ohne Ausweis, nur mit ec-Karte und Geheimnummer.
ciao!
SF
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LenzHannover
07.07.2002, 02:26
@ SchlauFuchs
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Stimmt, Streß gibt es erst ab 15.000 Euro in cash (owT) |
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Trixx
07.07.2002, 10:37
@ JÜKÜ
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"kontrollfrei reisen" schon, aber nicht"kontrollfrei sein" |
>was für eine intelligente Lösung! LOL
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Medizinmann
07.07.2002, 11:07
@ JÜKÜ
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BITTE H I E R LESEN (ABGETIPPT) - und nicht mal geändert (LACH) |
FAZ vom 06.07.2002
Startschuß zur Geldkontrolle
unter der Rubrik"Blick aus Zürich"
Die Nachricht ist im Trubel der Fußballweltmeisterschaft und der schlechten Börsenstimmung untergegangen, der Vorschlag der Brüsseler EU - Kommission,"den Bargeldverkehr an der Außengrenze der Gemeinschaft künftig zu überwachen". Der Kommissionsbeschluß bedarf noch der Zustimmung aller 15 Mitgliedsländer. Im Herbst wird es wohl soweit sein: Dann fällt der Startschuß zu offiziellen Geldkontrollen an den Außengrenzen jenes EU - Währungsraumes, der noch nicht einmal vier Jahre alt ist. Von dem am 1.1.1999 gefeierten"frei konvertierbaren Gemeinschaftsgeld" ist der Lack ab.
Jeder EU - Europäer wird künftig an den Grenzen mittels Fragebogen belehrt, daß er einen"kontrollierten Währungsraum" verläßt. Größere Mengen Bargeld - nicht über 15.000 Euro und ehrlich verdient und versteuert - sollen nicht mehr"freies Geld" sein, mit dem man machen kann, was man will. Das gleiche soll für mitgeführte Edelmetalle, Schmuck und Diamanten gelten. Die Frage, ob im Kampf gegen die Geldwäsche so gravierende Eingriffe in die persönliche Freiheit gerechtfertigt sind, wäre eigentlich eine hochpolitische. Aber da hat sich bisher keiner in der EU gemeldet. Bald wird der Zöllner an den EU - Grenzen befehlen dürfen: Taschen auf. Alles, was ein Bürger an Wertsachen über 15.000 Euro hinaus besitzt, wird offiziell an allen EU - Grenzen meldepflichtig. Wer den EU - Raum verläßt, muß einen Fragebogen ausfüllen. Die EU - Kommission erklärt, daß der Fragenkatalog"ausschließlich der Bekämpfung krimineller Machenschaften" dienen soll. Aber wer wird das noch glauben? Hans Eichel hat jedenfalls für Deutschland längst Geldwäscherei und Bargeld in einen Topf geworfen.
Lassen wir die Phantasie spielen. Um die Formulare auszufüllen, werden Reisende künftig auf Straßen und Autobahnen erst mal aussteigen müssen. Vielleicht wird es künftig auch noch kilometerlange"Kontrollstaus" geben? Auf der Eisenbahn von Hamburg nach Basel werden die Grenzformulare vermutlich schon ab Karlsruhe verteilt. Auf den Flughäfen werden die Reisenden bei der Gepäck- und Personenkontrolle nach EU - Bürgern und"sonstigen Menschen" selektiert werden. Schöne Werbung für den europäischen Fremdenverkehr. Wenistens wissen die EU - Europäer nun, woran sie sind. Die bisherige Grauzone bei den Kontrollen wird verschwinden. Jeder, der größere Mengen Wertsachen bei sich führt, wird künftig"von sich aus"die Meldeformulare ausfüllen müssen. Bisher konnte willkürlich kontrolliert werden. Die Fragebogen sind obligatorisch, wer falsche Angaben macht, für den ist die Reise zu Ende.
Das große Ärgernis aber bleibt die Schweiz samt Liechtenstein. Beide Länder bilden nun eine vom Zoll bewachte Geldinsel in der"Kontrollgemeinschaft". Was wird geschehen? Druck erzeugt Gegendruck. Die EU - Bürger werden versuchen, von der noch übriggebliebenen Freiheit Gebrauch zu machen. Sie werden sich wohl vermehrt ganz legale Bankkonten im Freiraum Schweiz einrichten. In der"Geldoase" werden sie sich dann mit Bargeld versorgen, um es beliebig im Rest der Welt zu benützen. Ein Überweisungsauftrag vom inländischen Bankkonto etwa von Frankfurt zum eigenen Konto nach Zürich genügt, um"kontrollfrei" zu reisen. Aber freuen wir uns nicht zu früh. Wird es lange dauern, bis die EU noch im Binnen - Währungsraum Geldüberweiungen nach draußen vom Ausfüllen spezieller Kontrollformulare abhängig machen wird?
Wenn eingewandt wird, daß ja in Amerika Bargeld geradezu suspekt sei, besonders große Noten, so vergißt man, daß dort der Scheck und die Kreditkarte klassischer Ersatz zur Dollarnote sind. Aber was passiert gerade in Deutschland? Der Scheck soll abgeschafft werden. Wer sein eigenes Geld in der Tasche hat, ist schon beinahe zu bedauern.
Ihr Heinz Brestel
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dottore
07.07.2002, 11:12
@ JÜKÜ
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Re: Geld = Obereigentum des Staates, was sonst? |
Wie sieht das von Heinz Brestel rechtlich aus?
Banknoten usw. werden zum Staatseigentum erklärt (wie Pässe).
Inhaber-Papier ade, Privateigentum an"Wertsachen" ade.
Die Überweisungskontrolle gibt es längst. Alle Währungsgrenzen überschreitenden Zahlungen müssen an die Buba gemeldet sein.
Macht definiert sich u.a. auch durch geographische Grenzen. Da sind sie.
Der Bürger wird immer mehr erniedrigt und auf das Lebens-Mindestmaß zurecht gestutzt.
Nebenbei eine besonders perfide Form der Devisenbewirtschaftung, zu der selbstverständlich immer auch das Exportverbot der eigenen Währung gehörte. Siehe Hitler, siehe Honecker, siehe Mitterrand, siehe Malta, siehe Ruanda.
Klar, dass sich kein EU-Staat"meldet". Jeder will doch konfiszieren.
Wie geht's weiter?
Als nächstes wird die Zinsabschlagsteuer erhöht. Tosender Beifall, denn jene, die Geld haben, sind sowieso zu reich. Babcock-Malocher haben keine 100 Mille auf dem Konto.
Wohin wird die Zinsabschlagsteuer erhöht?
In Stufen bis auf 100 Prozent! Ich verwette meinen Kopf dafür.
Wer jault, dem wird gesagt: Kriegst doch alles, was dir"ehrlich" zusteht, nach der Steuererklärung zurück. Lässt sich sogar verzinslich gestalten, um den vorübergehenden Teilverlust an fließendem Zins auszugleichen.
Ein ideales Gelände für den Staat. Er braucht nur noch ca. 3000 Inkassostellen (Banken gibt's weniger als Tankstellen, welche die Ã-lsteuer kassieren).
Banken behalten sämtliche Zinsen, usw. ein --> Abführung an die Staatsmacht. Bürger erhält Mitteilung über Betrag, der ihm zugeflossen wäre.
Diesen Betrag in die Steuererklärung (was deren Abgabe ohnehin beschleunigt), addiert zu den anderen Einkünften. Computer prüft und ermittelt Gesamtsteuersatz."Restzinseinkünfte" werden"erstattet".
P e r f e k t!
Wer sich beschwert, gilt als Schwarzgeldner bzw. Steuerhinterzieher per se.
Freut Euch schon drauf! Heizt auch wundervoll die"Arm/Reich"-Stimmung an. Dann kann gleich noch das Steuergeheimnis fallen.
Und auch das wird fallen!
Gruß!
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Theo Stuss
07.07.2002, 12:01
@ SchlauFuchs
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Re: Ich habe vor 6Wochen bei der Postbank €4600 abgehoben. Ohne Problem. |
Dann habe ich das Geld in bar bei der DreBa eingezahlt, allerdings auf mein Konto. Dafür habe ich mir Krüger gekauft. Die haben mich dort nicht gefragt, woher das Geld kommt.
Theo
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Baldur der Ketzer
07.07.2002, 12:41
@ dottore
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Walter Ulbricht: NIEMAND hat die Absicht, eine Mauer zu errichten - EMKV |
Hallo, dottore,
jetzt gehts aber ratz-fatz, die Jungs legen ein beachtliches Tempo vor. Völlig ungeniert.
Die EURO-Gegner sind wieder mal voll bestätigt, und diejenigen, die Vater Staat für einen Verbrecherstaat halten, bestimmt ebenso.
Wie war das doch gleich mit der obersülzenden sogenannten Europäischen Menschenrechts???-korruption:
(man lese ketzerisch zwischen den Zeilen bzw. betrachte die Begriffe mal von der argwöhnischen Seite aus)
1) Art. 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.
das ist eine rein feudalherrschaftliche Diktion, denn angeblich geht alle Staatsgewalt von diesen ihrer eigenen Gewalt unterstehenden Personen aus hahahahahaha
2) Art. 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.
aha, was ist denn das?
3) Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse und Ã-ffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. das glauben die doch selber nicht angesichts von Generalverdacht und Beweislastumkehr
4) Art. 7 Keine Strafe ohne Gesetz
(2) Dieser Artikel schließt nicht aus, dass jemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den von den zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war.
ach, so, wie steht es dann damit bezüglich Volksvermögensvernichtung, Volksverarschung, Steuerverschwendung, Schadensmehrung und Nutzenminderung, Verwicklung in Angriffskriege, Einrichtung eines totalitären Regimes usw., ist denn das nach zivilisierter Weltmeinung etwa nicht strafbar? 2. Nürnberger Prozeß gegen die Weltpolitiker anno 200x?
5) Art. 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. Achtung, was heißt das? Achtung, Fußgängerüberweg, oder Vorsicht, Friedman? Achtung vor dem bisschen Hund?
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer .
jau, Generalklausel, Ermächtigungsgesetz
6) Art. 10 Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Radio-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden so, so, lästere nie gegen Deine Herrscher, beiße nicht die Hand, die Dir zu fressen gibt, beichte jeden Sonntag und bedenke, RUHE ist die erste BürgerPFLICHT ; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
super, ich stell dann mal ein paar Artikel der Verfassung der DDR rein, die klingen freiheitlicher
7) Art. 15 Abweichen im Notstandsfall
(1) Wird das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht , so kann jede Hohe Vertragspartei Maßnahmen treffen, die von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen, jedoch nur, soweit es die Lage unbedingt erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartei stehen.
VOM RECHT AUF EIGENTUM habe ich hier nichts gelesen! Obwohl ich immer dachte, das stünde drin - von wegen, Pustekuchen.
Prost, Mahlzeit! Vielleicht sollte man bei den aktuellen preisen mal nachsehen, ob man nicht irgendwas in Argentinien oder so bekommt, für alle Fälle......
Ich lästere ja manchmal etwas überspitzt daher, aber wir sind doch jetzt wirklich voll am Sonderzug nach Pankow, einmal DDR ohne Rückfahrkarte.....
nachdenkliche Grüße vom Baldur
<ul> ~ hier nachzulesen</ul>
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Baldur der Ketzer
07.07.2002, 13:16
@ Baldur der Ketzer
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Re: nachgeschobenes Feigenblatt der EG-Fuzzies (hahaha) |
Hallo, nochmal,
alles wischiwaschi, Klartext hier:
3. Enteignung und Kompensation
Die Gleichgewichts-Formel zeigte ihre Reichweite besonders in den Fällen, in denen ein Zusammenhang mit der Kompensationsproblematik bestand. Einen bemerkenswerten Schritt vollzog das Gericht in der James-Entscheidung (1986) und seither, als es in allgemeiner Weise feststellte, nur unter außergewöhnlichen Umständen sei die Wegnahme von Eigentum ohne Entschädigung (Kompensation) gerechtfertigt:[23]"As far as Art. 1 is concerned, the protection of the right of property it affords would be largely illusory and ineffective in the absence of any equivalent principle".[24] Damit war zwar noch nichts über die notwendige Höhe der Kompensation gesagt, doch entscheidend blieb die grundsätzliche Aussage über den Regelfall der Entschädigungspflicht des Staates.[25] Es war jedoch eine Grundentscheidung gefallen, die umso schwerer wog, als sie Auswirkungen auch auf Abs. 2 und die gleichgestellten Fälle einer bloßen de-facto-Enteignung[26] haben mußte. Enteignungen ohne Entschädigung verstoßen daher von vornherein gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und daher gegen Art. 1 ZP insgesamt.[27]
Na, dann stelln wir uns mal jianz dumm und schaun mal, wat die Brüder draus machen ;-((((((
Schaudern, Baldur
<ul> ~ hier stehts</ul>
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Baldur der Ketzer
07.07.2002, 13:23
@ Baldur der Ketzer
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Re: hier, der absolute Oberhammer, statt Charmin für Bären |
Zitat aus oben angegebener Quelle:
Condorelli hat vor kurzem insgesamt fünf Kriterien zusammengestellt, die für die Bemessung der Entschädigung herangezogen werden können:
- neben dem Wert des enteigneten Gutes
- die individuell oder kollektiv ausgerichtete Art der Maßnahme,
- die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Ziels des Gemeinwohls,
- die soziale Funktion der Maßnahmen sowie
- die wirtschaftliche Situation des enteignenden Staates.[34]
Auf gut deutsch: wenn in der Kasse nix mehr drin ist, gibts auch nix mehr, basta.
Ich denke, die ganzen Schönschwätzer, Rechtsverdreher und Winkeladvokaten dieser StaatsunrechtsgeCHichte können sich ihren Senf sonstwo hin einmassieren, aber wenn es halbwegs so kommt, wie das zu befürchten ist, ist das ganze Altpapier nur noch eine Lachnummer zur Belustingung am Klo, weil auch Charmin ist dann aus
(ach, was hamma denn heute draufstehen? Mal lesen, Bibliothek Universität Dingsda, Rechtswissenschaftliche Fakultät, B19F7c3, Grundrechtlicher Eigentumsschutz.........., Ausgabe 1953, ***wegwisch***)
sonntägliche Grüße vom Baldur
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kingsolomon
07.07.2002, 15:25
@ Theo Stuss
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Re: dann scheint die Grenze auch bei 15000.- zu liegen |
denn das wars, was ich bei der Hypo abgehoben hab.
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Turon
07.07.2002, 15:37
@ Baldur der Ketzer
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Klartext |
Ich halte zum Beispiel nahezu jedes deutsche heutige Gericht für ein Rechtsstaatsbordell, und zwar so lange, so lange das Gegenteil nicht bewiesen ist.
Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt, sämtliche Unterlagen wurden
unausgewertet zurückgegeben, doch der StA schrieb:
"...bei der Entscheidung des Gerichts ist davon ausgegangen, daß es sich um
einmaligen Fall handelte...".
Nur um was für einen Fall es sich gehandelt hat, konnte der StA nicht zu Papier bringen.
Und es handelte sich ganz klar um ein Verbrechen, das das Amtsgericht am Bürger begangen hat. Sie haben einen unbewiesenen angeblichen Kontakt dazu benutzt, um
gegen mich Ermittlungen zu durchführen, und schlugen gleich zu Hausdurchusuchungamordnung.
Für mich bestehen derzeit keine Unterschiede zwischen unserem"Rechtsstaatsmodell", zu dem Rechtsstaatsmodell der Nazis oder der Stasi.
Alles das selbe - Hauptsache die Justiz kann sich am Ende als Sieger darstellen.
Aber es wird Nachspiel haben - für den StA und für das Amtsgericht Kassel,
Landgericht Kassel. Ich werde die gesamte Vorgehensweise veröffentlichen.
MfG. Turon
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JüKü
07.07.2002, 18:05
@ JÜKÜ
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Re: Geldkontrolle / Schweiz |
Hier noch ein evtl. interessanter Link:
www.rbj-invest.com
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