cs-fx
18.07.2002, 12:39 |
Sondermitteilung: Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig Thread gesperrt |
Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München ist die Versteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig. Strukturelle Mängel beim Steuererhebungsverfahren könnten zu einer Ungleichheit in der steuerlichen Belastung einzelner Anleger führen. Damit meint der IX. Senat, dass die Erhebung durch die Finanzämter nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen fänden nur unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen. Nähere Gründe zum Beschluss vom 16. Juli werden voraussichtlich erst in sechs bis acht Wochen vorliegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hatte sich mit der Frage aufgrund einer Klage eines Steuerzahlers beschäftigt. Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte Klage erhoben, weil nur wenige ehrliche Bürger die Steuer zahlten und die Finanzämter kaum Kontrollmöglichkeiten hätten. Deshalb seien der Grundsatz der Steuergleichheit verletzt und die Steuer verfassungswidrig.
Das oberste deutsche Steuergericht hatte bereits im Vorfeld klar gemacht, dass es den Fall beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klärung vorlegen werde, falls es sich den Zweifeln des Klägers anschließen sollte. Das mit Spannung erwartete BFH-Urteil ist für Millionen von Anlegern in ganz Deutschland von Bedeutung. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren in Höhe von mehr als 512 Euro müssen versteuert werden, sofern zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt./aa/av
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Taktiker
18.07.2002, 12:43
@ cs-fx
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...was sich natürlich als ein Schlag ins Konto(r) erweisen wird... |
denn somit stehen wir kurz vor dem pauschalen Steuersofortabzug durch die Banken oder evtl. gar einer Vorsteuererklärung ans Finanzamt?!
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stocksorcerer
18.07.2002, 12:45
@ cs-fx
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Na super... also geht alles seinen gewohnten Gang...zum BVerfG ;-) (owT) |
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kingsolomon
18.07.2002, 12:45
@ Taktiker
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Re: Exakt, und den Rest muss man sich dann mühsam per Steuererklärung |
zurückerkämpfen.
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foreveryoung
18.07.2002, 12:45
@ cs-fx
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Besteuerung von Spek.-gewinnen verfassungswidrig!!fanden wir doch immer schon... |
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>Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig
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cs-fx
18.07.2002, 12:53
@ cs-fx
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Die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs |
Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften nach Auffassung des BFH verfassungswidrig
Gewinne, die ein Steuerpflichtiger durch die Anschaffung und zeitnahe Weiterveräußerung von im Privatvermögen befindlichen Wertpapieren (sog. Wertpapierspekulationsgeschäfte) erzielt, werden nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Einkommensteuer unterworfen. Voraussetzung hierfür war bis einschließlich 1998 u.a., dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wertpapiere nicht mehr als sechs Monate beträgt. Seit 1999 beträgt diese Frist ein Jahr.
Vielfach wird angezweifelt, inwieweit solche Gewinne tatsächlich steuerlich erfasst werden. Von den meisten Steuerpflichtigen würden sie in ihrer Steuererklärung nicht angegeben und eine Überprüfung der Steuererklärungen im Hinblick auf nicht erklärte steuerpflichtige Gewinne aus Wertpapierspekulationsgeschäften scheitere im Allgemeinen an rechtlichen und tatsächlichen Kontrollhemmnissen. Das Steuererhebungsverfahren leide an strukturellen Mängeln. Solche Mängel und die von ihnen ausgehende Ungleichheit in der steuerlichen Belastung können nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, Bundessteuerblatt, Teil II, 1991 Seite 654 zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuerrechtsnorm führen.
Vor diesem Hintergrund hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Juli 2002 in einem die Besteuerung von Wertpapiergeschäften im Jahre 1997 betreffenden Rechtsstreit beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der Fassung des Einkommensteuergesetzes 1997 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 1997 Seite 821) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt werde.
Die Gründe des Beschlusses vom 16. Juli 2002 IX R 62/99 werden voraussichtlich erst in sechs bis acht Wochen vorliegen und dann auf der Internetseite des BFH (www.bundesfinanzhof.de) abrufbar sein.
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>Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig
>MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München ist die Versteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig. Strukturelle Mängel beim Steuererhebungsverfahren könnten zu einer Ungleichheit in der steuerlichen Belastung einzelner Anleger führen. Damit meint der IX. Senat, dass die Erhebung durch die Finanzämter nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen fänden nur unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen. Nähere Gründe zum Beschluss vom 16. Juli werden voraussichtlich erst in sechs bis acht Wochen vorliegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hatte sich mit der Frage aufgrund einer Klage eines Steuerzahlers beschäftigt. Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte Klage erhoben, weil nur wenige ehrliche Bürger die Steuer zahlten und die Finanzämter kaum Kontrollmöglichkeiten hätten. Deshalb seien der Grundsatz der Steuergleichheit verletzt und die Steuer verfassungswidrig.
>Das oberste deutsche Steuergericht hatte bereits im Vorfeld klar gemacht, dass es den Fall beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klärung vorlegen werde, falls es sich den Zweifeln des Klägers anschließen sollte. Das mit Spannung erwartete BFH-Urteil ist für Millionen von Anlegern in ganz Deutschland von Bedeutung. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren in Höhe von mehr als 512 Euro müssen versteuert werden, sofern zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt./aa/av
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JLL
18.07.2002, 13:02
@ cs-fx
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Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen |
Und ab Veranlagungszeitraum 2002 oder 2003 wird das Thema dann auf neue Füße gestellt mit direktem Kontozugriff durch das FA oder ähnlichen Späßen. Damit wären dann auch die möglichen Verlustvorträge aus den Vorjahren gleich elegant und massenweise einkassiert und außerdem dürften die Neidgefühle des Klägers befriedigt worden sein. Das Ergebnis wird in jedem Fall mehr Staat und mehr Schnüffelei sein, also wahrlich kein Grund zur Freude.
Schönen Tag.
JLL
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cs-fx
18.07.2002, 13:16
@ JLL
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Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen |
kein grund zur Freude, aber eine wichtige Mitteilung für jeden Anleger.
>Und ab Veranlagungszeitraum 2002 oder 2003 wird das Thema dann auf neue Füße gestellt mit direktem Kontozugriff durch das FA oder ähnlichen Späßen. Damit wären dann auch die möglichen Verlustvorträge aus den Vorjahren gleich elegant und massenweise einkassiert und außerdem dürften die Neidgefühle des Klägers befriedigt worden sein. Das Ergebnis wird in jedem Fall mehr Staat und mehr Schnüffelei sein, also wahrlich kein Grund zur Freude.
>Schönen Tag.
>JLL
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patrick
18.07.2002, 13:22
@ JLL
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Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen |
ist das wirklich vorstellbar, dass die schon für 2002 die regeln ändern u. direkt von den banken abführen lassen? so schnell können die banken das doch gar nicht organisieren oder? bis der entscheid durch ist, ist es mitte sept. dann bleiben mal gerade noch gut 3 monate für die mögl. umsetzung zu 2002.
lieben gruss pat
>Und ab Veranlagungszeitraum 2002 oder 2003 wird das Thema dann auf neue Füße gestellt mit direktem Kontozugriff durch das FA oder ähnlichen Späßen. Damit wären dann auch die möglichen Verlustvorträge aus den Vorjahren gleich elegant und massenweise einkassiert und außerdem dürften die Neidgefühle des Klägers befriedigt worden sein. Das Ergebnis wird in jedem Fall mehr Staat und mehr Schnüffelei sein, also wahrlich kein Grund zur Freude.
>Schönen Tag.
>JLL
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MC Muffin
18.07.2002, 13:52
@ cs-fx
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Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen |
Das währe top wenn sie das machen würden.
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Euklid
18.07.2002, 13:58
@ JLL
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Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen |
>Und ab Veranlagungszeitraum 2002 oder 2003 wird das Thema dann auf neue Füße gestellt mit direktem Kontozugriff durch das FA oder ähnlichen Späßen. Damit wären dann auch die möglichen Verlustvorträge aus den Vorjahren gleich elegant und massenweise einkassiert und außerdem dürften die Neidgefühle des Klägers befriedigt worden sein. Das Ergebnis wird in jedem Fall mehr Staat und mehr Schnüffelei sein, also wahrlich kein Grund zur Freude.
>Schönen Tag.
>JLL
Und damit wird der Aktie im Volk ganz das Genick gebrochen wenn sie sich bis dorthin erholt haben sollte.
Ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Anlagenwahl.
Hohes Risiko und wenns gut geht ist die Krake dabei.
Das Gold leuchtet immer güldener und hat keinen Zins aber Aufwertungspotential.
Und das genügt mir.
Keinen Schnüffler und legale Anlage das ist Trumpf!
Gruß EUKLID
Die kommen schon noch dahin daß sich nichts mehr rentiert egal was man macht aber dann rentiert sich die Krake auch nicht mehr und wir schreien Freiheit!
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MC Muffin
18.07.2002, 14:22
@ kingsolomon
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Das werden sie nicht machen weil sie Angst haben das sie damit den Aktienmarkt. |
abwürgen was auch der Fall währe.
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rodex
18.07.2002, 14:26
@ patrick
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Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen |
> bis der entscheid durch ist, ist es mitte sept. dann bleiben mal gerade noch > gut 3 monate für die mögl. umsetzung zu 2002.
In 3 Monaten hat Hitler halb Europa erobert. ;-)
Rodex
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LenzHannover
18.07.2002, 14:27
@ cs-fx
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Hoffentlich verfallen meine Verlust nicht:-( |
wo ich mir doch soviel Arbeit mit dem ausrechnen gemacht habe...
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JLL
18.07.2002, 15:15
@ Euklid
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Re: Dehalb kann es 'der Krake' ja auch nicht leiden, wenn... |
die Leute physisches Metall horten.
Besonders ist dem staatlichen Begehr nach Ausspähung seiner Bürger natürlich die Anonymität dieser Anlagen ein Dorn im Auge.
Auch dass diese Anlagen den Bürgern ein probates Mittel bieten, sich der letztlich staats-induzierten Geldwertverschlechterung zu entziehen, macht sie aus seiner Perspektive äußerst suspekt. Da die Aufwertung am ruhenden Bestand erfolgt, kann er den Bürgern dafür nicht mal Steuern abknöpfen - klar, dass er da lieber die eigenen Anleihen unter's Volk bringt, da ihm ein Teil der Zinsausgaben wieder über Steuern zurückfließt.
Schönen Tag
JLL
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kingsolomon
18.07.2002, 15:29
@ MC Muffin
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Re: Neid funktioniert in D immer |
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