Euklid
31.07.2002, 10:47 |
In NRW wird neues Landesgesetz gebastelt Thread gesperrt |
Im Videotext habe ich gestern gelesen daß bei Personen im Pflegebereich jetzt auch Omas Klein-Häusschen mitzählen soll wenn es um die Berechnung des Eigenanteils zu den Pflegekosten geht.
Man begnügt sich längst nicht mehr nur mit neuen Forderungen der Erbschaftssteuer sondern macht sie schon vorher blutleer.
Pflegt eure Angehörigen zu Hause in privater Manier und nicht mit Hilfe des Staates.
Die Einlullung mit allen möglichen sozialen Versprechungen haben die Leute angenommen.
Sie werden sich noch wundern und das Schönste ist,daß darüber nur schlecht etwas zu finden ist.
Inzwischen wird auch im Bereich der Sozialhilfe kräftig gerührt.
Erwachsene Kinder über 27 Jahre müssen bald verstärkt von ihren Eltern finanziert werden wenn sie keine Arbeit haben.
Die Einkommensgrenzen sind ab dieses Jahr andere.
Es müssen ab Januar 2002 25 Euro jeden Monat bezahlt werden wenn man nicht selbst Sozialhilfeempfänger ist.
Das groteske daran ist daß wer nur 1 Euro mehr hat auch diese 25 Euros im Monat abdrücken muß.
Also macht man sich gar nicht mehr die Mühe nach dem Verdienst zu fragen wie das früher war.
Und unter Garantie werden diese Sätze jetzt jedes Jahr erhöht.
Bemerkt hat dies noch keiner.
Man stelle sich mal vor daß man sich jetzt schon darauf einstellen muß zum Sozialhilfefall zu werden wenn die eigenen Kinder mal arbeitslos werden.
Es ist nicht zu glauben was da noch für feine Dinge im Gebüsch sind.
Arbeiten lohnt bald in der Tat nicht mehr.
Man muß sich jetzt auch ganz sicher sein daß die Kinder funktionieren sonst wirds sehr teuer.
3 Kinder und davon eines arbeitlos und Du wirst bald selbst zum Sozialhilfefall.
Aber sie sind ja gnädig und belassen Dir als Selbstbehalt noch den Sozialhilfesatz.
Der Staat kassiert nur noch und verschwindet wie ein Dieb.
Gruß EUKLID
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Euklid
31.07.2002, 10:55
@ Euklid
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Re: In NRW wird neues Landesgesetz gebastelt |
>Im Videotext habe ich gestern gelesen daß bei Personen im Pflegebereich jetzt auch Omas Klein-Häusschen mitzählen soll wenn es um die Berechnung des Eigenanteils zu den Pflegekosten geht.
>Man begnügt sich längst nicht mehr nur mit neuen Forderungen der Erbschaftssteuer sondern macht sie schon vorher blutleer.
>Pflegt eure Angehörigen zu Hause in privater Manier und nicht mit Hilfe des Staates.
>Die Einlullung mit allen möglichen sozialen Versprechungen haben die Leute angenommen.
>Sie werden sich noch wundern und das Schönste ist,daß darüber nur schlecht etwas zu finden ist.
>Inzwischen wird auch im Bereich der Sozialhilfe kräftig gerührt.
>Erwachsene Kinder über 27 Jahre müssen bald verstärkt von ihren Eltern finanziert werden wenn sie keine Arbeit haben.
>Die Einkommensgrenzen sind ab dieses Jahr andere.
>Es müssen ab Januar 2002 25 Euro jeden Monat bezahlt werden wenn man nicht selbst Sozialhilfeempfänger ist.
>Das groteske daran ist daß wer nur 1 Euro mehr hat auch diese 25 Euros im Monat abdrücken muß.
>Also macht man sich gar nicht mehr die Mühe nach dem Verdienst zu fragen wie das früher war.
>Und unter Garantie werden diese Sätze jetzt jedes Jahr erhöht.
>Bemerkt hat dies noch keiner.
>Man stelle sich mal vor daß man sich jetzt schon darauf einstellen muß zum Sozialhilfefall zu werden wenn die eigenen Kinder mal arbeitslos werden.
>Es ist nicht zu glauben was da noch für feine Dinge im Gebüsch sind.
>Arbeiten lohnt bald in der Tat nicht mehr.
>Man muß sich jetzt auch ganz sicher sein daß die Kinder funktionieren sonst wirds sehr teuer.
>3 Kinder und davon eines arbeitlos und Du wirst bald selbst zum Sozialhilfefall.
>Aber sie sind ja gnädig und belassen Dir als Selbstbehalt noch den Sozialhilfesatz.
>Der Staat kassiert nur noch und verschwindet wie ein Dieb.
>Gruß EUKLID
Das mit den 3 Kindern war natürlich im Stadium des Rentners oder Pensionärs gemeint.
Ich komme immer mehr zu dem Eindruck daß alles was offen liegt x-mal angerechnet
wird und es besser ist auf dem Papier ein Habenichts zu sein.
Und bevor man auf Sozialhilfeniveau gedrückt wird ist es besser kein Häusschen mehr zu haben.Zumindest in Deutschland muß man dies so sehen.
Wer wohl kann für seine Kinder die Verantwortung noch übersehen in zwanzig Jahren wenn er als Tattergreis seine Rente holt?
Im Prinzip hat man damit die Einheitsrente durch die Hintertür.
Die nächste Reform wird dann sein daß man diese Fesseln wieder löst und dafür die Sozialhilferente festschreibt weils in den meisten Fällen dann eh so ist.
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lowkatmai
31.07.2002, 11:12
@ Euklid
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Frage bzgl. Pflegeversicherung |
Kurze Frage in die Runde:
Kann ich aus der Pflegeversicherung"austreten" oder ist diese immer an die Krankenversicherung gekoppelt?"Austritt" also nur möglich, wenn ich nicht krankenversichert bin (ob privaz oder gesetzlich)?
Vielen Dank schon mal im voraus
lowkatmai
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Euklid
31.07.2002, 12:11
@ lowkatmai
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Re: Frage bzgl. Pflegeversicherung |
>Kurze Frage in die Runde:
>Kann ich aus der Pflegeversicherung"austreten" oder ist diese immer an die Krankenversicherung gekoppelt?"Austritt" also nur möglich, wenn ich nicht krankenversichert bin (ob privaz oder gesetzlich)?
>Vielen Dank schon mal im voraus
>lowkatmai
Das ist Gesetz und Austritt genauso unmöglich wie der Austritt beim Finanzamt.
Mittlerweise ist der Austritt beim Finanzamt sogar dann nicht möglich wenn man als deutscher Staatsbürger in einem fremden Land wohnt und den Pass abgibt.
Eine mehrjährige Phase schließt sich dann noch an.
Bei uns im Radio hat Heiner Knallinger mal das Finanzamt zwecks Austritt angerufen.Knallinger veräppelt hier immer einige Leute übers Telefon am Radio.
Der Finanzbeamte meinte daß der Austritt beim Finanzamt nur durch Kopfschuß möglich wäre,anschließend kommen dann die Erben dran mit dem Finanzamt.
Gruß EUKLID
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Bär
31.07.2002, 13:43
@ Euklid
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Unterhaltspflicht in Sozialhilfefällen (Kinder/Eltern) |
>Inzwischen wird auch im Bereich der Sozialhilfe kräftig gerührt.
>Erwachsene Kinder über 27 Jahre müssen bald verstärkt von ihren Eltern finanziert werden wenn sie keine Arbeit haben.
>Die Einkommensgrenzen sind ab dieses Jahr andere.
Kann man aber umgehen... es stehen zwei Gesetze nebeneinander:
Einmal die Unterhaltsverpflichtung
und einmal BSHG.
Laut BSHG hat man einen Freibetrag von rd. 1000 €.
Laut Unterhaltsgesetz (ich weiß grad nicht genau, wie das heißt)
sind die Eltern/Kinder gegeneinander nur unterhaltsverpflichtet, wenn
derjenige sich nicht selber helfen kann (kein Freibetrag).
Das heißt folgendes: Falls Euklids Sohn in absehbarer Zeit HLU bekommen sollte (Hilfe zum Lebensunterhalt), sollte Euklid ihm 1.000 € schenken. Denn: Trotz der 1000 € bekommt der Sohn HLU, aber Euklid ist nicht mehr unterhaltsverpflichtet....
Gruß
Bär
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Euklid
31.07.2002, 17:09
@ Bär
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Re: Unterhaltspflicht in Sozialhilfefällen (Kinder/Eltern) |
>>Inzwischen wird auch im Bereich der Sozialhilfe kräftig gerührt.
>>Erwachsene Kinder über 27 Jahre müssen bald verstärkt von ihren Eltern finanziert werden wenn sie keine Arbeit haben.
>>Die Einkommensgrenzen sind ab dieses Jahr andere.
>Kann man aber umgehen... es stehen zwei Gesetze nebeneinander:
>Einmal die Unterhaltsverpflichtung
>und einmal BSHG.
>Laut BSHG hat man einen Freibetrag von rd. 1000 €.
>Laut Unterhaltsgesetz (ich weiß grad nicht genau, wie das heißt)
>sind die Eltern/Kinder gegeneinander nur unterhaltsverpflichtet, wenn
>derjenige sich nicht selber helfen kann (kein Freibetrag).
>Das heißt folgendes: Falls Euklids Sohn in absehbarer Zeit HLU bekommen sollte (Hilfe zum Lebensunterhalt), sollte Euklid ihm 1.000 € schenken. Denn: Trotz der 1000 € bekommt der Sohn HLU, aber Euklid ist nicht mehr unterhaltsverpflichtet....
>Gruß
>Bär
Danke schön für die Auskunft aber wie soll das ablaufen denn dann muß er doch aufbrauchen oder nicht?
Und anschließend wäre ich wieder dran oder doch nicht.
Wer 1000 Eurosen hat kann doch keine HLU bekommen oder irre ich mich da?
Gruß EUKLID
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