dottore
02.08.2002, 19:32 |
Macht aktuell (4) Thread gesperrt |
Hi,
die Schweiz hat einen neuen Artikel 260quinquies des Strafgesetzbuches. Daraus:
"1. Wer ein Gewaltverbrechen begeht, um die Bevölkerung einzuschüchtern oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen, wird mit Zuchthaus bestraft."
Man ersetze bitte das Wort"Gewaltverbrechen" durch das Wort"Gewaltanwendung" und das Wort"Staat" durch das Wort"Bürger"
und denke mal in Ruhe nach.
Gruß!
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Turon
02.08.2002, 20:40
@ dottore
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Was Nettes aus Deutschland - GG Art 14 (2) und GG Art 14(3) |
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Wenn ich aber mein Eigentum nicht nutzen will - verstößt es gegen das Grundgesetz? Heißt es: auf deutsch übersetzt:
Du sollst Dein gesamtes Eigentum wirtschaftlich nutzen, damit der Staat was davon hat?
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
Wie nett! Da besitze ich was, was der Staat gerne haben möchte will es aber nicht verkaufen, werde ich enteignet und entschädigt, wobei der Ausmaß der Entschädigung durch ein Gesetz zu erfolgen hat. (anders gesagt: auch nichts wenn es notwendig ist oder willkürlich, was weiß ich.).
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Nun ich bezweifle wahrhaftig ob es einen Richter gibt der überhaupt so eine Sache in einem Notstand abwägen wird. Habe da so meine Erfahrungen mit der Macht. Früher habe ich gedacht so etwas kann bei uns gar nicht sein. Jetzt bin ich klüger.
Gruß
P.S.:Falls diese Gesetze in alter Form erscheinen sorry - aber da hat man auch nichts dadurch gewonnen, denn wie allgemein bekannt, verändert man Gesetze immer zu unserem Nachteil.
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BillyGoatGruff
02.08.2002, 21:31
@ dottore
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Re: Macht aktuell (4) - Regierung einsperren - von mir aus jederzeit |
>Hi,
>die Schweiz hat einen neuen Artikel 260quinquies des Strafgesetzbuches. Daraus:
>"1. Wer ein Gewaltverbrechen begeht, um die Bevölkerung einzuschüchtern oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen, wird mit Zuchthaus bestraft."
>Man ersetze bitte das Wort"Gewaltverbrechen" durch das Wort"Gewaltanwendung" und das Wort"Staat" durch das Wort"Bürger"
>und denke mal in Ruhe nach.
>Gruß!
PS: Der neue Artikel hat noch nicht Rechtskraft, wahrscheinlich geht er aber durch die parlamentarischen Hürden.
Kurioserweise erwächst ihm Opposition aus exakt den Kreisen, die einen solchen Artikel vorgeschlagen haben.
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Baldur der Ketzer
02.08.2002, 21:54
@ dottore
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frei nach Leibovitz waren die Parlamentarier alle besoffen |
und ich glaube das auch ;-), nee, ;-(((((((((((((
beste Grüße vom Baldur
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dottore
03.08.2002, 12:50
@ BillyGoatGruff
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Re: Wie viel Handschellen braucht die Schweiz? |
>>Hi,
>>die Schweiz hat einen neuen Artikel 260quinquies des Strafgesetzbuches. Daraus:
>>"1. Wer ein Gewaltverbrechen begeht, um die Bevölkerung einzuschüchtern oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen, wird mit Zuchthaus bestraft."
>>Man ersetze bitte das Wort"Gewaltverbrechen" durch das Wort"Gewaltanwendung" und das Wort"Staat" durch das Wort"Bürger"
>>und denke mal in Ruhe nach.
>>Gruß!
>PS: Der neue Artikel hat noch nicht Rechtskraft, wahrscheinlich geht er aber durch die parlamentarischen Hürden.
>Kurioserweise erwächst ihm Opposition aus exakt den Kreisen, die einen solchen Artikel vorgeschlagen haben.
Richtig. Nun gönnen wir uns noch Absatz 3 von Nr. 3 des 260qu (neu):
Wer in der Ansicht, ein Verbrechen nach Art 260quinquies zu finanzieren, Vermögenswerte sammelt oder zur Verfügung stellt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft."
Jetzt wird richtig spannend. Da Angriffskriege lt. Völkerrecht eindeutig Gewaltverbrechen sind und mit Hilfe dieser offenbar der Staat Irak"zu einem Tun oder Unterlassen" (Saddam-Sturz) genötigt werden soll (siehe Nr. 1.) macht sich jeder Schweizer Bankier strafbar, der US-Treasuries im Depot hat.
Der Bundesrat sollte also nicht nur das StGB neu fassen, sondern auch Wagenlassungen voller Handschellen kaufen. Das wiederum würde der Schweizer Konjunktur u.U. auf die Beine helfen.
Gruß!
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