wave99
22.08.2002, 17:44 |
off topic: BU-Versicherung Thread gesperrt |
-->Hat jemand von Euch Informationen / Meinungen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Bin grad 40, sitze viel im Auto auf dem Weg zum Kunden und denke an ´ne Absicherung für den"Ernstfall". Ich habe mir bei http://www.aspect-online.de/ mal einen Vergleich erstellen lassen. Hat damit jemand Erfahrung? Wo bekomme ich das Beste für mein Geld?
Danke und Gruß
wave99
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ottoasta
22.08.2002, 18:03
@ wave99
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Re: off topic: BU-Versicherung, meine Erfahrung.. |
-->>hallo,
ich kann dir nur meine Erfahrung von 30 Jahren sagen. Ich war (und bin teilweise noch heute) sehr viel unterwegs. Ich hatte also eine Lebensversicherung mit BU Zusatz, bei der Schweizerischen Rentenanstalt. Von den Kosten her sind die Hannoversche Leben, die HUK mit die Besten. Nun, auf Grund der Debatte um die Zahlungsfähigkeit solltest du also nicht nur auf die Prämie sehen, sondern auch auf die Rücklagen der Versicherung. Ich habe dann meine BU gekündigt, denn ich habe mich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichert, zum Höchsttarif. War für mich billiger! Ich war grundsätzlich immer beruflich unterwegs, so wurde es in der Familie vereinbart. Auch Sonntag mußte ich halt zu Feuerwehren (Leitzentrale)oder Störungen bei Stadtwerken usw. fahren *g*
Als GmbH Geschäftsführer könntest du dir eine Pensionszusage machen und mit einer Rückdeckungsversicherung absichern (habe ich nach Gründung meiner GmbH gemacht) mit BU.
Wenn du schon eine Kapitalleben hast, dann schließe dazu die BU ab. Auch wenn du eine Risikoleben hast (ist sehr preiswert, wenn du nicht Kapital benötigst)
Ich denke, da ich dein Umfeld nicht kenne, ist ein Rat sehr schwierig!
Gruß
Otto
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Bär
22.08.2002, 18:19
@ ottoasta
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Re: off topic: BU-Versicherung, meine Erfahrung.. |
-->Ich hatte also eine Lebensversicherung mit BU Zusatz, bei der Schweizerischen Rentenanstalt. Von den Kosten her sind die Hannoversche Leben, die HUK mit die Besten.
[b] wichtig ist der verweisungsverzicht. also nicht nur auf den preis, sondern auch auf die bedingungen schauen. soweit ich mich erinnern kann (war mal in dem geschäft...) hat die schweizerische rentenanstalt mit die besten bedingungen und ist auch noch preiswert. kann ich nur weiterempfehlen. und finger weg von versicherern ohne verweisungsverzicht. es gibt noch n paar sachen worauf man gucken muss (alkoholklausel z.b.), du müsstest aber auch gute infos im netz finden.
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Herbi, dem Bremser
22.08.2002, 18:22
@ wave99
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Re: off topic: BU-Versicherung ** Hatte eine Private |
-->>Hat jemand von Euch Informationen / Meinungen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Hi wave99,
ich habe dienstlich eine BU.
Die private BU samt KLV habe ich aufgelöst - insbesondere wegen der gleitenden Automatik.
Wie lautet die exakte Definition für Berufsunfähigkeit?
Für dich?
Für die Versicherungsgesellschaft?
Vor dem Abschluss?
Nach dem Schadenseintritt?
Das sind die Dinge, die zu für dich klären musst.
Und lass dich nicht einlullen von Versicherungsgesabbere.
Wirklich berufsunfähig bist du (nur) mit einem Herzkasper bei 100%er Invalli.
Alles unter 100% reicht noch zum"Kartonaufritzen" oder"Vorrücken".
Gruß
Herbi
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spieler
22.08.2002, 18:28
@ wave99
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Es gab einen umfangreichen Testbericht |
-->Ich meine von der Stiftung Warentest, dürfte so 2 Jahre zurückliegen...
Oder war es Capital?
Auf jeden Fall ein sehr umfangreicher Bericht, in dem alle Fragen beantwortet und ein Rating für alle Versicherungen aufgestellt war... Guck doch mal in der Bibliothek oder frag bei Stiftung W. nach...
Spieler
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ufi
22.08.2002, 18:41
@ wave99
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Habe nach reiflicher Überlegung..... |
-->die debeka gewählt. Die ist ein Verein auf Gegenseitigkeit und existiert seit 1905, hat also schon 2 Kriege überstanden. Sind außerdem preislich unter den Top Ten zu finden.
Meine BU habe ich mit einer Kapital-LV gekoppelt abgeschlossen, auf die Bedürfnisse der BU ausgerechnet ( maximaler BU-Satz ).
Daneben habe ich noch eine 2. KLV, auch bei der debeka, die aber rein auf kapitalansammlung ausgelegt ist, also ohne BU und sonstigen Schnickschnack.
Es ist, denke ich, besser in kleinere Häppchen zu teilen.
Gruß
ufi
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marsch
22.08.2002, 18:56
@ wave99
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Testbericht! |
-->Habe noch einen. Schon bißchen älter, aber dafür sehr ausführlich. Schicke ich gerne los. Allerdings in *.pdf, 1,3 MB. Hat mir persönlich weitergeholfen.
Bei Interesse: mprox@onlinehome.de
Gruß
MARSCH
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JS
22.08.2002, 18:58
@ wave99
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Re: off topic: BU-Versicherung |
-->Debeka ist in der BU teuer und hat schlechte Bedingungen. Was vorher über die Hannoversche Leben geschrieben wurde, gilt für den Bereich der kapitalbildung.
Bei risiko-Versicherungen ( Leben oder BU ) sind die aber klasse.
Bei Interesse: schick mir mal eine mail mit Geburtsdatum, Beruf, gewünschte BU-rente und Laufzeit der Versicherung, dann bekommst Du 3 Angebote von guten und günstigen BU-Versicherern.
Gruß
JS
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Cosa
22.08.2002, 19:11
@ marsch
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Re: BU |
-->>Habe noch einen. Schon bißchen älter, aber dafür sehr ausführlich. Schicke ich gerne los. Allerdings in *.pdf, 1,3 MB. Hat mir persönlich weitergeholfen.
>Bei Interesse: mprox@onlinehome.de
>Gruß
>MARSCH
---------------
Hi MARSCH,
gerade ältere Berichte dürften wirklich zu alt sein. Die gesetzliche Lage hat sich ja geändert; sowas wie Berufsunfähigkeit gibt es nicht mehr. Wenn ich mich recht erinner wurde mit Beginn 2001 dieses abgeschafft; nur noch für Betroffene, die zu dem Zeitpunkt >40 Jahre alt waren, gilt dies noch.
Die private BU soll ja die Differenz zwischen möglicher staatlicher Zahlung und früherem Einkommen abdecken, kann mir unschwer vorstellen, dass die Versicherer nicht darauf reagiert haben.
Gruss
Cosa
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danton
22.08.2002, 19:24
@ wave99
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BU-Versicherung ist total überflüssig, |
-->sofern du keinen Beruf hast wie Chirurg oder was ähnliches.
Die meisten BUVs verweisen dich auf eine Umschulung, sofern du nicht halbtot bist. Es gibt nur 3 oder 4 Versicherungen, die dir dann etwas auszahlen, wenn du deinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Steht im Kleingedruckten - falls du eine abschließen solltest, laß´ dir das vom Vertreter schriftlich geben. Zudem prozessieren die meisten Versicherungen mit dir in diesem Punkt herum, bis du mit den Nerven am Ende bist (brachten sie schon mal in einer Info-Sendung)
Als Berufs-Kraftfahrer z.B. versichern sie dich nur bis ca. 50 oder 55, da sie genau wissen, daß danach meist Schluß ist wegen Bandscheibenschaden.
Ich finde das Geld kannst du dir sparen.
Gruß danton
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JS
22.08.2002, 19:40
@ danton
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Re: BU-Versicherung ist total überflüssig, |
-->Falsch, wie es falscher nicht mehr geht.
Die BU gehört neben der Risiko-LV und der Haftpflichtvers. mit zu den wichtigsten Versicherungen.
Und daß" nur 3 oder 4 Versicherer zahlen, wenn..." ist Käse von vorgestern.
Die meisten Prozesse laufen wegen der sog." vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung".
Erst informieren, dann schreiben.
Gruß
JS
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Der Husky
22.08.2002, 19:40
@ ufi
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Versicherung heißt Verantwortung verlagern und das ist eigentlich Schwachsinn.. |
-->Die gute DEBEKA hat einem Freund, der eine LV-Rate wegen Geldprobleme zurückbuchen ließ und nach 5 Tagen selber überwiesen hat, einen Ausstieg aus der Lv angeboten. Nach Rückfrage, wieso und warum, man ist ja Geschäftspartner für lange Zeit, da müßte doch Einsehen da sein, wenns dem Anderen mal etwas schlechter geht, da hat doch die Debeka Tante glatt geantwortet" Man hätte eben auf einen Urlaub verzichten sollen".
Ja Ja macht nur eure Erfahrungen mit den Wettbüros äh Versicherungen. Denn die wetten mit dir, daß dieses oder jenes nicht eintritt und man ist so blöd und hält dagegen. Ich kündige nach und nach alle Versicherungen, denn wenn du die Brüder wirklich brauchst, dann haben die im Kleingedruckten genau deinen Schadensfall ausgeschlossen.
Der Husky
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danton
22.08.2002, 19:51
@ JS
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@JS |
-->Hallo JS,
wieso verweisen dann die meisten BUs erstmal auf eine Umschulung, bevor sie auch nur einen cent herausrücken?
Und die"vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung" von wem: der Versicherung oder dem Versicherungsnehmer?
Gruß danton
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marsch
22.08.2002, 19:53
@ Cosa
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Gut möchlisch. Habe mich nach Abschluß nicht mehr drum gekümmert. Aber für den.. |
-->ersten Überblick sicherlich nicht falsch. Da stehen auch ein paar ganz gute Tips bezüglich Vertragsfeinheiten, Klauseln, Verweis auf andere Berufe, Prinzipiell sinvoll? wenn ja, für wen? usw. drin. Ich glaube nicht das sich in dieser Hinsicht viel geändert hat.
Grüße
MARSCH
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JS
22.08.2002, 20:06
@ danton
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Re: @JS |
-->1."Umschulung" = gesetzl.Rentenversicherung
2. Vorvertragliche...= Vers.Nehmer ( Gesundheitsfragen im Antrag )
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le chat
22.08.2002, 20:49
@ wave99
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BU Versicherung ist dringend notwendig, aber |
-->eine BU Versicherung kann darüber entscheiden ob Du und Deine Familie
zum Sozialfall werden. Manchen triffts, andere haben Glück.
Aber
das was auf dem Markt der renomierten Versicherungen angeboten wird
hat diverse Klauseln. Alle versteckt im ganz Kleingedruckten. So saublöd
formuliert dass Du überhaupt nicht spannst was das bedeutet.
Die Versicherung hat auf Grund ihrer Schadensfälle und der daraus resultierenden Statistik den Prozentsatz der möglichen Fälle der Inanspruchnahme präzise minimiert.
Jede!! Versicherung ist so nützlich wie ein Verhüterli mit Löchern
Deshalb: Vergiss es
Wenn Du keine Versicherung hast bist Du im Fall der Fälle genauso beschissen
dran. Der einzige Unterschied besteht darin dass Du die Pramie nicht auch noch
verloren hast.
beste Grüße
le chat
PS.Kauf Dir für die ersparte Prämie eine Goldmünze. Mit der Zeit kommt genügend
zusammen das Dir ein mögliches Leid mindert. Die Münzen sind ehrlicher wie der
VersicherungsheinÃ. Die sind nur für Dich da. Ohne Klauseln, ohne wenn und aber.
>Hat jemand von Euch Informationen / Meinungen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Bin grad 40, sitze viel im Auto auf dem Weg zum Kunden und denke an ´ne Absicherung für den"Ernstfall". Ich habe mir bei http://www.aspect-online.de/ mal einen Vergleich erstellen lassen. Hat damit jemand Erfahrung? Wo bekomme ich das Beste für mein Geld?
>Danke und Gruß
>wave99
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blindfisch
22.08.2002, 21:49
@ Cosa
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Re: BU |
-->unterschied gesetzliche und private bu-versicherung.
änderung in GRV zu 01.2001, alle vor geb.dat 01.01.61 genießen bestandsschutz.
alle nachher erhalten erwerbsmidnerungsrent, die nach verschiedenen stufen gestaffelt ist.
entscheiden ist, ob und wie lange du dem arbeitsmarkt pro tag zur verfügung stehst, mehr al 6 stdn, mehr als 3 oder weniger, also abgestufte kohle.
ABER: der staat kickt dich aus der versorgung, weil er in dem falle, wo du noch (auch wenn nur eingeschränkt) arbetisfähig bist, jeden job annehmen mußt.
du wirst also im ebdarfsfalle zum arbeitsamt wegkomplementiert.
die privat leistet nach prozente, also 25%, 50 oder 75% sind die kanckpunkte je nach vertragsgestaltung, die du asuwählen kannst.
es sollte keine überversorung rauskommen, die gesetzlichen bezüge werden aber nicht angerechnet und dir bei der leistung abgezogen.
wichtig ist die berücksichtigung deines sozialen umfeldes bei BU.
man kann eine umschulung erwarten (sofern BU, nicht EU bzw. überhaupt möglich) berücksichtigt aber (bei guten gesellschaften und neuen verträgen) deine bisherige berufliche und soziale stellung.
soweit das grobe-PUNKT-
konte dir hoffentlich helfen und gehe jetzt zum griechen was pappen.
bf
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blindfisch
22.08.2002, 21:53
@ ufi
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Re: Habe nach reiflicher Überlegung.....VORSICHT... |
-->schau dir erst mal an, wie die stillen rücklagen aussehen bzw. wie sich verzinsung und renditen bei dem laden entwickelt haben.
viele gesellschaften haben in den latzten 2 jahren ersparnisse von 50 jahren verblasen.
und die hannoversche ist auch ein verein (ist angeschlagen), sowie die familienfürsorge (steht unter zwangsvewaltung).
also bitte imemr mal nen blick tiefer riskieren, ich dachte, das wäre die lehre nach den letzten jahren an der börse und hier im board.
guten appetit, es ist angerichtet.
bf
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Herbi, dem Bremser
23.08.2002, 00:04
@ wave99
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Re: off topic: BU-Versicherung ** Nachtrag wg Versicherungssteuer |
-->.. und dann gibt es da noch die Versicherungssteuer von 10%.
Die geht sofort ab.
KLV mit Laufzeit von mindestens 12 Jahren wurden (werden?) bei Auflösung vor dem 12. Jahr als Einkommen sofort versteuert.
Ich bin über die neuesten Gepflogenheiten nicht mehr auf dem Laufenden.
Auch die Diskussion um die Besteuerung im Erlebnisfall war schon einmal heftig auf dem Tisch - und wurde dann wieder unter der Tischkante versteckt.
Ich habe damals meine private KLV als Sicherheit für ne Hypothek sogar sofort von der Banke zurück erhalten ohne Mullen und ohne Knullen. Dieser Fall von Denkste sollte nämlich auch besteuerbar gemacht werden.
Das mußt du dir mal vorrechnen:
Zahlst für 1 ein, wirst mit Überschussbeteiligung das 2 fache erleben und zahlst dann möglicherweise davon 50% Einkommensteuer.
Das wird eine glatte Nullrechnung - für dich.
Die jeweiligen 10% Versicherungssteuer sind eh weg.
Bitte nicht die steuerfreien 284 Mark/Monat erwähnen. Um diesen Betrag geht es nicht, wenn dich die dynamische Anpassung erst einmal im Würgegriff hat.
Gruß
Herbi
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Wasi
23.08.2002, 13:30
@ wave99
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Re: Infos BU-Versicherung |
-->Infos zur BU-Versicherung
Wenn Du eine BU-Vers. abschließen willst, dann ist es ganz wichtig, sich vorher umfassend informieren.
Fallstricke gibt es v.a. bei den Vertragsklauseln (siehe Dokument unten), bei den Gesundheitsfragen und beim Verfahren der Antragstellung.
Allgemeine Infos gibt es insbesondere von Stiftung Warentest (Internet), letzter
Test/allgemeine Infos wahrscheinlich von 08/2001. Alle Anbieter, die dort ein
0,5 oder 0,9 haben, verzichten wohl auf die Verweisung, und nur sie sollten
grundsätzlich in die engere Wahl kommen.
Du solltest Dir in einem zweiten Schritt eine Liste anfertigen welche Dinge für
Dich besonders wichtig sind. Dazu kann gehören:
- Gesundheitsfragebogen (insbes. Dauer: 5 / 10 Jahre, lebenslang)
- Leistungen bis 65 J (viele bieten nur bis 60 oder 62 an, aber die letzten Jahre vor einer möglichen Rente sind die teuersten - für die Versicherungen und für Dich wg. der Beitragszahlung, und wer weiss ob die Grenze nicht bis dahin
angehoben wird, und dann nicht nur zwei, sondern fünf oder mehr Jahre bis zur
Rente zu überbrücken wären)
- kein Erlöschen der Versicherung bei längerem Auslandsaufenthalt (kaum zu
glauben, aber bei manchen sind neue Gesundheitstests bzw. neue Versicherung
notwendig wenn Du ein Jahr im Ausland bist)
- Überleg Dir wg. langer Vertragslaufzeit genau, ob Du zu einem größeren oder
kleineren Anbieter gehst.
Stiftung Warentest hat anhand einer eingehenden Checkliste zur Berufs-unfähigkeitsversicherung (22/23 Punkte) jede Versicherung des Tests untersucht. Die Aachener & Münchener hat mir diese Checkliste, so wie sie ihn der Stiftung Warentest beantwortet hat, und mit zusätzlicher GEgenüberstellung ihrer dazu
jeweils passenden Vertragsklauseln, unaufgefordert mit den allgemeinen Infounterlagen zugesandt. Ich weiss nicht wo man die Checkliste sonst herbekommt, im Internet habe ich sie so von der STiftung Warentest nicht gefunden.
Was das Verfahren betrifft, so sind Probeanträge sehr umstritten. Du solltest genau darauf achten, ob Versicherungen nach anderen Anträgen oder bestehenden Versicherungen fragen (das tun nicht alle!), und dies ggf. mit der Antragstellung abstimmen. Da Du wohl jede Versicherung innerhalb einer Frist widerrufen kannst,
musst Du aus Angst vor der Bindung jedenfalls keine Probeanträge stellen.
Auch kann es sinnvoll sein, zwei Versicherungen bei verschiedenen Gesellschaften
abzuschließen statt einer großen bei einer Versicherung, bei der Du Dich gründlich
ärztlich untersuchen lassen müßtest, wobei vielleicht was gefunden wird und Du
dann gar keine Versicherung mehr bekommst. Problematisch ist, dass Du Dich im Streitfall möglicherweise mit zwei Versicherung rumärgerst, andererseits kannst Du den Verlust einer Versicherung wg. Konkurs eher verschmerzen oder widerrufst bzw. kündigst die mit den schlechteren Bedingungen.
Glaub KEINER Angabe oder Zusage, die DU nicht schriftlich hast!! Die
Vertreter und auch die Sachbearbeiter in den Versicherungen selbst kennen
ihre eigenen Produkte und aktuellen Vertragsbedingungen nicht. Lies ALLES
durch und frage schriftlich nach!
Viel Glück
Wasi
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Gefährliche Vertragsklauseln/BU-Versicherung
Kleingedrucktes, das Sie um die Rente bringen kann:
Verweisungsrecht, Anzeigepflichtverletzung etc. - Begriffe, die es in sich haben: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften enthalten mehr als 30 - zum Teil schwer nachvollziehbare - Klauseln, die im Ernstfall zur Falle werden können. So geht manch ein Versicherter leer aus, weil er nach der Definition seiner Gesellschaft nicht als berufsunfähig gilt oder den Antrag vor Jahren unvollständig ausgefüllt hat.
Wichtige Klauseln und was sie zur Folge haben können:
- Gesundheitsfragen
- Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
- Verweisungsrecht
- Definition von Berufsunfähigkeit
- Voraussetzung zur Leistungspflicht
- Arztanordnungsklausel
- Meldefrist
- Beitragszahlung während der BU-Prüfung
- Karenzzeit
- Rentenstaffelung
- Besondere Risiken
- Geltungsbereich
- Beitragsfreistellung
Gesundheitsfragen:
Alle Gesellschaften fragen bei Vertragsabschluss nach Vorerkrankungen und machen davon abhängig, ob sie den Vertrag annehmen. Wie weit zurück müssen Sie Ihre Beschwerden auflisten? Beispiel: „Waren Sie jemals in stationärer Behandlung?" oder aber „Waren Sie in den vergangenen zehn Jahren in stationärer Behandlung?"
Überlegen Sie sich gut, ob Sie die Fragen ruhigen Gewissens beantworten können (Beispiel: „Nehmen oder nahmen Sie jemals Medikamente?"). Wenn nicht, suchen Sie sich eine Gesellschaft, die vielleicht nur Krankheiten der vergangenen fünf oder zehn Jahre interessieren.
Listen Sie alle Krankheiten auf - auch wenn der Vermittler beschwichtigt, es wären unwichtige Wehwehchen. Denn sobald Sie eine Rente beantragen, prüft die Gesellschaft Ihre Angaben - und tritt womöglich wegen „Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten" vom Vertrag zurück.
Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten:
Wenn die Gesellschaft entdeckt, dass Sie im Antrag falsche oder unvollständige Angaben (zum Beispiel über frühere Krankheiten) gemacht haben, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Das heißt: Wenn Sie bei Vertragsabschluss vergessen hatten, dass Sie als Kind wegen Nasennebenhöhlenentzündung behandelt wurden, oder der Arzt in Ihrer Kartei Daten führt, von denen Sie nichts wissen, stehen Sie im Ernstfall ohne Versicherungsschutz da.
Falsche Angaben „verjähren" jedoch - bei manchen Gesellschaften nach drei Jahren, bei anderen erst nach fünf oder gar zehn Jahren. Nur wer absolut sicher ist, sich an alle Krankheiten zu erinnern bzw. nie krank gewesen zu sein, sollte sich auf sehr lange Rücktrittsfristen einlassen.
Verweisungsrecht:
Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gilt nicht bei allen Gesellschaften als berufsunfähig. In manchen Verträgen steht, dass der Versicherte auf eine andere zumutbare Tätigkeit ausweichen muss, sofern sich dadurch die soziale Stellung und die Einkommenssituation nicht spürbar verschlechtern. Unerheblich ist dabei, ob der Betroffene in dem so genannten „Verweisungsberuf" eine Stelle bekommt. Das Arbeitsplatzrisiko trägt der Versicherte. Das trifft vor allem ältere Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt sowieso schlechte Chancen haben.
Manche Gesellschaften verzichten für einige Berufe bzw. ab einem bestimmten Alter völlig auf ihr Verweisungsrecht.
Definition der Berufsunfähigkeit:
Manche Versicherungen springen nicht bei Berufs-, sondern erst bei Erwerbsunfähigkeit ein. Das heißt: Wenn der Versicherte überhaupt keine Arbeit mehr ausüben kann. Das macht für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende Sinn - vorausgesetzt, der Vertrag enthält die Klausel, dass - sobald der Versicherte einen Beruf erlernt hat und ausübt - die Leistungspflicht bereits bei Berufsunfähigkeit eintritt.
Voraussetzung zur Leistungspflicht:
Manche Gesellschaften zahlen nur dann eine Rente, wenn der Arzt bescheinigt, dass Sie voraussichtlich „auf Dauer" berufsunfähig sein werden. Das lässt sich oft nicht vorhersagen. Faire Gesellschaften legen einen klar definierten Zeitraum fest. Sie zahlen zum Beispiel bereits, wenn Sie mindestens sechs Monate nicht arbeiten können.
Die meisten Gesellschaften zahlen zwar trotz der Formulierung „auf Dauer", wenn der Versicherte sechs Monate lang berufsunfähig ist. Manche allerdings oft erst ab diesem Zeitpunkt, einige rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
Arztanordnungsklausel:
Kann die Gesellschaft verlangen, dass Sie zumutbare Behandlungsmethoden durchführen lassen? Was hält ein Versicherer jedoch für „zumutbar", wenn er nicht zahlen will? Welche Medikamente müssen Betroffene einnehmen, welche Operationen müssen sie akzeptieren? Faire Gesellschaften streichen die Arztanordnungsklausel und überlassen dem Patienten die Entscheidung über Behandlungen.
Meldefrist:
Wie lange haben Sie Zeit, die Berufsunfähigkeit zu melden? Wer sich länger als drei Monate Zeit lässt, bekommt üblicherweise die Rente erst ab dem Monat, in dem die Mitteilung bei der Gesellschaft eingeht. Wer berufsunfähig wird, hat in der Regel jedoch zunächst andere Dinge als seine Versicherungen im Kopf. Oft melden sich Betroffene erst nach ein oder zwei Jahren - zum Beispiel, weil sie den Versicherungsfall zunächst bei der gesetzlichen Versicherung melden und deren Ergebnis abwarten. Andere erhalten Krankengeld von der Krankenversicherung und gehen daher von einer Arbeits- statt von einer Berufsunfähigkeit aus.
Faire Gesellschaften leisten - unabhängig davon, wann Sie sie informieren - rückwirkend.
Beitragszahlung während der BU-Prüfung:
Von dem Tag, an dem Sie sich als berufsunfähig melden, bis zu dem Tag, an dem die Gesellschaft die Leistungspflicht bestätigt, kann einige Zeit vergehen. Sie müssen die Beiträge weiterzahlen, obwohl sie nichts verdienen. Stundet Ihnen die Gesellschaft die Beiträge? Wenn ja: zinslos?
Karenzzeit:
Bekommen Sie die Rente, sobald Sie berufsunfähig werden - oder erst nach einer bestimmten Karenzzeit? Rechnet die Gesellschaft bereits erfüllte Karenzzeiten an, wenn Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums wegen derselben Ursache ein zweites Mal berufsunfähig werden (additive Karenzzeit)? Müssten Sie während der Karenzzeit die Beiträge weiterzahlen?
Wer eine Karenzzeit akzeptiert, zahlt weniger Beitrag. Das kann Sinn machen, wenn Sie wissen, dass Sie einen bestimmten Zeitraum ohne Einkommen bzw. Rente überbrücken können.
Staffelung:
Ab welcher Einschränkung zahlt die Gesellschaft? Üblicherweise bekommt der Versicherte die volle Rente, sobald er zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Einige Gesellschaften staffeln die Rente nach anderen Sätzen. Beispiel: 75 Prozent Rente bei 25 Prozent Berufsunfähigkeit oder ein Drittel Rente bei zwei Drittel Berufsunfähigkeit.
Besondere Risiken:
Für gewisse Risiken wie Strahlenbelastung, Flugrisiken, Kriegsereignisse schließen manche Anbieter die Leistungspflicht aus. Das Gleiche gilt für fahrlässige Verstöße.
Geltungsbereich:
Verlieren Sie den Schutz, wenn Sie ins Ausland umziehen oder vorübergehend im Ausland leben?
Beitragsfreistellung
Es ist üblich, eine BU-Versicherung an eine Lebensversicherung zu koppeln. Was passiert jedoch, wenn Sie vorübergehend die Beiträge zur Lebensversicherung nicht bezahlen können? Viele Gesellschaften stellen Verträge zwar für eine bestimmte Zeit beitragsfrei - allerdings mit der Bedingung, dass der BU-Schutz damit erlischt. Der Versicherte muss dann nach dem finanziellen Engpass eine neue BU-Police abschließen - zu neuen Konditionen und mit erneuter Gesundheitsprüfung. Faire Gesellschaften stellen den Vertrag beitragsfrei und lassen ihn später ohne Gesundheitscheck und zu den alten Bedingungen wieder aufleben.
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