nasdaq
02.09.2002, 16:51 |
Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) Thread gesperrt |
-->Damit der heiß ersehnte Staatsbankrott etwas früher kommt:-)):
BFH Urteil vom 16.07.2002:
Aktenzeichen: IX R 62/99
Spekulationssteuer ist Verfassungswidrig.
Man sollte bereits abgegebene und abzugebende Steuererklärkungen anfechten und sich auf das BFH Urteil berufen sowie die Aussetzung des Vollzugs beantragen.
KEINE Spekulationssteuer mehr angeben. Das BFH Urteil wirkt bis zur Bestätigung oder Nicht-Bestätigung durch das BVG wie eine Steuerstundung.
Man macht sich also NICHT strafbar wenn man Gewinne vorerst nicht angibt.
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Burning_Heart
02.09.2002, 17:05
@ nasdaq
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Re: Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) |
-->Hi
Bis wann darf man eigentlich Spekugewinne maximal hinauszögern,bis es strafbar wird?
Ca 9 Monate oder?
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nasdaq
02.09.2002, 17:33
@ Burning_Heart
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keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab |
-->Es handelt sich solange um eine Stundung OHNE ZINSEN
siehe auch Magazin"Der Aktive Trader" als Quelle bzw. diverse Newsletter im Netz...
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Donizetti
02.09.2002, 17:45
@ nasdaq
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Re: Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) |
-->>Man sollte bereits abgegebene und abzugebende Steuererklärkungen anfechten und sich auf das BFH Urteil berufen sowie die Aussetzung des Vollzugs beantragen.
Gibt es für die Anfechtung eine Frist? Widerspruch ist ja nur einen Monat möglich.
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MC Muffin
02.09.2002, 21:42
@ nasdaq
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Re: keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab |
-->>Es handelt sich solange um eine Stundung OHNE ZINSEN
>siehe auch Magazin"Der Aktive Trader" als Quelle bzw. diverse Newsletter im Netz...
Mein Steuerberater sagt alles angeben sonst Steuerhinterziehung,weil Gesetz und die Anfechtung das Gesetz erst mit dem Beschluss aushebelt. Darum kann man Aussetzung der Zahlung ( wegen langer dauer der Prozesse ) beantragen. Wenn Gesetz nicht geändert wird,wird der quatsch verzinst ich glaube mit 6 % und die muss man bei höheren Beträgen wenn man kein Risiko eingehen will erst mal erwirtschaften, abgesehen davon das die Zinsen wenn über Freibetrag auch noch Steuerpflichtig sind.
Ich bin auch am Grübeln weil das letzte Jahr sehr gut für mich war. Einspuch nach Steuerbescheid wenn er denn mal kommt ist natürlich Ehrensache.
Prozess wurde mit 5 Jahren beanschlagt der durchsnitt liegt bei 10 Jahren und auch 20 Jahre sind keine seltenheit.
Also wenn man so 40 - 50 Jahre alt ist, kann man auf jeden Fall die Aussetzung beantragen, weil man mit Glück schon an Altersschwäche gestorben ist bevor die Zahlungen anfallen.
Oder man spekut auf infla dann kann man 100000 E oder ein Kaninchen abgeben zur Tilgung.
MFG
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nasdaq
02.09.2002, 23:21
@ MC Muffin
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Nochmal die News mit Quelle |
-->Quelle: Magazin (Der Aktive Trader)Auszug:
1. Pfiffige beantragen gleichzeitig (mit dem Widerspruch) die Aussetzung der Vollziehung, damit sie in aller Ruhe abwarten können, bis das BVG entschieden hat.
2. Zukünftige Steuererklärungen
(O.-Ton) Bei noch nicht eingereichten und zukünftigen SE wird umgehend diese Entscheidung (die des BFH) bei der Angabe der Spekulationsgewinne und deren Ermittlung zugrunde gelegt.
3. Im schlimmsten Fall (Anerkennung durch das BVG) führt es zu einer enormen Steuerstundung (OHNE STUNDUNGSZINSEN)
Anmerkung von mir:
So wie ich es aus einem Steuer Newsletter entnehemn konnte wäre es durchaus möglich, dass das BVG das BFH Urteil anerkennt aber eine Rückzahlung von bereits gezahlten Steuern dennoch nicht möglich sein wird.
Das Posting ist deshalb so wichtig und wie lange sich das BVG für ein Urteil Zeit lässt sollte hinreichend bekannt sein.
Bitte nicht nur auf mein Posting verlassen sondern selber im Internet nochmal suchen und die für einen selbst beste Variante nehmen. Da darf man natürlich keine Fehler machen und schon gar nicht würde ich nur auf den Steuerberater hören da habe ich schon ganz üble Erfahrungen gemacht...
Sollte ich bessere Quellen finden werde ich sie auf jeden Fall hier im Board posten.
Grüße
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Euklid
03.09.2002, 08:23
@ nasdaq
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Re: Nochmal die News mit Quelle |
-->>Quelle: Magazin (Der Aktive Trader)Auszug:
>1. Pfiffige beantragen gleichzeitig (mit dem Widerspruch) die Aussetzung der Vollziehung, damit sie in aller Ruhe abwarten können, bis das BVG entschieden hat.
>2. Zukünftige Steuererklärungen
>(O.-Ton) Bei noch nicht eingereichten und zukünftigen SE wird umgehend diese Entscheidung (die des BFH) bei der Angabe der Spekulationsgewinne und deren Ermittlung zugrunde gelegt.
>3. Im schlimmsten Fall (Anerkennung durch das BVG) führt es zu einer enormen Steuerstundung (OHNE STUNDUNGSZINSEN)
>Anmerkung von mir:
>So wie ich es aus einem Steuer Newsletter entnehemn konnte wäre es durchaus möglich, dass das BVG das BFH Urteil anerkennt aber eine Rückzahlung von bereits gezahlten Steuern dennoch nicht möglich sein wird.
>Das Posting ist deshalb so wichtig und wie lange sich das BVG für ein Urteil Zeit lässt sollte hinreichend bekannt sein.
>Bitte nicht nur auf mein Posting verlassen sondern selber im Internet nochmal suchen und die für einen selbst beste Variante nehmen. Da darf man natürlich keine Fehler machen und schon gar nicht würde ich nur auf den Steuerberater hören da habe ich schon ganz üble Erfahrungen gemacht...
>Sollte ich bessere Quellen finden werde ich sie auf jeden Fall hier im Board posten.
>Grüße
Die Vorgehensweise ist ja schon bestens bekannt:Beispiel bei der Besteuerung der Familien die verfassungswidrig war.Und das mindestens 10 Jahre.
Es lag schon so lange zurück daß sich das BVG sogar Sorgen machte und die Rückzahlung im Urteil so gut wie ausgeschlossen hat.Wahrscheinlich hat man sich um die Liqidität des Staatssäckels seine Gedanken beim BVG gemacht und auch an die im Feuer stehenden Gehälter der Staatsbeamtenschaft.
Am Schluß bekam nur der Klageführer sein volles Salär zurück.
Alle anderen schauten in die Röhre und diese Verfahrenweise ist bestens bekannt.
Gestern spielte unser Zampano ja in Johannesburg wieder den Zahlmeister und versprach zusätzlich eine Milliarde.
Die Amerikaner besuchen solche Zusammentreffen schon gar nicht mehr weil sie wissen daß sie zur Ader gelassen würden.
Wer eben immer die Nase vorn haben will muß zahlen.
Die Masche sie haben ja bezahlt aber der Staat kann die Rückzahlung ohne Gefährdung seiner Kassenlage nicht leisten ist das Zukunftsmodell.
Verläßlichkeit für Gleichbehandlung ist auf Null abgesunken.
Was erst aus der Hand gegeben wurde ist weg.
Gruß EUKLID
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MC Muffin
03.09.2002, 15:41
@ Euklid
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Re: Nochmal die News mit Quelle |
-->>>Quelle: Magazin (Der Aktive Trader)Auszug:
>>1. Pfiffige beantragen gleichzeitig (mit dem Widerspruch) die Aussetzung der Vollziehung, damit sie in aller Ruhe abwarten können, bis das BVG entschieden hat.
>>2. Zukünftige Steuererklärungen
>>(O.-Ton) Bei noch nicht eingereichten und zukünftigen SE wird umgehend diese Entscheidung (die des BFH) bei der Angabe der Spekulationsgewinne und deren Ermittlung zugrunde gelegt.
>>3. Im schlimmsten Fall (Anerkennung durch das BVG) führt es zu einer enormen Steuerstundung (OHNE STUNDUNGSZINSEN)
>>Anmerkung von mir:
>>So wie ich es aus einem Steuer Newsletter entnehemn konnte wäre es durchaus möglich, dass das BVG das BFH Urteil anerkennt aber eine Rückzahlung von bereits gezahlten Steuern dennoch nicht möglich sein wird.
>>Das Posting ist deshalb so wichtig und wie lange sich das BVG für ein Urteil Zeit lässt sollte hinreichend bekannt sein.
>>Bitte nicht nur auf mein Posting verlassen sondern selber im Internet nochmal suchen und die für einen selbst beste Variante nehmen. Da darf man natürlich keine Fehler machen und schon gar nicht würde ich nur auf den Steuerberater hören da habe ich schon ganz üble Erfahrungen gemacht...
>>Sollte ich bessere Quellen finden werde ich sie auf jeden Fall hier im Board posten.
>>Grüße
>Die Vorgehensweise ist ja schon bestens bekannt:Beispiel bei der Besteuerung der Familien die verfassungswidrig war.Und das mindestens 10 Jahre.
>Es lag schon so lange zurück daß sich das BVG sogar Sorgen machte und die Rückzahlung im Urteil so gut wie ausgeschlossen hat.Wahrscheinlich hat man sich um die Liqidität des Staatssäckels seine Gedanken beim BVG gemacht und auch an die im Feuer stehenden Gehälter der Staatsbeamtenschaft.
>Am Schluß bekam nur der Klageführer sein volles Salär zurück.
>Alle anderen schauten in die Röhre und diese Verfahrenweise ist bestens bekannt.
>Gestern spielte unser Zampano ja in Johannesburg wieder den Zahlmeister und versprach zusätzlich eine Milliarde.
>Die Amerikaner besuchen solche Zusammentreffen schon gar nicht mehr weil sie wissen daß sie zur Ader gelassen würden.
>Wer eben immer die Nase vorn haben will muß zahlen.
>Die Masche sie haben ja bezahlt aber der Staat kann die Rückzahlung ohne Gefährdung seiner Kassenlage nicht leisten ist das Zukunftsmodell.
>Verläßlichkeit für Gleichbehandlung ist auf Null abgesunken.
>Was erst aus der Hand gegeben wurde ist weg.
>Gruß EUKLID
Die Frage ist was man machen soll? Die Zahlung per Antrag verweigern und dann in 10 Jahren mit Zinsen das doppelte zahlen???
Ich weis es nicht
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