ManfredF
04.09.2002, 15:08 |
OT: IHK-Zwangsmitgliedschaft Thread gesperrt |
-->kennt jemand die aktuelle Rechtslage?
Mir ist heute eine Beitragsrechnung von denen ins Haus geflattert. Sie wollen Beiträge rückwirkend ab 1997 und geschätzt für 2001,2002.
Woher wissen die eigentlich, wieviel Gewinn meine Fa. gemacht hat?
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apoll
04.09.2002, 15:10
@ ManfredF
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Re: OT: IHK-Zwangsmitgliedschaft |
-->>kennt jemand die aktuelle Rechtslage?
>Mir ist heute eine Beitragsrechnung von denen ins Haus geflattert. Sie wollen Beiträge rückwirkend ab 1997 und geschätzt für 2001,2002.
>Woher wissen die eigentlich, wieviel Gewinn meine Fa. gemacht hat?
...direkt vom Finanzamt,zahlen macht Frieden.Zwangsmitgliedschaft,Zwangsbeiträge
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LenzHannover
04.09.2002, 15:35
@ apoll
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So ist es, genauso, wie deine Krankenkasse beim Finanzamt anfragen darf |
-->usw. usw.
Als GmbH darfst du (ohne Gewinn!) rund 150 Euro für gar nix an die IHK abdrücken.
Weder Grünen noch SPD rütteln an den IHKs & Handelskammern (womit Herr Hartz seine Ich-AG gleich in Ich-Handwerker-Subunternehmer umbennen kann)
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ManfredF
04.09.2002, 15:40
@ LenzHannover
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Re: So ist es, genauso, wie deine Krankenkasse beim Finanzamt anfragen darf |
-->>usw. usw.
>Als GmbH darfst du (ohne Gewinn!) rund 150 Euro für gar nix an die IHK abdrücken.
dabei bin ich"nur" GbR, das kostet mich die Mindestpauschale von 63,91 bei einem Gewinn unterhalb des stfr. Existenzminimums
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Bob
04.09.2002, 16:43
@ ManfredF
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gibt's dafür nicht eine informative Zeitschrift? (owT) |
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André
04.09.2002, 17:18
@ apoll
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Re: OT: IHK-Zwangsmitgliedschaft - Antrag stellen, erlassen ggf. Gebühren |
-->z.Teil oder ganz (bei Vermögensverwaltungs-GmbHs).
Auf jeden Fall macht es Sinn, vor dem Antrag mit dem betr."Onkel" zu sprechen.
Gruß
A.
P.S. Politisch unhaltbare Zustände.
Lothar Späth anschreiben, hat m.W. gewisse Neigung, Zwangsmitgliedschaften zu kippen.
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ufi
04.09.2002, 18:44
@ ManfredF
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Re: So ist es, genauso, wie deine Krankenkasse beim Finanzamt anfragen darf |
-->Bis zu einer bestimmten Gewinnschwelle ist die Mitgliedschaft kostenfrei. Muß aber jedes Jahr durch einreichen des Steuerbescheides nachgewiesen werden.
Gruß
ufi
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--- ELLI ---
04.09.2002, 18:57
@ ManfredF
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Re: OT: IHK-Zwangsmitgliedschaft / @ManfredF |
-->>kennt jemand die aktuelle Rechtslage?
>Mir ist heute eine Beitragsrechnung von denen ins Haus geflattert. Sie wollen Beiträge rückwirkend ab 1997 und geschätzt für 2001,2002.
>Woher wissen die eigentlich, wieviel Gewinn meine Fa. gemacht hat?
Folgende Mail bekam ich:
ManfredF fragt nach der IHK Zwangmitgliedschaft. Hier die Kammerjäger - Adresse:
IHK-Verweigerer e.V. Märkische Straße 227 44141 Dortmund
Telefon 0231 423312
Telefax 0231 423313
Weiteres sollte ManfredF mit diesem Verein besprechen, was in Anbetracht der erteilten Bescheide dringlich ist.
Ich selbst war Gründungsmitglied dieses Verein in Rheinland-PFALZ. Bin nach dem Verkauf meiner Firma nicht mehr auf dem laufenden. Bezahlt habe ich die Absahner nichts!!!
Meiner Kundschaft hat mein die Vollstreckungsstelle der Stadt auf den Hals geschickt, dies wurde auf mein betreiben von der Stadt eingestellt. Es waren über 1000!!! Vollstreckungverfahren anhängig, wo für die Stadt noch nicht einmal eine Vergütung von der IHK erhielt.
Ich hoffe ich konnte helfen
Gruß
D.
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ManfredF
04.09.2002, 19:20
@ Bob
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außer informativen Rechnungen habe ich von denen noch nichts erhalten (owT) |
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ManfredF
04.09.2002, 19:24
@ --- ELLI ---
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Suuper, Danke! rufe gleich morgen mal an (owT) |
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Patschi
04.09.2002, 22:43
@ ManfredF
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Re: Wie sicherlich jeder der darin sein DARF - zwangsweise!!! (owT) |
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