-->Hallo Reinhard,
hier einige Gedanken, von denen ich aber noch nicht richtig weiß, wie ich sie unterbringen soll. Dottore sieht bei seiner Geldtheorie immer nur eine Seite. Er postuliert die Entstehung des Geldes aus Zwangsabgaben und den damit verbundenen Fälligkeiten. Auf meine Frage, was mit dem Viehgeld der Germanen sei, dessen Existenz sich nicht aus Zwangsabgaben herleiten kann, habe ich nie eine Antwort erhalten. Vielleicht hatte Dottore es nicht gelesen.
Dir hat er wohl antworten wollen, indem er behauptet hat, daß auch das Viehgeld der Germanen nicht denkbar sei, wenn nicht gleichzeitig eine Bringschuld gegenüber einem Dritten besteht.
Das ist eine sehr rabulistische Argumentation. Zwar mag es angehen, daß diese Dinge eine Rolle spielen können und Fälligkeiten spielen gewiß eine Rolle, aber Fälligkeiten stammen nicht immer nur Zwangsabgaben, sondern auch aus freiwillig eingegangenen Kontrakten.
Angenommen zwei Germanen schlossen vor der Thing einen Handel ab und der freie Ethelfred verpflichtete sich vor Zeugen dem ebenso freien Schmied Wieland eine bestimmte Menge Waffen gegen Zahlung einer bestimmten Zahl an Kühen abzukaufen, dann war das ein freiwilliger Handel, dem aber eine Verpflichtung folgte. Der Handel gilt. Dottore behauptet nun, daß das Vieh kein Geld sein könne, weil der Dritte fehlt.
Der Dritte muß ja nicht aktuell vorhanden sein, sondern Geld ist eben das, bei dem man immer darauf vertrauen kann, daß es jemand begehrt und auf das hin jemand etwas leistet, auch freiwillig. Wie Du schon geschrieben hattest, kann man niemanden zwingen, etwas zu begehren. Nicht anders verhält es sich mit Zwangsabgaben. Die Mächtigen werden das als Zwangsabgabe fordern, was ohnehin jeder begehrt, denn auch sie wollen Leistungen ja nicht immer erzwingen, sondern später auch kaufen mit dem was die Abgaben abgeworfen haben. Die Tatsache, daß aus einem allgemein begehrten Gut durch die Einführung von Zwangsabgaben noch einiges an Attraktivität hinzukommmt, ist also gar kein Widerspruch, sondern selbstverständlich.
Dottore macht einen Grundfehler, indem er, -um in der Scholsatik, oder um mit Aristoteles zu sprechen-, behauptet, daß die Potenz schlechthin früher sei als der Akt. Die Potenz ist das mögliche Sein, der Akt ist das wirkliche Sein. Zeitlich ist es tatsächlich so, daß die Potenz dem Akt meist vorangeht, so sind der Schuldschein und das Kreditgeld zeitlich früher als die Tilgung in Warengeld. Dottore sagt also, es gibt die Ware nur um des Schuldgeldes willen und bei Tilgung ist die Ware kein Geld, oder just nur in diesem Augenblick. Bei Thomas von Aquin ist es genau umgekehrt. Die Erfüllung geschieht im Hinblick auf ihr finales Ziel.
Nun ist aber der Akt gedanklich früher als die Potenz und im realen Sein auch schlechthin früher, weil keine Potenz sich selbst in den Akt heben kann. Potenz bedeutet immer Abhängigkeit von einem andern Akt, der die Potenz ins Wirkliche zu heben vermag. Vor allem und das ist das Entscheidende, wird die Potenz, hier Kreditgeld, definiert im Hinblick auf seine aktuelle Erfüllung. Die Potenz Kreditgeld wird Akt in der Wirklichkeit im Warengeld und das Was wird auch definiert.
Scholastisch sagt man:
Jede Potenz wird definiert im Hinblick auf ihre aktuelle Erfüllung.
Da unser Geld keinen Schuldinhalt mehr hat, ist es weder Potenz noch Akt, sonder ein absolutes Nichts, eben Falschgeld. Es wurde hier kürzlich geschrieben, daß Kreditgeld grundsätzlich ein Nichts sei, weil behauptet wurde, alles was nicht aktuell existiere, sei grundsätzlich nichts. Das ist philosophisch ein Rückfall in die Zeit Vorsokratiker. Das kann also nicht stimmen. Wohl gibt es Dinge, die noch ihrer aktuellen Erfüllung harren und ein Nichts unter dem Aspekt der Existenz sind, da sie aber leicht Wirklichkeit werden können, sind in Potenz, der Möglichkeit nach, auf Verwirklichung hingeordnet. Werden sie verwirklicht, geht die Potenz in den Akt über.
Im Unterschied dazu gibt es unsinnige Gedankengebilde, die per se niemals Wirklichkeit werden können, weil das Konzept selbst eine Absurdität ist.
Zurück zu Dottore. Man kann zustimmen, daß der Anlaß der Entstehung von Geld ein Kontrakt ist, sei er ein freiwilliger Handel bei dem das Zahlungsmittel ein allgemein begehrter Gegenstand ist, oder, bitte schön, oder, aber nicht nur eine Zwangsabgabe.
Dieser Kontrakt, der eine Bringschuld und damit Kreditgeld erzeugt, kann aber nur im Hinblick auf etwas konkret Wirkliches definiert werden.
Bei Fiat-Money sieht das etwas anders aus. Auch dieses Geld sucht sich seine Anbindung an die Wirklichkeit. Da aber ein konkreter Schuldinhalt nicht deniniert ist und die Potenz nicht umrissen, sieht die Erfüllung schrankenlos aus und willkürlich. Von Seiten des Staates kann die Schuldinhaltslosigkeit immer zur totalen Entschuldung benutzt werden. Auf Seiten des Bürgers kann der Staat den Schuldinhalt nach belieben definieren und zur Versklavung instrumentalisieren. Da Tilgung durch das Zentralbankmonopol nicht möglich ist und sich die Kreditbanken immer nur mit neuen Schuldkontrakten zeitlich begrenzt freihalten können, bewirkt Fiat-Money auf Dauer eine sozialistische Versklavung aller freien Arbeitskraft. Da haben wir dann den Schuldinhalt. Er umfaßt schlechthin alles, was ein abgabenpflichtiger Mensch zu leisten in der Lage ist. Das ist totalitär.
Gruß,
Theo
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-->Hallo Reinhard,
ich weiß nicht, ob die Leute philosophische Argumente die sich von Aristoteles herleiten, überhaupt nachvollziehen können. Dottore will sich trotz seiner Bildung auf diese Ebene nicht begeben. Ich hatte es ja vor einem Jahr schon einmal mit sozial-ethischen Argumenten versucht, die sich ebenfalls aus der aristotelischen Ethik herleiten:
1. sei klug!
2. sei gerecht
3. sei mutig
4. halte das richtige Maß
Abgesehen davon, daß es viele heute erstaunt, daß Aristoteles und mit ihm Thomas von Aquin auch die Klugheit als Kardinaltugend versteht und das an erster Stelle, geht es hier um die zweite in der Liste, die Gerechtigkeit.
Bei dieser Tugend geht es um das, was in Angemessenheit der Umstände nach den Grundsätzen von recht und billig
a) der Einzelne dem Nächsten schuldet,
b) der Einzelne der Gemeinschaft schuldet,
c) die Gemeinschaft dem Einzelnen schuldet,
d) die Gemeinschaften einander schuldig sind.
Da Dottore jeden Begriff von Gerechtigkeit ablehnt, muß er folgerichtig jede Schuldigkeit als Willkür empfinden und sie aus der nackten Gewalt erklären. Der Mensch als sehr hilfsbedürftiges Wesen ist aber nun einmal auf andere angewiesen. Von daher sind alle Gesellschaftsphilosophien, die mit einem ominösen Gesellschaftsvertrag beginnen, falsch. Diese setzen voraus, daß die Menschen erst durch den Gesellschaftsvertrag vertragsfähig geworden sind. Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Sowohl die individuelle als auch die gesellschaftliche Natur des Menschen waren schon immer da und begründen die Vertragsfähigkeit. Ein asozialer Halbaffe ist eben kein Mensch. Er folgt Hordeninstinkten. Seit es Menschen gibt, gibt es Kontrakte nach dem Schema von a) bis d). Ein äußerer"Verschuldungszwang", den Dottore als Anlaß der Entstehung von Geld sieht, kann leicht daraus hergeleitet werden, daß wir einander brauchen, um überhaupt zu überleben und einander selbstverständlich Hilfe schulden. Sonst könnte keiner existieren.
In der Verwandtschaft werden diese Hilfeleistungen eben nicht ständig gegen einander aufgerechnet, es sei denn, das Verhältnis verändert sich zum Schlechteren. Erst wenn ich die Hilfe von mir Fernerstehenden beanspruche, kommt es zur Aufrechnung von Leistung und Gegenleistung. Diese Kontrakte kann ich abschließen vor Zeugen, oder vor einem angesehenen Stammesältesten.
Wenn man Dottore mit dem Begriff der Gerechtigkeit kommt, wird der sagen, daß das alles Dreck sei.
Mit freundlichen Grüßen,
Theo
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-->Hallo Theo, hallo Reinhold,
zunächst herzlichen Dank für diesen Text.
Ich darf dazu grundsätzlich Stellung nehmen und mich dabei auf die lex Salica als das älteste überlieferte Recht beziehen, das zumindest für Teile Germaniens (von Westen her) gegolten hat. Es wird als aus dem 6. Jh. stammend bezeichnet, der klasssiche"Sachsenspiegel" ist aus dem 12./13. Jh. und nur bedingt verwendbar.
Der zentrale Punkt, um den es geht, ist die Übertragung von Eigentum, die jedem Handel zu Grunde liegen muss, auch wenn er in Form von Tausch von etwas gegen etwas Statt findet. Diese Übertragung ist ein äußerst komplizierter Prozess und geht nicht per einfachem"Handwechsel" (etwa gegen"Geld") vor sich, wie wir das heute gewohnt sind.
Auch im Römischen Recht ist der Eigentumswechsel bereits höchst kompliziert, was aber hier nicht weiter zu interessieren hat. Selbst im Sachsenspiegel, also eindeutig"germanischem" Recht muss der Käufer einer Ware, so er mit dieser Ware als in seinem Besitz befindlich angetroffen und zur Rede gestellt wird, nachweisen, dass er Eigentümer ist, was durch Zeugen und Beeidung zu geschehen hat.
In der lex Salica sehen wir in §§ 92/93 folgendes Procedere:
1. Der Eigentum abgebende gibt es nicht an den Vertragspartner, sondern er wirft beim Thing diesem einen symbolischen Stab ("festuca") in den Schoß.
2. Dann tritt ein"Makler" (und"Notar") auf, der den Stab übernimmt und sich zunächst beim Eigentümer kundig macht, ob der über das Eigentum auch verfügt (Grund, Vieh, Material usw.).
3. Dazu nimmt er eine Zeit lang Wohnung im Haus des Eigentümers.
4. Bei nächsten Thing wird die Eigentumsübertragung erst perfekt gemacht, indem der"Makler"/"Notar" den Stab ein weiteres Mal in den Schoß des anderen wirft, der damit erst tatsächlicher Eigentümer wird (der gesamte Thing bezeugt dies) und dab dann über das Eigentum frei verfügen kann.
5. In der Zeit zwischen den Things (maximal darf es ein Jahr sein) ist das Eigentum blockiert, bzw. der"Makler"/"Notar" hat es quasi in Verwahrung.
6. Im Streitfall (sind beide Stabempfänger identisch usw.) wird mit einer umständlichen Reihe von Vereidigungen gearbeitet.
Zwischen Tausch- bzw. Kaufkontrakt (Schuldrecht) und seiner sachlichen Erfüllung von beiden Seiten (also in dem Beispiel: Waffen gegen Vieh) verstreicht immer mindestens die Zeit zwischen zwei Things.
Davon, dass so etwas wie Geld (und sei es als"Sache" definiert) kursiert wäre, kann also keinerlei Rede sein. Alltagswaren (Nahrungsmittel) wurden entweder selbst erstellt (Eigenwirtschaft) oder zugeteilt (obrigkeitlich, basierend auf dem grundherrschaftlichen Gesamtmodell).
Noch zu einigen Details des Postings:
>Hallo Reinhard,
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>hier einige Gedanken, von denen ich aber noch nicht richtig weiß, wie ich sie unterbringen soll. Dottore sieht bei seiner Geldtheorie immer nur eine Seite. Er postuliert die Entstehung des Geldes aus Zwangsabgaben und den damit verbundenen Fälligkeiten. Auf meine Frage, was mit dem Viehgeld der Germanen sei, dessen Existenz sich nicht aus Zwangsabgaben herleiten kann, habe ich nie eine Antwort erhalten. Vielleicht hatte Dottore es nicht gelesen.
Zum Viehgeld siehe bitte das Obige.
>Dir hat er wohl antworten wollen, indem er behauptet hat, daß auch das Viehgeld der Germanen nicht denkbar sei, wenn nicht gleichzeitig eine Bringschuld gegenüber einem Dritten besteht.
>Das ist eine sehr rabulistische Argumentation. Zwar mag es angehen, daß diese Dinge eine Rolle spielen können und Fälligkeiten spielen gewiß eine Rolle, aber Fälligkeiten stammen nicht immer nur Zwangsabgaben, sondern auch aus freiwillig eingegangenen Kontrakten.
Aus freiwillig eingegangenen Kontrakten ergibt sich obige Abfolge. Bei der von mir ins Auge gefassten Fälligkeit haben wir es mit einer Verschiebung der Fälligkeit nach vorn zu tun. Die Abgabe ist als Zins"census". Ist die Abgabe standardisiert, haben wir etwas dafür"Geltendes", vulgo Geld. Die Beschaffung des vorfällig gestellten census geschieht über"usura", dem"heutigen" Zinssatz.
>Angenommen zwei Germanen schlossen vor der Thing einen Handel ab und der freie Ethelfred verpflichtete sich vor Zeugen dem ebenso freien Schmied Wieland eine bestimmte Menge Waffen gegen Zahlung einer bestimmten Zahl an Kühen abzukaufen, dann war das ein freiwilliger Handel, dem aber eine Verpflichtung folgte. Der Handel gilt. Dottore behauptet nun, daß das Vieh kein Geld sein könne, weil der Dritte fehlt.
Aus dem obigen Procedere lässt sich kein Geld ableiten. Das sog."Wergeld" oder die Abgaben an Grundherrschaft bzw. Macht (inkl. Verköstigung der"Reisekönige") waren zunächst in natura, später in Metall.
Schön zu sehen am Beispiel Gotland, wo der Jarl, residierend auf dem Festland, zunächst natural abforderte und dann zu Silber überging, um seinerseits Truppen und Macht zu akquirieren, was es dort überhaupt nicht gab, woraufhin der riesige Metallbeschaffungshandel mit Byzanz einsetzte (ca. 17.000 Dirhems auf der Insel gefunden, gerade erst wieder ein Riesenhort entdeckt).
Dass die Gotländer Silber zu Binnenhandelszwecken gebraucht hätten (von den Quantitäten ganz abgesehen) ist schon dadurch widerlegt, dass es keine gotländischen Gepräge gibt.
Interessant auch die Westgoten, die in Spanien Gold prägten, und dies massiv, aber keinerlei kleinen Nominale. Wozu also so"schwere" Münzen, wenn nicht für Soldzahlungen bzw. Abgabenleistungen?
>Der Dritte muß ja nicht aktuell vorhanden sein, sondern Geld ist eben das, bei dem man immer darauf vertrauen kann, daß es jemand begehrt und auf das hin jemand etwas leistet, auch freiwillig. Wie Du schon geschrieben hattest, kann man niemanden zwingen, etwas zu begehren. Nicht anders verhält es sich mit Zwangsabgaben. Die Mächtigen werden das als Zwangsabgabe fordern, was ohnehin jeder begehrt, denn auch sie wollen Leistungen ja nicht immer erzwingen, sondern später auch kaufen mit dem was die Abgaben abgeworfen haben. Die Tatsache, daß aus einem allgemein begehrten Gut durch die Einführung von Zwangsabgaben noch einiges an Attraktivität hinzukommmt, ist also gar kein Widerspruch, sondern selbstverständlich.
>Dottore macht einen Grundfehler, indem er, -um in der Scholsatik, oder um mit Aristoteles zu sprechen-, behauptet, daß die Potenz schlechthin früher sei als der Akt. Die Potenz ist das mögliche Sein, der Akt ist das wirkliche Sein. Zeitlich ist es tatsächlich so, daß die Potenz dem Akt meist vorangeht, so sind der Schuldschein und das Kreditgeld zeitlich früher als die Tilgung in Warengeld. Dottore sagt also, es gibt die Ware nur um des Schuldgeldes willen und bei Tilgung ist die Ware kein Geld, oder just nur in diesem Augenblick. Bei Thomas von Aquin ist es genau umgekehrt. Die Erfüllung geschieht im Hinblick auf ihr finales Ziel.
Schuldschein, Kreditgeld und Warengeld geht ihrerseits etwas voraus, was in diesen noch nicht definiert ist: die Abgabe nämlich. Erst nachdem sich ein Abgabenkreislauf gebildet hat (Abforderung, um die gewonnene Abgabe anschließend zu redistributieren) kann überhaupt an Geld gedacht werden, das aus der standardisierten Abgabe entsteht und nicht als etwas, gegen das getauscht oder mit dessen"Hilfe" gewirtschaftet wird ("Tauscherleichterungsmittel").
Wie sollten sich viele Zehntausende mit höchst unterschiedlichen Präferenzstrukturen, die sich auch auf ein potenzielles Geldmaterial beziehen, ausgerechnet in einer Präferenz (Edelmetall)"vereinheitlicht" haben? Die Geldentstehung von"unten", also als Tradierung und Vereinheitlichung einer dann für alle gleichen Präferenz scheitert doch schon am ersten, der am ihm offerierten Geld-"Material" keinerlei Interesse hat. Das erleben wir doch bis heute: Die einen wollen Gold als Geld, die anderen nicht. Die Lager stehen sich unversöhnlich gegenüber.
Gold wird als"Geld" von"oben" verordnet ("legal tender"). Die Vereinheitlichung geschieht per Befehl (chartal) und nicht über unendliche private Konsens-Ketten.
>Nun ist aber der Akt gedanklich früher als die Potenz und im realen Sein auch schlechthin früher, weil keine Potenz sich selbst in den Akt heben kann. Potenz bedeutet immer Abhängigkeit von einem andern Akt, der die Potenz ins Wirkliche zu heben vermag. Vor allem und das ist das Entscheidende, wird die Potenz, hier Kreditgeld, definiert im Hinblick auf seine aktuelle Erfüllung. Die Potenz Kreditgeld wird Akt in der Wirklichkeit im Warengeld und das Was wird auch definiert.
>Scholastisch sagt man:
>Jede Potenz wird definiert im Hinblick auf ihre aktuelle Erfüllung.
Dies ist für den jeweiligen Einzelfall durchaus nicht zu bestreiten. Indes nicht für sämtliche Einzelfälle."Jede" Potenz ist nicht zugleich Potenz"für alle".
>Da unser Geld keinen Schuldinhalt mehr hat, ist es weder Potenz noch Akt, sonder ein absolutes Nichts, eben Falschgeld. Es wurde hier kürzlich geschrieben, daß Kreditgeld grundsätzlich ein Nichts sei, weil behauptet wurde, alles was nicht aktuell existiere, sei grundsätzlich nichts. Das ist philosophisch ein Rückfall in die Zeit Vorsokratiker. Das kann also nicht stimmen. Wohl gibt es Dinge, die noch ihrer aktuellen Erfüllung harren und ein Nichts unter dem Aspekt der Existenz sind, da sie aber leicht Wirklichkeit werden können, sind in Potenz, der Möglichkeit nach, auf Verwirklichung hingeordnet. Werden sie verwirklicht, geht die Potenz in den Akt über.
Ich mag zwar vorsokratisch wirken, möchte aber dennoch darauf beharren, dass bereits die Tatsache, dass es Banknoten gibt (gedruckt und in der ZB lagernd), ohne dass sie Geld sind (oder jemals geworden sind, die Buba hat Tonnen von niemals gelaufenen DM-Banknoten verbrannt) dieser Ableitung widerspricht.
>Im Unterschied dazu gibt es unsinnige Gedankengebilde, die per se niemals Wirklichkeit werden können, weil das Konzept selbst eine Absurdität ist.
>Zurück zu Dottore. Man kann zustimmen, daß der Anlaß der Entstehung von Geld ein Kontrakt ist, sei er ein freiwilliger Handel bei dem das Zahlungsmittel ein allgemein begehrter Gegenstand ist, oder, bitte schön, oder, aber nicht nur eine Zwangsabgabe.
Gegen"allgemein begehrte Gegenstände", sofern wir Bereiche wie Luft, Wasser, Kalorien usw. ausklammern können, melde ich aufgrund historischer Erfahrungen Widerspruch an. Gold wurde, wie bereits beschrieben, im vorkolumbianischen Panama zur Beschwerung von Fischernetzen verwendet, ohne auch nur irgendeinen Bezug zu einem"Zahlungsmittel" gehabt zu haben, bei Herodot finden wir Gold als für Fussfesseln verwendet, usw.
>Dieser Kontrakt, der eine Bringschuld und damit Kreditgeld erzeugt, kann aber nur im Hinblick auf etwas konkret Wirkliches definiert werden.
>Bei Fiat-Money sieht das etwas anders aus. Auch dieses Geld sucht sich seine Anbindung an die Wirklichkeit. Da aber ein konkreter Schuldinhalt nicht deniniert ist und die Potenz nicht umrissen, sieht die Erfüllung schrankenlos aus und willkürlich. Von Seiten des Staates kann die Schuldinhaltslosigkeit immer zur totalen Entschuldung benutzt werden. Auf Seiten des Bürgers kann der Staat den Schuldinhalt nach belieben definieren und zur Versklavung instrumentalisieren. Da Tilgung durch das Zentralbankmonopol nicht möglich ist und sich die Kreditbanken immer nur mit neuen Schuldkontrakten zeitlich begrenzt freihalten können, bewirkt Fiat-Money auf Dauer eine sozialistische Versklavung aller freien Arbeitskraft. Da haben wir dann den Schuldinhalt. Er umfaßt schlechthin alles, was ein abgabenpflichtiger Mensch zu leisten in der Lage ist. Das ist totalitär.
So ist es in der Tat. Die ununterbrochen gestiegene und inzwischen sich beschleunigende Staatsquote ist Beweis genug.
Gruß!
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