pecunia
23.09.2002, 14:18 |
Jetzt ist es amtlich: Bloedsinn hoch drei... Thread gesperrt |
-->musste ich einfach nochmal drauf hinweisen, weil mich solche sinnlosen Postings irgendwie nerven.
MfG
pecunia
<ul> ~ Zeitreisender gibt Auskunft über d.Zukunft</ul>
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--- ELLI ---
23.09.2002, 14:22
@ pecunia
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Re: Jetzt ist es amtlich: Bloedsinn hoch drei... |
-->>musste ich einfach nochmal drauf hinweisen, weil mich solche sinnlosen Postings irgendwie nerven.
>MfG
>pecunia
Und in 2 Tagen können wir evtl. den zweiten Punkt auch abhaken ;-)
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Der Husky
23.09.2002, 14:37
@ pecunia
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Stimmt! Bloedsinn hoch drei... |
-->>musste ich einfach nochmal drauf hinweisen, weil mich solche sinnlosen Postings irgendwie nerven.
>MfG
>pecunia
Danke Pekunia!
jetzt kommt es heraus, mit welchen Mitteln Gerhard Schröder die an sich
verlorene Wahl dennoch gewonnen hat:
wie ich soeben von zuverlässiger Quelle informiert wurde, hat sich
heute früh 8.20 im Deutschlandfunk ein türkischer Vorsitzender, Herr Harkin
Kensi (Kensky?), (beim Bundeskanzler?) bedankt, daß in den letzten Wochen
noch
470 000 Türken
auf die Schnelle eingebürgert worden sind und Bundesdeutsche Pässe erhalten
haben. Dadurch wurden sie wahlberechtigt und haben offensichtlich ihren Dank
dadurch erwiesen, daß sie die Grünen gewählt haben.
Bitte nehmen Sie das als eine grundsätzliche Nachricht zur Kenntnis. Ich
werde diese Information noch präzisieren, sobald mir das Manuskript dieser
Sendung vorliegt, das vom Schlesier beim Funk abgerufen worden ist.
Doch Schröder und die Grünen wissen offenbar nicht, was sie damit
angerichtet haben: zu einer nächsten Bundestagswahl - so dann die
Verhältnisse noch die gleichen wie heute sind - werden die Türken ihre
eigene türkische Partei wählen, die bereits besteht.
Der Husky!
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Baldur der Ketzer
23.09.2002, 14:42
@ pecunia
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Re: Ist es jetzt amtlich: Manipulation hoch drei? |
-->
Hallo, pecunia,
ich halte von solchen Außergewöhnlichkeiten auch wenig, aber wenn ich mich an Münteherings und Schilys absolute Sicherheit erinnere, daß sie wüßten, absolut sicher wären, daß es rot-grün bleibt, obwohl zu dieser Zeit schwarz-gelb vorn lag, dann könnte es auch andere Erklärungsansätze geben......;-(
Vom Zeitreisenden hatte ich schon immer Argwohn.
Beste Grüße vom Baldur
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Pups
23.09.2002, 15:03
@ pecunia
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uiiiiiiiiiii |
-->>musste ich einfach nochmal drauf hinweisen, weil mich solche sinnlosen Postings irgendwie nerven.
>MfG
>pecunia
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NaturalBornKieler
23.09.2002, 15:43
@ pecunia
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Hier was unterhaltsames (mL) |
-->>
<ul> ~ Kaum bekannt: Das Atlas-Projekt</ul>
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silvereagle
23.09.2002, 15:51
@ Der Husky
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wahrscheinlich ebenso Quatsch... |
-->Hallo Husky,
das Folgende kann wohl SO nicht stimmen:
> wie ich soeben von zuverlässiger Quelle informiert wurde, hat sich > heute früh 8.20 im Deutschlandfunk ein türkischer Vorsitzender, Herr Harkin > Kensi (Kensky?), (beim Bundeskanzler?) bedankt, daß in den letzten Wochen > noch 470 000 Türken auf die Schnelle eingebürgert worden sind und Bundesdeutsche Pässe erhalten haben. Dadurch wurden sie wahlberechtigt und haben offensichtlich ihren Dank dadurch erwiesen, daß sie die Grünen gewählt haben.
>Bitte nehmen Sie das als eine grundsätzliche Nachricht zur Kenntnis.
Ohne über das Wahlrecht in D genau bescheid zu wissen, halte ich dies insofern für falsch, als es - zumindest bei uns in Ã- - vor jeder Wahl einen Stichtag gibt, der in der Regel einige Wochen, wenn nicht Monate vor dem jeweiligen Wahltermin liegt.
Das hat einen sehr einfachen Grund: Die Wählervidenzlisten müssen rechtzeitig verschickt, die wahlberechtigten Leute verständigt werden, wann und wo sie ihre Stimme abgeben können, es müssen organisatorische Vorbereitungen für den Ablauf vor Ort vorgenommen werden, es muss Zeit bleiben für Rechtsmittel, Beschwerden z.B. über Falschzuteilung (jemand, der in HH wohnt, wird nicht nach H zum Wählen fahren wollen), etc. Auf diese Weise musste ich beispielsweise die erste Gelegenheit, selbst wählen zu dürfen, auslassen, obwohl ich über einen Monat vor dem Wahlgang schon das Mindestalter erreicht hatte. Jedoch zum Stichtag (der ca. 1 1/2 Monate vor meinem Geburtstag war!), eben noch nicht.
Soll heissen: Selbst wenn jemand"in letzter Sekunde" vor der Wahl eingebürgert wird, ist das definitiv zu spät. Das kriegt die Organisation nicht mehr hin. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in D soviel anders sein wird. Zaubern kann bekanntlich niemand.
Also Vorsicht vor solchen"Scharfmacher-Meldungen".
Gruß, silvereagle
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Uwe
23.09.2002, 16:58
@ silvereagle
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Re: wahrscheinlich ebenso Quatsch... |
-->Hallo silvereagle,
unabhängig vom Inhalt der der zuverlässigen Quelle von Husky, hier die Anmerkungen zum deutschen Wahlrecht zum Bundestag (mehr Infos, siehe Beitrag von Popeye 144177):
<h4>GG Artikel 116</h4>[Begriff"Deutscher"; Wiedereinbürgerung von Verfolgten]
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
<h4>WG § 12 Wahlrecht</h4>(1) Wahlberechtigt sind <font color=red>alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes</font>, die am Wahltage
1. das <font color=red>achtzehnte Lebensjahr vollendet</font> haben,
2. <font color=red>seit mindestens drei Monaten</font> in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
(2) Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. als Beamte, Soldaten, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst auf Anordnung ihres Dienstherrn außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sowie die Angehörigen ihres Hausstandes,
2. in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben, 3. in anderen Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und seit dem Fortzug nicht mehr als zehn Jahre verstrichen sind. Entsprechendes gilt für Seeleute auf Schiffen, die nicht die Bundesflagge führen, sowie die Angehörigen ihres Hausstandes. Bei Rückkehr eines nach Satz 1 Wahlberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland gilt die Dreimonatsfrist des Absatzes 1 Nr. 2 nicht. Für die
Anwendung der Nummern 2 und 3 ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zu berücksichtigen.
(3) Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnwagen und Wohnschiffe sind jedoch nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
(4) Sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben oder innegehabt haben, gilt als Wohnung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 oder des Absatzes 2 Nr. 2 und 3
1. für Seeleute sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses nach dem Flaggenrechtsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 1990, BGBl. I S. 1342) in der jeweils geltenden Fassung die Bundesflagge zu führen berechtigt ist,
2. für Binnenschiffer sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist,
3. für im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung befindliche Personen sowie für andere Untergebrachte die Anstalt oder die entsprechende Einrichtung.
(5) Bei der Berechnung der Dreimonatsfrist nach Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Nr. 2 und 3 ist der Tag der Wohnungs oder Aufenthaltsnahme in die Frist einzubeziehen.
Damit ist Deine Vermutung, silvereagle, durch die Dreimonatsfrist durch das Wahlgesetzt belegt.
Ich finde es also eigentlich ein nicht beispielhaften Stil, wenn sich ein Vorsitzender (von was eigentlich?) erst heute, also drei Monate danach(?), für die 470.000(?) Personen, die neue deutschen Päße erhalten haben, bedankt .
Gruß,
Uwe
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silvereagle
23.09.2002, 18:01
@ Uwe
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bei genauer Einsichtnahme in das Wahlrecht... |
-->... muss ich nun feststellen, dass diese Meldung zumundest theoretisch (juristisch) stimmen könnte.
Hallo Uwe,
zunächst herzlichen Dank für die kompetente Information!:-)
<h4>WG § 12 Wahlrecht</h4>(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit <font color=red>mindestens drei Monaten</font> in der Bundesrepublik Deutschland <font color=red>eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten</font>,
[...] > Damit ist Deine Vermutung, silvereagle, durch die Dreimonatsfrist durch das Wahlgesetzt belegt.
Nun, hier wird an den Wohnsitz bzw."gewöhnlichen Aufenthalt" angeknüpft, nicht an das Erfordernis der Staatsbürgerschaft. Hier soll es ja wohl nicht um Leute gehen, die"zur Wahl aus dem Ausland eingeflogen werden" ;-), sondern um hier Ansässige, denen halt die nötige Eigenschaft"Deutscher" fehlt, mangels Staatsbürgerschaft. D.h.: Die Frage des mindestens dreimonatigen Wohnsitzes ist von der Frage der Staatszugehörigkeit völlig unabhängig.
Jedoch habe ich (Dank Deiner exzellenten Info-Links) die entsprechenden Bestimmungen in der Wahlordnung (siehe Link unten) gefunden, welche meine Vermutung eines organisatorisch unausweichlichen Stichtages zunächst einmal belegen. Laut § 16 BWO ist dieser 35 Tage vor der Wahl. D.h.: Wer zu diesem Tag nicht alle notwendigen Voraussetzungen für die (aktive) Teilnahme an der Wahl erfüllt, kommt erst gar nicht in das Wählerverzeichnis, wird nicht verständigt und darf bei der Wahl auch keine Stimme abgeben (aus bereits vorher angeführten, zwingenden organisatorischen Gründen).
Es gibt jedoch - wie immer ;-) - einige Ausnahmen. So kann man gemäß Â§ 18 BWO auch nachträglich noch die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, und zwar bis 21 Tage der Wahl, was sozusagen als letzte Grenze zu verstehen ist. Ein Grund für einen solchen Antrag kann z.B. die zwischenzeitig erlangte Staatsbürgerschaft sein (sofern alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind). Auch Sammelanträge(!) sind zulässig.
Daraus folgt (wiederum ohne Gewähr, da allenfalls noch andere Normen zu beachten wären ;-), insbesondere das Staatsbürgerschaftsrecht selbst!!):
Wenn laut dem Bericht von Der_Husky die Wendung"in den letzten Wochen" einen Zeitraum umfasst, der fünf respektive drei Wochen überschreitet, dann ist die Meldung zumindest von dieser (rein juristischen) Warte nicht als (völlig) absurd abzutun...
> Ich finde es also eigentlich ein nicht beispielhaften Stil, wenn sich ein Vorsitzender (von was eigentlich?) erst heute, also drei Monate danach(?), für die 470.000(?) Personen, die neue deutschen Päße erhalten haben, bedankt.
Dem habe auch ich nichts hinzuzufügen ;-)
Gruß, silvereagle
<ul> ~ Bundeswahlordnung (BWO)</ul>
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apoll
23.09.2002, 18:49
@ Baldur der Ketzer
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Re: Ist es jetzt amtlich: Manipulation hoch drei? |
-->>
>Hallo, pecunia,
>ich halte von solchen Außergewöhnlichkeiten auch wenig, aber wenn ich mich an Münteherings und Schilys absolute Sicherheit erinnere, daß sie wüßten, absolut sicher wären, daß es rot-grün bleibt, obwohl zu dieser Zeit schwarz-gelb vorn lag, dann könnte es auch andere Erklärungsansätze geben......;-(
>Vom Zeitreisenden hatte ich schon immer Argwohn.
>Beste Grüße vom Baldur
...Baldur ich bin Deiner Meinung,-über die heutige Computertechnik ist ein Leich
tes das gewünschte Ergebnis zu bekommen!A
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Uwe
23.09.2002, 19:33
@ silvereagle
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Re: bei genauer Einsichtnahme in das Wahlrecht... @silvereagle von |
-->Hallo Silvereagle,
über den gleichen Punkt, wie Du ihn hier aufführst, bin ich auch beim Lesen ins Stocken geraten.
<h4>WG § 12 Wahlrecht</h4>(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit <font color=red>mindestens drei Monaten</font> in der Bundesrepublik Deutschland <font color=red>eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten</font>,
[...]
Hier ist vermutlich ein Rechtsgelehrter gefragt, denn ich lese diesen Text schließlich nun so, dass eine Person, die nach GG Art.116 Abs.1 ein Deutscher ist, die drei Kriterien bei Erfüllung der"Eingangsvoraussetzung", die als UND-Verknüpfung zu sehen sind, erfüllen muß.
~ Jemand der nicht Deutscher ist im Sinne des GG Art. 116 Abs. 1, ist nicht wahlberechtigt (...zum Deutschen Bundestag).
~ Jemand, der am Wahltag nicht das 18.Lebensjahr vollendet hat, ist nicht wahlberechtigt (...), auch wenn er Deutscher im Sinne GG Artikel 116 Abs.1 ist.
~ Jemand, der nicht mindestens in seit drei Monate vor dem Wahltag seine Wohnung als Deutscher in Deutschland hat, ist nicht wahlberechtigt (...).
M.E. muss eine Person als Deutscher mindesten seit drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, wenn sie das wahlberechtigt bei der Bundestagwahl sein will (Ausnahmen in den weiteren Unterabschnitten beschrieben).
Dein Hinweis auf die BWO, gibt nur die Vorgabe, das Wahlberechtigte von Amts wegen in die Wahllisten einzutragen sind, die u.a. auf Grund ihrer Wohnungsanmeldung am 35.Tag vor der Wahl, für diesen Wahlkreis aufzustellen sind. Die Bestimmungen des WG §12 gelten natürlich als"Eingangsbedingung", dass diese Anmeldung für eine Person berückscihtigt wird.
Nun bin ich echt gespannt, ob ich da etwas falsches in den Gesetzestext interpretiert habe.
Gruß,
Uwe, der sich auch für die zusätzliche URL-Adresse bekannt.
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silvereagle
24.09.2002, 00:50
@ Uwe
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Wahlrechtsinterpretation / kleine Abhandlung ;-) |
-->Hallo Uwe,
dieser Punkt ist in der Tat missverständlich formuliert. ME sind beide Varianten (nach der reinen Wortinterpretation) zulässig: Es ist möglich, dass nur ein Deutscher, der als solcher mindestens drei Monate seinen Wohnsitz hier hat, wahlberechtigt ist. Es ist aber genauso möglich, dass jemand - (kumulative) UND-Verknüpfung ;-) - Deutscher sein muss und (als Person) seit drei Monaten hier lebt.
Nun gibt es gottlob ;-) auch noch andere Formen der Interpretation, nicht nur die grammatikalische, sondern beispielsweise auch die systematische und die teleologische (telos = Zweck). Diese helfen aus, falls der Wortsinn unklar oder mehrdeutig ist (was viel häufiger der Fall ist, als man glaubt ;-))
Bei mir sind es vor allem teleologische Erwägungen, die mich zu zweiterer Interpretation neigen lassen: So ergibt das Studium der nachfolgenden Ausnahmeregelungen, dass es für den Gesetzgeber wichtig war, dass (neben der Qualifikation"Deutscher") auch eine gewisse räumliche Nähe und Beziehung vorhanden sein muss. Nur dann ergibt es Sinn, gewisse Personen, bei denen diese räumliche Nähe nicht so ohne weiteres zu erkennen ist, von diesem Erfordernis auszunehmen (Botschaftspersonal, Seeleute usw.).
Daraus kann man unzweifelhaft schliessen, dass der Zweck der zweideutigen Bestimmung nicht darauf gerichtet ist, dem Deutschen noch eine zusätzliche Dreimonatsfrist als Staatsbürger aufzuerlegen (wofür sich mE auch keinerlei teleologische oder systematische Anhaltspunkte ergeben), sondern, dass die Person ein räumliches Naheverhältnis zum"Ort des Geschehens" aufweist.
Jedoch ist zu bedenken, dass allenfalls anhand gewisser - mir nicht vorliegender - Bestimmmungen, wie etwa im Staatsbürgerschaftsrecht, sehr wohl ein systematischer Zusammenhang gegeben sein kann, wonach die Eigenschaft"Deutscher" tatsächlich drei Monate vorliegen muss, um gewisse Rechte in Anspruch nehmen zu können.
Da hier jedoch wiederum zu erwarten ist, dass jemand wohl nur dann Staatsbürger wird, wenn er über eine bestimmte Dauer das erwähnte räumliche Naheverhältnis hat und hatte, so wäre es geradezu widersinnig, wesentliche Wirkungen der Staatsbürgerschaft wie etwa das Wahlrecht an ein"um (im Grunde lächerliche) drei Monate verlängertes und vertieftes Naheverhältnis" zu knüpfen... ;-)
Gruß, silvereagle
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