Euklid
04.10.2002, 22:31 |
Wie verträgt sich ein Atomwaffensperrvertrag mit der Präventivtaktik von Amerika Thread gesperrt |
-->Im Prinzip müßten aufgrund der amerikanischen neuen Verteidigungsstrategie alle Atomwaffensperrverträge gekündigt werden.
Mann kann das folgendermaßen vergleichen:
Ich habe zuhause einen Revolver und genehmige meiner Frau keinen weil sie mich für einen anständigen Mann hält und ich sie gegebenenfalls damit verteidigen will.
Dieser Vertrag wurde mit meiner Frau geschlossen.
Jetzt ändere ich die Konditionen und erkläre meiner Frau daß ich das präventive Erstschußrecht habe.
Und wenn sie nicht mit mir ist, dann ist sie gegen mich.
Und dann kann ich den Revolver ziehen.
Jede Art von Widerrede könnte mit dem ersten Schuß bestraft werden.
Die neue amerikanische Strategie ist ein wahnsinn sondergleichen und dann auch noch mit der Drohung daß notfalls gegen die UNO gehandelt wird.
Das wäre im Privatleben so daß ich meiner Frau erkläre daß ich sie erschieße auch gegen den Willen der Polizei die sie rufen will oder gerufen hat.
Was würde die USA wohl tun wenn alle Länder die Atomwaffensperrverträge kündigen?
Präventiv angreifen?
Ich erwarte eigentlich die Kündigung dieser Verträge.
Hier stößt man eine unheilvolle Entwicklung an.
Gruß EUKLID
PS Diese Condolezza scheint doch nicht so intelligent zu sein oder Bush ist ein schlechter Zuhörer oder hat er sogar einen Hörschaden.
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Ecardo
05.10.2002, 10:22
@ Euklid
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Bei uns im Land passiert das Gleiche, z.B. Artikel 26 Grundgesetz |
-->Eigentlich muesste jeder Politiker, der fuer den Irak-Krieg ist, sofort eingelocht werden. Aber wie wir jeden Tag hoeren gibt es viele in der CDU/FDP die dafuer sind.
Artikel 26: Verbot eines Angriffskrieges
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht
vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker
zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe
zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit
Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in
Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
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Denis
05.10.2002, 12:30
@ Ecardo
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Re: Bei uns im Land passiert das Gleiche, z.B. Artikel 26 Grundgesetz |
-->>Eigentlich muesste jeder Politiker, der fuer den Irak-Krieg ist, sofort eingelocht werden. Aber wie wir jeden Tag hoeren gibt es viele in der CDU/FDP die dafuer sind.
> > Artikel 26: Verbot eines Angriffskrieges > (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht > vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker > zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges > vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe > zu stellen. > (2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit > Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in > Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Hi!
Wie ist ein Anriffskrieg (offiziell) definiert?
gruss
Denis
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