Toby0909
07.10.2002, 09:19 |
kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? Thread gesperrt |
-->Habe mal im Inet rumgesucht - aber nichts befriedigendes gefunden.
1. Ist es auch bei"geistiger" Tätigkeit anwendbar (also nicht nur wenn ich eine körperliche Erfindung mache)?
2. Ist es richtig, daß der Arbeitgeber ALLE Mittel und Anweisungen zur Verfügung stellen muss?
3. Was passiert - oder wie ist es zu vergüten, wenn der Mitarbeiter sich die Mittel allesamt selbst zusammensuchen muss, keinerlei Anweisungen vorliegen und der AN sich nebenbei noch in den Prozessen der Unternehmensführung und -Strategie miteinbringt (oder bringen muss).
4. Wie ist es, wenn der Vertrag lautet (mal blödes Beispiel):
Semmeln verkaufen - und er wird nach Grundgehalt + Semmelnbeteiligung bezahlt aber die realität so aussieht:
AN verkauft Semmeln, sowie alle anderen Produkte, macht sehr nützliche Vorchläge bzgl. Produktion und Einkauf, Marketing und technischen Support? Und davon wird die Firma nachweislich profitabler.
Hat der AN dann ein Recht auf Geld oder sonst irgendwas? Oder ist er einfach nur dumm, weil er soviel arbeitet?!
Danke für Mithilfe
Toby
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Euklid
07.10.2002, 09:25
@ Toby0909
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Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? |
-->>Habe mal im Inet rumgesucht - aber nichts befriedigendes gefunden.
>1. Ist es auch bei"geistiger" Tätigkeit anwendbar (also nicht nur wenn ich eine körperliche Erfindung mache)?
>2. Ist es richtig, daß der Arbeitgeber ALLE Mittel und Anweisungen zur Verfügung stellen muss?
>3. Was passiert - oder wie ist es zu vergüten, wenn der Mitarbeiter sich die Mittel allesamt selbst zusammensuchen muss, keinerlei Anweisungen vorliegen und der AN sich nebenbei noch in den Prozessen der Unternehmensführung und -Strategie miteinbringt (oder bringen muss).
>4. Wie ist es, wenn der Vertrag lautet (mal blödes Beispiel):
>Semmeln verkaufen - und er wird nach Grundgehalt + Semmelnbeteiligung bezahlt aber die realität so aussieht:
>AN verkauft Semmeln, sowie alle anderen Produkte, macht sehr nützliche Vorchläge bzgl. Produktion und Einkauf, Marketing und technischen Support? Und davon wird die Firma nachweislich profitabler.
>Hat der AN dann ein Recht auf Geld oder sonst irgendwas? Oder ist er einfach nur dumm, weil er soviel arbeitet?!
>
>Danke für Mithilfe
>Toby
Alle Erfindungen und Verbesserungen die ein angestellter Mitarbeiter macht sind geistiges Eigentum der Firma bei der er beschäftigt ist.
Dies gilt sogar für fremde Zulieferer wenn auf einer Zeichnung nicht der Vermerk draufsteht:Die Zeichnung ist unser geistiges Eigentum und steht unter Copyright.
Einfacher Fall:Ich berechne eine Statik als Freiberufler für eine Firma xx in dessen Auftrag.
Nehmen wir mal an es wäre das Fundament für das Firmenschild der Fa.Agip (tankstelle)
Sollte ich den Hinweis auf der Zeichnung vergessen haben kann die Fa damit in ganz Deutschland mit meiner Statik die Fundamente bauen.
Eine hervorragende Wertschöpfung für die Fa die meine Statik nimmt und immer wieder neu berechnet.
Ich gehe dann leer aus.Pech gehabt!
Gruß EUKLID
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Toby0909
07.10.2002, 10:02
@ Euklid
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@ Euklid - aber was passiert in diesem Fall |
-->Mal angenommen du hast den Auftrag für das Schild und machst das alles wie beschrieben - wenn du dabei merkst, daß aber das Dach kurz vor dem abfallen ist und du richtest das her (berechnest also Statik usw.) - was ist dann? Bitte von einem"angestellten Architekten" ausgehen in dem Falle?!
Pech gehabt?
Danke
Toby
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Wal Buchenberg
07.10.2002, 10:06
@ Euklid
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Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? |
-->>Alle Erfindungen und Verbesserungen die ein angestellter Mitarbeiter macht sind geistiges Eigentum der Firma bei der er beschäftigt ist.
>Gruß EUKLID
Ist so korrekt, aber bedarf aber der Präzisierung:
Alle Erfindungen und Verbesserungen, die du während deiner Arbeitszeit und/oder auf dem Firmengelände und/oder mit firmeneigenen Anlagen machst, sind geistiges Eigentum der Firma, so wie überhaupt jedes Arbeitsprodukt, das ein Lohnarbeiter im Auftrag und mit Mitteln seines Unternehmens macht, immer Eigentum des Unternehmens ist.
Aber: 1. Große Firmen zahlen Prämien für Verbesserungsvorschläge. (Meist fallen die mager aus. Ich bekam einmal ein paar Hunderter für einen guten Vorschlag).
2. Falls es kein institutionalisiertes Prämienwesen gibt, dann hängt es von deinem eigenen Verhandlungsgeschick ab. Geh zur Geschäftsführung (ärger dich nicht mit kleineren Leuten herum!), präsentiere deinen Vorschlag (ohne die Details zu verraten!) und frage, was der Firma die Sache wert ist.
3. Bedenke: Du darfst nichts davon an eine fremde Firma verkaufen! Aber du kannst die Sache für dich behalten. Niemand kann dich zwingen, eine Idee auszuspucken.
Eine Grauzone ist es, wenn du die Firma wechselst. (Gibts große Vorbilder! z.B: VW)
Gruß Wal
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Wal Buchenberg
07.10.2002, 10:10
@ Toby0909
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aber was passiert in diesem Fall |
-->Falls du in deinen Aufgabenbereich einen Fehler entdeckst, durch den die Firma Schaden erleiden kann, und du meldest den Fehler nicht, dann kriegst du Ärger. Du kannst haftbar für den Schaden gemacht werden.
Ist quasi"unterlassene Hilfeleistung"
Gruß Wal.
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tas
07.10.2002, 12:40
@ Wal Buchenberg
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Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? |
-->>>Alle Erfindungen und Verbesserungen die ein angestellter Mitarbeiter macht sind geistiges Eigentum der Firma bei der er beschäftigt ist.
alles korrekt - mit evtl. einer einschränkung:
die von euklid beschriebene dienstleistung statikberechnung ist eher eine"arbeitsleistung" (werkvertrag) - eine darüber hinausgehende"kreative" leistung jedoch ist"rein geistig" und kann damit auch daheim in der wanne entstanden sein. wobei der nachweis ggf. schwer zu führen ist ---> vom betriebsablauf und arbeitsalltag unabhängige geistige leistung, deren weiterentwicklung man dann ggf. auch nachweislich außerhalb des betriebes vorgenommen haben kann.
gilt natürlich nicht für"verbesserungsvorschläge, nur"komplett neues".
drum streiten lohnt in der regel trotzdem nicht, sofern man nicht grad das rad neu erfunden hätte... die mehrzahl aller"erfinder" hat mit den erfindungen selbst kein geld verdient...
grüße, tas
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Euklid
07.10.2002, 12:46
@ tas
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Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? |
-->>>>Alle Erfindungen und Verbesserungen die ein angestellter Mitarbeiter macht sind geistiges Eigentum der Firma bei der er beschäftigt ist.
>alles korrekt - mit evtl. einer einschränkung:
>die von euklid beschriebene dienstleistung statikberechnung ist eher eine"arbeitsleistung" (werkvertrag) - eine darüber hinausgehende"kreative" leistung jedoch ist"rein geistig" und kann damit auch daheim in der wanne entstanden sein. wobei der nachweis ggf. schwer zu führen ist ---> vom betriebsablauf und arbeitsalltag unabhängige geistige leistung, deren weiterentwicklung man dann ggf. auch nachweislich außerhalb des betriebes vorgenommen haben kann.
>gilt natürlich nicht für"verbesserungsvorschläge, nur"komplett neues".
>drum streiten lohnt in der regel trotzdem nicht, sofern man nicht grad das rad neu erfunden hätte... die mehrzahl aller"erfinder" hat mit den erfindungen selbst kein geld verdient...
>grüße, tas
Wer meint mit seiner Erfindung tatsächlich etwas bewegen zu können sollte eher an die Selbständigkeit denken als die Erfindung zu verschenken.
Aber da steht eben die Investitition davor um es zu vermarkten und zu produzieren
Meine Erfahrung ist die daß Vorgesetzte sich selbst die Häuptlingsfeder aufstecken und dann meinen dies doch schon längst immer wieder gefordert zu haben;-)
Nur gemacht hat man es nie;-)
Gruß EUKLID
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rodex
07.10.2002, 14:04
@ Euklid
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Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? |
-->>Alle Erfindungen und Verbesserungen die ein angestellter Mitarbeiter macht sind geistiges Eigentum der Firma bei der er beschäftigt ist.
Nicht ganz. Das Urheberrecht verbleibt beim Angestellten, das Verwertungsrecht geht an die Firma.
Rodex
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