netrader
15.10.2002, 21:46 |
Spekulationssteuer: 1.Kurze Anmerkung, 2. Wo ist die letzte Lücke? Thread gesperrt |
-->Zu 1.
Dass Verluste künftig nicht gegengerechnet werden können, halte ich für Unsinn und verfassungsrechtlich unhaltbar. Das gegenwärtige System, wonach Verluste aus Altanlagen (> 1 Jahr) nicht gegengerechnet werden, ist ebenfalls Blödsinn; Turon hat da völlig recht.
Wenn man, wie es richtig sein müßte, alle im betreffenden Kalenderjahr realisierten Gewinne und Verluste saldiert und den Überschuss, den (höchstens 25vH!!! der) Anleger erzielen, versteuert, geht das m.E. in Ordnung, wenn man den H a l b t e i l u n g s g r u n d s a t z anwendet. Den vollen Steuersatz anzuwenden, dürfte in der Tat völlig unverhältnismäßig sein.
Das US-System, Kurzzeitspekulationen (bis 1 Jahr) mit mE 28 vH höher zu besteuern als Langzeitgewinne (aus > 1 Jahr gehaltenen Werten) mit 20 vH, wäre ebenfalls eine Alternative, in der Umsetzung aber viel aufwendiger als der Halbteilungsgrundsatz.
Zu 2.
Einer der leztzen steuerrechtsfreien Räume ist jetzt das Spiel- und Wettgeschäft.
Beispiele:
a) Ich wette um 100 EUR, dass der morgige DAX-Schlussstand über/unter dem heutigen liegt. = steuerfrei. Wer hält dagegen?
b) ELLI wettet um 100 EUR, dass der Bilfinger-Call noch Gewinn macht.
Man sieht das Prinzip: bei bestimmtem Spiel- und Wetteinsatz ist der Gewinn steuerfrei, leider aber nicht einklagbar (§ 762 BGB).
Differenzspiele (§ 764 BGB a.F. BGB) dürften, sofern nicht börsenmäßig betrieben, ebenfalls steuerfrei sein. § 764 BGB ist zwar abgeschaftt, die Geschäfte fallen jetrzt aber unter § 762 BGB.
Beispiel:
2 Parteien wetten auf morgen steigenden bzw fallenden DAX.
Der Verlierer muss dem Gewinner die Differenz in Euro zahlen, um die der DAX sich in die richtig vorhergesagte Richtung bewegt.
Auch steuerfrei.
Auf zu neuen Ufern und Innovationen!
Das Internet sollte uns helfen.
Gruesse
netrader
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Bob
15.10.2002, 22:25
@ netrader
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Diese Steuer wird vom Finanzhof gekippt werden! |
-->Man stelle sich das mal so vor, dass die Kursbewegungen einer Aktie irgendwie deren zukünftige Gewinne widerspiegeln. Das ist ja auch die Theorie.
Dann muss man schlussfolgern, dass alle Kursbewegungen der Aktie lediglich auf veränderte Gewinnerwartungen zurückzuführen sind. Letztlich: ein Aktiengewinn, der sich nicht irgendwann in einer Dividendenzahlung bzw. in einem Unternehmensgewinn wiederfindet, wird durch einen ebensohohen Verlust in der Zukunft ausgeglichen werden.
Die Gewinne werden aber bereits versteuert.
Die Aktienbewegungen UND die Unternehmensgewinne zu besteuern, läuft also auf zweimalige Besteuerung desselben Einkommens hinaus. Das widerspricht den Grundsätzen unseres Steuerrechtes so eklatant, dass diese Steuer unter Garantie keinen Bestand haben wird [img][/img]!
bob
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Peacemaker
15.10.2002, 22:51
@ Bob
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Re: Diese Steuer wird vom Finanzhof gekippt werden! |
-->Hi,
die indirekten Steuern wie Mehrwert-,Mineralöl-, Ã-kosteuer usw. sind auch Steuern, durch die bereits versteuertes Einkommen nochmals versteuert wird. Insofern stellt die Spekulationssteuer nur eine Ergänzung und keinen Gegensatz zu diesem Steuersystem dar. Abgesehen davon ist diese Abgabe doch ein wunderbarer Vorwand, das Bankgeheimnis abzuschaffen, um so den Bürger besser zu überwachen.
In diesem Sinne: Orwell läßt grüßen!!![img][/img]
Alles Gute!
Peacemaker
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André
15.10.2002, 23:23
@ netrader
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Re: Wetten sind steuerfrei (bis auf Wettsteuer) deshalb gibt´s im UK |
-->praktisch kaum OS sondern primär Wetten.
Siehe Reuters-Seite: BETS
Müßte hierher kopiert werden.
Um welchen Preis??? ;-((
>Einer der leztzen steuerrechtsfreien Räume ist jetzt das Spiel- und Wettgeschäft.
>Beispiele:
>a) Ich wette um 100 EUR, dass der morgige DAX-Schlussstand über/unter dem heutigen liegt. = steuerfrei. Wer hält dagegen?
>b) ELLI wettet um 100 EUR, dass der Bilfinger-Call noch Gewinn macht.
>Man sieht das Prinzip: bei bestimmtem Spiel- und Wetteinsatz ist der Gewinn steuerfrei, leider aber nicht einklagbar (§ 762 BGB).
>Differenzspiele (§ 764 BGB a.F. BGB) dürften, sofern nicht börsenmäßig betrieben, ebenfalls steuerfrei sein. § 764 BGB ist zwar abgeschaftt, die Geschäfte fallen jetrzt aber unter § 762 BGB.
>Beispiel:
>2 Parteien wetten auf morgen steigenden bzw fallenden DAX.
>Der Verlierer muss dem Gewinner die Differenz in Euro zahlen, um die der DAX sich in die richtig vorhergesagte Richtung bewegt.
>Auch steuerfrei.
>Auf zu neuen Ufern und Innovationen!
>Das Internet sollte uns helfen.
>Gruesse
>netrader
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patrick
15.10.2002, 23:37
@ Peacemaker
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peacemaker |
-->kannst du bitte mal den code von diesen süssen männchen posten?
danke.
gruss pat
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Peacemaker
15.10.2002, 23:49
@ patrick
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Re: peacemaker |
-->Hi,
wenn Du einen neuen Beitrag schreibst, scroll doch mal runter. Dort stehen unter den Buttons"Beitrag abschicken","Vorschau" und"Abbrechen" die"Liste der Smilies". Du nimmst dann einfach den Text neben den Smilies inklusive der doppelten eckigen Klammern.
Alles Gute!
Peacemaker
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patrick
16.10.2002, 00:01
@ Peacemaker
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smilie test:-) |
-->[img][/img]
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Digedag
16.10.2002, 00:24
@ netrader
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Re: 'BoxOption' -- Die Börsen-Wette übers Internet |
-->>Einer der leztzen steuerrechtsfreien Räume ist jetzt das Spiel- und Wettgeschäft.
>Beispiele:
>a) Ich wette um 100 EUR, dass der morgige DAX-Schlussstand über/unter dem heutigen liegt. = steuerfrei. Wer hält dagegen?
>b) ELLI wettet um 100 EUR, dass der Bilfinger-Call noch Gewinn macht.
>Man sieht das Prinzip: bei bestimmtem Spiel- und Wetteinsatz ist der Gewinn steuerfrei, leider aber nicht einklagbar (§ 762 BGB).
>Differenzspiele (§ 764 BGB a.F. BGB) dürften, sofern nicht börsenmäßig betrieben, ebenfalls steuerfrei sein. § 764 BGB ist zwar abgeschaftt, die Geschäfte fallen jetrzt aber unter § 762 BGB.
>Beispiel:
>2 Parteien wetten auf morgen steigenden bzw fallenden DAX.
>Der Verlierer muss dem Gewinner die Differenz in Euro zahlen, um die der DAX sich in die richtig vorhergesagte Richtung bewegt.
>Auch steuerfrei.
>Auf zu neuen Ufern und Innovationen!
>Das Internet sollte uns helfen.
>Gruesse
>netrader
Es gibt die börsenbezogene Wette auch in Deutschland über Internet, zum Beispiel diese hier bei ARIVA.DE:
--------------------------------------------------
BoxOption
ARIVA.DE präsentiert Ihnen eine Weltneuheit.
Durch Tippen auf Devisen und Indizes können Sie bei jeder Marktbewegung partizipieren - mit minimalem Einsatz!
Die These, dass Optionen- und Futuresgeschäfte nur eine Sache der großen, institutionellen Anleger ist, gehört ab jetzt der Vergangenheit an.
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Zitat aus den"Rechtlichen Hinweisen":
Der BoxOption-Dienst ist keine Einrichtung für den Kauf, Verkauf, Tausch oder anderweitig für den Handel mit richtigen Finanzoptionen (Wertpapieren). Eine Box-Buchung ist eine persönliche Vereinbarung zwischen Olsen Ltd und dem entsprechenden Kontoinhaber und ist kein Wertpapier, noch ist sie übertragbar, verhandelbar oder in irgendeiner Form an oder mit Dritten abtretbar. Ein Markt zum Kauf oder Tausch von Box-Buchungen unter oder zwischen Kontoinhabern wird von der Olsen Ltd weder zugelassen noch zur Verfügung gestellt. Der BoxOption-Dienst stellt keinerlei Form von Investmentdienst dar, und in den Dienst eingezahltes Geld wird in keine Wertpapiere, Futures, Valuten, Derivative oder irgendwelche andere Arten von Investition im Namen der Teilnehmer investiert.
---------------------------------------------------
Das sind im Prinzip Wetten auf den Zieleinlauf in eine bestimmte Kursspanne in einem bestimmten Zeitabschnitt, also ein Viereck aus Zeit und Preis. Daher der Name"Box"=Schachtel bei Boxoption.
Auch die gegenteilige Wette ist möglich, dass der Kurs ein vorgegebenes Viereck nicht betritt.
Die Lage und Größe dieses Zeit-Kurs-Vierecks kann man selbst festlegen, allerdings ist die Wettquote natürlich davon abhängig.
Ich selbst habe das alles noch nicht ausprobiert, kann die Qualität der Abwicklung also nicht beurteilen.
Digedag
<ul> ~ BoxOption bei Ariva.de</ul>
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LenzHannover
17.10.2002, 01:19
@ netrader
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Karlsruhe! wenn ich nicht meine Verluste &meine alten Verluste |
-->gegenrechnen kann gibt es 2 Reaktionen:
1.) Klagen FG,?, BFH, BGH/BVG
2.) ab in die Schweiz,
Kursgewinne werden dort angeblich überhaupt nicht versteuert.
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Baldur der Ketzer
17.10.2002, 01:48
@ LenzHannover
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vergiß die *SED-Kommunisten* in Karlsruhe und such Dir was neues |
-->HAllo,
seit der Altschuldenthematik steht im Namen des Volkers fest, daß die sozialistische Wirtschaftsordnung der DDR kein Unrecht war.
Man könnte sie also hier einführen, ohne, daß die roten Dingsdas irgendwas dran zu bemängeln hätten.
Betr.: Schweiz: es existiert eine Wertzuwachssteuer, aber die ist im Gesamtzusammenhang mit den moderaten Steuersätzen zu sehen.
1/3 kommen nach >Bern ;-((((
1/3 kommen in Deinen Wohnkanton,
1/3 kommen in Deine Wohngemeinde.,
Da zahlt es sich halbwegs freiwillig, zumal es sich in Grenzen hält, nur in wenigen Kantonen und Konstellationen kommst Du deutlich über 30%.
Lösung: Stifung zockt steuerfrei (Holdingcharakter).
Oder Anstalt oder AG.
Dann allerdings müssen die rund 5000 bis 10000 Mark pro Jahr Kosten rauskommen. Es lohnt sich also nicht für den Zock mit der Portokasse.
Ich denke, es ist noch nicht aller Tage Abend, und es kommen noch viel mehr Sauereien auf die an Unabkömmlichen zu.
Besser, sich ein anderes Plätzchen zu suchen, solange noch zeit ist.
beste Grüße vom Baldur
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Emerald
17.10.2002, 01:57
@ LenzHannover
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Re: Karlsruhe! wenn ich nicht meine Verluste &meine alten Verluste |
-->>gegenrechnen kann gibt es 2 Reaktionen:
>1.) Klagen FG,?, BFH, BGH/BVG
>2.) ab in die Schweiz, > Kursgewinne werden dort angeblich überhaupt nicht versteuert.
------------------------------------------------------------------------------
Kursgewinne sind in der Schweiz"Kapital-Gewinne" welche bis jetzt für In-und
Âusländer steuerfrei anfallen (die Verluste können somit nicht aufgerechnet
werden). Eine immer stärker werdende Fraktion der Sozial-Demokraten wünscht
seit Jahren, dass diese Steuerbefreiung 'gebodigt' wird. Aber gerade weil
der Beamten-Apparat viel zu gross würde, wenn Gewinne gegen Verluste aufge-
rechnet werden müssten, ist der Souverän bis jetzt dem immer massiver werdenden
Druck nicht nachgekommen. Nach 2 Jahren Börsen-Kalamitäten haben die Sozis
sowieso vorübergehend von ihren Wünschen abgelassen. Gewinne aus sog. Derivats-
Verkäufen auf Devisen und Aktien (puts und Calls sind mit Ausnahme bei einigen
Kantonen ebenfalls n i c h t Einkommen sondern Kapitalgewinne).
Heute wurde gerade publik, dass die Budget-Zahlen für CH 2003 steuermässig ein
Milliarden-Loch produzieren werden. Ich schliesse nicht mehr aus, dass wir bald
eine MWSt.-Erhöhung bekommen. Viele andere Quellen, oder gar S p a r e n, sind
kein Thema.
Quintessenz: Der Staat holt sich seinen Obulus dort wo er noch fündig wird, und
wenn er nichts mehr findet, dann wird die MWSt. erhöht. Sparen? was ist das!
Emerald.
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patrick
17.10.2002, 02:01
@ Emerald
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@emerald |
-->>>gegenrechnen kann gibt es 2 Reaktionen:
>>1.) Klagen FG,?, BFH, BGH/BVG
>>2.) ab in die Schweiz,
>> Kursgewinne werden dort angeblich überhaupt nicht versteuert.
>------------------------------------------------------------------------------
>Kursgewinne sind in der Schweiz"Kapital-Gewinne" welche bis jetzt für In-und
>Âusländer steuerfrei anfallen (die Verluste können somit nicht aufgerechnet
>werden). Eine immer stärker werdende Fraktion der Sozial-Demokraten wünscht > seit Jahren, dass diese Steuerbefreiung 'gebodigt' wird. Aber gerade weil
>der Beamten-Apparat viel zu gross würde, wenn Gewinne gegen Verluste aufge-
>rechnet werden müssten, ist der Souverän bis jetzt dem immer massiver werdenden
>Druck nicht nachgekommen. Nach 2 Jahren Börsen-Kalamitäten haben die Sozis
>sowieso vorübergehend von ihren Wünschen abgelassen. Gewinne aus sog. Derivats-
>Verkäufen auf Devisen und Aktien (puts und Calls sind mit Ausnahme bei einigen
>Kantonen ebenfalls n i c h t Einkommen sondern Kapitalgewinne).
hi emerald.
welche kantone sind das denn?
gruss pat
>Heute wurde gerade publik, dass die Budget-Zahlen für CH 2003 steuermässig ein
>Milliarden-Loch produzieren werden. Ich schliesse nicht mehr aus, dass wir bald
>eine MWSt.-Erhöhung bekommen. Viele andere Quellen, oder gar S p a r e n, sind
>kein Thema.
>Quintessenz: Der Staat holt sich seinen Obulus dort wo er noch fündig wird, und
>wenn er nichts mehr findet, dann wird die MWSt. erhöht. Sparen? was ist das!
>Emerald.
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Emerald
17.10.2002, 02:27
@ patrick
|
@Patrick (Kantone) |
-->Mehrere Kantone rechnen die Erfolge aus Put und Call-Verkäufen als Einkommen auf,
wenn ein Vermögensverwalter mit der Ausübung eines Mandates betreut wird.
Ferner ist im Kanton Zürich diese Handhabung auf den Umfang von Einzel-
Transaktionen abhängig gemacht. Sobald diese Geschäfts- Abschlüsse eine
gewisse Zahl übersteigen, wird der Steuerzahler als professioneller Verwalter*)
eingestuft, und damit alle Gewinne automatisch als Einkommen betrachtet.
Mehrere andere Kantone haben diese Auslegung inzwischen übernommen. Da mehrere
Prozesse gegen diese Behandlungen laufen, wird die Anwendung z.T. restriktiv
angewandt.
*) Dieses Prozedere läuft seit mehreren Jahren.
Emerald.
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