Euklid
30.10.2002, 11:21 |
Bald kommen die Brüning-Schröderschen Notverordnungen. Thread gesperrt |
-->Norbert Walter warnt vor den nächsten Steuerschätzungen.
Wie ich schon vor ein paar Tagen schrieb wird sich die Wahrheit nicht mehr bis zur Landtagswahl verschleiern lassen.
Weihnachten wird zum Weinkrampfnachten für die Regierungsparteien.
Die Spargesetze werden jetzt immer nachlaufend mit den Steuereinbrüchen geschaltet.
Lektüre aus der Weimarer Zeit kann herangezogen werden.
Schade daß es keine waschechten deutschen Bauarbeiter mehr gibt.
Der 17.Juni 2003 könnte zum Fanal für die Bundesregierung werden.
50 Jahre zurück war der Bauarbeiteraufstand in Ost-Berlin.
Konterrevolutionäre hieß es damals in offiziellen Gazetten und Schnitzlers Fernsehen.
Wie würde es wohl am 17.Juni 2003 heißen?
Sollen wir den 1.Mai nicht Tag der Arbeitslosigkeit anstatt Tag der Arbeit nennen und den Arbeitslosen wenigstens eine warme Mahlzeit zukommen lassen anstatt uns das Geschwätz von Politikern und Gewerkschaftern anzuhören?
Ich denke schweigen,essen und besinnen wäre erheblich zuträglicher als das Geschwafel der angeblichen Arbeitsplatzschaffer.
Bald wird es spannend in der Republik und die lachhaften Themen wie Schwulenehen und Sozialversicherungen für Prostituierte sowie Ausländerzuzugsregelungen und Asylprobleme werden handfesten Themen weichen
müssen nämlich Brüningschen Notverordnungen.
Mein Tipp:Die Sache wird in den Landtagswahlen bereits eskalieren weil in dieser Zeit die Arbeitslosigkeit besonders hoch wegen des Winters ist.
Vielleicht erleben wir sogar einen Rekord an Arbeitslosigkeit.
In Gesprächen mit vielen Unternehmern habe ich erfahren daß man statt Investitionen jetzt nur noch Geld für Substanzerhaltung des Betriebes einsetzt.
Nur das allernotwendigste wird noch getan.
Die Fahrt in den Abgrund hat sich meines Erachtens stark beschleunigt.
Unsere stets gut aufgelegte Gesundheitstussi will ein Einfrieren der Preise mit den Ärzten.Ob sie wohl auch an ihre eigene Klientel mit den erhöhten Diäten gedacht hat?
Aber sie will ja nur das beste für die Armen,wobei ihr eingefrorener Mund auf Geheiß des Kanzlers im Vorwahlkampf ihr jetzt bald das Genick brechen wird.
Das Lügengebäude wird bis zum Landtagswahlkampf nicht mehr halten.
Spätestens Ende Januar 2003 wird auf den Lohnabrechnungen der Besserverdiener der Blitz einschlagen mit mehreren hundert Euro je Monat.
Rentenversicherungserhöhung für Arbeitnehmeranteil 58 Euro je Monat.
Krankenkassenerhöhung geschätzt 15% KV ca 20 Euro.
Dienstwagenbesteuerungserhöhung (35000 Euro) PKW ca 70 Euro im Monat an Mehrsteuer.
Das sind 148 Euro je Monat ohne die vielen anderen noch nicht angesprochenen vielen weiteren Erhöhungen wie Ã-kosteuer plus plus plus.
Man wird sich fragen warum man eigentlich überhaupt noch Besserverdiener sein will und ob es nicht besser wäre auf eine Halbierung des Gehalts gegen hälftige Arbeitszeit zu tauschen.
Ich fürchte diese kaufmännische Rechnung werden viele aufmachen denn die Halbierung des Bruttogehalts bedeutet ja noch lange nicht die Halbierung des Nettogehalts.
Man erhält für die hälftige Arbeitszeit ca 74% des ursprünglichen Nettogehaltes.
Wenn man dann noch die Arbeitszeit so legt daß man anstatt 21 Fahrten zum Betrieb nur noch 10-11 Fahrten machen muß (10-11 volle Tage je Monat) spart man unter Umständen erheblich an Fahrtkosten ein genau so wie es die Regierung will und man verhält sich vorbildlich ökologisch.
Bei 10 gesparten Fahrten ergeben sich schnell mal 600 bis 700 km je Monat und das sind netto bestimmt auch mal 200 Euro je Monat.
Gruß EUKLID
PS Man muß jetzt eben noch kreativer werden um dem Steuerausfall des Bundesfinanzministers auf legale Weise zu maximieren.
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Baldur der Ketzer
30.10.2002, 11:52
@ Euklid
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Vermögenszuwachssteuer verfassungswidrig? Fliegt Eichel übers Kuckucksnest? |
-->Hallo,
wenn man den Schwachfug und Stumpfirrsinn mal wirken läßt, gibts Hirnblähungen.
Wir hatten in den vergangenen dreissig Jahren doch jede Menge Inflation, so daß ein Haus, das sagen wir 1960 für 200.000 Euro gebaut wurde, und heute meinetwegen 500.000 Euro am Papier Wert haben soll, nun mit 300.000 Euro Gewinn versteuert werden soll beim Verkauf.
Macht bei dann zweifelsfrei Maximalprogression locker 120.000 Euro oder so Steuer.
Wenn man aber wertberichtigt die Inflation rausrechnet, sind doch die 500 heute weniger wert als die 200 damals, ergo hätte man sogar einen Vermögensverlust.
Klar kennt das SteuerUNrecht nur das Nominalprinzip, aber da wurde bisher ja zeitnah versteuert, so daß eine INflation nur marginal einging.
Aber jetzt?
Das kommt doch einer 100%-Besteuerung des verbleibenden Pipifaxgewinns gleich, und wenn man seeeeeh gutmütig rechnet, hat man vielleicht gerade keinen Gewinn gemacht.
Die spinnen, die Fuzzies ;-(
Wir bräuchten keine Revolution, keinen Militärputsch, keinen Volksaufstand, es würde genügen, wenn die Amtsärzte ihrer verantwortung gerecht würden und die unter Vormundschaft stellten, und in der weißen Minna mit Armen am Rücken fixiert dorthin karren würden, wo sie hingehören - da können sie dann über ihr rot-grün-gelb-schwarzes Kuckucksnest fliegen ;-(((((((((((((
Irritierte Grüße vom Baldur
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Baldur der Ketzer
30.10.2002, 12:11
@ Baldur der Ketzer
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Vermögenszuwachssteuer verfassungswidrig? Eichel überm Kuckucksnest -2- |
-->Hallo, nochmal,
da hatte Omma also laufend Unterhaltskosten an der Hütte, seit vielleicht 45 Jahren.
Insofern wäre Veräußerungsgewinn = Anschaffungskosten minus Instandsetzungsaufwand minus Herstellungskosten (=größere, mehr als 10%ige Renovationen).
Wie soll man, bittschön, eine Heizungsinstallation belegen, die vor 21 Jahren stattfand, für die niemand mehr Belege hat?
Das Sammelsurium in der Eigenheimförderung hat vom 7b über den 10e lauter Bürokratie gebracht.
Darf ich vom heutigen Gewinn die damals versteuerten 7b-Nutzungswerte wieder abziehen? Oder krieg ich die draufgeknallt, wenn mein Saldo damals steuerlich im Muns und somit effektiv im Plus war?
Darf ich die gezahlten Grundsteuern als Unterhaltungsaufwand gegenrechnen?
Die Notargebühren als Kosten für Ingangsetzung?
Die umgelegten Straßenausbaubeiträge abziehen?
Auch die von 1962?
Eine Firma führt eine Buchhaltung, nach dieser wird der beizulegende Wert stets fortgeführt, er kann im Anlagespiegel stets ersehen werden, wie der aktuelle Wert zu den AHK steht.
Privat gibt es davon rein gar nix.
Die ticken doch nicht mehr richtig........;-(((((((
es grüßt der Baldur
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Euklid
30.10.2002, 12:12
@ Baldur der Ketzer
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Re: Vermögenszuwachssteuer verfassungswidrig? Fliegt Eichel übers Kuckucksnest? |
-->>Hallo,
>wenn man den Schwachfug und Stumpfirrsinn mal wirken läßt, gibts Hirnblähungen.
>Wir hatten in den vergangenen dreissig Jahren doch jede Menge Inflation, so daß ein Haus, das sagen wir 1960 für 200.000 Euro gebaut wurde, und heute meinetwegen 500.000 Euro am Papier Wert haben soll, nun mit 300.000 Euro Gewinn versteuert werden soll beim Verkauf.
>Macht bei dann zweifelsfrei Maximalprogression locker 120.000 Euro oder so Steuer.
>Wenn man aber wertberichtigt die Inflation rausrechnet, sind doch die 500 heute weniger wert als die 200 damals, ergo hätte man sogar einen Vermögensverlust.
>Klar kennt das SteuerUNrecht nur das Nominalprinzip, aber da wurde bisher ja zeitnah versteuert, so daß eine INflation nur marginal einging.
>Aber jetzt?
>Das kommt doch einer 100%-Besteuerung des verbleibenden Pipifaxgewinns gleich, und wenn man seeeeeh gutmütig rechnet, hat man vielleicht gerade keinen Gewinn gemacht.
>Die spinnen, die Fuzzies ;-(
>Wir bräuchten keine Revolution, keinen Militärputsch, keinen Volksaufstand, es würde genügen, wenn die Amtsärzte ihrer verantwortung gerecht würden und die unter Vormundschaft stellten, und in der weißen Minna mit Armen am Rücken fixiert dorthin karren würden, wo sie hingehören - da können sie dann über ihr rot-grün-gelb-schwarzes Kuckucksnest fliegen ;-(((((((((((((
>Irritierte Grüße vom Baldur
Hallo Baldur!
Ich habe gerade gehört dáß Angestellte doch rechnen können und massig ihre Geschäftswagen beim Arbeitgeber abgeben wollen wegen der 1,5% je Monat vom Neuwert.
Du hast völlig Recht denn eine Steuer auf einen tatsächlichen Nichtgewinn beträgt mathematisch sogar unendlich.
Ein Haus ist ein Haus.
Wo soll der Mehrwert gegenüber vor 30 Jahren überhaupt herkommen?
Es ist höchstens weniger Wert weil ja gewisse Dinge nicht mehr neu sind.
z.B Fenster,Wärmedämmung,alte Heizanlage,verrottete Dachziegel,klapprige Türen usw usw.
Es wird sogar ein Gewinn auf ein minderwertigeres Haus errechnet.
Im Prinzip ist das eine Steuer auf ein Gut das weniger Wert ist.
Auf Verluste werden dann Steuern erhoben.
Ehrlicherweise dürfte die Steuer nicht Wertzuwachssteuer heißen sondern müßte Enteignungssteuer heißen.
Ich denke nicht daß uns das Verfassungsgericht hier schützt denn wenn es um Gehälter von Beamten geht muß alles unter den Hammer bis nichts mehr bleibt.
Gruß EUKLID
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Luigi
30.10.2002, 12:17
@ Baldur der Ketzer
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Re:Verfassungswidrig???? Ich glaube die meisten Leute verkennen die großen |
-->Spielräume der Politik.
Die meisten Gesetze sind doch nur deswegen verfassungswidrig, weil sie viele Ausnahmeregelungen haben, daß die gleiche STEUER einmal sehr hoch ist und einmal sehr niedrig ist:
z.B. Erbschaftssteuer in den guten alten Zeiten: Häußer mit dem Einheitswert (Wert des Hauses im Jahr 195X) besteuert und Geldvermögen mit dem aktuellen"NENNWERT" besteuert. Die Ungleichbesteuerung ist verfassungswidrig, aber nicht die HÃ-HE!!!!!!!!!
Außerdem sind beim Betriebsvermögen solche"Vermögenszuwachssteuern" auch nicht verfassungswidrig.
Die Erbschaftssteuer und die Spekusteuer sind verfassungswidrig, also einfachstes Mittel:
Erbschaftststeuer auf aktuellen Verkehrswert der Häuser, damit Immobilien und Geld gleich besteuert werden!!
Spekusteuer auf alle Wertpapiere und private Immobilien abschaffen!
Zum Abschluß ein Beispiel für Verfassungswidrigkeit:
Die Post wurde von einer Teilzeitbeschäftigten verklagt, daß sie keine zusätzliche Altersversorgung wie die Vollbeschäftigten erhalte. Auch nicht eine niedrigere sondern gar keine.
BVG sagt verfassungswidrig, die Teilzeitbeschäftigten müssen auch eine bekommen: GLEICHBEHANDLUNG!!
WAS meint ihr hat die Post getan: Zusatzversorgung für alle abschaffen und siehe da, daß ist nicht VERFASSUNGSWIDRIG da GLEICHBEHANDLUNG!
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Euklid
30.10.2002, 12:30
@ Baldur der Ketzer
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Re: Vermögenszuwachssteuer verfassungswidrig? Eichel überm Kuckucksnest -2- |
-->Hallo Baldur
Das ganze ist in seiner Schärfe nochviel schlimmer.
Beispiel: Haus in 1960 gekauft für 100 000 Eurotz.
Haus verkauft in 2003 für 400 000 Eurotz.
Zu versteuernder Gewinn ergibt sich folgendermaßen.
Gewinn = 400 000 - 100 000 plus Abschreibung.
Hast Du voll abgeschrieben mußt Du jetzt 300000 plus die Abschreibung versteuern.
Der Trick dabei ist noch daß man in den Abschreibungen Jahr für Jahr kleine Beträge abgeschrieben hat die jetzt volle Pulle auf einmal versteuert werden müssen mit dem Hammer des dann natürlich vorhandenen Spitzensteuersatzes.
Dies hat viele Bauherren in Ostdeutschland bis in das Mark getroffen die ja schon 50% auf einmal abschreiben durften im 1.Jahr.
Manche haben ein Haus für 500 000 DM gekauft und 250 000 DM sofort abgeschrieben.
Nach 2 Jahren war das Ding nur noch für 300 000 DM zu veräußern.
Wer dann verkauft hat mußte die 300 000 DM plus die vorgenommene Abschreibung von 250 000 DM versteuern.
Also Kapitaleinsatz von 500 000 DM
Erlös aus Verkauf 300 000 DM
Zahllast an das Finanzamt 48% mal 550 000 DM ergibt Steuerlast von 264000 DM.
Er darf von seinen ehemaligen 500 000 DM noch ganze 36000 DM für sich haben.
ist das nichts?
Wer das machte und es sind nicht wenige hat einen Todesstoß erlitten.
Das ist Deutschland der Vorreiter Europas
Gruß EUKLID
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Baldur der Ketzer
30.10.2002, 12:55
@ Euklid
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Re: nee, das Bundesverhassungsgericht schützt die Bürger nicht |
-->
>Ehrlicherweise dürfte die Steuer nicht Wertzuwachssteuer heißen sondern müßte Enteignungssteuer heißen.
Hallo,Euklid,
das erinnert mich schwer an die DDR-Verhältnisse, als die Leutchen ab einer gewissen Entwicklung froh waren, ihre Kästen an den Moloch Staat loszuwerden ;-(.
Noch perverser gehts doch nicht mehr.
>Ich denke nicht daß uns das Verfassungsgericht hier schützt
leider hast Du da wieder einmal eine perfekte Prognose abgegeben, denn laut Altschuldenurteil ist eine DDR-Wirtschaftsverfassung N I C H T grundgesetzwidrig!
Also wissen wir, worauf diejenigen sich einstellen können, die am sinkenden Schiff verbleiben (müssen).
Mein Nachbar feixt, er sagt, jedes Volk kriegt die Regierung, die es verdient, und, so wörtlich, ihr Deutschen wards doch schon immer die Arschlöchr Europas, odr, hä .
Ich kann ihm nicht widersprechen ;-(.
Beste Grüße vom Baldur
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Euklid
30.10.2002, 12:59
@ Luigi
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Re:Verfassungswidrig???? Ich glaube die meisten Leute verkennen die großen |
-->>Spielräume der Politik.
>Die meisten Gesetze sind doch nur deswegen verfassungswidrig, weil sie viele Ausnahmeregelungen haben, daß die gleiche STEUER einmal sehr hoch ist und einmal sehr niedrig ist:
>z.B. Erbschaftssteuer in den guten alten Zeiten: Häußer mit dem Einheitswert (Wert des Hauses im Jahr 195X) besteuert und Geldvermögen mit dem aktuellen"NENNWERT" besteuert. Die Ungleichbesteuerung ist verfassungswidrig, aber nicht die HÃ-HE!!!!!!!!!
>Außerdem sind beim Betriebsvermögen solche"Vermögenszuwachssteuern" auch nicht verfassungswidrig.
>Die Erbschaftssteuer und die Spekusteuer sind verfassungswidrig, also einfachstes Mittel:
>Erbschaftststeuer auf aktuellen Verkehrswert der Häuser, damit Immobilien und Geld gleich besteuert werden!!
>Spekusteuer auf alle Wertpapiere und private Immobilien abschaffen!
>Zum Abschluß ein Beispiel für Verfassungswidrigkeit:
>Die Post wurde von einer Teilzeitbeschäftigten verklagt, daß sie keine zusätzliche Altersversorgung wie die Vollbeschäftigten erhalte. Auch nicht eine niedrigere sondern gar keine.
>BVG sagt verfassungswidrig, die Teilzeitbeschäftigten müssen auch eine bekommen: GLEICHBEHANDLUNG!!
>WAS meint ihr hat die Post getan: Zusatzversorgung für alle abschaffen und siehe da, daß ist nicht VERFASSUNGSWIDRIG da GLEICHBEHANDLUNG!
Der letzte Satz trifft des Pudels Kern ganz exakt.
Die Initiatoren sind manchmal sogar auf der Staatsseite zu finden.
Aber Gleichbehandlung wird nur noch in der Weise hergestellt daß mehr Steuern bezahlt werden müssen.Es wird eben auf die Art gleichgestellt daß der Finanzminister maximal beglückt wird.
Und das Schöne daran ist noch daß man dem saudummen Volk erzählen kann daß dies höchstrichterlich so gefordert wurde.
Der Beamte der geklagt hatte daß seine Pension versteuert würde muß sich doch heute in den Arsch beißen weil jeder Zusatzverdienst jetzt progressiv drauf kommt was vorher niemand gejuckt hat im Rentnerstatus.
Die Steuer wird jetzt endlich von der Wiege bis zur Bahre reichen;-)
Gruß EUKLID
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Baldur der Ketzer
30.10.2002, 13:06
@ Euklid
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das ist nicht mal mehr ein Treppenwitz mit Mietwohnungen im Absurdistan |
-->Hallo, Euklid,
als ich vor ein oder zwei Tagen die Zeitung durchgeblättert habe (liechtensteinische Regionalzeitung), fiel mir da eine kleine Anzeige auf, Supergelegenheit, von Privat, zu Supi-Konditionen, billig und der Knaller, ETws in Berlin, 3-12 WE, Kontakt *flehentlich* erbeten unter....
saures Bier kann man noch in den Kompost kippen.
Aber diese Investitionen...........äh, Moment, habe ich Infektionen gesagt?
Also, diese Inkontinentionen sind schlimmer als ne Schmierinfektion auf ner öffentlichen Schüssel.
Ein Kumpel hat vor Jahren auch ne Wohnung in Potsdam kaufen müssen wollen, wegen AfA und so, er hat sich die Krücke vom Mund abgespart, und vertraute dem Gesülze, von wegen Bumbumhauptsadt und so.
Wenn er 2003ff. liquidieren muß, wäre es besser gewesen, das Ding wäre von einem einbrechenden Bergwerk einfach versicherungslos verschluckt worden.
Pervers, perverer, am perversesten. Kommen sie nach Berlin und erleben sie die weltoffene Stadt im Herzen Europas, vertrauen sie der deutschen Gründlichkeit und bewundern Sie Fleiß und Schaffenskraft einer Nation mit 80 Millionen Dichtern, Denkern, Tüftlern und Arschlöchern.......
ohne Worte
aber mit bestem gruß vom Baldur
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Euklid
30.10.2002, 13:11
@ Baldur der Ketzer
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Re: nee, das Bundesverhassungsgericht schützt die Bürger nicht |
-->>>Ehrlicherweise dürfte die Steuer nicht Wertzuwachssteuer heißen sondern müßte Enteignungssteuer heißen.
>Hallo,Euklid,
>das erinnert mich schwer an die DDR-Verhältnisse, als die Leutchen ab einer gewissen Entwicklung froh waren, ihre Kästen an den Moloch Staat loszuwerden ;-(.
>Noch perverser gehts doch nicht mehr.
>>Ich denke nicht daß uns das Verfassungsgericht hier schützt
>leider hast Du da wieder einmal eine perfekte Prognose abgegeben, denn laut Altschuldenurteil ist eine DDR-Wirtschaftsverfassung N I C H T grundgesetzwidrig!
>Also wissen wir, worauf diejenigen sich einstellen können, die am sinkenden Schiff verbleiben (müssen).
>Mein Nachbar feixt, er sagt, jedes Volk kriegt die Regierung, die es verdient, und, so wörtlich, ihr Deutschen wards doch schon immer die Arschlöchr Europas, odr, hä .
>Ich kann ihm nicht widersprechen ;-(.
>Beste Grüße vom Baldur
Ja Baldur der Schuß ging wohl volldemokratisch nach hinten los und ich möchte nicht warten bis eines Tages die Vorboten vom Taktiker hier aufkreuzen und um Schlüsselübergabe höflich bitten;-)
Ich schaue mir das aus der Ferne mit grinsendem Gesicht an was den Leuten unter dem Namen der Gerechtigkeit in nächster Zeit serviert wird.
Und wenn ich neue Zähne brauche lasse ich mich am Strand von der spanischen Polizei aus dem Fischerboot in Gibraltar ziehen und nach Deutschland ausliefern;-)
Ab dann bin ich Privatpatient.
Mein äußeres wird dann auf marokkanisch getrimmt;-)
Ich nix verstäh deitsch.
Gruß EUKLID
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kingsolomon
30.10.2002, 13:24
@ Baldur der Ketzer
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Re: oder russisches Alpha-Team einfach noch mal am Reichstag üben lassen |
-->
die haben letzte Woche einfach zuviel verbockt...
Codename: Bürgerbefreiung
(sorry, aber was nettes für empfindliche Gemüter fällt mir bei dem Thema
nicht mehr ein.)
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stocksorcerer
30.10.2002, 14:11
@ Euklid
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Nix unabhängig. |
-->Allein das Wort"autonom" wird in Deutschland zuallererst beim Verfassungsschutz, BGS und Polizei in den Mund genommen. Und da geht es meinst um Irre, die Castoren umwerfen wollen.
winkääää
stocksorcerer
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Dieter
30.10.2002, 15:34
@ Baldur der Ketzer
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Stille Reserven |
-->Was Dich irritiert ist doch schon seit eh und je Usus und Gesetz im Bereich des Betriebsvermögens unter dem Motto"Auflösung stiller Reserven".
Weiß aus eigener Erfahrung, wovon ich spreche. Vor ca. 30 Jahren fehlten in der BRD Landarbeiterwohnungen. Wenn man für welche sorgte, konnte man damals die Häuser in 3Jahren mit 1 DM Restwert abschreiben. Jetzt stell Dir mal die EST-Last bei Veräußerung vor. Das ist altes Recht!
Gruß Dieter
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Baldur der Ketzer
30.10.2002, 17:49
@ Dieter
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Re: Stille Reserven |
-->Hallo, Dieter,
klar haben Betriebe schon immer nach dem Betriebsvermögensvergleich Steuern gezahlt. Sie haben bilanziert.
Ein Privater stellt aber weder eine Bilanz auf, noch hat er eine kaufmännische Buchführungspflicht, noch mußte er jemals damit rechnen, daß sein stiller Vermögensgewinn jemals steuerpflichtig würde.
Das ist schon ein Unterschied.
Darum gibt es ja die Betriebsaufspaltungen Besitzgesellschaft - Betriebsgesellschaft, usw., darum gibt es ja die Frage betriebsvermögen ja, nein, gewillkürtes BV oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters.
Die von privat vermieteten Wohnungen gehörten bisher klar ins reine Privatvermögen.
Wollte ich eine parallele Behandlung wie bei gewerblichen Einkünften, müßte demnächst konsequenterweise jeder vermieter Gewerbesteuer zahlen.
Der ganze Unsinn rechnete sich doch nur über a) Miete b) und Afa und c) steuerfreien Vermögensgewinn bei veräußerung.
Fällt eins weg, machste doch Miese bei *dem* Mietrecht.
Systematisch wäre eine AfA-Rückabwicklung noch halbwegs logisch, weil man ja einen fiktiven Wertverlust ansetzt, beim verkauf aber wird der Wert aber aktuell konkretisiert.
Nur geht es ja nicht allein um die Afas, sondern um die problemfälle, da jemand aus dem Familienumkreis ein Häuscken übernommen und die Vermietung fortgeführt hat.
Soll der dann die Anschaffungskosten 1908 des Ururonkelz ansetzen?
Das ist doch irr.
Ich verstehe Deinen Einwand sehr gut, warum soll Egon und Erna besser dran sein als ein Gewerbetreibender.
Bloß, auch ein gewerbetreibender hat i.allg. ein vom Betriebsvermögen getrenntes Privatvermögen.
Und Du hattest Wahlrechte, mach ich es betrieblich oder privat, mit Vor- und Nachteilen. (MWSt. etc.)
So haben jetzt alle bloß noch Nachteile.
Ich kann Dir nicht sagen, was ich am Telefon alles beim smalltalk zu hören kriege. Besser, nicht mehr zu hören, die Stimmen sind vor lauter Verbitterung und blankem Haß kaum noch hörbar.
Und jeder verweigert und klemmt turbomäßig, wie es bloß geht.
BASTA.
Wir bräuchten halt italienische oder frz. Verhältnisse, Generalstreik aller Unternehmen und, wie wärs denn mal mit Aussperrung der Mieter seitens der vermieter, bis das Gesetz geändert wird ;-)))))))))
Spaß beiseite, es tut sich wieder nix, und der Irrsinn geht weiter.
Arme Eva, sagte Prof. Krai-Schnauz in der Feuerzangenbowle............
beste Grüße vom Baldur
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Dieter
30.10.2002, 18:44
@ Baldur der Ketzer
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Privathaus |
-->Hallo Baldur,
ich verstehe durchaus, worum es geht. Glaubst Du denn wirklich, daß es ein Gesetzgeber incl. Verfassungsgericht hinbekommt den preisl. Unterschied eines 1950 gekauften Hauses, oft in Eigenleistung renoviert, 2003 verkauft, voll der Steuer als Gewinn zu unterziehen.
Den Kaufpreis (oft noch nach unten manipuliert wg. Notar-Grunderwerbst.) kann man nachvollziehen. Es wird Steuerpflichtige geben, die haben Belege über alle nachträglichen Herstellungskosten und es wird welche geben, die haben keine.
Eine gleichmäßige Besteuerung wäre demzufolge nicht gewährleistet - also würde das Verfassungsgericht so etwas kippen.
Einzige realistische Lösung kann doch nur lauten: max. 10 Jahre rückwärts.
Gruß Dieter
>Hallo, Dieter,
>klar haben Betriebe schon immer nach dem Betriebsvermögensvergleich Steuern gezahlt. Sie haben bilanziert.
>Ein Privater stellt aber weder eine Bilanz auf, noch hat er eine kaufmännische Buchführungspflicht, noch mußte er jemals damit rechnen, daß sein stiller Vermögensgewinn jemals steuerpflichtig würde.
>Das ist schon ein Unterschied.
>Darum gibt es ja die Betriebsaufspaltungen Besitzgesellschaft - Betriebsgesellschaft, usw., darum gibt es ja die Frage betriebsvermögen ja, nein, gewillkürtes BV oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters.
>Die von privat vermieteten Wohnungen gehörten bisher klar ins reine Privatvermögen.
>Wollte ich eine parallele Behandlung wie bei gewerblichen Einkünften, müßte demnächst konsequenterweise jeder vermieter Gewerbesteuer zahlen.
>Der ganze Unsinn rechnete sich doch nur über a) Miete b) und Afa und c) steuerfreien Vermögensgewinn bei veräußerung.
>Fällt eins weg, machste doch Miese bei *dem* Mietrecht.
>Systematisch wäre eine AfA-Rückabwicklung noch halbwegs logisch, weil man ja einen fiktiven Wertverlust ansetzt, beim verkauf aber wird der Wert aber aktuell konkretisiert.
>Nur geht es ja nicht allein um die Afas, sondern um die problemfälle, da jemand aus dem Familienumkreis ein Häuscken übernommen und die Vermietung fortgeführt hat.
>Soll der dann die Anschaffungskosten 1908 des Ururonkelz ansetzen?
>Das ist doch irr.
>Ich verstehe Deinen Einwand sehr gut, warum soll Egon und Erna besser dran sein als ein Gewerbetreibender.
>Bloß, auch ein gewerbetreibender hat i.allg. ein vom Betriebsvermögen getrenntes Privatvermögen.
>Und Du hattest Wahlrechte, mach ich es betrieblich oder privat, mit Vor- und Nachteilen. (MWSt. etc.)
>So haben jetzt alle bloß noch Nachteile.
>Ich kann Dir nicht sagen, was ich am Telefon alles beim smalltalk zu hören kriege. Besser, nicht mehr zu hören, die Stimmen sind vor lauter Verbitterung und blankem Haß kaum noch hörbar.
>Und jeder verweigert und klemmt turbomäßig, wie es bloß geht.
>BASTA.
>Wir bräuchten halt italienische oder frz. Verhältnisse, Generalstreik aller Unternehmen und, wie wärs denn mal mit Aussperrung der Mieter seitens der vermieter, bis das Gesetz geändert wird ;-)))))))))
>Spaß beiseite, es tut sich wieder nix, und der Irrsinn geht weiter.
>Arme Eva, sagte Prof. Krai-Schnauz in der Feuerzangenbowle............
>beste Grüße vom Baldur
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Baldur der Ketzer
30.10.2002, 19:10
@ Dieter
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Re: Privathaus |
-->Hallo, Dieter,
>Eine gleichmäßige Besteuerung wäre demzufolge nicht gewährleistet - also würde das Verfassungsgericht so etwas kippen.
>Einzige realistische Lösung kann doch nur lauten: max. 10 Jahre rückwärts.
wenn wir uns da alle mal nicht täuschen.
Die haben in Karlsruhe schon ganz anderen Mist verzapft, um das gaaaanz vorsichtig zu sagen.
Die bringen das fertig. Telekom, die machen das. Basta.
;-(
BRDDR.
beste Grüße vom Baldur
P.S.: hochoffiziell lautete die Begründung für die steuerliche Besserstellung von Immobilienvermögen schon immer, man könne ja hernach diese Vorteile wieder, äh, nachholen, und deswegen, weil man dann nicht ausweichen könne, sei es statthaft, am anfang etwas kulanter zu sein, dafür hinterher umso drauf....
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le chat
30.10.2002, 21:29
@ Dieter
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Immobilienbesteuerung |
-->Bei dieser Besteuerungart von Immobilien wird ein Scheingewinn besteuert.
Die Erhöhung des Preises wird besteuert und der Kaufkraftverlust des
Geldes bleibt als Verlust der aber nicht angerechnet wird.
Also schön bescheuert wer seine Altervorsorge zum Beispiel auf Mieteinnahmen
gründen will.
le chat
Eine Veränderung bewirkt stets eine weitere Veränderung.
Machiavelli Der Fürst, II
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Luigi
30.10.2002, 23:17
@ Dieter
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Re: Vor 1970 hatte die Landwirte bei ihrem Grund und Boden die gleichen |
-->"STEUERPRIVILEGIEN" wie heutzutage die Häusleeigentümer!
Sie konnten ihre Äcker steuerfrei verkaufen. Das wurmte die damalige SPD-Regierung -besonders bei Bauggebiete und z.B. Flughafen Erding- und machte landwirtschaftlich genutzte Flächen zu Betriebsvermögen!
Die Übergangsregelungen waren und sind kompliziert, aber es hat funktioniert und es ist VERFASSUNGSKONFORM!
Es gibt natürlich auch eine Regelung für Äcker die keinen Buchwert in DM (vieleicht in Reichsmark:-) ) hatten.
Also Grund und Boden der über Generationen nur vererbt/übergeben/verschenkt wurde.
Zum Einheitswert natürlich!!!!!!
Also, diese Steuer für Wertpapiere und nicht selbsgenutzte Immos wird kommen!
Irgendein Beamter im Bundesfinanzministerium wird doch auf die Idee kommen die alten Unterlagen von 1970 herauszukramen und damit eine verfassungskonforme Besteuerung zu entwerfen!!
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Luigi
30.10.2002, 23:30
@ Luigi
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Re: PS: Bestimmt sind über 70% der Fläche von Deutschland schon heute |
-->der"Vermögenszuwachssteuer" unterworfen:
Der Großteil der land-/forstwirtschaftlichen Flächen sind Betriebsvermögen, da Eigentümer und Nutzer der Flächen meist dieselbe Person sind!
Gewerbeimmobilien, Mietshäuser die einer Kapitalgesellschaft gehören etc etc etc!!!
Die SPD will doch jetzt nur diese Ungerechtigkeit beheben[img][/img]
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kizkalesi
31.10.2002, 09:40
@ Dieter
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Re: @Dieter: was muss ich mir unter Landarbeiterwohnungen vorstellen? |
-->
>Weiß aus eigener Erfahrung, wovon ich spreche. Vor ca. 30 Jahren fehlten in der BRD Landarbeiterwohnungen. Wenn man für welche sorgte, konnte man damals die Häuser in 3Jahren mit 1 DM Restwert abschreiben. Jetzt stell Dir mal die EST-Last bei Veräußerung vor. Das ist altes Recht!
>Gruß Dieter
danke für Aufklärung.
aws
kiz
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