Patschi
31.10.2002, 09:35 |
Es ist zum K...., die AOK schmeißt mit dem Geld nur so um.... Thread gesperrt |
-->sich und die anderen sparsamen müssen es zahlen.
Wo bleibt die Marktwirtschaft?
Ein Bekannter wurde von mir für eine Mitgliedschaft in der AOK geworben.
Ihm wurde der Mindestbeitrag angeboten mit der Zusage das die wahren Einkommensverhältnisse vorläufig nicht geprüft werden!
Und ich möchte nicht wissen, wie oft so etwas passiert.
Wer ist denn sonst noch in der AOK ( außer eben Arbeitslose die es wohl müssen).
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Svenni
31.10.2002, 12:12
@ Patschi
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Re: Es ist zum K...., die AOK schmeißt mit dem Geld nur so um.... |
-->>sich und die anderen sparsamen müssen es zahlen.
>Wo bleibt die Marktwirtschaft?
>Ein Bekannter wurde von mir für eine Mitgliedschaft in der AOK geworben.
>Ihm wurde der Mindestbeitrag angeboten mit der Zusage das die wahren Einkommensverhältnisse vorläufig nicht geprüft werden!
>Und ich möchte nicht wissen, wie oft so etwas passiert.
>Wer ist denn sonst noch in der AOK ( außer eben Arbeitslose die es wohl müssen).
.
Bin zwar nicht in der AOK, aber mir sind diese Fälle bekannt! So wird z.B. bei Kündigungen gern so verfahren. Da haben dann die vermeintlich neu gewählten Krankenkassen, ich spreche hier vor allem von den Ersatzkassen, die korrekt arbeiten, das Nachsehen und müssen die Mitgliedschaft wieder stornieren.
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nasdaq
31.10.2002, 13:44
@ Svenni
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im Prinzip kann man mit jeder KK abrechnen |
-->Ob das mit dem Mindestbetrag so wirklich funktioniert würde ich bezweifeln. Zum einen müssten sie doch danach fragen und zum anderen könnte der Versicherungsschutz doch verloren gehen (bei Falschangabe). Bzw. es könnte nachberechnet werden???
Selbst habe ich schon die Erfahrung gemacht, dass man sich mit jeder x-beliebigen Krankenkassenkarte beim Arzt behandeln lassen kann und dieser rechnet einfach mit der Kasse ab, obwohl man schon seit Jahren kein Mitglied mehr ist.
Habe ausversehen die falsche Karte vorgelegt und nie mehr etwas davon gehört.
Im Prinzip könnte man sich so auch eine Karte mit mehreren Personen teilen. Eine billige private für die Krankenhausfälle und eine gesetzliche für 2-3 Personen...
Möchte nicht wissen wie oft dieser Umstand mit den KK-Karten ausgenutzt wird.
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Euklid
31.10.2002, 13:58
@ nasdaq
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Re: im Prinzip kann man mit jeder KK abrechnen |
-->>Ob das mit dem Mindestbetrag so wirklich funktioniert würde ich bezweifeln. Zum einen müssten sie doch danach fragen und zum anderen könnte der Versicherungsschutz doch verloren gehen (bei Falschangabe). Bzw. es könnte nachberechnet werden???
>Selbst habe ich schon die Erfahrung gemacht, dass man sich mit jeder x-beliebigen Krankenkassenkarte beim Arzt behandeln lassen kann und dieser rechnet einfach mit der Kasse ab, obwohl man schon seit Jahren kein Mitglied mehr ist.
>Habe ausversehen die falsche Karte vorgelegt und nie mehr etwas davon gehört.
>Im Prinzip könnte man sich so auch eine Karte mit mehreren Personen teilen. Eine billige private für die Krankenhausfälle und eine gesetzliche für 2-3 Personen...
>Möchte nicht wissen wie oft dieser Umstand mit den KK-Karten ausgenutzt wird.
Nein das mit dem Nachberechnen geht leider nicht.
Als ich mich selbständig gemacht habe hatte ich durch die vielen Anfangsinvestitionen meine erste Einschätzung des Gewinns zu hoch angegeben.
Daraufhin und entsprechend der Logik hätte ich damals von 9000 DM Jahresbeitrag eigentlich 3500 DM zurückerhalten müssen.
Leider hat mir die Krankenkasse etwas gepfiffen und gemeint wenn ich krank gewesen wäre hätte ich ja auch mehr Krankengeld erhalten.
Hätte wenn und aber zieht normalerweise nicht denn ein Selbständiger erhält trotz höherem Krankenkassenbeitrag erst nach Ablauf von 3 Wochen ein Krankengeld.
Sollte er länger krank sein ist er eh pleite ob mit oder ohne Krankengeld.
Aus diesem Grund muß man vorher eine Schätzung machen wie der Umsatz das nächste Jahr wohl läuft.
Zahlt man zu wenig Beitrag und wird wird wirklich ernsthaft krank sitzt man ganz in der Tinte.
Wie man es macht ist eigentlich völlig Wurst denn das Risiko hat man immer volle Pulle.
Gruß EUKLID
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nasdaq
31.10.2002, 14:14
@ Euklid
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mein Geschäftsfüher wurde auch aus der Krankenkasse verbannt |
-->hatte mal kurzfristig eine Firma und habe einen Geschäftsführer eingestellt. Nach ein paar Monaten wurde ihm die Krankenkasse gekündigt. Natürlich wollten sie auch keine Beiträge zurück erstatten.
Macht man sich selbsständig ist man hier der letzte Idiot. Zahlen darf man gerne aber wenn etwas schief geht...
Naja aber auch egal solange man seine Konsequenzen daraus zieht.
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Svenni
31.10.2002, 15:08
@ nasdaq
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Re: mein Geschäftsfüher wurde auch aus der Krankenkasse verbannt Sorry, blödsinn |
-->>hatte mal kurzfristig eine Firma und habe einen Geschäftsführer eingestellt. Nach ein paar Monaten wurde ihm die Krankenkasse gekündigt. Natürlich wollten sie auch keine Beiträge zurück erstatten.
>Macht man sich selbsständig ist man hier der letzte Idiot. Zahlen darf man gerne aber wenn etwas schief geht...
>Naja aber auch egal solange man seine Konsequenzen daraus zieht.
.
Das geht bei gesetzlichen KK gemäß Sozialgesetzbuch überhaupt nicht! Als Geschäftführer wird lediglich geprüft, ob er als Selbstständiger einzustufen ist (z.B. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer). Wenn nicht, wird er wie ein normaler Angestellter behandelt.
Gruß
Svenni
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LenzHannover
31.10.2002, 22:19
@ nasdaq
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Funktioniert bestimmt gut, möchte nicht wissen wie viele des -naja- deutschen |
-->nicht mächtige das ausnutzen."Nix verstehn" hilft gut gegen Aufdeckung.
Wenn du nicht mehr krankenversichert bist, wird das aber zügig im Krankenhaus entdeckt, da die direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Der Gedanke:
Privat versichert und mit einer"alten" KK die ambulanten Aufenthalte abzurechnen hatte ich auch schon, gibt es Ärger mit alten Befunden usw. außerdem wandern WIR dafür zügig in den Knast.
Es ist aber schon würgig, was man das bescheissen kann.
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nasdaq
01.11.2002, 00:10
@ Svenni
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er war Minderheitsgesellschafter |
-->sorry hätte ich vielleicht erwähnen sollen. Aber das Problem ist doch das gleiche.
Mir kann auf jeden Fall niemand erzählen, dass es vernünftig ist einen Gesellschafter mit Geschäftsführergehalt von 4000,- DM mtl. nicht in die gesetzliche KK aufzunehmen.
Er wollte das System tragen und durfte nicht.
Natülich gibt es einen Unterschied zwischen Gesellschaftern und Angestellten, aber nur in den Gesetzesbüchern der Bürokraten.
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Svenni
01.11.2002, 11:10
@ nasdaq
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Re: Wenn du oder andere mal Hilfe brauchen.... |
-->>sorry hätte ich vielleicht erwähnen sollen. Aber das Problem ist doch das gleiche.
>Mir kann auf jeden Fall niemand erzählen, dass es vernünftig ist einen Gesellschafter mit Geschäftsführergehalt von 4000,- DM mtl. nicht in die gesetzliche KK aufzunehmen.
>Er wollte das System tragen und durfte nicht.
>Natülich gibt es einen Unterschied zwischen Gesellschaftern und Angestellten, aber nur in den Gesetzesbüchern der Bürokraten.
[b]....bin ich gern beratend zur Stelle.
In deinem Fall wäre anhand des Gesellschaftervertrages zu prüfen, ob er als Minderheitsgesellschafter eine Sperrminorität, etc. besitzt. Wird dann festgestellt, dass er KEIN MAßGEBLICHEN Einfluss auf die GmbH hat, ist er als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer zu werten und somit MUSS er bei einem Gehalt unter der KV-Versicherungspflichtgrenze als Mitglied in einer gesetzl. KK aufgenommen werden. Ansonsten ist er freiwillig in der gesetzl. KV zu versichern (analog einem Selbständigen), wenn er nicht vorher in der PKV oder gar nicht versichert war! Eine gesetzl. KK kann deinen GmbH-Geschäftsführer also nur dann ablehnen, wenn er 1) als"Selbständiger" angesehen wird UND (!) 2) unmittelbar vor dem Eintritt der"Selbstständigkeit" oder besser der"Freiwilligen Versicherung" nicht in einer gesetzlichen KK versichert war bzw. die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hat(12 Mon.unmittelbar davor i.d.gestzl.KV bzw. 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre in der gesetzl KV (GKV)).
Gruß
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