Wal Buchenberg
01.11.2002, 12:10 |
Anfage @juristisch Gebildete: Tonaufnahmen in öffentlichen Gerichtsverfahren Thread gesperrt |
-->Hallo,
wer kann mir sagen, ob Tonaufnahmen durch Zuhörer in öffentlichen Gerichtsverfahren erlaubt/nicht erlaubt sind?
Gruß Wal Buchenberg
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Turon
01.11.2002, 12:33
@ Wal Buchenberg
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Soweit mir bekannt ist |
-->ist es nicht erlaubt in ein Gerichtssaal ohne vorherige Zustimmung
Aufnahmegeräte, wie Tonbandgeräte, Kameras mitzunehmen. (Jedenfalls
geht es nicht in Kassel).
Heimliche Aufnahmen einer verdächtigter Person werden generell auch nicht
als Beweismittel gewürdigt - es sei denn, die Aufnahme soll nur untermauern,
was mehrere Zeugen ausgesagt haben sollen (und auch das ist fragwürdige
Entscheidung).
Jedenfalls kannst Du nicht einfach ein Tonbandgerät mit ins Gerichtssaal
nehmen, wenn es Dir danach ist. In aller Regel wollen die Richter dafür keine
Zustimmung geben. (höchstwahrscheinlich wegen eventueller Richterhaftung:) ).
Gruß
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Uwe
01.11.2002, 13:04
@ Wal Buchenberg
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Re: Anfage @juristisch Gebildete: Tonaufnahmen in öffentlichen Gerichtsverfahren |
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>Hallo,
>wer kann mir sagen, ob Tonaufnahmen durch Zuhörer in öffentlichen Gerichtsverfahren erlaubt/nicht erlaubt sind?
>Gruß Wal Buchenberg
Siehe Seite 45 (PDF-Datei zur StPO) § 169 S.1 GVG -> Nicht zulässig!
§ 169 GVG
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Wal Buchenberg
01.11.2002, 17:39
@ Turon
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@uwe/turon: Tonbandgeräte im Gerichtssaal müssen also winzig sein! ;-) (owT) |
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silvereagle
01.11.2002, 17:58
@ Wal Buchenberg
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nee, unsichtbar ist besser! ;-) owT |
-->>
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Uwe
01.11.2002, 18:22
@ Wal Buchenberg
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Gründe... |
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...Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig
Bei jedem anderen Grund, der Dir in den Sinn kommt, Wal, und den Du glaubhaft darlegen kannst (z.B. Füllen leerer Tonträger oder weil Du genutzte Bänder schöner findest als nichtgenutzte Bänder oder Du nur einmal die Funktionsfähigkeit Deines Gerätes wieder überprüfen möchtest ), düfte man Dir das Aufnehmen in der öffentlichen Verhandlung wohl nicht verweigern.
Viel Erfolg beim Testen
Uwe, der natürlich keine juristisch verbindliche Äußerung hier abgegeben hat.
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Wasi
01.11.2002, 23:50
@ Uwe
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Aufnahmen UNZULÄSSIG!!! |
-->Solange nicht JEDER der Anwesenden bzw. Sprechenden damit
einverstanden ist (und das sind nie alle), wegen
Persönlichkeitsrecht und Recht am gesprochenen Wort
(ähnlich wie Recht am eigenen Bild).
Also lieber bleiben lassen! Als Beweis verwertbar ist es
sowieso nicht.
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