Euklid
04.11.2002, 09:49 |
Steuertipp von EUKLID im Zusammenhang mit der Wertzuwachssteuer. Thread gesperrt |
-->Wer es nicht mehr rechtzeitig schafft in diesem Jahr eine Immobilie zu vertingeln kann folgende Zwischenlösung ins Auge fassen:
Verkauf der Immobilie an nahestehende Person noch in diesem Jahr zum geschätzten realen Verkaufspreis.
Bringt die Immoblie etwas mehr kann die nahestehende Person im nächsten Jahr weiterverkaufen.
Am geschicktesten eignet sich dafür ein Bettelstudent im Haushalt der erst im nächsten Spätherbst mit dem Studium fertig wird oder ein Kind das noch in der Ausbildung ist.
Da hier dann bei geschickt gewähltem Verkaufspreis kein Gewinn beim erneuten Verkauf anfällt ist man von der Wertzuwachssteuer weg.
Die nahestehende Person kann dann nächstes Jahr die Immo in Ruhe vertingeln ohne daß Hektik ausbrechen muß.
Natürlich sind die Transaktionskosten wie 3,5% Grunderwerbsteuer plus Notarkosten plus Grundbucheintrag sorgfältig zu ermitteln.
Das Modell eignet sich vorzüglich bei bereits abbezahlten und lange im Besitz befindlicher Immobilien da man hier erheblich an Steuern sparen kann.
Gruß EUKLID
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Trixx
04.11.2002, 12:39
@ Euklid
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Kann mir nicht vorstellen, dass der BGH so ein Gesetz nicht kippt |
-->Wenn der Kauf einer Immobilie auf Kredit erfolgt ist und die Zinsen (mindestens zum Teil) aus eigener Tasche bezahlt werden mussten, so ist der letztendlich bezahlte Preis eben nicht nur der niedrigere Kaufpreis. Ausserdem
muss die Inflation berücksichtigt werden. Also bloss keine Hektik mit
Schnellschüssen.
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Euklid
04.11.2002, 12:57
@ Trixx
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Re: Kann mir nicht vorstellen, dass der BGH so ein Gesetz nicht kippt |
-->>Wenn der Kauf einer Immobilie auf Kredit erfolgt ist und die Zinsen (mindestens zum Teil) aus eigener Tasche bezahlt werden mussten, so ist der letztendlich bezahlte Preis eben nicht nur der niedrigere Kaufpreis. Ausserdem
>muss die Inflation berücksichtigt werden. Also bloss keine Hektik mit
>Schnellschüssen.
Zinsen durften aber bei vermieteten Objekten abgesetzt werden,deshalb Vorsicht.
Es ist klug sich von einem Teil zu trennen.
Etwas später wird es klug sein sogar sein eigenes zu vertingeln denn fiktive Miete und Reparatur machen das ganze nicht mehr schmackhaft.
Muß aber zuerst gründlich sondiert werden wie die Lage in ein paar Jahren aussieht.
Allerdings habe ich den Verdacht daß man wieder auf die Straße der Inflation zurück will koste es was es wolle.
Damit käme dann die Zwangsenteignung beim Verkauf denn die Grenzen der Erbschaftssteuer oder Vermögenssteuer wird man garantiert jahrelang unverändert belassen bis man sie am Ende alle abkassieren kann.
Gruß EUKLID
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