Amber
05.11.2002, 11:29 |
Interessant für die, die eine gewerbliche HP betreiben - neue"Geldmacherei" (owT) Thread gesperrt |
-->
<ul> ~ Abmahnungen - Die Gelddruckmaschine läuft</ul>
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Amber
05.11.2002, 11:32
@ Amber
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(owt) ist falsch - link anbei! |
-->http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/276332
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LenzHannover
05.11.2002, 11:49
@ Amber
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Nie war ich so froh, wie in diesen Tagen, nach 13 Jahren meine GmbH dicht |
-->gemacht zu haben. Offenkundig genau zum richtigen Zeitpunkt (Ende 2001)
Jetzt muß ich nur noch nach an einen Wohnsitz ausserhalb von Absurdistan.
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Amber
05.11.2002, 12:16
@ Amber
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Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt hat folgendes ergeben (mit link): |
-->Wenn denn mal der Kollege vernünftige Antworten geben würde. Manchmal verstehe ich meine Berufskollegen nicht! Es genaus fragwürdig bei Verstößen gegen § 6 TDG abzumahnen, wie Geld dafür zu nehmen, den Leuten den Inhalt des § 6 TDG zu erläutern.
Für alle, die ein Problem haben: www.digi-info.de Dort gibt es einen kostenlosen Impressumsgenerator, der einem kostenlos ein rechtssichere, § 6 TDG konformes Impressum liefert.
Die wirklichen Probleme von Homepages liegen in den Bereichen Links, Urheberrecht und Shoplösungen. Und da auch nicht immer auf der Ebene der"rechtlichen" Fallgestaltungen sondern auf einer Kombination aus betriebswirtschaftlichem Sinn und Unsinn und rechtlich Notwendigem.
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Baldur der Ketzer
05.11.2002, 12:28
@ Amber
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gewerbliche HP-Abmahnung - neues aus Perversistan |
-->Hallo,
zu dem Thema brauchts doch keinen Kommentar mehr.
Schniedel mit heißem Kaffee versengt, 856 Mio. Schadenersatz.
Neulich gabs ein Urteil (höchstrichterlich), wonach man einer beim Diebstahl (durch eine heimliche Videoaufzeichnung) erwischten faulen Kassiererin nicht kündigen darf, weil die Aufnahmen ihr Persönlichkeitsrecht verletzen täten.
Ja, wie hammers denn?
Sind jetzt alle durchgeknallt?
Behaltet Eure Arbeitsgesetze und stellt Eure Arbeitssuchenden doch selber ein.
Macht doch. Auf Eure Kosten. Na los doch, ist doch so einfach!
Es ist zum Kotzen! Und es ist Hopfen und Malz verloren.
Baldur grüßt
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Baldur der Ketzer
05.11.2002, 12:48
@ Amber
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unangreifbar machen |
-->Hallo,
es gibt einen derart unübersichtlichen Wust an Stumpfsinn, daß man sich doch vor theoretischen Bedrohungen gar nicht mehr schützen kann.
Es hilft nur, den Juristen mit gleicher Waffe zu begegnen und den Klageort zu bestimmen: wie wärs mit Zentralafrika?
Dann sollen sie mal dort einen Homepage-betreiber ausfindig machen (auweia, ne AG aus Panama).
Prost Mahlzeit.
Der Dumme ist immer Otto Normalverbraucher, der sich nicht wehren kann und all sein vermögen am Präsentierteller liegen hat, ungeschützt jedem Zugriff preisgegeben.
Beste Grüße vom Baldur
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Turon
05.11.2002, 14:22
@ Baldur der Ketzer
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Hallo Baldur |
-->Du schreibst:
"...Neulich gabs ein Urteil (höchstrichterlich), wonach man einer beim Diebstahl (durch eine heimliche Videoaufzeichnung) erwischten faulen Kassiererin nicht kündigen darf, weil die Aufnahmen ihr Persönlichkeitsrecht verletzen täten...."
Auf den Irrwegen der Justiz ist so ziemlich jedes Urteil in Deutschland falsch. Allerdings ist es meine persönliche Meinung - Polen dürfen sich nicht selbst regieren, genauso wie die Deutschen nicht dürfen eigenes Recht sprechen.
Also: Selbstverständlich darf der Arbeitgeber der Kassiererin kündigen, wenn
er der Ansicht ist, sie erfüllt den Gegenstand des Arbeitsvertrages - (Diebstahl
und Untreue gehört sicher nicht zum Arbeitsvertrag - es sei den man arbeitet
für den Staat [img][/img] ). Wahr aber ist:
Aufgrund einer Videoaufzeichnung, bei dem der Täter abgelichtet wird,
ist es nicht zulässig ihm zu verurteilen, da der Beweis (Videoband und versteckte Kamera) vor Gericht nicht gewürdigt werden darf.
Ich finde daher die Entscheidung des Richters absolut korrekt, allerdings
ist seine Begründung vollkommen falsch. Ebenfalls muß der Arbeitgeber
sich darüber in Klaren sein, daß er sein Personal nicht belauschen bzw.
verfilmen darf. Das Personal gehört dem Arbeitgeber nicht - er mietet
lediglich die Arbeitskraft.
Der Arbeitgeber hat sich darüberhinaus selbst strafbar gemacht.
[b]Wenn wir schon strikt den Gesetz befolgen sollen - dagegen habe ich nichts
- dann sollten wir schon mal zu fairen Mitteln greifen. Allerdings von dieser Fairness sind selbst deutsche Staatsanwälte, Polizisten und Richter meilenweit entfernt. Und Eurer Rechtssystem generell ebenfalls.
Der Beweisdeutung von Videoaufzeichnungen, am PC verfassten Schriftsticken,
ist absolut dürftig - und kann nicht als Beweis für eine Straftat verwendet werden, schon aufgrund der Manipulierbarkeit. Aber genau das hätte das Gestapo
wiederum gerne - denn so könnte man jedem hinter schwedische Gardinen bringen.
Wenn ich Richter wäre, würde ich erst dann über Videoaufzeichnung als Beweis
ansehen, wenn die Person die hier klaut, von anderen beobachtet worden wäre,
diese entsprechende Aussage gemacht hätte, und zur Untermauerung der These
von klauenden Personal die Videoaufzeichnung vorgeführt worden wäre.
Es geht nicht anders.
Und ich will nochmal kurz sagen warum.
Mittlerweile ist es doch so, daß nur die Äußerung eines Verdachts zur Eröffnung
des Strafverfahrens führt. D.h.: wenn irgendjemand behauptet, er habe Person X
im Laden gesehen, und es anzunehmen ist, daß diese Person etwas geklaut hat,
beginnen sich die Mühlen der Justiz zu drehen (kenne ich ja von mir selbst).
Das Verfahren dauert ohnehin lange genug, egal was passiert - und in der Zeit
des Verfahrensdauers ist der Verdächtige ohnehin kein Mensch mehr. Und das schönste dabei ist - daß jeder Spinner in diesem Staat den Unterschied zwischen
Verdächtigen und Angeklagten, Angeklagten und Verurteilten und Verurteilten und Täter - gar nicht wissen will. Die Frage stellt sich doch in Wahrheit erst, wer was ist, wenn man selbst die Persönlichkeiten unserer Justiz selbst kennenlernt,
und ihre ausführenden Organe.
Zumindest für mich persönlich - ergab sich kein Unterschied, zwischen Stasi, Gestapo oder unserer"Gerechtigkeitsorgane" - irgendwie ist es immer das Selbe.
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Tatsache allerdings bleibt: wenn ein Arbeitgeber sein Personal auf irgendeiner Art und Weise belauscht - kann es ja sein, daß er die Wahrheit auf diese Art und Weise herausfindet - gerichtlich verwertbar sei es jedenfalls nicht.
Das dubiose daran ist allerdings, daß in etlichen Prozessen, unsere Richter
gerade derartiges Material dennoch verwerten, oder - aufgrund dieses Materials
sich dann doch eben gezwungen sehen, eine Person zu verurteilen, obwohl ohne Aufführung solches Beweismaterials womöglich keine Verurteilung in Frage käme.
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Genau das Letzte stellt die richterliche Kompetenz immer wieder in Frage -
und im Prinzip sind Richter, die sich irgendwie nach Treu und Glauben durch Videoaufzeichnungen leiten lassen - quasi nicht in der Lage Recht zu sprechen.
Also um es nochmal zu betonen: Du kannst einen Täter gerichtlich nicht nur aufgrund einer Videoaufzeichnung verurteilen. Der Beweismittel ist nicht verwertbar. Das hatte doch schon hier mal der nereus mal gesagt: er habe
Aufzeichnungen von einem Kunden aufs Band aufgenommen und kam trotzdem nicht
zum für ihm erfreulichem Ausgang des Verfahrens.
So Leid es mir tut: da hat der Richter so lange richtig gehandelt, solange
der einzige Beweis in Form von Aufzeichnungen vorliegt.
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In übrigen: der Arbeitgeber von dem Dieb war einfach zu doof, eine vertragliche Klausel einzuführen, in dem er dem Angestellten klar und unmißverständlich andeutet, daß in seinem Betrieb ab und zu stichprobenartig Kamera läuft,
und daß der Arbeitnehmer in Hinblick auf gerichtliche Beweislast dieser Prozedur zustimmen muß, ansonsten der Arbeitsvertrag nicht zu Stande kommt.
Zwar ist das auch illegal (nach meiner Meinung), allerdings wenn was ist,
kann sich der Arbeitgeber immer darauf berufen, daß es entsprechende Vereinbarung gegeben hat, und daß der Arbeitnehmer darüber informiert wurde,
daß seine Tätigkeit auf Video aufgezeichnet wird.
Wer damit nicht einverstanden sei, darf sich bei den zahlreichen Jobs umschauen, die im Arbeitsamt tagtäglich angeboten werden.
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Ich betone darüber hinaus: da wir uns ja alle einig sind, daß Überwachungsrechte
in Deutschland wirklich viel zu weit gehen, sollten wir genau diese Regel
nicht genau dann verwerfen, wenn einem Gleichgesinnten etwas zustößt, und er den Beweis dafür, daß es so ist, nur durch einen Gesetzesbruch erbringen kann,
der die Notwendigkeit der totaler Überwachung immer wieter unterstreicht.
Dazu sage ich klip und klar: nein.
In Übrigen: wer schon einmal an der Kasse zu viel oder zu wenig Geld zurückbekommen hat, der weiß ganz genau, daß es keine 100% Stimmigkeit
geben kann, gerade bei der Abrechnung.
Allerdings ließe sich schon mal erklären, aufgrund der Videoaufzeichnung,
um wieviel ein Arbeitnehmer die Geschäftskasse erleichtert haben soll.
Daß wäre dann vielleicht noch ein Punkt, wo man sagen könnte, man zähle einfach nach wieviel fehlt. Dann könnte man in der Tat die Bänder dazu verwenden.
Was wäre, wenn die Kasse aber dann dennoch gestimmt hätte?
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Turon
05.11.2002, 14:36
@ Amber
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Das ist nichts Neues |
-->Die Abmahnungsmaschine läuft bereits seit über 20 Jahren. Neu allerdings ist, daß auch private Homepages abgemahnt werden dürfen.
Das gute daran ist:
man kann auch jetzt als Privatperson (Internetuser) so ein Konzern abmahnen, der behauptet es gäbe alleine in Deutschland 500 Milliarden illegale Downloads.
Hat schon Jemand von Euch darüber nachgedacht?
Ein Blödman eines Multimediakonzerns behauptet, ein Download von mp3
Dateien ist immer illegal - was ist denn aber, wenn eine Person, die sich eine CD legal erworben hat, genau die selbe CD vom Internet runterlädt?
Da ist der Download ganz sicher nicht illegal. Allerdings werde ich von
Multimediafirmen da gleich verdächtigt.
MAN MUSS LEDIGLICH NUR DIE WAFFEN EINSETZEN, DIE DER ZEITGEIST BIETET.
Gruß
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Euklid
05.11.2002, 14:59
@ Baldur der Ketzer
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Re: gewerbliche HP-Abmahnung - neues aus Perversistan |
-->>Hallo,
>zu dem Thema brauchts doch keinen Kommentar mehr.
>Schniedel mit heißem Kaffee versengt, 856 Mio. Schadenersatz.
>Neulich gabs ein Urteil (höchstrichterlich), wonach man einer beim Diebstahl (durch eine heimliche Videoaufzeichnung) erwischten faulen Kassiererin nicht kündigen darf, weil die Aufnahmen ihr Persönlichkeitsrecht verletzen täten.
>Ja, wie hammers denn?
>Sind jetzt alle durchgeknallt?
>Behaltet Eure Arbeitsgesetze und stellt Eure Arbeitssuchenden doch selber ein.
>Macht doch. Auf Eure Kosten. Na los doch, ist doch so einfach!
>Es ist zum Kotzen! Und es ist Hopfen und Malz verloren.
>Baldur grüßt
Hallo Baldur
Vielleicht bringen die Grünen bald ein frauenfreundliches Gesetz daß die Nichtbefriedigung der Ehefrau eine Sanktion hervorruft.
Oder es wird unter Strafe gestellt mit Bums äh Bußgeldbescheid;-)
Gruß EUKLID
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Turon
05.11.2002, 15:05
@ Euklid
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Die Abmahnungsprozedur bei HP´s |
-->stammt noch aus den Federn der CDU/FDP Regierung. Man habe die schlicht und einfach aufs Internet ausgedehnt.
Es ist de facto so:
CDU/FDP - war die schlampigste Regierung Deutschlands aller Zeiten;
SPD/Grüne - ist zwar recht genau, aber sie beachten niemals den tatsächlichen
Sachverhalt.
Gruß.
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