Jochen
17.11.2002, 13:57 |
Wohin unser Geld verschwindet? Thread gesperrt |
-->aus der WELT am Sonntag:
Dossier einer Abschiebung
Elf Jahre lang missbrauchte eine türkisch-kurdische Familie das deutsche Asylrecht - sie benutzte einen falschen Namen und kassierte 210000 Euro
Von Jochen Kummer
Dies ist ein Tatsachenbericht über die Asylwirklichkeit in Deutschland - ein Dossier zu einem elf Jahre dauernden Asylmissbrauch einer türkisch-kurdischen Familie.
Die Familie nannte sich erst C. (Name von der Redaktion abgekürzt) und nahm dann den falschen Namen Ã-. an. Ab Mai 1992 hat sie durch mutmaßlichen Betrug Sozialleistungen bezogen. Seit Ende 1992 kassierte die Familie allein vom Sozialamt Rehlingen-Siersburg (Saarland) circa 210000 Euro, zuletzt monatlich rund 1700 Euro.
Das ist ein keineswegs einmaliger, in mancher Hinsicht sogar ein exemplarischer Fall. Im Stenogrammstil:
Die dreiköpfige Familie reist per Schleuser nach eigenen Angaben am 19.8.91 nach Deutschland ein und stellt unter dem Namen C. in Schwalbach/Taunus Asylantrag. Sie wird nach Halberstadt (Sachsen-Anhalt) überwiesen, reist aber zu Verwandten nach Nordrhein-Westfalen. In Bottrop und Borken stellt sie vom 24.9. 1991 bis circa März 1992 weitere, unzulässige Asylanträge als Familie (3 Personen).
In Bottrop fällt nach Monaten auf, dass die Familie nach Halberstadt"verteilt" worden war. Es folgt die schriftliche Aufforderung am 15.4.1992, sich unverzüglich nach Halberstadt zu begeben. Die Familie taucht im März 1992 unter und wird zur Fahndung ausgeschrieben.
22.5.1992: nächster Asylantrag (scheinbar Erstantrag), diesmal unter dem Namen Ã-. unter Vorlage gefälschter türkischer Dokumente im saarländischen Lebach.
29.5.1992: Der Erstasylantrag unter dem Namen C. wird in Halberstadt abgelehnt. Begründung: Asylvortrag bei Antragstellung unschlüssig. Die Familie hat den Anhörungstermin nicht wahrgenommen. Abschiebungsandrohung und Ausreiseaufforderung, Rechtskraft August 1992.
24.6.1992: Asylantrag abgelehnt.
3.8.1992: Klage gegen Ablehnung Asylantrag.
26.2.1997: Verwaltungsgericht Saarlouis weist Klage ab.
5.12.1997: Das Urteil wird rechtskräftig durch Zurückweisung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht: Ausreisepflicht. Die schon seit 1992 bestehende Ausreisepflicht ist zu diesem Zeitpunkt wegen der Namenstäuschung noch nicht bekannt.
24.3.1998: (zweiter) Folgeantrag Asyl in Lebach (Saarland).
29.4.1998: Folgeantrag abgelehnt.
11.5.1998: Klage beim Verwaltungsgericht Saarlouis (Gerichtsbeschluss 31.5.2001: Verfahren nach Klagerücknahme eingestellt).
25.8.1998: Verfassungsbeschwer-de beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Jetzt nehmen sich Unterstützer des Falles an: Schreiben des Katholischen Pfarramtes Gerfangen (Saarland) an das Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten Lebach. Antwort: kein Bleiberecht.
28.9.2001: Antrag auf Bleiberecht nach der so genannten Altfallregelung. Bleiberecht abgelehnt.
23.12.2001: Bittgesuch einer Familie B. aus Gerlfangen für die türkischen Kurden an den Ministerpräsidenten des Saarlandes. Abgelehnt.
28.11.2001: Eilantrag der türkisch-kurdischen Familie an das Verwaltungsgericht Saarlouis zwecks einstweiliger Untersagung der Abschiebung.
28.2.2002: Das Gericht weist den Eilantrag zurück und beanstandet rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise des Asylanwalts N.
18.3.2002: Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis.
26.6.2002: Das Oberverwaltungsgericht weist den Antrag zurück: keine Rechtsgründe gegen Abschiebung. Das Oberverwaltungsgericht beanstandet ebenfalls rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise des Asylanwalts N. ("illoyaler Widerspruch").
August bis September 2002: mehrere Unterstützerschreiben an Ministerin Annegret Krampf-Karrenbauer unter anderem vom Bundestagsabgeordneten Schreiner (SPD), Landtagsabgeordneten Jost (SPD), Amnesty international, katholische Kirche Gerlfangen, evangelische Kirche Beckingen, SV Gerlfangen, Ortsvorsteher Petry (SPD).
26.7.2002: Schreiben des Innenministeriums: kein Bleiberecht. Letzte Aufforderung zur freiwilligen Ausreise mit staatlicher Förderung, Alternative: baldige Abschiebung.
13.8.2002: Übergabe von circa 650 Unterschriften an Ministerin Kramp-Karrenberger mit der Bitte um Bleiberecht. Gespräch der Unterstützer mit der Ministerin. Aufforderung an die Familie zur freiwilligen Ausreise mit staatlicher Förderung, Alternative: baldige Abschiebung.
29.8.2002: Petition der Unterstützer an den Landtag. Petitionsausschuss: Petition hat keine aufschiebende Wirkung.
5.9.2002: Tag der geplanten Abschiebung. Antrag der Familie an das Verwaltungsgericht Saarlouis auf einstweilige Untersagung der Abschiebung. Der Antrag wird abgelehnt. Die Familie wird ausgeflogen.
Elf Jahre missbrauchte die Familie das deutsche Asylrecht und betrog den Staat um hunderttausende Euro. Das Dossier verzeichnet:"Dauerstraftaten: Betrug, Personenstandsfälschung, mittelbare Falschbeurkundung etc. bis März 2000." Seltsamer Rechtsstaat Deutschland: Gegen die Familie sollte Strafanzeige wegen Betruges erst gestellt werden, wenn die Abschiebung gescheitert wäre. Ginge es nach den Unterstützern, dürften solche Familien als"Härtefälle" in Deutschland bleiben.
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Baldur der Ketzer
17.11.2002, 15:27
@ Jochen
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Re: habt Euch nicht so, die paar wenigen Fälle sind doch zumutbar |
-->Hallo,
ich nehme jetzt mal Bezug auf ein Arbeitsgerichtsurteil, welches feststellte (sinngemäß), es sei einem betrieb mit vielen Mitarbeitern zumutbar, auch nachweisliche Drückeberger und Krankmacher zu beschäftigen, weil die ja sozial schwächer seien und zudem nur ein kleiner Prozentsatz an der Belegschaft ----------> Kündigung für unwirksam erklärt, Weiterbeschäftigungspflicht.......
Wir müssen das positiv sehen, uns daran bereichert fühlen , oder?
Grüße vom Baldur
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Jochen
17.11.2002, 17:08
@ Baldur der Ketzer
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Re: habt Euch nicht so, die paar wenigen Fälle sind doch zumutbar |
-->>Hallo,
>ich nehme jetzt mal Bezug auf ein Arbeitsgerichtsurteil, welches feststellte (sinngemäß), es sei einem betrieb mit vielen Mitarbeitern zumutbar, auch nachweisliche Drückeberger und Krankmacher zu beschäftigen, weil die ja sozial schwächer seien und zudem nur ein kleiner Prozentsatz an der Belegschaft ----------> Kündigung für unwirksam erklärt, Weiterbeschäftigungspflicht.......
>Wir müssen das positiv sehen, uns daran bereichert fühlen , oder?
>Grüße vom Baldur
Ich habe ja auch nicht gesagt, daß ich das schlimm finde. Ich finds super, wenn ich enteignet werde:-) Weg mit dem lästigen Geld usw....
Gruß
Jochen
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Albrecht
17.11.2002, 17:28
@ Jochen
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Re: Wohin unser Geld verschwindet? |
-->Interessant, das war so bei uns in der saarländischen Presse nicht zu lesen, dort wurde nur im Mitleidsstil berichtet.
Gruß
Albrecht
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Euklid
17.11.2002, 17:36
@ Jochen
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Das Ganze geht noch viel doller |
-->Da gibt es noch dickere Eier:
Teilauszug aus dem ABM-Projekt 1990/91 im Bundesland Bremen:
Zu bemerken ist daß Bremen ja nur ein Mückenschiß in der Bundesrepublik darstellt:
Freizeit und Sport,speziell für Ausländer und Asylbewerber 50250 DM
Aufbau einer sportlichen Gruppenintegration und Ausländerbetr. 21700 DM
Durchführung von Fördermaßnahmen für Sinti-Kinder 95000 DM
Verbesserung der psychosozialen Versorgung für Sexualtäter 142450 DM
für die Ofer konnte ich leider nichts finden
Integration für ausländische Jugenliche Jugendzentrum Huchting 42000 DM
Beratung und Betreuung von Opfern der NS-Militärjustiz 40500 DM
Kinderhaus Kodakistan zur Förderung multikultur. Erziehung 32200 DM
EDV für ausländische Mädchen und Frauen 47250 DM
Kulturarbeit mit ausländischen Mitbürgern 75750 DM
Erarbeitung einer Dokumentation zum Thema Tradition des Rechtsextremismus in Bremen 85600 DM
Erprobung unterstützender Arbeit für ausländische Kinder,Jugendliche und Alleinerziehende 45750 DM
Einfluß von Bildungsprozessen gegen rechtsrad.Gedankengut 61500 DM
Dokumentation islamischer Rechtsgutachten 45750 DM
Ursachen rechtsextremer Dispos. und rechtsextr.Wahlverhaltens 88000 DM
Stadteilbezogene Ausländerarbeit 49500 DM
Kultur und Sozialarbeit in einem Stadteil mit hohem Ausländant.159200 DM
Sonderausstellung Bremer Künstlerinnen Weimarer Rep und Fachismus 86250 DM
Künstlerische Gestaltung der neuen Räume des Ausländeramtes 161250 DM
Frauen und Kultur in Lateinamerika 92000 DM
Interkulturelle Stadteilarbeit mit ausländ. Mädchen und Frauen 128250 DM
Integrierte Slumentwicklung und erarbeiten eines Konzepts zur Integr. 47200 DM
alle Angaben nach Auswertung der ABM-Protokolle Hansestadt Bremen.
Nach Bereichen und Trägern den Fraktionen des Bremer Landtages 1992 vorgelegt.
So sehen die Geldausgaben eines Landes aus daß von anderen Ländern bezuschußt wird damit es überhaupt überleben kann.
Für die Opfer der Kriminalität gab es einen warmen Händedruck.
us dem Opfer-Entschädigungsgesetz erhalten nur 3% aller Opfer eine Entschädigung.
Ich finde wir könnten doch etwas großzügiger mit den Steuergeldern umgehen.
Immer diese Sparerei.
Gruß EUKLID
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Trixx
17.11.2002, 18:54
@ Jochen
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Und wann ist diese Familie mit neuen falschen Papieren wieder hier??? (owT) |
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