Tobs
19.11.2002, 08:48 |
Spekulationssteuer - Ausland Thread gesperrt |
-->Hallo,
wie und wo muß ich eigentlich meine Gewinne aus Spekulationen versteuern, wenn ich ein Brokerkonto in den USA habe?
Wird der Gewinn in Deutschland mit den 15% besteuert oder in Amerika?
Gruß,
Tobs
|
JLL
19.11.2002, 10:07
@ Tobs
|
Re: Spekulationssteuer - Ausland |
-->Nach dem Welteinkommensprinzip besteht für dich als Inländer grundsätzlich immer hier Steuerpflicht mit deinen Welteinkünften. Da ist es dem Deutschen Fiskus auch vollkommen egal, ob du dein Konto in USA, Schweiz oder Bahamas hast. Mit einigen Ländern gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs), die in der Regel vorsehen, dass vor Ort gezahlte Steuern hier in irgendeiner Form angerechnet werden. Aber unbedingt mit den jeweiligen DBAs vertraut machen, sonst erlebt man vielleicht böse Überraschungen.
Im Prinzip dürfte die Zurechnung der Einkünfte nur dann vermieden werden können, wenn eine eigene Rechtspersönlichkeit dazwischengeschaltet wird (vorzugsweise eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im steuerbegünstigten Ausland) - zumindest solange die Gesellschaft die Gewinne nur thesauriert und nicht ausschüttet. Ob die stillen Reserven der ausländischen Gesellschaft dann bei einem endgültigen Wegzug aus Deutschland in irgendeiner Weise steuerlich gehoben werden, weiß ich nicht. Ich denke das Ganze ist endlos kompliziert (schon die Wahl eines politisch stabilen, steuerbegünstigten Standorts) und ohne einen hierauf spezialisierten Steuerberater kaum zu bewältigen. Die beliebten Selbermacher-Bastellösungen fallen den Betroffenen meistens über kurz oder lang ins Kreuz, genauso wie das"oberschlaue" Verschweigen bestimmter Einkunftsarten. Bei 7,5 % lohnt sich der ganze Aufwand definitiv nicht. Der typische Deutsche bezahlt aber ohnehin lieber 15 % An Beratungs-, Anwalts-, Prüfungs- und sonstigen Gebühren für eine Vermeidungsstrategie, bevor er 7,5 % als Steuern abführt.
Schönen Tag
JLL
|
Tobs
19.11.2002, 10:17
@ JLL
|
Danke (owT) |
-->
|
Euklid
19.11.2002, 10:21
@ JLL
|
Re: Spekulationssteuer - Ausland |
-->Du hast vollkommen Recht denn oberste Maxime muß sein daß man sauber bleibt.
Den Kopf anzustrengen ist da schon erheblich besser.
Eine Variante wäre als fahrender Zigeuner (Entschuldigung Sinti u. Romam )natürlich;-)
Da bleiben Bußgeldbescheide,Steuererhöhungen,Rentenversicherungsbeträge,Krankenversicherungsbeträge usw usw alles unzustellbar.Maximal größte Freiheitsrechte.
Gruß EUKLID
|
MC Muffin
19.11.2002, 11:49
@ JLL
|
Re: Spekulationssteuer - Ausland |
-->>Nach dem Welteinkommensprinzip besteht für dich als Inländer grundsätzlich immer hier Steuerpflicht mit deinen Welteinkünften. Da ist es dem Deutschen Fiskus auch vollkommen egal, ob du dein Konto in USA, Schweiz oder Bahamas hast. Mit einigen Ländern gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs), die in der Regel vorsehen, dass vor Ort gezahlte Steuern hier in irgendeiner Form angerechnet werden. Aber unbedingt mit den jeweiligen DBAs vertraut machen, sonst erlebt man vielleicht böse Überraschungen.
>Im Prinzip dürfte die Zurechnung der Einkünfte nur dann vermieden werden können, wenn eine eigene Rechtspersönlichkeit dazwischengeschaltet wird (vorzugsweise eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im steuerbegünstigten Ausland) - zumindest solange die Gesellschaft die Gewinne nur thesauriert und nicht ausschüttet. Ob die stillen Reserven der ausländischen Gesellschaft dann bei einem endgültigen Wegzug aus Deutschland in irgendeiner Weise steuerlich gehoben werden, weiß ich nicht. Ich denke das Ganze ist endlos kompliziert (schon die Wahl eines politisch stabilen, steuerbegünstigten Standorts) und ohne einen hierauf spezialisierten Steuerberater kaum zu bewältigen. Die beliebten Selbermacher-Bastellösungen fallen den Betroffenen meistens über kurz oder lang ins Kreuz, genauso wie das"oberschlaue" Verschweigen bestimmter Einkunftsarten. Bei 7,5 % lohnt sich der ganze Aufwand definitiv nicht. Der typische Deutsche bezahlt aber ohnehin lieber 15 % An Beratungs-, Anwalts-, Prüfungs- und sonstigen Gebühren für eine Vermeidungsstrategie, bevor er 7,5 % als Steuern abführt.
>Schönen Tag
>JLL
Bei 7,5 % würde ich mir auch keine Gedanken machen, ich währe froh wenn es letztes Jahr so gewesen währe.
|
kingsolomon
19.11.2002, 12:11
@ JLL
|
Re: übrigens, Amis schicken unaufgefordert und containerweise |
-->
Daten an deutschen Fiskus. Allerdings stellt sich die Frage, ob der
die Kapazitäten hat, alle auszuwerten.
|