klatti
22.11.2002, 17:47 |
zusätzliche Pflichtversicherung für den öffentl. Dienst Thread gesperrt |
-->habe eben von einer Bekannten die im öffentlichen Dienst arbeitet ein Schreiben gezeigt bekommen, bei dem es sich um eine Pflichtversorgung für angehörige des öffentlichen Dienstes handelt.
Das ist also so zu verstehen, das der Staat neben der Erhöhung der Rentenbeiträge seinen Schäfchen eine zusätzliche Alters-,Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsvorsorge aufs Auge drückt. Quasi eine Pflicht Riester-Rente für Angestellte im ö.D.
Bedeutet natürlich für die Betroffenen eine weitere empfindliche Lohnkürzung.
Hat bereits jemand nähere Informationen, wie sich das in der Praxis für die Betroffenen gestaltet? Z.B. stellt sich mir die Frage, wie hier Überschüsse erzielt werden sollen, worin investiert wird und wer das ganze verwaltet.
Auf alle Fälle hier der Link zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, welche der Träger dieser Vorsorge ist.
<ul> ~ http://www.vbl.de</ul>
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mangan
22.11.2002, 18:49
@ klatti
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Entspricht Betriebsrente, allerdings mit Selbstbeteiligung (owT) |
-->
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Euklid
22.11.2002, 19:34
@ mangan
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Re: Entspricht Betriebsrente, allerdings mit Selbstbeteiligung |
-->Wobei die Selbstbeteiligung in der Regel den Wert der Veranstaltung um den Bedarf der behördlichen Verwaltung vermindert wahrscheinlich ein dickes Minusgeschäft wird;-)
Der Show-Kanzler will jetzt ja auch den Namen Riester - Rente canceln.
Ich frage mich was diese Luftpumpe in den 4 Jahren für das dicke Salär überhaupt geleistet hat.
Das war doch die Jahrhundertreform nach seiner eigenen Aussage.
Und warum hat die bei ca 4 Mio. Arbeitslose nicht funktioniert?
Das war doch nicht aus der Welt.
Ja man hat die Rentner etwas dicker bedient vor der Wahl.
Warum hätte man in 2002 spätestens im April nicht gegensteuern können und die Erhöhung so angepaßt damit keine Steigerung der Rentenbeiträge erforderlich gewesen wäre?
Eichel hat seinen Kreditbedarf für den Haushalt ja auch nur um 60% erhöhen müssen;-)
Wäre das in einer Firma passiert dann hätte er sich postwendend seine Kündigung wegen Unfähigkeit persönlich abholen dürfen.
Einen Haushalt kann man nicht auf Kante nähen weil das unverantwortlich ist.
Ich kann meine Brücke auch nicht so auslegen daß nur ungefüllte LKWs darüber fahren können.
So etwas nennt man schlicht verantwortungsvolles Handeln.
Natürlich dürfen die Ressorts davon nichts wissen daß man Reserven hat.
Dann gäbe es nämlich lauter Sonderwünsche kurz vor Weihnachten.
Dies wäre verantwortungsvolles Handeln gewesen.Ein Firmenchef muß das genauso handhaben denn er kann seiner Kundschaft nicht einfach die Preise erhöhen wenn die Lage etwas schlechter ausfällt.
Gruß EUKLID
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H. Thieme
22.11.2002, 20:53
@ klatti
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Antwort |
-->Bis Ende 2002 war das eine personenbezogene Betriebsrente, in der persönliche Ansprüche (also nicht nach dem Solidarprinzip) angesammelt wurden. Die Beiträge wurden zuletzt zu 1/7 vom Arbeitnehmer geleistet. Mit 65 schloß diese Rente die Lücke zwischen der Bruttopension eines vergleichbaren Beamten, ohne, daß die Rente zu versteuern wäre.
Jetzt sind Altansprüche überführt worden in eine Betriebsrente, bei der dauerhaft der AG 75% leistet und die die Riesterrente ersetzt, mithin ist sie zuschußfähig.
Die Höhe dieser Rente ist sehr ansehnlich, besonders bei Teilzeit; keine Abzocke!
Oft sind BFA Rente und VBL-Rente gleich viel.
Gruß
Heiko
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