-->Nachdem immer mehr Cross Boarder Leasing-Geschäfte (CBL-Geschäfte) an die Ã-ffentlichkeit kommen, möchte ich an die Experten im Lichte von dottores Macht- oder Fiskaltheorie folgende Frage richten:
Wer die CBL (=Cross Boarder Leasing)-Geschäfte aus nationaler Perspektive betrachtet, wird immer ein ungutes Gefühl haben, so wie es zB EUKLID vor einigen Wochen sauber dargestellt hat (s. unten).
Welche Vorteile jedoch die USA davon haben, die am Anfang offenbar netto draufzahlen (Steuervergünstigungen), ist bisher nicht recht klar geworden.
Aus Sicht der Geldmengenproduktion und Verschuldungsausweitung könnte man hier m.E. weiterkommen. Jedes CBL-Geschäft führt bekanntlich zur"Produktion" einer neuen juristischen Person in den USA, die als Kreditnehmer auftritt und Sicherheiten bieten kann.
Mit anderen Worten, jedes CBL-Geschäft führt in den USA zu einem Kreditnehmer, der Kredit im Wertumfang eines New Yorker Hochhauses und damit Geld (Dollars) produziert. Das Hauptproblem des Greenspan'schen Gelddruckens besteht doch darin, geeignete Kreditnachfrager zu finden, wenn ganze Branchen (zB Telekommunikation) ausfallen. Die Möglichkeit der Kreditausweitung ist für die USA ein Wert und wirtschaftlicher Vorteil an sich, der gewisse Opfer (Steuervorteile für Ausländer) mehr als aufwiegt. Offenbar sind es Geldausweitungstechniken dieser Art, die den USA insbesondere im Vergleich mit Japan Vorteile verschaffen.
Man muss nur skrupellos juristische Personen in unendlicher Zahl produzieren, um die Welt entsprechend mit Dollars überfluten zu können, die Deflation zu verhindern und die amerikanische Wirtschaftsdominanz zu sichern.
Über weiterführende Gedanken zum CBL-Thema würde ich mich freuen.
Gruesse
netrader
Zum Einstieg die früheren EUKLID-Postings
Diese Transaktionen wurden z.B für drei Kläranlagen in Stuttgart praktiziert.
Dabei wurde ein Netto-Barwert-Vorteil von 23,7 Millionen DM erzielt.
Sogar rund 70 Millionen DM waren es im fall der Landeswasserversorgung und der Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal erzielte einen Vorteil von 18 Millionen DM.
Die städtische Kläranlage in Konstanz gehört einem US-Investor.
Das in der Region Ulm gelegene Klärwerk Steinhäusle das die Abwässer mehrerer Städte aus Baden.-Württemberg und Bayern reinigt erzielte einen Barwertvorteil von 11 Millionen DM.
Auch die Straßenbahnbetriebe in Stuttgart und Mannheim haben das Modell schon für sich eingesetzt.
Einige weitere Großstädte in Baden-Württemberg denken darüber nach ob durch solche Transaktionen nicht eine Geldschöpfung für die klammen Kassen erreicht werden könnte.
Dem Bürger vor Ort und damit dr Ã-ffentlichkeit wird erklärt das Ganze gehe mehr oder weniger an einem Tag über die Bühne,der Barwertvorteil werde sofort an die Kommune ausgezahlt und die Laufzeit betrage z.B nur 25 Jahre (obwohl 99).
Außerdem heißt es,daß es sich um einen Leasing-Vertrag ohne Eigentumsübertragung handele und daß das Eigentum uneingeschränkt bei der Kommune verbleibe.
daß aber amerikanisches Recht zur Anwendung kommt,daß der Gerichtsstand in Amerika ist und daß möglicherweise das US-Finanzamt von einer ganz anderen Version ausgeht,nämlich daß es sich tatsächlich um einen Kaufvertrag handelt und das Eigentum an den Investor übergeht,wird oft nicht mit der notwendigen Deutlichkeit dargelegt.
Anscheinend werden auch dingliche Sicherheiten vereinbart,um im Konfliktfall hierauf zurückgreifen zu können.
Ferner muß die Anlage in vollem Umfang funktionsfähig gehalten werden und der Investor hat das Recht zur Kündigung von Verträgen;dies natürlich verbunden mit entsprechenden nichtüberschaubaren finanziellen Folgen für die Kommunen.
Solche Risiken werden angesichts der Möglichkeit schnelles Geld in die Stadtkasse zu spülen,einfach zu wenig oder gar nicht berücksichtigt.
Was passiert eigentlich wenn eine Messe oder eine Klinik die über eine Laufzeit mit 100 Jahren finanziert ist und nicht mehr ausgelastet ist?
Wie ist es beispielsweise mit den Abwassergebühren?
Können in die Gebührenkalkulationen der Kommunen überhaupt noch Abschreibugen eingerechnet werden?
Was passiert wenn einer der Investoren pleite geht?
Was passiert wenn die US-Steuerverwaltung und der US-Gesetgeber gegen diese Modelle vorgeht und keinen Sinn darin sieht,daß der US-Steuerzahler Investitionen ausländischer Kommunen mitfinanziert?
Fragen über Fragen und Risiken über Risiken die Bedenken verständlich machen.
Dies war aus der Zeitschrift des Steuerzahlerbundes.
So verhält sich jemand der pleite ist und zum Kredithai läuft.
Gruß EUKLID
Tatsache ist daß die Konsequenzen für den Steuer und Gebührenzahler sehr teuer werden können.
Auch muß klar sein daß dieser Barwertvorteil kein allgemeines Deckungsmittel ist,sondern dem Bürger und Steuerzahler gehört.
Er hat mit seinen Beiträgen und Gebühren diese Investitionen und Projekte finanzoert,die jetzt Gegenstand solcher Transaktionen werden.
Denen die sich mit solchen Transaktionen befassen wird nachdrücklich empfohlen von solchen Vertragsabschlüssen Abstand zu nehmen.
Der Bürger muß erwarten können,daß die von ihm gewählten Vertreter in den Kommunen, ihre Zustimmung zu solchen Verträgen die mit solchen Risiken behaftet sind zu verweigern.
Die US-Investoren werden auch nicht namentlich benannt.
Das ist immer eine gute Ausgangsposition wenn man nicht weiß wen man jetzt eigentlich verklagen muß;-)
Gruß EUKLID
PS Der Steuerzahlerbund setzt viel voraus.
Es ändert sich nichts in unserem Land und unsere Volksvertreter verkaufen lustig Fernsehtürme Kläranlagen Straßen und U-bahnen,Krankenhäuser usw.
Der Bürger hat dies mit seinen Steuergroschen bereits berappt.
Und jetzt wird vor lauter Not das letzte Tafelsilber verramscht weil die exorbitant hohen Steuern noch immer nicht reichen die Ausgabentollwut zu finanzieren.
Und trotz verramschen des Tafelsilbers und exorbitant hohen Steuern reicht es noch immer nicht die Schlaglöcher in den Straßen zu beseitigen und Mittel für Investitionen zu erreichen.
Wo leben wir denn eigentlich.
Ja Deutschland ist wirklich ein reiches Land.
Gruß EUKLID
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