LenzHannover
09.12.2002, 01:01 |
@Tierfreund Strafantrag gegen Stiegler Thread gesperrt |
-->bringt nix,
unser Kanzler sagte als MP mal:.... Lehrer sind alle faule Säcke...
Eine"Gruppe" kann man nicht beleidigen, Verfahren eingstellt.
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Tierfreund
09.12.2002, 09:36
@ LenzHannover
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Re: @Tierfreund Strafantrag gegen Stiegler |
-->Danke LenzHannover
Hatte diese Info inzwischen auch schon von meinem Anwalt ( guter Freund von mir ) erhalten.
Es handelt sich um eine sogenannte Kollektivbeleidigung,welche einer bestimmten eng umgrenzten Personengruppe zuordbar sein muß.
"Die Deutschen" kann Stiegler dann wohl weiter beleidigen.
Bei anderen Bevölkerungsgruppen,insbesondere religiöser Art,könnte jedoch der Straftatbestand der Volksverhetzung zum Tragen kommen.
Nette Grüße
Tierfreund
Zur Kollektivbeleidigung
Von der Frage der Beleidigungsfähigkeit ist allerdings die Beleidigung einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung abzugrenzen. Verletzt ist hier nicht die Kollektivehre, sondern die Individualehre. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden:
* Bezieht sich die Beleidigung auf alle Mitglieder, so ist jedes einzelne Mitglied in seiner Ehre verletzt, wenn die Kollektivbezeichnung den Kreis der Betroffenen deutlich kennzeichnet (zB nicht alle Kaufleute) und er so deutlich aus der Allgemeinheit hervortritt, daß die Zuordnung der einzelnen Personen zum Kreis der Betroffenen deutlich wird.
* Eine Beleidigung eines jeden einzelnen liegt auch dann vor, wenn für die Beleidigung zwar eine Kollektivbezeichnung gewählt wurde, aber erkennbar nur ein einzelnes Mitglied gemeint ist und offenbleibt, welches (zB ich kenne ein Vorstandsmitglied, das bestechlich ist). Dies ist aber nur dann eine Beleidigung eines jeden einzelnen Mitglieds, wenn der Personenkreis klein und überschaubar ist (zB Vorstand besteht nur aus 10 Mitgliedern).
* Eine Individualbeleidigung liegt auch dann vor, wenn zwar eine Kollektivbezeichnung gewählt wurde, aber ersichtlich nur eine bestimmte einzelne Person gemeint ist.
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Euklid
09.12.2002, 09:48
@ Tierfreund
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Re: @Tierfreund Strafantrag gegen Stiegler |
-->Diese Gruppe ist die Schuhsohlen nicht wert zum Anwalt zu laufen;-)
Ich gehe nach bestem Wissen und Gewissen davon aus diese Gruppe nicht beleidigt zu haben andernfalls soll dieser Schrieb als nicht geschrieben gelten.
Ich habe heute meinen humorvollen Tag und bin gut drauf.
Andere Leute ertränken aufgrund der Presser ihren Kummer mit Alkohol.
Der Humor ist billiger und bekömmlicher und zudem gönne ich diesen Pressern die Alkoholsteuer nur in ganz geringen Dosen.
Darum ganz mäßig und auch nicht mal regelmäßig;-)
Gruß EUKLID
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kingsolomon
09.12.2002, 10:37
@ LenzHannover
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Re:Rechtswissenschaft ist seit jeher bar jeglicher Logik |
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das ist im Grunde alles was man als Laie wissen muss ; als zweites vielleicht
noch dass Macht Wahrheit definiert und Geld in begrenztem Masse Macht.
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