stocksorcerer
12.12.2002, 15:14 |
Der Spiegel: Kriegsgegner wollen US-Rhein-Main-Airbase blockieren Thread gesperrt |
-->SPIEGEL ONLINE - 12. Dezember 2002, 14:17
URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,226809,00.html
Irak-Konflikt
Kriegsgegner wollen US-Stützpunkt blockieren
Die deutsche Friedensbewegung plant erste Aktionen gegen einen möglichen Krieg im Irak. Bei Demonstrationen wollen es die Aktivisten im Ernstfall nicht belassen: Sollte der Krieg ausbrechen, wollen sie die Rhein-Main-Airbase der US-Armee bei Frankfurt blockieren.
Berlin - Wie Sprecher der von Mitgliedern der Friedensbewegung gegründeten Kampagne"resist - sich dem Irak-Krieg widersetzen" am Donnerstag in Berlin erklärten, soll es am Samstag zu einer Demonstration an der Rhein-Main-Airbase kommen. Zugleich kündigten sie eine umfassende Sitzblockade vor dem Luftwaffenstützpunkt bei Kriegsbeginn sein.
Nach Angaben von"resist"-Sprecher Christoph Bautz haben bereits mehr als 3000 Menschen durch ihre Unterschrift unter einen entsprechenden Aufruf angekündigt, sich im Falle eines Irak-Kriegs nach ihren individuellen Möglichkeiten an Aktionen des zivilen Ungehorsams zu beteiligen. Täglich kämen bis zu 200 Unterschriften hinzu.
Christoph Ronnefeld vom Internationalen Versöhnungsbund nannte einen Krieg gegen den Irak völkerrechts- und verfassungswidrig. Das Ziel, so seine These, der USA sei nicht die Entwaffnung Iraks, sondern die Beseitigung des Regimes. Nur so könnten die US-Ã-lkonzerne Zugang zu den irakischen Ã-lfeldern erhalten, während europäische und russische Konzerne bereits seit Jahren Verträge mit dem Irak hätten.
In dem Aufruf wird das irakische Regime wegen seiner zahlreichen Menschenrechtsverstöße scharf verurteilt, ein Krieg jedoch wegen der katastrophalen Folgen für die Zivilbevölkerung und die gesamte Region abgelehnt. Von der Bundesregierung wird verlangt, den USA im Falle eines Angriffs auf den Irak die Überflugrechte und die Nutzung der Militärbasen in Deutschland zu verweigern.
Nach dem Nato-Truppenstatut bedürften alle Truppenbewegungen der Zustimmung des Gastlandes. Die in der Golfregion befindlichen deutschen Soldaten und Waffen müssten abgezogen und die deutschen Besatzungen der Nato-Aufklärungsflugzeuge vom Typ Awacs zurückgezogen werden.
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Sag jetzt bitte niemand, dass das"Landfriedensbruch" ist. [img][/img]
winkääää
stocksorcerer
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Praxedis
12.12.2002, 15:22
@ stocksorcerer
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§ 125 StGB |
-->§ 125  Landfriedensbruch
(1)Â
Wer sich an
   1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
   2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2)
Soweit die in Absatz 1 Nr. 1, 2 bezeichneten Handlungen in § 113 mit Strafe bedroht sind, gilt § 113 Abs. 3, 4 sinngemäß.
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<a name="113"></a>§ 113  Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
   (4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
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kingsolomon
12.12.2002, 15:29
@ Praxedis
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Re_ na also, mit STGB 125 kriegen wir doch die Amis am Arsch... |
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man muss ihn bloss richtig auslegen. Abgezockten Juristen sollte das nicht schwerfallen, oder!?
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Bär
12.12.2002, 17:17
@ Praxedis
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§ 129b StGB.... |
-->da hast du ruck-zuck ein Strafverfahren wegen Unterstützung einer ausländischen Terrororganisation am Hals... wirst sehen.....
Die Kriegsbegründung kann ja nur lauten:
Irak=Terrorstaat
sonst ist der Krieg ja völkerrechtswidrig (ich weiß, den usa ist das egal) - aber man könnte sonst schröder und konsorten wegen unterstützung anklagen.
Damit das nicht passiert, ist jeder der gegen den Krieg ist, ein Terrorist.
Wirst sehen....
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Tierfreund
12.12.2002, 18:10
@ stocksorcerer
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Die können sich gleich richtig warm anziehen............... |
-->............denn da ist schnell Schluß mit lustiger Sitzblockade.
Der"Gegner" ist dann nicht unsere liebe deutsche Polizei sondern:
THE UNITED STATES ARMY MILITARY POLICE CORPS
Viel Spaß
<ul> ~ US MILITARY POLICE</ul>
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