-->Betr.: Echt- und Falschgeld: Rechtlicher Ansatz, Effektivität der Staatsgewalt, Währungsgesetz
Dottores neulich gestellten 14 Fragen möchte ich mich vom normativen Standpunkt aus nähern.
Damit rücken mehrere Begriffe in den Vordergrund, zB
- Effektivität einer Staatsgewalt (Begriff aus dem Völkerrecht),
- Währungesetz: hier geht es insbesondere um die Strafgewalt bei Geldfälschung und Geldverschlechterung
Sind die grundlegenden Elemente einer Staatsbildung abgeschlossen, nämlich Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, ist die Fiskalgewalt (Geldschöpfungs- und Abgabengewalt) integraler Bestandteil der exekutiven Staatsgewalt (neben den Funktionen für Inneres, Äußeres, Krieg und Justiz, die von den sogenannten klassischen Ministerien verwaltet werden). Von daher ist klar, dass"Geld" immer nur das Zahlungsmittel aus der Autorität der Staatsgewalt ist und sein kann."Geld" kann es im Bereich ein und derselben Staatsgewalt immer nur eines geben.
Andere Zahlungsmittel kann es geben, wenn die Effektivität der Staatsgewalt nicht mehr vorhanden oder löchrig ist, zB
- tauschähnliche Mittel in Regionen (zB auch in Gefängnissen, in denen sich eine Clanherrschaft gebildet hat),
- Parallelwährungen in entfernten Provinzen, deren Kontrolle mehr kostet als diese Gegenden einbringen.
Was man auch hier immer finden wird, ist Effektivität von Strafgewalt: Wer sich am Geld vergreift, bekommt es mit irgendeiner Autorität zu tun, die das Geld kontrolliert.
Privatgeld ohne die Kontrollautorität einer Strafgewalt bei Geldfälschung kann es kaum geben. Fiskal- und Strafgewalt als Elemente der Staatsgewalt sind untrennbar verbunden.
Von daher würde ich auch das Sicherheitenproblem normativ angehen. Die Sicherheit hinter dem Geld ergibt sich aus dem (in unserer Rechtssprache)"Währungsgesetz", dessen ureigenste Aufgabe die Sicherung der Knappheit des Geldes ist. Jeder Staatsbürger weiß zB bzw. hat seit Kindeszeiten verinnerlicht, dass es der Fiskalgewalt bei schwersten Strafen untersagt ist, zB Flutopfern dadurch zu helfen, dass die Bundesbank außerhalb ihrer Bilanz Euronoten drucken läßt, vom BuBapräsidenten unterschreiben und dann in Koffern über die Bürgermeister an das notleidende Volk verteilen läßt.
Nur diese Knappheitsvorstellung, nach der Geld nur im Wege legitimer kreditgesteuerter Geldschöpfungsakte geschaffen werden kann, sichert den Wert des Geldes. Weiterer Sicherheiten bedarf es nicht.
In der laufenden Diskussion kommt das Studium neuerer und älterer Währungsgesetze derzeit noch zu kurz. Es dürfte interessant sein zu untersuchen, welche Art Normen (uU nur strafrechtliche) man in der Historie als"Währungsgesetz" bezeichnen muss.
Gruesse von
netrader
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