JLL 31.12.2002, 11:45 |
Weihnachts-Trinkgeld für Tonnenmänner?!![]() |
-->Nun dachte ich, naiv wie ich bin, dass dieses Jahr der Kelch des Frohe-Weihnachten-wünschenden-Tonnenmannes an mir vorübergegangen wäre. Doch weit gefehlt, heute morgen war es so weit, als kurz nach 9 Uhr die Glocke ging:"Wunsche Neue Jahr" grinste mich ein orange-gewandeter Tonnenmann mit dezent vorgeschobener Einnahme-Hand an. |
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Baldur der Ketzer 31.12.2002, 13:34 @ JLL |
Re: Weihnachts-Trinkgeld für Tonnenmänner?! |
-->Hallo, |
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JLL 31.12.2002, 13:47 @ Baldur der Ketzer |
Re: Es ist die fordernde Haltung, die mir mißfällt. |
-->Der Paket-Mann hat dieses Jahr sogar 20 Euro bekommen. Der bringt viel von eBay, ist stets gut gelaunt, freundich und hilfsbereit (und er trampelt nicht durch das Kräuterbeet). Und ganz bestimmt wäre er nicht auf die Idee gekommen, nochmal eine Extra-Runde in seinem Bezirk zu drehen, um die Hand aufzuhalten - das empfinde ich nämlich als Nötigung und da kann ich dann ziemlich stur sein. |
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JLL 31.12.2002, 17:00 @ Baldur der Ketzer |
Re: Nachtrag: Weihnachts-Trinkgeld für Tonnenmänner?! |
-->Je mehr ich darüber nachdenke, desto sicherer bin ich mir, dass das Problem ohnehin bald der Vergangenheit angehören wird. Ich gehe fest davon aus, dass Bsirske's ver.di dieses, allerspätestens jedoch nächstes Jahr einen Musterprozeß führen wird, mit dem ein für allemal festgestellt werden soll, dass das Weihnachtstrinkgeld für Tonnenmänner ein unveräußerliches Grundrecht dieser Berufsgruppe ist. Die Vergabe des Weihnachtstrinkgeldes nach Gutsherrenart, die sowohl für den Geber als auch für den Empfänger ein beschämendes, ja entwürdigendes Procedere darstellt, würde damit (endlich) der Vergangenheit angehören. Das Ergebnis wird vermutlich sein, dass jeder Tonnenmann einen Rechtsanspruch auf ein Weihnachtstrinkgeld in angemessener Höhe von jedem durch ihn betreuten Privathaushalt hat - unabhängig von der Frage ob Kräuterbeete zertrampelt werden, oder besondere Höflichkeit an den Tag gelegt wurde. Nach einer ver.di-Empfehlung sollte ein Promille des Jahres-Brutto-Haushaltseinkommens eine Orientierungshilfe bei der Bemessung des Weihnachtstrinkgeldes sein. Die angemessene Mindesthöhe dürfte irgendwo zwischen 10 und 20 Euro pro Privathaushalt und Tonnenmann festgelegt werden und wäre direkt zu überweisen. Dies würde den Tonnenmännern auch die mühseligen und - wie bereits angeführt - entwürdigenden Betteltouren ersparen. Selbstverständlich will auch Herr Eichel etwas davon abhaben und die Zahlung wäre steuer- und sozialabgabenpflichtig. Einzig entziehen werden sich u.U. diejenigen können, die sich bereits in der Vergangenheit jeweils von ihren Tonnenmännern haben schriftlich bestätigen lassen, dass das erhaltene Weihnachtstrinkgeld eine Einmalzahlung ohne Rechtsanspruch sei. |