-->BIP
Das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen ist ein Maß für das Ergebnis der Produktionstätigkeit der
gebietsansässigen produzierenden Einheiten (ESVG 1995, 8.89). Es entspricht dem Output von Waren und
Dienstleistungen der Wirtschaft abzüglich der Vorleistungen zuzüglich der MwSt. auf Produkte und
Nettosteuern (d.h. Steuern abzüglich Subventionen), die mit Einfuhren verbunden sind. Bewertung zu
konstanten Preisen heißt, die Strom- und Bestandsgrößen eines Verbuchungszeitraums zu Preisen des
Bezugszeitraums zu bewerten. (ESVG 1995, 1.56)
Verbraucherpreise
Harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI) dienen bei internationalen Vergleichen zur Messung von
Veränderungen der Konsumentenpreise. Die HVPI sind das Ergebnis der Zusammenarbeit von Eurostat und den
Nationalen Statistischen Ämtern (NSIs) der Mitgliedstaaten bei der Harmonisierung verschiedener Methoden
zur Ermittlung von Preisindizes. Im Zuge der Harmonisierung verbesserte sich die Qualität der Indizes. Die
HVPI sollen kein Ersatz für nationale Verbraucherpreisindizes (VPI) sein.
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Quelle
<a href=http://europa.eu.int/comm/eurostat/Public/datashop/print-product/DE?catalogue=Eurostat&product=1-05122002-DE-BP-DE&mode=download>Strukturdaten EU-Beitrittsländer</a>
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