Popeye
06.01.2003, 13:16 |
Die vergreiste Repubkik Thread gesperrt |
-->LAND OHNE LEUTE
Die vergreiste Republik
Deutschland verliert jährlich 200000 Einwohner, da mehr Menschen sterben als geboren werden. Es wächst
ein demografisches Problem ungeheuren Ausmaßes heran, doch die Politiker ignorieren es
Von Elisabeth Niejahr
Was der demografische Wandel für
Deutschland bedeutet, lässt sich mit einem
Radiergummi vorführen. Man stelle sich vor,
auf einer Deutschlandkarte würde ein Ort
nach dem anderen ausradiert: erst Lübeck,
dann Magdeburg, schließlich Erfurt und
Kassel. Ungefähr 200000 Einwohner müssten
die Städte haben, denn so stark schrumpft
nach Prognosen der Vereinten Nationen pro
Jahr die Bevölkerung Deutschlands. Am Ende
der kleinen Vorführung wäre das Jahr 2050
erreicht. Die Landkarte hätte 47 blanke
Stellen. Wo Städte eingezeichnet waren, sind
jetzt nur noch weiße Flecken übrig.......
Hier geht's weiter zur ‚Die Zeit'
<ul> ~ http://www.zeit.de/2003/02/Demografie</ul>
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Tiffany
06.01.2003, 17:58
@ Popeye
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Na und? |
-->Entscheidend ist die Geschwindikeit, in der ein solcher Rueckgang sich vollzieht. 2,5 Promille p.a. wäre absolut nicht dramatisch.
Solange nicht in Form eines exogenen Schocks AD HOC die Einwohnerzahl sinkt, gibt es keine Probleme: Es gibt sowohl Länder mit geringerer Bevölkerungszahl als auch Länder mit geringerer Bevölkerungsdichte, die am oberen Ende der Wohlstandsskala stehen.
Es verteilt sich das Volksvermögen dann eben auf ein paar Nasen weniger, die pro Kopf dafür etwas mehr haben.
Der Tenor des Welt-Artikels wird seit den 70er Jahren verwendet, um zu rechtfertigen, daß D zum MultiKulti Staat wurde.
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Praxedis
06.01.2003, 17:59
@ Popeye
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wollt ich am Freitag schon reinstellen - ist sehr interessant (owT) |
-->
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Popeye
06.01.2003, 18:18
@ Tiffany
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Re: Na und? |
-->>Entscheidend ist die Geschwindikeit, in der ein solcher Rueckgang sich vollzieht. 2,5 Promille p.a. wäre absolut nicht dramatisch.
>Solange nicht in Form eines exogenen Schocks AD HOC die Einwohnerzahl sinkt, gibt es keine Probleme: Es gibt sowohl Länder mit geringerer Bevölkerungszahl als auch Länder mit geringerer Bevölkerungsdichte, die am oberen Ende der Wohlstandsskala stehen.
>Es verteilt sich das Volksvermögen dann eben auf ein paar Nasen weniger, die pro Kopf dafür etwas mehr haben.
>Der Tenor des Welt-Artikels wird seit den 70er Jahren verwendet, um zu rechtfertigen, daß D zum MultiKulti Staat wurde.
Hallo, @Tiffany,
das seh' ich zwar ganz anders, aber ich muß es ja auch nicht mehr ausbaden.
Vielleicht denkst Du doch noch einmal über Deinen Satz:
"Es verteilt sich das Volksvermögen dann eben auf ein paar Nasen weniger, die pro Kopf dafür etwas mehr haben.", nach.
Grüße
Popeye
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JLL
06.01.2003, 18:27
@ Tiffany
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Re: So ist es. Deutschland ist ohnehin nicht gerade unterbevölkert. |
-->Wer es nicht glaubt, der suche mal einen Parkplatz, mache einen Stadtbummel am Samstag oder suche vernünftigen Wohnraum zu vernünftigen Preisen. Wir haben uns nur mittlerweile schon so an die Vermassung unseres Lebens auf engem Raum gewöhnt, dass man uns leicht einreden kann, uns würde etwas fehlen, wenn wir nicht ganz so dicht aufeinander hockten. Diese Denke dürfte zum Teil von den Betreibern der zahlreich installierten Schneeball-Systeme bewußt gefördert werden, die ihren Ausweg stets in einem beständigen Nachschub an frischem, billigem Kanonenfutter suchen (Rente, etc.), die also in quantitativen Zuwächsen ein Allheilmittel sehen.
Ich denke nicht, dass der durchschnittliche Kanadier unglücklicher ist, als der durchschnittliche Deutsche, nur weil er mehr Platz hat. Oder wie heißt es bei Renault:"Ist nicht Raum der wahre Luxus?!"
Schönen Abend
JLL
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marsch
06.01.2003, 18:46
@ Popeye
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Demographische Entwicklung |
-->So es denn so kommen sollte, kann das bei jetzigem System nicht gut gehen!!
<ul> ~ Quelle: http://www.hs-niederrhein.de/fb06/d...elleVIIIE2.pdf[/link]</ul>
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Euklid
06.01.2003, 19:01
@ JLL
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Re: So ist es. Deutschland ist ohnehin nicht gerade unterbevölkert. |
-->>Wer es nicht glaubt, der suche mal einen Parkplatz, mache einen Stadtbummel am Samstag oder suche vernünftigen Wohnraum zu vernünftigen Preisen. Wir haben uns nur mittlerweile schon so an die Vermassung unseres Lebens auf engem Raum gewöhnt, dass man uns leicht einreden kann, uns würde etwas fehlen, wenn wir nicht ganz so dicht aufeinander hockten. Diese Denke dürfte zum Teil von den Betreibern der zahlreich installierten Schneeball-Systeme bewußt gefördert werden, die ihren Ausweg stets in einem beständigen Nachschub an frischem, billigem Kanonenfutter suchen (Rente, etc.), die also in quantitativen Zuwächsen ein Allheilmittel sehen.
>Ich denke nicht, dass der durchschnittliche Kanadier unglücklicher ist, als der durchschnittliche Deutsche, nur weil er mehr Platz hat. Oder wie heißt es bei Renault:"Ist nicht Raum der wahre Luxus?!"
>Schönen Abend
>JLL
Gehe voll einig mit deiner Darstellung.
Dieses Gerede daß Deutschland unbedingt Zuwanderung braucht ist rein und allein auf die Agitation der Industrie zurückzuführen.
Es kommt aber wie immer nur darauf an wer zu uns kommt.
Bis dato hat man ausländischen Doktoranden die Arbeitserlaubnis verweigert,dafür aber begierigst nach jedem Boot-Peaple Ausschau gehalten.
Zuwanderung ja,aber nur für diejenigen die auch arbeiten wollen, und nicht für diejenigen die darunter verstehen daß der Rauschgiftvertrieb an den Hauptbahnhöfen eine Arbeit wäre.
Dazu gehören strenge Auswahlkriterien wie die in Amerika.
Dreimal G heißt es dort.
Gesundheit plus Geist plus Geld ergibt eine Aufenthaltsgenehmigung in Amerika.
Manchmal habe ich den Eindruck daß es bei uns Krankheit plus geistige Armut (sonst würde man Doktoranden doch nicht wegschicken) plus Armut sein muß damit man aufgenommen wird.
Dort gilt es die Hebel anzusetzen denn Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose gibts hier wohl mehr als genug.
Gruß aus Absurdistan von EUKLID
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marsch
06.01.2003, 19:17
@ Euklid
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Ausländer in Deutschland-Fakten gegen Vorurteile (so überhaupt vorhanden) |
--><iframe src="http://www.loester.net/fakten1.htm" width=90% height=800 hspace=30 vspace=50 scrolling=yes>
</iframe>
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Euklid
06.01.2003, 19:45
@ marsch
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Re: Ausländer in Deutschland-Fakten gegen Vorurteile (so überhaupt vorhanden) |
-->Eine einseitige Darstellung wie ich finde.
Ich bin im übrigen nicht gegen ausländische Arbeitskräfte sondern für Ausländer die auch tatsächlich ernsthafte Chanchen haben hier einen Arbeitsplatz zu finden.
In der Darstellung ist so schön treudoof geschrieben daß die nach dem Stichdatum nicht arbeiten dürfen und das jetzt gelockert wurde.
Da frage ich mal ganz treudoof zurück warum man sie hier reingelassen hat wenn sie nicht haben arbeiten dürfen?
Nein es wurde hier zu spät gehandelt von der Politik.
Zuwanderung ja aber auf andere Art bitte.
Daß diese Darstellung einseitig ist zeigt sich daran daß sie unehrlich ist.
Es wird nicht darauf hingewiesen daß Asylanten als Privatpatient ohne jede Bezahlung beim Arzt vorbeischauen dürfen.
Und Ausgewogenheit erwarte ich ganz einfach.
Mit Darstellungen in der Presse wie Frauen mit bunten Röcken kann ich nichts anfangen sondern nur vermuten.
Und die Vermutung könnte prompt falsch sein.
Gruß EUKLID
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JLL
06.01.2003, 19:54
@ Euklid
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Re: Die angeführte 'Kriminalstatistik' ist ein Lehrstück in... |
-->... interessengeleiteter Vergewaltigung unschuldigen Zahlenmaterials.
Es gilt das alte Chruchill-Wort.
Schönen Abend.
JLL
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Euklid
06.01.2003, 20:12
@ JLL
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Re: Die angeführte 'Kriminalstatistik' ist ein Lehrstück in... |
-->>... interessengeleiteter Vergewaltigung unschuldigen Zahlenmaterials.
>Es gilt das alte Chruchill-Wort.
>Schönen Abend.
>JLL
Ich gehe davon aus daß man in Aktenzeichen X-Y nicht sortiert sondern nach der Aufklärungsmöglichkeit sondiert.
Man mache mal an mehreren Abenden eine Strichliste nach Inländern und Ausländer.
Mehr gibts da nicht mehr zu sagen.
Die sogenannte Aufklärungsmaschinerie kann sich natürlich so etwas in der Presse wie Privatpatient nicht erlauben.
Ich glaube daß man die Statistiken hedonisch behandelt;-)
Kindern in der Kinderschule kann man solche Dinge noch erzählen.
Es wäre traurig um mich bestellt wenn ich die Wahrheit nicht ertragen könnte.
Ich kann ertragen daß Asylanten als Privatpatienten behandelt werden,und genau darum muß man es mir nicht verheimlichen.
Aber leider gibt es da gewisse Zeitgenossen die es nicht ertragen könnten.
Ertragen heißt aber noch lange nicht gutheißen.
Dieses Problem wird jetzt schon jahrelang vorgetragen und niemand von unseren Politikern ist in der Lage gewesen dies endlich zu lösen.
Es scheint sich also um ein Problem zu jandeln daß man in Hinterzimmern ohne Licht lösen Muß;-)
Dies zeigt den Mut und die Courage unserer Volksvertreter ganz deutlich.
Vertuschen und vernebeln sowie verdrängen.
Vor Jahren hatten wir hier mal in Baden-Württemberg einen Jahrhundersturm.
Da kam jemand auf die Idee daß man freie Arbeitskräfte dazu hearnziehen sollte den gefährlichen Bruch im Wald zu beseitigen.
Daraufhin hat der Ausländebeauftragte sein Veto erhoben daß diese Arbeit zu gefährlich wäre.
Scheinbar ist sie für alle anderen ob Türken oder Deutsche nicht gefährlich sodaß diese scheinbar für vogelfrei erklärt werden dürfen.
In der Tat hat dieser Ausländerbeauftragte es fertig gebracht die Asylanten davon zu befreien.
Auf diese besondere Art geht es natürlich auch.
Gruß EUKLID
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marsch
06.01.2003, 22:11
@ Euklid
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AsylbLG § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt |
--><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=4> AsylbLG § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
</font></font><div align="Justify">
(1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
(2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.
(3) Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet.
-----------
[img][/img]
Rundschreiben KV 8/01
Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- keine Übernahme von Kosten für Taxifahrten
Bereits mit Rundschreiben KV 8/99 vom 08.11.1999 hatten wir Sie auf die Regelungen zur Übernahme von Fahrtkosten von Patienten, für die der Leistungsanspruch im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist, hingewiesen.
Durch den Landkreis Friesland sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass verstärkt auffällt, dass von Kolleginnen und Kollegen für diesen Personenkreis Verordnungen für Krankenbeförderung (Taxischeine) ausgestellt werden. Wir möchten darum noch einmal auf die diesbezüglichen Regelungen aufmerksam machen.
Der Leistungsanspruch von Asylbewerbern, abgelehnten Asylbewerbern (geduldet) und Bürgerkriegsflüchtlingen ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Dabei zielt der Gesetzgeber auch im Bereich der Krankenhilfe auf eine deutliche leistungsrechtliche Schlechterstellung der Asylbewerber und der anderen vom AsylbLG erfassten Ausländer im Vergleich zu Empfängern von Sozialhilfeleistungen ab. Damit steht die Regelung im Rahmen der allgemeinen, vom AsylbLG verfolgten Zielsetzung, durch eine deutliche Absenkung der bisherigen Leistungen und der grundsätzlichen Umstellung auf Sachleistungen keinen Anreiz zu schaffen, aus wirtschaftlichen Gründen in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen. Diese leistungsrechtliche Schlechterstellung erfolgt durch eine erhebliche Einschränkung der nach § 4 Abs. 1 AsylbLG beanspruchten Leistungen (z.B. bei den ärztlichen Leistungen lediglich Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände), was aus Sicht des Gesetzgebers nicht zuletzt in dem regelmäßig nur vorübergehenden Aufenthalt der Leistungsberechtigten in Deutschland seine Berechtigung findet.
Vor diesem Hintergrund ist in den Durchführungsbestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zum Krankentransport ausgeführt, dass Kosten für Taxifahrten zur Wahrnehmung von Arztterminen grundsätzlich nicht mehr übernommen werden. Die Leistungsberechtigten sind auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (auch Schulbusverkehr) zu verweisen.
Dabei ist es durchaus zuzumuten, längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen und Bushaltestellen auch in Entfernungen bis zu 4 Kilometer zum Wohnort bzw. zur Arztpraxis aufzusuchen. Es ist auch zulässig, die Behandlung in der nächstgelegenen Praxis zu verlangen, die zu Fuß, per Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.
Ferner ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Kosten für Fahrten zum und vom Krankenhaus (stationärer Aufenthalt) nur übernommen werden können, wenn sie zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen notwendig sind und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund des Krankheitsbildes nicht möglich ist und auch Familienangehörige oder Bekannte den Transport nicht übernehmen können.
Abschließend macht der Landkreis Friesland darauf aufmerksam, dass Kosten für Taxifahrten für Asylbewerber, für abgelehnte und geduldete Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge aufgrund der genannten Bestimmungen ab 01.12.1999 nicht mehr vom Landkreis Friesland übernommen werden. Werden für den genannten Personenkreis trotzdem sogenannte Taxischeine ausgestellt und in Anspruch genommen, so sind die Kosten von den Betroffenen aus den ihnen zur Verfügung gestellten Sozialleistungen zu zahlen.
------------
Zugegeben, ich habe keine praktische Erfahrung. Jedoch hört sich das für mich nicht nach"Privatpatient" an.
</div></td></tr></table>
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Euklid
06.01.2003, 22:31
@ marsch
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Re: AsylbLG § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt |
-->><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=4> AsylbLG § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt > </font></font><div align="Justify">
>(1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
>(2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.
>(3) Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet.
>-----------
>[img][/img]
>
>Rundschreiben KV 8/01
>
>Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
>- keine Übernahme von Kosten für Taxifahrten
>Bereits mit Rundschreiben KV 8/99 vom 08.11.1999 hatten wir Sie auf die Regelungen zur Übernahme von Fahrtkosten von Patienten, für die der Leistungsanspruch im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist, hingewiesen.
>Durch den Landkreis Friesland sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass verstärkt auffällt, dass von Kolleginnen und Kollegen für diesen Personenkreis Verordnungen für Krankenbeförderung (Taxischeine) ausgestellt werden. Wir möchten darum noch einmal auf die diesbezüglichen Regelungen aufmerksam machen.
>Der Leistungsanspruch von Asylbewerbern, abgelehnten Asylbewerbern (geduldet) und Bürgerkriegsflüchtlingen ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Dabei zielt der Gesetzgeber auch im Bereich der Krankenhilfe auf eine deutliche leistungsrechtliche Schlechterstellung der Asylbewerber und der anderen vom AsylbLG erfassten Ausländer im Vergleich zu Empfängern von Sozialhilfeleistungen ab. Damit steht die Regelung im Rahmen der allgemeinen, vom AsylbLG verfolgten Zielsetzung, durch eine deutliche Absenkung der bisherigen Leistungen und der grundsätzlichen Umstellung auf Sachleistungen keinen Anreiz zu schaffen, aus wirtschaftlichen Gründen in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen. Diese leistungsrechtliche Schlechterstellung erfolgt durch eine erhebliche Einschränkung der nach § 4 Abs. 1 AsylbLG beanspruchten Leistungen (z.B. bei den ärztlichen Leistungen lediglich Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände), was aus Sicht des Gesetzgebers nicht zuletzt in dem regelmäßig nur vorübergehenden Aufenthalt der Leistungsberechtigten in Deutschland seine Berechtigung findet.
>Vor diesem Hintergrund ist in den Durchführungsbestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zum Krankentransport ausgeführt, dass Kosten für Taxifahrten zur Wahrnehmung von Arztterminen grundsätzlich nicht mehr übernommen werden. Die Leistungsberechtigten sind auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (auch Schulbusverkehr) zu verweisen.
>Dabei ist es durchaus zuzumuten, längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen und Bushaltestellen auch in Entfernungen bis zu 4 Kilometer zum Wohnort bzw. zur Arztpraxis aufzusuchen. Es ist auch zulässig, die Behandlung in der nächstgelegenen Praxis zu verlangen, die zu Fuß, per Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.
>Ferner ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Kosten für Fahrten zum und vom Krankenhaus (stationärer Aufenthalt) nur übernommen werden können, wenn sie zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen notwendig sind und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund des Krankheitsbildes nicht möglich ist und auch Familienangehörige oder Bekannte den Transport nicht übernehmen können.
>Abschließend macht der Landkreis Friesland darauf aufmerksam, dass Kosten für Taxifahrten für Asylbewerber, für abgelehnte und geduldete Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge aufgrund der genannten Bestimmungen ab 01.12.1999 nicht mehr vom Landkreis Friesland übernommen werden. Werden für den genannten Personenkreis trotzdem sogenannte Taxischeine ausgestellt und in Anspruch genommen, so sind die Kosten von den Betroffenen aus den ihnen zur Verfügung gestellten Sozialleistungen zu zahlen.
>------------
>
>Zugegeben, ich habe keine praktische Erfahrung. Jedoch hört sich das für mich nicht nach"Privatpatient" an.
>
></div></td></tr></table>
Was soll eine Definition wie akuter Schmerzzustände?
Wenn er zum Arzt will dann hat er eben Schmerzzustände Wo ist das Problem?
Du kannst aber davon ausgehen daß ich selbstverständlich jedem!!!!!!!! Menschen (und dazu zählen selbstverständlich auch alle Asylbewerber)eine ärztliche Versorgung zugestehe)
Ich war noch nie wegen einer Plauderei beim Arzt.
Man geht ja davon aus daß man nur zum Arzt geht bei akuten Dingen.
Spreche mal mit einem Arzt wie er die Rechnungen stellt dann siehst Du wie abgerechnet wird.
Krankenbeförderung wird an Krankenkassenbeitragszahlerzahler auch keine gewährt.
Das Taxi gibt es schon lange nicht mehr.Von jedem Bürger wird selbsterständlich auch bei Rot-Kreuz-Rettungsfahrten eine Eigenbeteiligung verlangt.
Und dies sogar bei akuter Lebensgefahr!
Warum soll hier für Asylanten anders verfahren werden?
Zumindest greift da die Sozialklausel und am Ende muß das Sozialamt dafür auskommen denn niemand braucht von seinem Existenzminimum für die Nahrungsmittel etwas abzugeben.
Gruß EUKLID
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