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Steueränderungen 2003 für Geldanleger
Einige der Neuerungen befinden sich noch im Stadium der Planung. Denn Gesetz werden die Änderungen erst, wenn neben dem Bundestag auch der Bundesrat zugestimmt hat, was nicht vor Februar 2003 der Fall sein wird.
Steuersatz.
Der bleibt bei der Einkommensteuer unverändert und steigt bei der Körperschaftsteuer von 25 auf 26,5 Prozent. Folge: Aktiengesellschaften könnten weniger Dividende zahlen oder auf eine geplante Erhöhung verzichten.
Spekulationsgewinne.
Die Freigrenze sinkt um 12 Euro auf 500 Euro je Person. Ist diese Grenze überschritten, wird auf Gewinne eine pauschale Steuer in Höhe von 15 Prozent erhoben. Die Abgabe wird unabhängig von Haltefristen - bislang ein Jahr bei Wertpapieren - fällig. Bei Anschaffungen vor dem 22.2.2003 wird ein Gewinn in Höhe von zehn Prozent der Verkaufspreises unterstellt, somit werden pauschal 1,5 Prozent Steuern erhoben. Anleger können dem Finanzamt jedoch nachweisen, dass ein geringeres Plus oder sogar ein Minus angefallen ist.
Kontrollmitteilungen.
Inländische Banken sollen den Fiskus über den Verkauf von Wertpapieren informieren.
Aktienerträge.
Nur die Hälfte des Verkaufserlöses wird besteuert, somit 7,5 Prozent. Bei Aktien, die schon länger im Depot liegen, beläuft sich die Steuer auf 0,75 Prozent vom Verkaufspreis.
Zinsen.
Hier ist eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent bislang ein Zinsabschlag von 30 Prozent geplant. Dies begünstigt Anleger mit hoher Steuerprogression. Ob der Sparerfreibetrag auf diese neue Pauschalsteuer Anwendung findet, ist zweifelhaft.
Investmentfonds.
Das Finanzamt will hier zweifach kassieren: Bei den Erträgen, die der Fonds erzielt und beim Verkauf durch den Anleger. Ob dieses Vorhaben Gesetzt wird, ist noch unsicher.
Auslandsvermögen.
Der Fiskus stellt eine Amnestie in Aussicht. Wer seine Gelder bis Ende 2003 nach Deutschland zurückführt, zahlt eine einmalige Strafsteuer von 25 Prozent auf des Auslandsvermögen. Eine Bestrafung entfällt. Wer länger mit der Ehrlichkeit wartet, muss 35 Prozent zahlen.
<ul> ~ Quelle</ul>
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