-->td.de, Mi, 15.1.2003, 2:00
Nachgerechnet: Gesetzliche Rentenversicherung schlägt Riesters Rente
Von Edgar Lange
Für Besserverdienende lohnt der Abschluss einer Riester-Rente heute kaum noch - zumindest für jene
nicht, die von der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze betroffen sind. Die stieg nämlich per 1.
Januar 2003 drastisch um über 13 Prozent auf 5100 Euro im Monat. Damit wachsen auch die späteren
Rentenansprüche automatisch um 13 Prozent. Das ist weit mehr, als die private Rente für den selben
Einsatz bringt.
Der Grund für den überraschenden Effekt: Der Arbeitgeber zahlt jetzt den hälftigen Beitragszuschuss zur
Rentenversicherung - und das ist weit mehr, als die staatlichen Zuschüsse zur privaten Altersversorgung
ausmachen. Den Großteil der Riester-Beiträge darf der Angestellte hingegen alleine aufbringen.
Ein gut verdienender 30-jähriger Single muss im nächsten Jahr durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Monat für Monat 58 Euro zusätzlich für die gesetzliche Rentenversicherung berappen. Dafür erhält er später einmal
440 Euro mehr an Monatsrente aus der Sozialversicherungskasse - bei angenommenen jährlichen
Rentensteigerungen von zwei Prozent.
Schließt er hingegen eine Riester-Police ab und schöpft dabei die volle mögliche Höhe aus, so erhält er zwar im Alter
mit 65 von der Versicherung rund 640 Euro garantierte Monatsrente, und damit etwas mehr als auf Grund der
Erhöhung der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze. Aber dafür zahlt er mit 190 Euro auch ein Vielfaches an
Versicherungsprämie im Vergleich zur jetzigen Beitragserhöhung.
Ab 2008 sind es fast 30 Jahre lang immerhin vier Prozent seines Einkommens, selbst wenn die Riester-Beiträge mit
einem bis drei Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens in den ersten Jahren noch moderat ausfallen.
Dabei ist der staatliche Zuschuss von höchstens 154 Euro jährlich schon eingerechnet. Weiterer Nachteil: Die Zulage
wird mit den Jahren nicht an die Inflation angepasst, der Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Rente hingegen ist
voll dynamisch.
Selbst für Familien mit zwei Kindern sieht es nicht viel besser aus. Sie erhalten zwar die doppelte jährliche
Grundzulage, sofern beide Geld in den Vorsorgevertrag eingezahlt haben, zuzüglich einer Kinderzulage je Kind. So
kommt die Familie ab 2008 auf 678 Euro staatliche Zulage, wodurch der Beitrag für die Riester-Versicherung auf 150
Euro sinkt. Dennoch fällt die Riester-Rendite recht bescheiden aus.
Zwar wird der Beitrag zur Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen aufgebracht, dafür ist die spätere
Sozialrente nach geltendem Recht zum großen Teil steuerfrei. Die Beiträge zur Riester-Rente können heute schon
von der Steuer abgesetzt werden, doch muss das künftige Ruhegeld voll versteuert werden, sodass sich der
steuerliche Effekt in den meisten Fällen ausgleichen dürfte.
Für Besserverdienende gilt also: Gesetzliche Rentenversicherung schlägt Riester-Rente. Der Abschluss einer
Riester-Police will somit gut überlegt sein, vor den gesetzlichen Beiträge hingegen gibt es kein Entkommen.
© 2003 Financial Times Deutschland
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