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Anonymer Bieter muss nicht kaufen=
Köln (ddp.vwd). Wer ein Produkt im Internet versteigert, hat keine Garantie, dass der Meistbietende seine Kaufzusage auch wirklich einhält. Dem Oberlandesgericht Köln missfiel vor allem die Verwendung von anonymen Benutzernamen, so dass die Richter ein solches Geschäft nicht anerkannten (AZ: 19 U 16/02).
Im konkreten Fall hatte der Kläger eine Armbanduhr versteigert. Nach erfolgreicher Auktion bekam der Anbieter vom Auktionshaus die Kontaktdaten des Bieters zugesandt. Als er das Geld vom Käufer haben wollte, weigerte sich dieser jedoch mit der Begründung, unbefugte Dritte hätten mit Hilfe seines Benutzernamens die Uhr ersteigert. Das Gericht folgte der Argumentation des Verklagten und gab ihm Recht. Nach Ansicht der Richter dürfe der Anbieter nicht darauf vertrauen, dass hinter einem Gebot stets auch der angebliche Bieter stecke. Damit blieb die Auktion erfolglos.
ddp.vwd/ome/hwa
151101 Jan 03
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