patrick
16.01.2003, 01:31 |
immer noch mehr regelungen u. bürokratie Thread gesperrt |
-->mich würde mal interessieren wieviel % der erwerbstätigen jetzt schon im steuerberater o. finanzamtbeeich arbeiten... auf jden fall zu wenig...
bei dieser regelung müssen sie aufstocken, dann müssen sie ja listen von 100terten kleinen silberschrottmedallien zusammenzählen...
die sind so krank im kopf, dass sie es schon gar nicht mehr spüren....
als ob an briefmarken, münzen o. möbel noch gross was zu verdienen ist *haha*
und über ebay huschen dann die steuerfahnder:-)
Der Verkauf antiker Möbel soll steuerpflichtig werden
Bundesregierung: Steuer von 15 Prozent auf alle Veräußerungsgewinne aus Geschäften mit Vermögensgegenständen
von Cornelia Wolber
Berlin - Vor der ersten Beratung des geplanten Steuervergünstigungsabbaugesetzes Ende des Monats im Parlament werden immer mehr Details über das Vorhaben der Bundesregierung bekannt. Danach trifft die Ausweitung der Steuerpflicht auf private Veräußerungsgewinne nicht nur - wie bislang angenommen - Aktien und vermietete Immobilien, sondern alle möglichen Vermögenswerte.
Ausgenommen seien Güter des täglichen Bedarfes, deren „dauerhafte Nutzung zu einem konstanten Wertverlust führt“, erklärt ein Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel. Als Beispiel nannte er Kleidung, Waschmaschinen oder Pkw.
Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten, die nicht Gegenstand des täglichen Gebrauches sind, sollen hingegen künftig ab einem Freibetrag von 500 Euro der geplanten Pauschalsteuer von 15 Prozent unterworfen werden. Das gelte etwa für antike Möbel, Gemälde oder Briefmarken - sowie Münzsammlungen und zwar auch, wenn es sich dabei um einmalige Verkäufe von Privatpersonen ohne gewerblichen Hintergrund handelt. Als Stichtag für das Inkrafttreten der Neuregelung nannte der Ministeriumssprecher den 21. Februar. Dabei würden drei Fälle unterschieden:
Wurde beispielsweise eine antike Kommode vor dem Stichtag ge- und wieder verkauft, soll die alte Regelung gelten, wonach der Erlös erklärt und entsprechend dem individuellen Satz der Einkommensteuer innerhalb der bislang geltenden Spekulationsfristen versteuert werden muss. Für den Fall, dass die Kommode vor dem Stichtag angeschafft wurde, aber erst danach veräußert wird, sollen 15 Prozent Pauschalsteuer auf die Bemessungsgrundlage erhoben werden. Als solche wurden zehn Prozent des Verkaufserlöses festgelegt.
Liegen Kauf und Verkauf jenseits des Stichtages, greift die neue Regelung, die zusammen mit den anderen Maßnahmen zum Abbau von Steuervergünstigungen voraussichtlich im Frühjahr beschlossen und dann rückwirkend in Kraft treten soll. Danach entfällt auf den Verkaufserlös eine Steuer in Höhe von 15 Prozent. Sollte der Erlös unter dem Anschaffungspreis liegen, kann dies in der Steuererklärung des Verkäufers als Verlust geltend gemacht werden.
Das Bundesfinanzministerium rechnet auf Grund der neuen Steuerregeln mit Mehreinnahmen von 325 Mio. Euro, die jedoch erst im nächsten Jahr kassenwirksam würden. In den Folgejahren steigt die Summe dann auf jeweils 650 Mio. Euro. Die lückenlose Erfassung der Verkaufserlöse will die Bundesregierung mit Hilfe der geplanten Einführung von Kontrollmitteilungen der Banken gewährleisten. Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, hält die Steuer für verfassungswidrig. Die Finanzbeamten könnten nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob Spekulationsgewinne erzielt wurden. „Am Ende zahlen nur die Steuer-Ehrlichen“, sagte er der „Bild“-Zeitung.
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Zardoz
16.01.2003, 02:47
@ patrick
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Aha, das Rot-Grüne Winterhilfswerk startet. (owT) |
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Euklid
16.01.2003, 09:20
@ Zardoz
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Vorsicht!!!!!!!!!! |
-->Dieser Zauber wird wahrscheinlich für das Gold in besonderer Weise angewendet.
Damit sichert sich Papa Staat schon wieder allerlei Zugriffsmöglichkeiten.
Sogar die Briefmarkensammlung von Opas Erbe wird jetzt zu einem richtig teuren Erbe.
Bald muß man sich das Erben echt leisten können.
Unter Umständen ist die Steuer für den Krempel höher als der effektive Wert der Dinge.
Auch Opas Leica wird natürlich vom Finanzamt als außerordentlicher Reichtum bewertet werden.
Sollte es dafür keine Filme mehr geben wird die Kamera vom Finanzamt mit einem pauschalen Zuschlag von 500% versehen da dies dann eindeutig der Vermögensanlage und nicht mehr dem Gebrauchsgegenstand zuzuordnen ist;-)
Oder trifft man da schon Vorkehrungen zur Sachwerterfassung für die geplante Hyperinflation?
Alles im Fluß bis zur Wiederverwendungssteuer füt tempo-taschentücher;-)
Immerhin trocknen die ja nach einer gewissen Zeit aus und man kann sie benutzt weiter veräußern;-)
Es gibt nichts mehr was es nicht gibt.
Die Überwachung der Telefone ist nur dazu da um die Bürger abzulauschen ob der Kamm schon weit genug geschwollen ist.
Jetzt plant man ja schon mit der Bundeswehr gegen das Volk.
Und da wird sich zeigen ob wir unsere Kinder richtig erzogen haben.
Wir kriegen genau das was wir verdient haben.
Nicht mehr und nicht weniger.
Gruß EUKLID
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JLL
16.01.2003, 10:32
@ patrick
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Re: Wie sollen denn nun eigentlich die Altfälle mit Verlust geregelt werden? |
-->Es dürfte wohl verfassungswidrig sein, wenn auf eine Verlustposition auch noch Steuern gezahlt werden müssten. Hat der Gesetzgeber hier bereits eine Regelung für die Altfälle vorgesehen oder wartet er wieder, bis das Gesetz kassiert wird?
Ansonsten ist die Intention klar, der Staat möchte sich - wie üblich - nur an den positiven Wertänderungen beteiligen, die negativen verbleiben beim Bürger. Aber gerade durch diese Gesetzesänderungen wird die Grenze zwischen privater Lebensführung und Geldanlage fließend. Wie sind z.B. eine ältere BRAUN-Stereoanlage und die Reparaturkosten dafür einzuordnen? Ist ein VW Käfer noch ein Gebrauchsgegenstand oder schon eine Wertanlage? Eine Designer-Espressomaschine? Interessant dabei, wer die Geldanlageabsicht beweisen/widerlegen muss und wie das geschieht. Das wird viele, viele, viele interessante Fälle geben, mit denen sich die Finanzgerichte noch auf Jahre hinaus beschäftigen werden.
Bei der unsicheren Rechtslage, könnte ich mir vorstellen, dass sich nach dem Stichtag viele Verkäufer von Münzen, Briefmarken, Antiquitäten etc. stark zurückhalten werden. Jemand der dann noch auf eBay eine Münze verkauft, steht ja praktisch schon mit einem Bein im Gefängnis. Auch dürfte der direkte Tauschhandel, ohne den Umweg über buntes Papier, weiter gestärkt werden.
Die lückenlose Erfassung dieser mitunter beleglosen Transaktionen wird dem Gesetzgeber sicher zur Pflicht gemacht, um Steuergerechtigkeit herzustellen, die ja Voraussetzung für die Wirksamkeit des Gesetzes ist. Tauschtage für Briefmarken, Münzen, etc. müssen ein Alptraum für den Gesetzgeber sein. Vermutlich wird künftig jeder Besucher erkennungsdienstlich behandelt. Beim Hineingehen werden alle Wertgegenstände ebenso sorgfältig erfasst wie beim Verlassen. Und wenn einer dann 1,50 Euro weniger in der Tasche hat, dann muss er schon genau nachweisen können, dass er sich ein Würschtel gekauft hat. Wird es künftig eine"SOKO Schulhof" geben, auf der eifrige Finanzspäher die Tauschaktivitäten unserer lieben Kleinen dokumentieren?
Und sollte es zu der von einigen erwarteten Verschärfung der Deflation kommen, dann wird der Schuss auch noch nach hinten losgehen, denn die Bürger machen mit ihren Briefmarken,Münzen, Antiquitäten beständig Verluste. In der anschließenden Hyperinflation dürfte tendenziell nur noch Ware gegen Ware getauscht werden. Und danach hat dieser Wahnsinn dann ohnehin sein Ende gefunden und man fängt wieder mit dem Neuaufbau an.
Bis dahin dürfte die Lösung wieder einmal darin bestehen, das System mit den eigenen Waffen zu schlagen: Minutiöse Aufstellung jeder einzelnen Münze, Briefmarke oder Telefonkarte, die man evtl. ge- und verkauft hat. Da wird eine Papier-Lawine auf die Verwaltung zurollen, die natürlich gewissenhaft bearbeitet werden muss. Und natürlich nicht vergessen, jeden Steuerbescheid per Einspruch offen zu halten. Aufgrund der mangelhaften handwerklichen Fähigkeiten des Gesetzgebers, gibt es dafür Argumente gleich im Dutzend.
Schönen Tag
JLL
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- ELLI -
16.01.2003, 10:47
@ JLL
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Re: Wie sollen denn nun eigentlich die Altfälle mit Verlust geregelt werden? |
-->>Es dürfte wohl verfassungswidrig sein, wenn auf eine Verlustposition auch noch Steuern gezahlt werden müssten. Hat der Gesetzgeber hier bereits eine Regelung für die Altfälle vorgesehen oder wartet er wieder, bis das Gesetz kassiert wird?
Im Beitrag Nr. 162873 steht:"Anleger können dem Finanzamt jedoch nachweisen, dass ein geringeres Plus oder sogar ein Minus angefallen ist."
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JLL
16.01.2003, 10:58
@ - ELLI -
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Re: Danke, ist aber schon 2 Tage her, ob das noch gilt?! ;-) (owT) |
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Euklid
16.01.2003, 11:40
@ JLL
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Re: Wie sollen denn nun eigentlich die Altfälle mit Verlust geregelt werden? |
-->>Es dürfte wohl verfassungswidrig sein, wenn auf eine Verlustposition auch noch Steuern gezahlt werden müssten. Hat der Gesetzgeber hier bereits eine Regelung für die Altfälle vorgesehen oder wartet er wieder, bis das Gesetz kassiert wird?
>Ansonsten ist die Intention klar, der Staat möchte sich - wie üblich - nur an den positiven Wertänderungen beteiligen, die negativen verbleiben beim Bürger. Aber gerade durch diese Gesetzesänderungen wird die Grenze zwischen privater Lebensführung und Geldanlage fließend. Wie sind z.B. eine ältere BRAUN-Stereoanlage und die Reparaturkosten dafür einzuordnen? Ist ein VW Käfer noch ein Gebrauchsgegenstand oder schon eine Wertanlage? Eine Designer-Espressomaschine? Interessant dabei, wer die Geldanlageabsicht beweisen/widerlegen muss und wie das geschieht. Das wird viele, viele, viele interessante Fälle geben, mit denen sich die Finanzgerichte noch auf Jahre hinaus beschäftigen werden.
>Bei der unsicheren Rechtslage, könnte ich mir vorstellen, dass sich nach dem Stichtag viele Verkäufer von Münzen, Briefmarken, Antiquitäten etc. stark zurückhalten werden. Jemand der dann noch auf eBay eine Münze verkauft, steht ja praktisch schon mit einem Bein im Gefängnis. Auch dürfte der direkte Tauschhandel, ohne den Umweg über buntes Papier, weiter gestärkt werden.
>Die lückenlose Erfassung dieser mitunter beleglosen Transaktionen wird dem Gesetzgeber sicher zur Pflicht gemacht, um Steuergerechtigkeit herzustellen, die ja Voraussetzung für die Wirksamkeit des Gesetzes ist. Tauschtage für Briefmarken, Münzen, etc. müssen ein Alptraum für den Gesetzgeber sein. Vermutlich wird künftig jeder Besucher erkennungsdienstlich behandelt. Beim Hineingehen werden alle Wertgegenstände ebenso sorgfältig erfasst wie beim Verlassen. Und wenn einer dann 1,50 Euro weniger in der Tasche hat, dann muss er schon genau nachweisen können, dass er sich ein Würschtel gekauft hat. Wird es künftig eine"SOKO Schulhof" geben, auf der eifrige Finanzspäher die Tauschaktivitäten unserer lieben Kleinen dokumentieren?
>Und sollte es zu der von einigen erwarteten Verschärfung der Deflation kommen, dann wird der Schuss auch noch nach hinten losgehen, denn die Bürger machen mit ihren Briefmarken,Münzen, Antiquitäten beständig Verluste. In der anschließenden Hyperinflation dürfte tendenziell nur noch Ware gegen Ware getauscht werden. Und danach hat dieser Wahnsinn dann ohnehin sein Ende gefunden und man fängt wieder mit dem Neuaufbau an.
>Bis dahin dürfte die Lösung wieder einmal darin bestehen, das System mit den eigenen Waffen zu schlagen: Minutiöse Aufstellung jeder einzelnen Münze, Briefmarke oder Telefonkarte, die man evtl. ge- und verkauft hat. Da wird eine Papier-Lawine auf die Verwaltung zurollen, die natürlich gewissenhaft bearbeitet werden muss. Und natürlich nicht vergessen, jeden Steuerbescheid per Einspruch offen zu halten. Aufgrund der mangelhaften handwerklichen Fähigkeiten des Gesetzgebers, gibt es dafür Argumente gleich im Dutzend.
>Schönen Tag
>JLL
Das geht eindeutig zu weit.
Die Bürger dürften das überhaupt nicht hinnehmen.
Jemand der Briefmarkensammlungen versteuern will hat die Legitimation verloren überhaupt noch etwas im Rahmen und zu Lasten des Volkes beschließen zu dürfen.
An allererster Stelle sollte mal die Lüge vom reichen Deutschland endlich vom Tisch.
In Deutschland macht sich der Staat reich und fett und so gibt er sich auch im Ausland aus.
Dabei läßt er seine Bürger immer mehr haften und treibt die Leute die noch etwas haben aus dem Land.
Gruß EUKLID
PS Es ist an der Zeit jetzt und endgültig Widerstand gegen weitere Belastungen zu leisten.Es muß Schluß sein mit der Verteilungsorgie.
Darunter ist auch die Verteilung von erarbeitetem Volkseigentum an das Ausland zu verstehen.Das Entwicklungshilfeministerium der roten Heidi ist so unnötig wie ein Kropf da auch der Außenminister das Geld im Ausland rausschmeißt bei jedem Besuch in irgend einem Winkel in der Welt.Ob er dort die Mär vom reichen Deutschland verbreitet oder die Wahrheit bekannt gibt daß die Kröten aus Briefmarkensammlungen der Bürger stammen.
Die politische Vertretung der ehemaligen DDR hat zwar den Leuten auch ihre Kunstgegenstände geraubt,aber wenigstens nicht mit ihrem nicht vorhandenen Reichtum geprahlt.
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