-->Guten Tag.
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Quellen wird berichtet, daß Gesundheitsministerin Ulla Schluck einen Gesetzesentwurf zur Lösung des drängendsten volkswirtschaftlichen Problems vorbereitet.
Das sogenannte *Bevölkerungsumfangssicherstellungs- und zuwachsnachhaltigkeitsgesetz* plant eine Normierung der anatomischen Verhältnisse von Ehepartnern.
Umfangreiche Studien haben ergeben, daß eine Vielzahl von Parterschaften nach gewisser Zeit auseinandergehen. Dies könne nicht weiter geduldet werden.
Es führe zu einer volkswirtschaftlich suboptimalen Zunahme von Singlehaushalten und einer Unterbrechung der Erziehungskontinuität, auf Kosten der Schulkinder, was sich nicht zuletzt in der Penisstudie deutlich herausstellte.
Ferner sei alleine die nicht als gering eingestufte Wahrscheinlichkeit für eine Trennung im Hinblick auf Unterhaltspflichten ein Hinderungsgrund, Nachkommen zu zeugen.
Daher müsse, so die Ministerin, endlich eine Normierung von designierten LebenspartnerInnen erfolgen, es ginge nicht weiter an, daß jeder auf Kosten der Gemeinschaft mache, was er wolle.
Insbesondere solle die am häufigsten für Partnerprobleme genannte Ursache, man würde einfach nicht zueinander passen, damit nachhaltig behoben werden.
Bei den Gesundheitsämtern werden Stabsstellen eingerichtet, die die amtsärztlichen Atteste zur Partnerfähigkeit ausstellen sollen.
Wir haben nach jahrzehntelangen Studien eruiert, daß die bereits im indischen Kamasutra beschriebenen drei Grundausprägungen von Lingam und Yoni , so die Ministerin, den neuen Vorschriften zugrundezulegen sind, weil sie der Wirklichkeit seit Jahrtausenden am nächsten kommen.
Größen- bzw. Abmessungsmäßig optimal zusammenpassende Geschlechtspartner seien nach Ansicht der Ministerin die beste Voraussetzung, alle Probleme mit einer einzigen Maßnahme vollständig zu beheben.
Allerdings mache die erektile Dysfunktion, im Volksmund auch respektlos *Schlappschwanz* genannt, den Beamten noch Kopfzerbrechen, weil bei der amtsärztlichen Untersuchung hierbei die Abmessung im erigierten Zustand nicht ermittelbar ist.
Auch Näherungsberechnungen hätten sich als nicht treffsicher genug herausgestellt. An dieser Frage arbeiten noch die Expertengremien. Eine Gutachtergruppe im Bundeskanzleramt unter Führung von Ministerialerigent Prof.Dr. Schwengel wurde beauftragt, ein geeignetes Meßverfahren zu entwickeln.
Für die Expertenkommission wurde ein Etat von 280 Millionen Euro bewilligt, der über eine Kinderlosigkeitsabgabe finanziert werden soll.
Vom Sexualsprecher der Bündnisgrünen kam indes heftiger Prostest, weil die Vorschrift komplett an der Wirklichkeit gleichgeschlechtlicher Lebensführung vorbeigehe.
Wie wollen Sie denn ein Schlüssel-Schloß-Muster anwenden, wenn es nur Schlösser oder nur Schlüssel gibt?, fragte Emma Machsmir-Liebernicht empört den Sprecher des Ministeriums, Dr. Sülz-Laberkasten.
Dennoch soll das Gesetz, wie vorgesehen, am 30.Februar dieses Jahres in der ursprünglichen Fassung in Kraft treten.
Jeder bekommt einen Partnerschaftsfähigkeitsausweis, der stets mitzuführen und Polizei- und Grenzkontrollen auf Anfrage vorzuweisen ist.
Die anatomischen Angaben sind durch ein holographisches Verfahren fälschungssicher gemacht und maschinenlesbar. Für Kontrollen bei Nacht ist zusätzlich daran gedacht, eine tastbare Größenangabe zu schaffen, wie etwa einen ausgestanzten Ring bzw. einen Anhänger, der vom Sicherheitspersonal ertastet werden kann.
Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz werden mit Geldbußen bis zu 200.000 Euro bestraft, hierzu wird ein neuer Tatbestand *Maßstabsschande* ins Strafgesetzbuch aufgenommen.
Ohne die Vorlage dieser Dokumente soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, und vor allem, ohne die sich hieraus ergebende Konformität, äh, Paßgenauigkeit, eine Partnerschaft einzugehen.
Die Standesämter wurden angewiesen, nach einer Übergangszeit von zwei Wochen keinerlei Eherschließungen oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mehr abzuhandeln.
Ob das Gesetz die erwarteten Verbesserungen bringt, bleibe abzuwarten, hieß es aus Oppositionskreisen.
Man werde die Situation weiter beobachten, so Fraktionsvorsitzender Glotz-Voyeur am vergangenen Freitag auf einer Pressekonferenz in St.Pauli.
Für die vom Abgeordneten Kläglich-Krümel eingebrachte Anfrage, ob nicht auch die erbärmliche Regierungspolitik auf größenunverträgliche Frustration zurückzuführen sei, soll ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß eingerichtet werden.
Die EU-Kommission kündigte indes an, es nicht bei Fragen von Länge bzw. Tiefe oder Umfang bzw. Durchmesser zu lassen. Es müßten ebenso Abklärungen über Krümmungen, Biegungen und individuelle Formgebungen getroffen werden.
Schließlich ginge es nicht an, so die zuständige EU-Kommissarin für humane Fortpflanzungsorgane, Frau Dr. Dick-Slut, daß die Krümmung von Gurken normiert sei, nicht aber die geometrischen Ausprägungen von Eicheln.
Ferner müsse es eine interne Abstimmung geben zwischen der Normierung von Speisegemüsen und Feldfrüchten mit den Erfordernissen aus der oben in Auftrag gegebenen Studie. Es müsse auf jeden Fall jegliche Verletzungsgefahr verhindert werden, welche sich durch die Verwendung von Gemüsen für Befriedigungszwecke ergeben könnte.
Die Abgabe länglich geformter Gemüse und Obstsorten wie Bananen, Gurken, Auberginen, Spargeln etc. dürfte nur noch nach Vorlage des Größenkonformitätspasses erfolgen. Die zuständigen gewerbeaufsichtsämter seien angewiesen, die Einhaltung dieser Vorschrift auf Wochenmärkten und in Supermärkten zu überwachen. Es wurden bereits 38.000 Planstellen zusätzlich bewilligt, welche Testkäufe durchführen sollten.
Die Bevölkerung belustigt sich derweil über diese neue Vorschrift und spricht nicht von Dosenpfand, sondern vom Dosen-Tüv für Dildogemüse.
Es bleibt zu hoffen, daß diese mutigen Maßnahmen endlich zur Rückkehr auf den Stabilitäts- und Wachstumspfad führen und damit weitere Deflationsgefahren und das Steigen von Arbeitslosigkeit abwenden.
;-)
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