Baldur der Ketzer
26.01.2003, 04:09 |
falls mal die Kacke am Dampfen sein sollte - Überraschung (Notstandsgesetze) Thread gesperrt |
-->Hallo,
es ist nur wenig zu finden, aber bereits das hat es in sich: kurze Zusammenfassung aus mehreren Fundsachen:
Dagegen enthielt die Vorlage völlig neue Regelungen wie Art. 20, Abs. 4 (Widerstandsrecht gegen jeden, der die grundgesetzliche Ordnung beseitigen will), Art. 80a (NATO-Klausel, die die Anwendung der Notstandsgesetze aufgrund eines Beschlusses zuläßt,"der von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung gefaßt wird."
Der entgegen der ursprünglichen Vorlage erweiterte Entwurf wurde wurde am 30. Mai 1968 in dritter Lesung beschlossen. Im vollem Wortlaut wurde dieser Beschluß erst nach der Verabschiedung veröffentlicht.
Überblick:
Im August und September 1965 sind bereits folgende Notstandsgesetze verabschiedet worden:
- Das Gesetz über das Zivilschutzkorps
- Das Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft, sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz)
- Das Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz)
- Das Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen Der Ernährungs- und Landwirtschaft, sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz)
- Das Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz)
- Das Gesetz über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz)
- Das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen
Die Regierung der Großen Koalition hat zur Erweiterung und Änderung der bisherigen Entwürfe und Gesetze folgende Gesetzentwürfe vorgelegt:
- Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Bundesdrucksache V 1879)
- Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Bundesdrucksache V 1880)
- Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Bundesdrucksache 537/67. (Zivildienstgesetz entwurf)
- Entwurf eines Gesetzes über die Erweiterung es Katastrophen schutzes (anstelle des Selbstschutzgesetzes und des geplanten Aufenthaltsregelungsgesetzes) (Bundesdrucksache 538/67)
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ernährungssicher stellungsgesetzes (Bundesdrucksache 534/67)
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicher stellung des Verkehrs (Bundesdrucksache 535/67) - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftssicher stellungsgesetzes (Bundesdrucksache 536/67)
Des weiteren wurden als"streng geheim" deklarierte Gesetze angeordnet, die durch Indiskretion bekannt wurden. Da das Parlament weder über die Existenz noch über den Inhalt dieser Gesetze informiert worden war, werden diese Gesetze auch als"Schubladengesetze" bezeichnet. Hierunter fielen unverändert u.a. auch jene Gesetzentwürfe wie das Zivildienstgesetz, das Erkennungsmarkengesetz, das Aufenthaltsregelunsgesetz, die im Bundestag abgelehnt oder zurückgestellt worden sind.
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Mit der Ausrufung des NATO-Bündnisfalls nach § 5 des Beistandsvertrages sowie der Zustimmung der Bundesregierung wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein Teil der 1968 verabschiedeten Notstandsgesetze in Kraft gesetzt.
Darauf weist Heribert Prantl in der SZ vom 14.09. hin. Selbst der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog ahnt, dass es sich hierbei „unzweifelhaft um eine der bedenklichsten Bestimmungen“ handle, welche die Notstandsgesetze „überhaupt gebracht“ haben.
Den Behörden und der Exekutive wird damit der Schlüssel zu den sog. „Einfachen Notstandsgesetzen“ gereicht, die eine Reihe von Maßnahmen Regeln, welche zur Versorgung der Zivilbevölkerung, der Streitkräfte und anderer „Bedarfsträger“ gewährleisten sollen: Das Verkehrsicherungsgesetz etwa ermächtigt zum Eingriff in die Verkehrsplanung und Personenbeförderung. Das Wirtschaftssicherungsgesetz ermöglicht den Zugriff auf die gewerbliche Wirtschaft, ähnlich das Ernährungssicherstellungsgesetz. Im selben Kontext tritt das erweiterte Katastrophenschutzgesetz in Kraft.
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Notstandsgesetze
Mit der offiziellen Feststellung des Nato-Bündnisfalles treten zwar noch nicht die berüchtigten Notstandsgesetze in Kraft, die so gut wie alle bürgerlichen Grundrechte aufheben. Dazu braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag (die allerdings auch nachträglich eingeholt werden kann). Doch die kleinen Schwestern der Notstandsgesetze, die Sicherstellungsgesetze sind damit in Kraft getreten. Im einzelnen sind dies: das Arbeitssicherstellungsgesetz, Ernährungssicherstellungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Wirtschaftssicherstellungsgesetz und Katastrophenschutzgesetz. Daneben noch zwei Vorschriften: § 95 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 8 Kriegsdienstverweigerungsgesetz. Diese Gesetze werden zwar derzeit nicht angewandt, könnten aber angewandt werden.
Wenn Sie also demnächst einen amtlichen Bescheid erhalten, daß Sie als Arbeitskraft bei Krupp-Kanonenbau zwangsverpflichtet werden, Ihr Auto requiriert wird, oder Sie Ihr Lebensmittelmarken bei der Markenausgabestelle am Pferdemarkt abholen sollen, so könnte das rein theoretisch-juristisch durchaus ernst gemeint sein. Auch wenn's derzeit noch absolut unwahrscheinlich ist.
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soweit die Fundsachen - auf Dienstverpflichtungen gehe ich jetzt gar nicht ein, und die Requirierungsmöglichkeiten im Verkehrssicherstellungsgesetz oder aus dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz ist nochmals gesondert einzugehen.
Wir müssen also nach den Gold-Beschlagnahme-Paragraphen nicht lange suchen, es gibt sie bestimmt schon und möglicherweise sind sie bereits von rot (aus) auf gelb (latent in Kraft) gesetzt?
Holzauge, sei ketzerisch.
Abendliche Grüße vom Baldur
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Lemmy
27.01.2003, 09:24
@ Baldur der Ketzer
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Vielen Dank!! (Spätbettgänger oder Frühaufsteher???) owt. |
-->>Hallo,
>es ist nur wenig zu finden, aber bereits das hat es in sich: kurze Zusammenfassung aus mehreren Fundsachen:
>Dagegen enthielt die Vorlage völlig neue Regelungen wie Art. 20, Abs. 4 (Widerstandsrecht gegen jeden, der die grundgesetzliche Ordnung beseitigen will), Art. 80a (NATO-Klausel, die die Anwendung der Notstandsgesetze aufgrund eines Beschlusses zuläßt,"der von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung gefaßt wird."
>Der entgegen der ursprünglichen Vorlage erweiterte Entwurf wurde wurde am 30. Mai 1968 in dritter Lesung beschlossen. Im vollem Wortlaut wurde dieser Beschluß erst nach der Verabschiedung veröffentlicht.
>Überblick:
>Im August und September 1965 sind bereits folgende Notstandsgesetze verabschiedet worden:
>- Das Gesetz über das Zivilschutzkorps
>- Das Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft, sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz)
>- Das Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz)
>- Das Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen Der Ernährungs- und Landwirtschaft, sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz)
>- Das Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz)
>- Das Gesetz über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz)
>- Das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen
>Die Regierung der Großen Koalition hat zur Erweiterung und Änderung der bisherigen Entwürfe und Gesetze folgende Gesetzentwürfe vorgelegt:
>- Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Bundesdrucksache V 1879)
>- Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Bundesdrucksache V 1880)
>- Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Bundesdrucksache 537/67. (Zivildienstgesetz entwurf)
>- Entwurf eines Gesetzes über die Erweiterung es Katastrophen schutzes (anstelle des Selbstschutzgesetzes und des geplanten Aufenthaltsregelungsgesetzes) (Bundesdrucksache 538/67)
>- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ernährungssicher stellungsgesetzes (Bundesdrucksache 534/67)
>- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicher stellung des Verkehrs (Bundesdrucksache 535/67) - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftssicher stellungsgesetzes (Bundesdrucksache 536/67)
>Des weiteren wurden als"streng geheim" deklarierte Gesetze angeordnet, die durch Indiskretion bekannt wurden. Da das Parlament weder über die Existenz noch über den Inhalt dieser Gesetze informiert worden war, werden diese Gesetze auch als"Schubladengesetze" bezeichnet. Hierunter fielen unverändert u.a. auch jene Gesetzentwürfe wie das Zivildienstgesetz, das Erkennungsmarkengesetz, das Aufenthaltsregelunsgesetz, die im Bundestag abgelehnt oder zurückgestellt worden sind.
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>Mit der Ausrufung des NATO-Bündnisfalls nach § 5 des Beistandsvertrages sowie der Zustimmung der Bundesregierung wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein Teil der 1968 verabschiedeten Notstandsgesetze in Kraft gesetzt.
>Darauf weist Heribert Prantl in der SZ vom 14.09. hin. Selbst der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog ahnt, dass es sich hierbei „unzweifelhaft um eine der bedenklichsten Bestimmungen“ handle, welche die Notstandsgesetze „überhaupt gebracht“ haben.
>Den Behörden und der Exekutive wird damit der Schlüssel zu den sog. „Einfachen Notstandsgesetzen“ gereicht, die eine Reihe von Maßnahmen Regeln, welche zur Versorgung der Zivilbevölkerung, der Streitkräfte und anderer „Bedarfsträger“ gewährleisten sollen: Das Verkehrsicherungsgesetz etwa ermächtigt zum Eingriff in die Verkehrsplanung und Personenbeförderung. Das Wirtschaftssicherungsgesetz ermöglicht den Zugriff auf die gewerbliche Wirtschaft, ähnlich das Ernährungssicherstellungsgesetz. Im selben Kontext tritt das erweiterte Katastrophenschutzgesetz in Kraft.
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>Notstandsgesetze
>Mit der offiziellen Feststellung des Nato-Bündnisfalles treten zwar noch nicht die berüchtigten Notstandsgesetze in Kraft, die so gut wie alle bürgerlichen Grundrechte aufheben. Dazu braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag (die allerdings auch nachträglich eingeholt werden kann). Doch die kleinen Schwestern der Notstandsgesetze, die Sicherstellungsgesetze sind damit in Kraft getreten. Im einzelnen sind dies: das Arbeitssicherstellungsgesetz, Ernährungssicherstellungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Wirtschaftssicherstellungsgesetz und Katastrophenschutzgesetz. Daneben noch zwei Vorschriften: § 95 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 8 Kriegsdienstverweigerungsgesetz. Diese Gesetze werden zwar derzeit nicht angewandt, könnten aber angewandt werden.
>Wenn Sie also demnächst einen amtlichen Bescheid erhalten, daß Sie als Arbeitskraft bei Krupp-Kanonenbau zwangsverpflichtet werden, Ihr Auto requiriert wird, oder Sie Ihr Lebensmittelmarken bei der Markenausgabestelle am Pferdemarkt abholen sollen, so könnte das rein theoretisch-juristisch durchaus ernst gemeint sein. Auch wenn's derzeit noch absolut unwahrscheinlich ist.
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>soweit die Fundsachen - auf Dienstverpflichtungen gehe ich jetzt gar nicht ein, und die Requirierungsmöglichkeiten im Verkehrssicherstellungsgesetz oder aus dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz ist nochmals gesondert einzugehen.
>Wir müssen also nach den Gold-Beschlagnahme-Paragraphen nicht lange suchen, es gibt sie bestimmt schon und möglicherweise sind sie bereits von rot (aus) auf gelb (latent in Kraft) gesetzt?
>Holzauge, sei ketzerisch.
>Abendliche Grüße vom Baldur
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