Justitius
27.01.2003, 20:43 |
Hochwirksamer Recht§chutz: TONBANDPROTOKOLL vom Gerichtsverfahren Thread gesperrt |
-->Wird eine dem zuständigen Anwalt rechtzeitig und selbstverständlich schriftlich
zugeleitete Bitte, für ordnungsgemäße Protokollierung zu sorgen abgelehnt,
sollte man am Gerichtsverfahren nicht teilnehmen,
sofern man durch widerrechtliche Manipulationen Nachteile erleiden könnte,
die man später nur durch aufwändige Prozeßrekonstruktion beweisen kann.
Mandanten, die keine Ahnung haben von ihren Rechten,
lassen sich übrigens sehr einfach durch Juristen manipulieren.
Aber dagegen ist man nur machtlos, wenn man gerne ohnmächtig ist... ;-)
Natürlich sollte man dazu auch wissen, was Anwälte alles tun müssen
für ihr Honorar, und das auch einfordern, damit der zuständige Anwalt
das herrliche Gefühl zu spüren bekommt, seinen Mandanten
zum Ziel der Rechtsordnung geführt zu haben:
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/164925.htm
Schöne Grüße
Justitius
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Justitius
27.01.2003, 22:50
@ Justitius
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Re:... TONBANDPROTOKOLL vom Gerichtsverfahren |
-->Anmerkung noch zum Beitrag:
Wer's nicht glaubt, darf gerne § 160 ZPO (Inhalt des Protokolls)
Abs.2"Die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung sind aufzunehmen."
so interpretieren, daß Gerichtsverhandlungen vor allem dem Zweck dienen,
Justitias Tempeldiener zu beschäftigen, folglich nur wesentlich ist,
die einzelnen Schritte zu ihrem Altar im Protokoll aufzuführen...
Übrigens: Das weiß auch kaum jemand:
Gerichtsverfahren können auch schriftlich stattfinden,
wenn sich beide Parteien darüber einig sind.
Die Partei, die ihre Zustimmung verweigert,
könnte Vorteile von Justitias Schwertstreichen haben,
und hier sollte man dann ganz besonders darauf achten,
daß sogar Zögern und Zaudern der Aussagen von Beteiligten
in einem schriftlichen Protokoll festgehalten werden,
sofern mal das Tonband ohne Essig und Ã-l angerichtet wurde
und man notgedrungen das Verfahren in Ermangelung
eines Ersatzgerätes bis zur Mittagspause durchziehen muß...
FG J
<ul> ~ Brisante Rechtsinformationen</ul>
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