Popeye
30.01.2003, 17:18 |
Konsumklima - im freien Fall Thread gesperrt |
-->Quelle: Reuters
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Euklid
30.01.2003, 17:52
@ Popeye
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dottore eine Story für die Zeitung |
-->Phantastisch wie geil der Geiz sein kann;-)
Heute hat im Handelsblatt ein Dr.X mit der Dienstwagensteuer brachial in einem Leserbrief vom Leder gezogen.
Dagegen bin ich ein Kind von Traurigkeit:
Folgende Begründung hat er zu der Dienstwagensteuer geliefert:
Original zitiert aus dem Handelsblatt
Wie man zu geschönten Bilanzen kommt:Durch Selbstbetrug
der Autor Herr Bednarski hat gar nicht verstanden mit welch bürokratischer Hinterlist insbesondere kleinere Unternehmer,etwa Rechtsanwälte,Ärzte,Handwerksmeister etc mit der 1% Regelung abgestraft werden,wenn sie einen Dienst oder Geschäftswagen kaufen.Zunächst einmal sind es nicht die 1% wie Herr Bednarski meint,sondern 12% des Listenpreises pro Jahr(demnächst:18%),um den das zu versteuernde Einkommen aufgeblasen wird.
Vom Standpunkt der Kleinunternehmer sieht die Sache betriebswirtschaftlich so aus:12% Aufschlag bei 20% formaler Abschreibung (bei 5 Jahren Afa) bedeuten eine Reduktion der effektiven Afa auf nur noch 8% im Jahr bzw 40% total in 5 Jahren
Der Fiskus geht also, geschickt verschleiert,davon aus,daß der Geschäftswagen des Unternehmers X zu 60% derzeit für Urlaubsfahrten mißbraucht wird.
hier offenbart sich ein abgrundtiefes Mißtrauen gegenüber dem Steuerbürger,das nur von kranken Hirnen entwickelt werden kann.
Auf die Spitze getrieben würde die Sache,wenn die 1,5% regelung durchkäme.Dann gäbe es noch 18% Aufschlag und 2% effektive Afa pro Jahr d.h. ganze 10% in 5 Jahren.
Diese Habgier hätte konfiskatorischen Charakter,denn 90% einer Investition dürften nicht abgeschrieben werden.Man beachte dabei daß beim Verkauf des Wagens
nach 5 Jahren der volle Verkehrswert nicht etwa 10% davon zu versteuern ist.
Hierdurch wird der Dienstwagen zum absoluten bilanziellen Gewinnbringer.
WErträglich wäre der unverschleierte effektive AfA Satz von pauschal 65% (d.h 35% privater Gebrauch)
Es ist kaum vorstellbar,daß die drohende byzantinistische Prozedur im Fall der Fälle vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen könnte.
Dr Wolfgang Hirth Weilerswist
Hierzu noch meine Anmerkung:
Damit ist exemplarisch bewiesen daß die Habgier des Staates inzwischen schon zum Verursacher von aufgeblasenen Bilanzen wird um überhaupt noch versteuerbares aus den Bilanzen rausholen zu können.
Die Mindestbesteuerung (unterer Deckel) wird für Leichenberge von Unternehmen sorgen die gerade im Mittelstand ihr Schwert erheben weil dort nicht das Kapital von Aktionären verbrannt werden kann.
Eigentlich müßte zu der Steuererklärung eine unterschriebene Erklärung zugefügt werden auf der steht daß durch staatliche bedingte Gesetze eine Bilanzfälschung vorliegt.
Und bei meiner letzten Bilanz wird dies auch getan.
dottore wäre das nicht eine story wert?
Unternehmer zeigt Staat wegen erpreßter Falschbilanzierung an?
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Dieter
30.01.2003, 18:50
@ Euklid
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zur Richtigstellung |
-->Hallo Euklid,
die Argumentationen sind auf allen Seiten m.E. nicht korrekt:
Mich pers. ärgert die"Dienstwagensteuer" als Betroffener natürlich sehr. Aber die von Dir zitierten Beispielrechnungen sind auch nicht richtig.
Ich fahre bspw. einen Wagen mit Listenpreis von ca. 60.000 Euro, den ich aufgrund geschickter Verhandlungen für ca. 40.000 Euro erwarb (mit 2.000 km Laufleistung). Seit 5 Jahren fahre ich diesen Wagen, der z.zt. mit meiner Laufleistung um 28.000 Euro gehandelt wird (=2.400 Euro Wertverlust/Jahr), was also extrem niedrig ist. Summasummarum kann man sagen, daß mein Wagen zwar teuer in der Anschaffung war, vor allem lt. Listenpreis, im täglichen Gebrauch pro gefahrenenen km aber extrem günstig ist, zumal bislang keine Reparaturen angefallen sind.
Die effektiven jährlichen Kosten sehen bei mir und ca. 25.000 km Laufleistung folgendermaßen aus, wobei ich keine Garage habe, der Wagen entweder auf einem Betriebsparkplatz steht oder zuhause an der Straße:
Wertverlust: 2.400
KFZ-Steuer 600
Haftpflicht 550
Reparaturen 100
Inspektionen 400
Reinigung/Fahrz. 300
Kraftstoff 2.500
Gesamtkosten pro Jahr = 6.850 Euro bei 25.000 km = 0,274 Cent/km
Ich weiß daß der Wagen billig ist.
So jetzt die 1%-Regelung.
Lt. Finanzamt beträgt mein Privatanteil pro Jahr 12% vom Listenpreis, also von 60.000 Euro. = 7.200 Euro.
In meinem Fall rechnet die Finanzverwaltung für private KFZ-Nutzung also mehr, als der Wagen überhaupt an Gesamtkosten verursacht.
Bei einer 1,5% Regelung könnt Ihr Euch meine Meinung dazu eh vorstellen.
Gruß Dieter
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le chat
30.01.2003, 19:12
@ Dieter
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Keine Sorge das ist gedeckelt |
-->>In meinem Fall rechnet die Finanzverwaltung für private KFZ-Nutzung also mehr, als der Wagen überhaupt an Gesamtkosten verursacht.
>Bei einer 1,5% Regelung könnt Ihr Euch meine Meinung dazu eh vorstellen.
>Gruß Dieter >
Du musst maximal 100 % versteuern, gnädigerweise.
Früher war das schon so dass bei ungünstiger Konstellation mehr zu versteuern
war wie der Wagen an Kosten verursacht hat. Mich hat das auch mal erwischt.
Seit der Zeit führe ich ein Fahrtenbuch.
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Euklid
30.01.2003, 19:12
@ Dieter
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Re: zur Richtigstellung |
-->>Hallo Euklid,
>die Argumentationen sind auf allen Seiten m.E. nicht korrekt:
>Mich pers. ärgert die"Dienstwagensteuer" als Betroffener natürlich sehr. Aber die von Dir zitierten Beispielrechnungen sind auch nicht richtig.
>Ich fahre bspw. einen Wagen mit Listenpreis von ca. 60.000 Euro, den ich aufgrund geschickter Verhandlungen für ca. 40.000 Euro erwarb (mit 2.000 km Laufleistung). Seit 5 Jahren fahre ich diesen Wagen, der z.zt. mit meiner Laufleistung um 28.000 Euro gehandelt wird (=2.400 Euro Wertverlust/Jahr), was also extrem niedrig ist. Summasummarum kann man sagen, daß mein Wagen zwar teuer in der Anschaffung war, vor allem lt. Listenpreis, im täglichen Gebrauch pro gefahrenenen km aber extrem günstig ist, zumal bislang keine Reparaturen angefallen sind.
>Die effektiven jährlichen Kosten sehen bei mir und ca. 25.000 km Laufleistung folgendermaßen aus, wobei ich keine Garage habe, der Wagen entweder auf einem Betriebsparkplatz steht oder zuhause an der Straße:
>Wertverlust: 2.400
>KFZ-Steuer 600
>Haftpflicht 550
>Reparaturen 100
>Inspektionen 400
>Reinigung/Fahrz. 300
>Kraftstoff 2.500
>Gesamtkosten pro Jahr = 6.850 Euro bei 25.000 km = 0,274 Cent/km
>Ich weiß daß der Wagen billig ist.
>So jetzt die 1%-Regelung.
>Lt. Finanzamt beträgt mein Privatanteil pro Jahr 12% vom Listenpreis, also von 60.000 Euro. = 7.200 Euro.
>In meinem Fall rechnet die Finanzverwaltung für private KFZ-Nutzung also mehr, als der Wagen überhaupt an Gesamtkosten verursacht.
>Bei einer 1,5% Regelung könnt Ihr Euch meine Meinung dazu eh vorstellen.
>Gruß Dieter >
Jetzt verstehe ich nicht mehr ganz.
Ich stehe völlig auf dem Schlauch.
Du beweist doch mit deinem Beispiel daß dich der Staat zum Bilanzbetrug veranlaßt hat weil deine Gesamtkosten niedriger sind als die Zurechnung????
Und wieso stimmt dann meine Argumentation nicht?
er rechnet Dir also quasi Gewinne und Verbräuche zu die völlig aus der Luft gegriffen ist.
Bei 1,5% pro Monat würdest Du 10800 Euro als Einnahme versteuern müssen obwohl nachweislich 6850 Euro nur gebraucht wurden.
Das heißt doch jetzt daß alle Kilometer Privatsache sind und darüberhinaus noch zusätzlich die Differenz zwischen 10800 und 6850 rein fiktiv als buchalterischer Gewinn anfallen obwohl mit keinem PKW der Welt Gewinne erzielt werden wenn man damit in der Gegend herumfährt.
Wäre das so würde ich morgen 100 Daimlers bestellen und hätte die großartigste Bilanz für das Finanzamt vorzuweisen während die Firmenkasse auf Konkurs steht.
Also ist doch die Aussage richtig daß Gewinne besteuert werden die niemals realisierbar sind weil die Pauschale absolut überzogen ist.
Da hat man einem Beamten per Dienstanweisung und Druck von oben so lange rechnen lassen bis 1,0% pro Monat herausgekommen ist.
Im übrigen gab es wegen der 1,0 Prozent ja schon Zoff.
Die Aussage des Gerichtes war daß die Regel gerade noch am Rande des Wuchers entlang schlittert was deine Berechnung ja belegt.
Die 1,5% sind ja nicht mehr ordentlich nachweisbar.
Gruß EUKLID
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Euklid
30.01.2003, 19:23
@ le chat
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Re: Keine Sorge das ist gedeckelt |
-->>>In meinem Fall rechnet die Finanzverwaltung für private KFZ-Nutzung also mehr, als der Wagen überhaupt an Gesamtkosten verursacht.
>>Bei einer 1,5% Regelung könnt Ihr Euch meine Meinung dazu eh vorstellen.
>>Gruß Dieter
>>
>Du musst maximal 100 % versteuern, gnädigerweise.
>Früher war das schon so dass bei ungünstiger Konstellation mehr zu versteuern
>war wie der Wagen an Kosten verursacht hat. Mich hat das auch mal erwischt.
>Seit der Zeit führe ich ein Fahrtenbuch.
Damit wären aber sämtliche geschäftliche Dienstwagenkosten quasi der privaten Lebensführung zugeordnet wenn es pari auf pari steht.
Also hast Du keine steuerliche Entlastung obwohl doch nachweislich Kosten für den Betrieb angefallen sind.
Und dieser Anteil muß aus dem privaten Bereich entnommen werden.
Das ist klipp und klar eine aufgeblasene Bilanz und wenn Du keine sparsame Frau hast wirst Du das auf Dauer nicht überleben;-)
Gruß EUKLID
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dottore
30.01.2003, 19:52
@ Euklid
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Re: Ist gebongt, Euklid! Wie Recht Du hast.... (owT) |
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Lullaby
30.01.2003, 19:53
@ Popeye
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Was ist denn wohl 'unter Null'? Kriegt dann jemand Geld zurück? (owT) |
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Dieter
30.01.2003, 19:53
@ le chat
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zum Fahrtenbuch |
-->
>Du musst maximal 100 % versteuern, gnädigerweise.
Das ist nicht richtig, höchstens wenn Du den Beweis erbringst, was wiederum Arbeit macht und Kosten verursacht.
>Früher war das schon so dass bei ungünstiger Konstellation mehr zu versteuern
>war wie der Wagen an Kosten verursacht hat. Mich hat das auch mal erwischt.
>Seit der Zeit führe ich ein Fahrtenbuch.
Es ist traurig, ein Fahrtenbuch führen zu müssen, nur weil die Beweislast beim Steuerpflichtigen liegt und nicht beim fordernden Staat.
Jährliche Kosten des Fahrenbuchs bei 60 Euro/Std.-Ansatz = ca. 3000 Euro/Jahr oder von der Sekretärin machen lassen = ca. 1500 Euro/Jahr, im 2.Fall wären die Kosten gewinnmindernd, im 1.Fall nicht es sei denn mann erledigt aufgrunddessen weniger wichtige betr. Aufgaben und der Gesamtgewinn schwindet.
Gruß Dieter
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Euklid
30.01.2003, 20:11
@ Dieter
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Re: zum Fahrtenbuch |
-->>
>>Du musst maximal 100 % versteuern, gnädigerweise.
>Das ist nicht richtig, höchstens wenn Du den Beweis erbringst, was wiederum Arbeit macht und Kosten verursacht.
>
>>Früher war das schon so dass bei ungünstiger Konstellation mehr zu versteuern
>>war wie der Wagen an Kosten verursacht hat. Mich hat das auch mal erwischt.
>>Seit der Zeit führe ich ein Fahrtenbuch.
>Es ist traurig, ein Fahrtenbuch führen zu müssen, nur weil die Beweislast beim Steuerpflichtigen liegt und nicht beim fordernden Staat.
>Jährliche Kosten des Fahrenbuchs bei 60 Euro/Std.-Ansatz = ca. 3000 Euro/Jahr oder von der Sekretärin machen lassen = ca. 1500 Euro/Jahr, im 2.Fall wären die Kosten gewinnmindernd, im 1.Fall nicht es sei denn mann erledigt aufgrunddessen weniger wichtige betr. Aufgaben und der Gesamtgewinn schwindet.
>Gruß Dieter
Es würde ja genügen die Verschleierungstaktik des Staates ganz einfach durch ordentliche Angabe wie ein ehrlicher Kaufmann auszuweisen.
x% pauschal Betrieb y% pauschal privat
Nein der Staat wendet jetzt bewußt die Tricks der römischen Steuereintreiber mit List und Täuschung an.
Ich wäre der letzte der Ansätze wie 65 35 oder 70 30 oder mit Gewalt 60 40 nicht geißeln würde.
Aber 0 Betrieb und 100 privat ist und bleibt ein List und Täuschungsmanöver sowie Bilanzbetrug per staatlicher Gesetzgebung das unerfahrene ICH AGler den Stoß gibt wenn der erste Steuerprüfer unangemeldet die Tür hereinbricht.
Dazu paßt konsistent das Bundespräsident Modell das vorgaukelt daß der Präsi 24h im Dienst wäre und niemals privat fährt.
Welch eine Gaukelei und Saurei hier gesetzgeberisch geleistet wird sofern die beschlossenen Regeln den Herren für ihre Luxusmodelle den finanziellen Atem nehmen würden.
Gruß EUKLID
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Dieter
30.01.2003, 20:16
@ Euklid
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schon wieder etwas falsch |
-->Hallo Euklid,
ich schiebe mal Text in Deinen ein:
>Jetzt verstehe ich nicht mehr ganz.
>Ich stehe völlig auf dem Schlauch.
>Du beweist doch mit deinem Beispiel daß dich der Staat zum Bilanzbetrug veranlaßt hat weil deine Gesamtkosten niedriger sind als die Zurechnung????
......Nein, es beweist, daß der Staat mich zwingt entweder eine zusätzliche Arbeit zu erledigen (Einzelnachweis der Kosten für das spezielle Fahrzeug + Führen eines Fahrtenbuchs, aufgrunddessen man dann den Privatanteil errechnen kann) oder das er mich beraubt, indem er Steuern von fiktiven Gewinnen verlangt, die weder real noch fiktiv entstanden sind.
Die Bilanz ansich ist stimmig, da die Gewinnerhöhung mit einer Entnahme, die übrigens mwst-pflichtig ist, gegengebucht ist. Es findet bei der ganzen Aktion kein Einfluß auf das Betriebsvermögen lt. Bilanz statt, das Firmenvermögen wird lt. Bilanz nicht aufgebläht, sondern nur der zu versteuernde Gewinn!!!
>Und wieso stimmt dann meine Argumentation nicht?
>er rechnet Dir also quasi Gewinne und Verbräuche zu die völlig aus der Luft gegriffen ist.
.....das stimmt in meinem Fall. Bei anderen Fällen kann sich das anders darstellen. Wenn Du durchschnittliche KFZ-Kosten nimmst, die liegen meist 100% über meinen.
>Bei 1,5% pro Monat würdest Du 10800 Euro als Einnahme versteuern müssen obwohl nachweislich 6850 Euro nur gebraucht wurden.
>Das heißt doch jetzt daß alle Kilometer Privatsache sind und darüberhinaus noch zusätzlich die Differenz zwischen 10800 und 6850 rein fiktiv als buchalterischer Gewinn anfallen obwohl mit keinem PKW der Welt Gewinne erzielt werden wenn man damit in der Gegend herumfährt.
..... stimmt genau in meinem Fall.
>Wäre das so würde ich morgen 100 Daimlers bestellen und hätte die großartigste Bilanz für das Finanzamt vorzuweisen während die Firmenkasse auf Konkurs steht.
>Also ist doch die Aussage richtig daß Gewinne besteuert werden die niemals realisierbar sind weil die Pauschale absolut überzogen ist.
.... das stimmt auch, nur die Konsequenz nicht.
Du kannst nur einen pers. Dienstwagen fahren. Es gibt auch Fälle, bei denen die Pauschale nicht überzogen ist.
>Da hat man einem Beamten per Dienstanweisung und Druck von oben so lange rechnen lassen bis 1,0% pro Monat herausgekommen ist.
>Im übrigen gab es wegen der 1,0 Prozent ja schon Zoff.
>Die Aussage des Gerichtes war daß die Regel gerade noch am Rande des Wuchers entlang schlittert was deine Berechnung ja belegt.
..... Wahrscheinlich haben die Kosten eines Politkerwagens mit Chauffeur gerechnet, dann wären übrigens 1% deutlich zu wenig.
Also wurde gemittelt: Schröder verbraucht für ca. 5%, Selbständige eher 0,3%, höhere Beamte mit Chauffeur eher 2,5% macht im Mittel 1%/Monat
>Die 1,5% sind ja nicht mehr ordentlich nachweisbar.
.....Die 1,5% sind aus meiner Sicht die reinste Abzocke bei Selbständigen, gleich ob Freiberufler, Handwerker, etc.
Ich hatte Dein zitiertes Beispiel kritisiert, weil da ausschließlich auf Abschreibungskosten Bezug genommen wurde, was vom Ansatz her natürlich kritikwürdig ist.
Gruß Dieter
>Gruß EUKLID
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Dieter
30.01.2003, 20:20
@ Euklid
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zu den gewünschten Existenzgründungen |
-->Hallo Euklid,
natürlich habe auch ich den Verdacht, daß man gezielt Existenzgründungen forcieren möchte um viele neue"Unerfahrene" in unseren Staatszirkus zu bekommen. Die erfahrenen Unternehmer sehen da viele Dinge anders.
Gruß Dieter
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