SchlauFuchs
01.02.2003, 01:09 |
Wegen einem Text auf meiner Homepage, Jurist und Historiker bitte mal reinschaun Thread gesperrt |
-->Hallo,
Ich hab einen schon älteren Text ohne (für mich) nachvollziehbare Quellenangabe ausgegraben und auf meine Homepage gesetzt; ich würde mich freuen, wenn Juristen und Historiker, die sich mit der Einrichtung der BRD und der Wiedervereinigung beschäftigt haben, mal drüberschauen könnten, ob die darin gemachten Aussagen, Schlußfolgerungen und Ansätze fachlich richtig sind. Wenn da Unfug drin steht, würde ich es wieder runter nehmen.
ciao!
SF
<ul> ~ Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Ã-ffentlichen Recht</ul>
|
dr.seidel
01.02.2003, 01:40
@ SchlauFuchs
|
Re: Wegen einem Text auf meiner Homepage, Jurist und Historiker bitte mal reinschaun |
-->Der Autor besteht darauf das völkerrechtlich das Deutsche Reich nicht kapituliert hat.Kapituliert haben Teilstreitkräfte der Deutschen Wehrmacht.Das Deutsche Reich hat völkerrechtlich nicht kapituliert sondern ist nur Konzessionen eingegangen.Das ist aber nur blödes Juristenzeugs.Der Autor ist nach meiner Ansicht Revisionist oder legt außerordentlichen Wert auf rechtliche Feinheiten.Das ist allerdings nicht abwertend gemeint.Adolf Hitler beugte das Völkerrecht bis 1940, 41 brach er es.Das Kriegsrecht zu dieser Zeit sah zb.Repressionen vor die heute als Mord gewertet werden.Recht entspricht wohl nie dem gesunden Menschenverstand.Jeder Mensch weiß oder ahnt zumindest was Unrecht ist.
|
Wal Buchenberg
01.02.2003, 09:51
@ dr.seidel
|
Müdes Lächeln |
-->Hallo Schlaufuchs,
Wer will, kann tausende von Rechtsvorschriften des 3.Reiches, 2.Reiches, 1.Reiches oder aus dem Mittelalter ausgraben und mit gutem Recht und unwiderlegbar behaupten: Dieser und jener Paragraf ist nicht ausdrücklich aufgehoben worden und gilt also weiter.
Kann man damit mehr ernten als ein müdes Lächeln?
Was zählt, sind nicht Rechtsvorschriften, sondern Machtverhältnisse. Rechtsvorschriften stehen auf dem Papier. Nur wo eine Vollstreckergewalt willens und in der Lage ist, bestimmte Rechtsvorschriften durchzusetzen, nur dort gilt dieses Recht.
Wer das nicht sieht, der wird in der öffentlichen Debatte nicht ernstgenommen.
Gruß Wal
|
marsch
01.02.2003, 10:08
@ SchlauFuchs
|
Dazu gibt's auch noch den hier... |
-->
<ul> ~ Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht?</ul>
|
SchlauFuchs
01.02.2003, 10:46
@ Wal Buchenberg
|
Re: Müdes Lächeln |
-->>Hallo Schlaufuchs,
>Wer will, kann tausende von Rechtsvorschriften des 3.Reiches, 2.Reiches, 1.Reiches oder aus dem Mittelalter ausgraben und mit gutem Recht und unwiderlegbar behaupten: Dieser und jener Paragraf ist nicht ausdrücklich aufgehoben worden und gilt also weiter.
>Kann man damit mehr ernten als ein müdes Lächeln?
>Was zählt, sind nicht Rechtsvorschriften, sondern Machtverhältnisse. Rechtsvorschriften stehen auf dem Papier. Nur wo eine Vollstreckergewalt willens und in der Lage ist, bestimmte Rechtsvorschriften durchzusetzen, nur dort gilt dieses Recht.
>Wer das nicht sieht, der wird in der öffentlichen Debatte nicht ernstgenommen.
>Gruß Wal
Im Text handelt es sich nicht um irgendwelche verstaubten Gesetze von Annu Dazumal aus Kaiserbarbarossas Zeiten, sondern um immer noch so aktuelle Sachen wie Genver Konventionen, Haager Landkriegsordnung, Völkerrecht. Die wurden m.W. nach nicht ad acta gelegt.
Anderseits gilt heute mehr denn je das Recht des Stärkeren
ciao!
SF
|