000
08.02.2003, 12:38 |
FRAGE an den geballten Sachverstand des Forums - i.S. VormundschaftGericht Thread gesperrt |
-->Hallo, Frage an alle,
Ich bin momentan dabei, mein 35jähriges Mietshaus zu verkaufen,
da ich zuviel Geld für Renovierungskosten (neue Fenster, neue
Heizung, Wärmedämmung, etc. etc. ) aufbringen müßte, Geld
das ich nicht habe, bzw. das ich lieber als Vorsorge für offen-
sichtlich anstehende schlechte Zeiten gebrauchen möchte.
Nächste Woche soll der Notar-Termin anberaumt werden.
Ich bin alleinstehender Witwer, 47 Jahre, mit einem
7jährigen Kind u habe somit das alleinige Sorgerecht.
Das Haus erwarb ich vor 12 Jahren zu Lebzeiten meiner
Frau, die vor 4 Jahren an Krebs verstarb.
Sie hinterließ kein Testament u wir lebten in üblicher
gesetzlicher Zugewinngemeinschaft, so daß meiner 7jährigen
Tochter ein Achtel des Verkaufserlöses als gesetzlicher Pflicht-
teil zusteht. Dagegen habe ich auch gar nichts - alles okay!!!
Aber jetzt kommt das Amtsgericht, Abteilung Vormundschafts-
Gericht u erklärt, zum Schutz der Rechte meines Kindes
bedürfe mein Verkauf VERMUTLICH einer
sog. “““““““““familienrichterlichen Genehmigung““““““““““““
Dies hat für mich sehr teure u problematische Konsequenzen.
1.)
Ich muß den Pflichtteil meiner Tochter (1:8), ca. 20 000 EURO
„“““““mündelsicher anlegen““““““““““, bis meine Tochter
18 Jahrte alt ist, also sage u schreibe 11 Jahre lang, u das in unserer
heutigen total unsicheren Zeit. Ich solle das Geld beispielsweise
in Schuldverschreibungen des Bundes, Bundesschatzbriefe etc.
11 Jahre lang anlegen, also auf deutsch gesagt, ich soll langfristig
in den Schuldenberg unseres Schuldenstaates INVESTIEREN!!!
Und das zum staatlich verordneten Wohl meines Kindes.!!!!!!
Wahnsinn!!!!!!!!!!!!!!!!
2.)
Damit ich mein Kind bzgl. des VERKAUFSPREISES der Immobilie
nicht betrügen kann, soll ich ein GUTACHTEN über den Wert
des Hauses, bzw. zumindest ein „ausführliches u glaubhaftes
WERTERMITTLUNGSVERFAHREN über den Wert des
Hauses vorlegen, denn der NOTARIELL beurkundete Verkaufs-
preis zählt offensichtlich nicht als wirklich BEWIESENER
Verkaufspreis - ich könnte ja heimlich Schwarzgeld annehmen
:_;_:;_:;_?????ßßßßßßßß‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘##########
Was für ein Unsinn - ein Gutachten kostet mich 1000 EURO,
u das sog. Wischi-Waschi-Wertermittlungsverfahren muß nicht
anerkannt werden u kostet mich ja auch Geld u kann dann sogar
noch abgelehnt werden.???!!!!!!!!!
Ich schlug vor, dafür Goldmünzen zu kaufen u notariell zu hinter-
legen. Dies wurde abgelehnt, da „““Gold im Wert täglich schwanke
u somit ein Spekulationsobjekt sei.
Ich schlug vor, dafür landwirtschaftlichen Grund u Boden zu kaufen,
aber das geht angeblich auch nicht, da meine 7jährige Tochter kein
Landwirt sei. Da ich selbst ein kleines Stückchen Wald besitze, könnte
dies über ein „rechtliches Konstrukt“ evtl. doch gehen,
aber NUR DANN, wenn das VormundschaftsGericht dem
ausdrücklich zustimmt - aber das wollen die Herren offensichtlich
nicht so recht.
Daraufhin versuchte ich eine Anlage in
““““““norwegischen Staatspapieren“““ bzw. norw. Festgeld
schmackhaft zu machen. Auch dies wurde abgelehnt, da
norw.Krone auch im Kurs schwanke u das Geld solle doch
im Inland mündelsicher angelegt werden.!!!!
Alles was ich vorschlug, wurde mit irgendeiner schwachsinnigen
Bemerkung abgelehnt.
Dabei hat offensichtlich das Vormundschaftsgericht, bzw. genauer
gesagt, der ““betreffende Beamte“““ bzgl. der Definition
„mündelsicher“, bzw. noch extremer ausgedrückt, sogar bzgl. der
Entscheidung überhaupt, ob ich überhaupt eine
„“““familienrichterliche Genehmigung“““ für meinen Hausverkauf
benötige, einen sehr großen Ermessensspielraum, denn angeblich
ist der Begriff MÜNDELSICHER nirgends schriftlich genau
definiert u ist somit mehr oder weniger aus früheren Entscheidungen
im Sinne „einer Art Gewohnheitsrecht“ im Laufe der Jahre halt
so GEWACHSEN - oder anderst ausgedrückt --- obliegt der
Willkühr des jeweiligen entscheidenden Beamten.
Bisher habe ich „mit dem Beamten“ nur dbzl. telefoniert - was
soll ich tun - ihn persönlich aufsuchen - ihm meine strahlend
blauen unschuldigen Augen zeigen, meinen guten Leumund
darlegen, mein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis vor-
legen - oder ihn mit Familie zum Essen im GrandHotel einladen.
Oder soll ich ihm Charts von DAX u Neuem Markt, von der
Deutschen Staatsverschuldung, oder „Richebächer-Abhandlungen“
oder „Diskussions-Threads“ von Dottore, TheoStuss, Euklid,
WalBuchenberg, Baldur usw. usw. usw.
über die Staatsverschuldung
oder EWT-Abhandlungen v JüKü vorlegen, denn VERMUTLICH
meint es der Beamte in seiner geistigen Unbedarftheit u Unterbelichtetheit
ja sogar gut mit meiner Tochter????????????
Soll ich versuchen IHN „umzudrehen“, von meinem Konzept der
langfristigen „““Werterhaltung“““ zu überzeugen - geht das überhaupt -
Schließlich habe ich doch vermutlich einen geistig-stumpfsinnigen
Behörden-Depp vor mir - ich kenne den Mann ja überhaupt nicht - nur
vom Telefonat her - vermutlich ein geistiger Behörden-Tiefflieger.
Wenn ich überlege, daß ich ca. 5000 EURO für den Makler, 1000
EURO für das Gutachten, dann noch Notar- u GrundbuchGebühren
und sonstiges zu berappen habe, um dann von dem Verbliebenen
meine Schulden bei der Bausparkasse u bei der Bank u bei meiner
Schwester zu begleichen habe u dann noch 20 000 EUROs
MÜNDELSICHER in deutschen Staatsschulden 11 Jahre lang
für mein Kind anlegen muß (also theoretisch als wertlos
abschreiben kann), dann muß ich mir die Frage stellen, ob
dies alles dann noch irgendeinen Sinn macht. Die Wahl zw
Cholera u Pest - die Fast-Enteignung durch die offizielle
Hintertür - oder wollen die mich wahnsinnig machen.
Das Mietshaus halten u entsprechen renovieren, kann ich
Unter den jetzigen wirtschaftlichen Gegebenheiten
jedenfalls auch nicht - der Verkauf der Immobilie ist für
mich beschlossene Sache u evtl. werde ich anschließend
(sofort oder später) sogar noch auswandern, um diesem
Wahnsinn künftig zu entgehen.
Oder soll ich dem Beamten mit „Auswandern nach Paraqai“
drohen - aber dann laufe ich vielleicht sogar Gefahr, daß
er mir das SORGERECHT entzieht u alles noch viel
komplizierter wird.
Wer weiß mir einen sinnvollen Rat, wie ich 20 000 EURO
SINNVOLL mündelsicher anlege, ein billigeres Gutachten
bekomme, bzw. noch sinnvoller,
die sog. „“““familienrichterliche Genehmigung““““,
die ja alles dies erst erzeugt, umgehen kann
oder,
wie ich einen beamteten geistigen Tiefflieger des
Vormundschaftsgerichtes v meinem
Konzept überzeugen kann.
Oder soll ich mein Kind als Miteigentümer über zusätzlich
diese 20 000 EURO notariell in mein JETZIGES eigengebztes
Wohnhaus eintragen lassen - kostet aber auch wieder nur
Gebühren u evtl. bin ich dann später, falls ich wirklich
auswandere oder ähnliches vorhabe, dann wieder dbzgl.
gebunden u gehandykappt - wer weiß sinnvollen Rat.??
Danke u Grüße
In die fröhliche Runde -
Es lebe der Wahnsinn!!!!!!!!
Gruß
OOO
|
Luigi
08.02.2003, 14:24
@ 000
|
Re: Ich kann nur aus meinen Erfahrungen heraus antworten |
-->Hallo,
Du hast keine Chance:-) Und das ist ernst gemeint.
Erbengemeinschaften sind immer kompliziert! IMMER!
Und falls man meint es gibt keinen Ärger, weil z.B.die Miterben minderjährig und auch noch die eigenen Kinder sind. Dann springt das Vormundschaftsgericht ein.
Das ist der Standpunkt des Rechtspfleger: Vertretung der Interessen eines minderjährigen Erben!
Der Rechtspfleger hat die Aufgabe sich so aufzuführen, als wäre er der Erbe
Mit allen rechtlichen Mittel! Gutachten, Prozesse... wie eben Erbengemeinschaften so sind!
Vergiss die komplizierten Konstrukte mit deiner Lanwirtschaft oder Wohnhaus.
Du ziehst nur einen Rattenschwanz an wirklich hoch-komplizierten Steuer-/erbschaftsrechtlicher Problemen heran.
Ja und dann der Aufwand, wenn der Rechtspfleger meint, dass du jedes Jahr schriftlich nachweisen sollst wie es dem Vermögen deiner Tochter geht.
Ich bin ein EX-Pflegekind und habe auch noch minderjährig etwas geerbt.
Und der bürokratische und finanzielle Aufwand(Gebühren) nur für das Vormundschaftsgericht war enorm. Aber auf so Kleinigkeiten hinzuweisen, dass ich durch die Erbschaft Einkommenssteuerpflichtig geworden bin, haben sie nicht gemacht.
Deine Ansichten kannst du hier öffentlich machen, aber nicht gegenüber einem Rechtspfleger. Nicht, dass der dir noch deine Eignung als Vermögensverwalter deines Kindes abspricht!
Du darfst die Leute nicht unterschätzen.
Eine Bekannte von mir bekam vor kurzem Post vom Gericht, dass sie eine Vermögensaufstellung ihrer Kinder machen muss.
Der Grund: Sie hat wieder geheiratet! Der böse Stiefvater könnte ja dem Sohnemann seine Hausschuhe entziehen:-)
Das ist natürlich übertrieben, aber auf dem Fragebogen des Gerichts gibt es neben den Punkten Geldvermögen/Immos auch"Zeitwert der Wäsche":-)
Bei den mündelsicheren Anlagen kann ich die ehrlich gesagt auch nicht helfen.
Offene Immo-Fonds müssten gehen, aber die sind vielleicht nach dem Gesetz mündelsicher. Mehr aber auch nicht!
Tagesgeld in € müsste zu machen sein! Die Verzinsung kann locker mit Bundesschatzbriefen mithalten.
Gutachten. Um ein Gutachten wirst du nicht herumkommen.
Der Rechtspfleger muss sich absichern!
Er muss deinem Kind auch in 11 Jahren schriftlich darlegen können, dass alles koscher war!
Das die Immo zum offiziell zum damaligen Verkehrswert verkauft wurde.
Ausserdem sichert dich so ein Gutachten auch gegen deinen Käufer ab.
Falls der Käufer auf die Idee kommt, das du ihn beim Verkauf einige Mängel am Haus vorenthalten hast! Dafür hat der Gutachter eine Haftpflichversicherung ;-)
Bei der heutigen Prozessgeilheit der Menschen, ist das wahrscheinlich noch eine gute Investition! Das sind schon ganz hohe Streitwerte und Gerichtskosten!
PS:
Betrachte den Rechtspfleger als misstrauischen Miterben!
Er hat alle Zeit/Nerven und Geld der Welt um"sein" Recht als Erbe durchzusetzen!
MFG
|
netrader
08.02.2003, 16:40
@ 000
|
Re: Notarielle Beratung erbitten |
-->Hallo 000,
mir scheinen Deine Angaben/Vorstellungen nicht ganz klar, wenn nicht unrichtig.
Mir ist zB der 1/8 Anteil nicht ganz klar. Gibt es noch ein weiters Kind?
Eine sachgerechte Beratung ist im vorliegenden Rahmen nicht möglich.
Ich hoffe, Dein Notar hat einen ordentlichen Bürovorsteher. An diesen würde ich mich zunächst wegen einer Besprechung wenden. Er kann auch viel dazu sagen, mit welchem Rechtspfleger Du es zu tun hast und wer zB ein Gutachten günstig erstellt. Zuweilen kann hier auch die Stellungnahme eines ordentlichen Maklers genügen, insb. dessen glaubhafte und belegbare Darstellung, dass das Objekt schon länger erfolglos zu höheren Preises angeboten war.
Im Ergebnis ist der sog 1/8 Betrag wohl zu klein, um mit dem Rechtspfleger Forumsfragen zu diskutieren.
Letztlich dürfte das Sytem länger durchhalten als viele hier glauben. Ich würde mir die Sache leicht machen und Bundesschatzbriefe kaufen.
Viele Gruesse
netrader
|
000
08.02.2003, 17:35
@ netrader
|
Re: Notarielle Beratung erbitten---an Netrader |
-->>Hallo 000,
>mir scheinen Deine Angaben/Vorstellungen nicht ganz klar, wenn nicht unrichtig.
>Mir ist zB der 1/8 Anteil nicht ganz klar. Gibt es noch ein weiters Kind?
###Hallo Netrader,
es ist mein einziges Kind. Ein Achtel deshalb, weil dem Kind die Hälfte
des mütterlichen Erbteils zusteht, also ein Viertel vom Ganzen. Und
davon wieder die Hälfte (PflichtErbteil) ist dann ein Achtel.
Das Problem besteht darin, daß zB."Bundesschatzbriefe" dann mehr oder
weniger 11 Jahre lang halten soll!!!!!!!!!!!!
Danke für Deine Antwort
Gruß OOO ####################
>Eine sachgerechte Beratung ist im vorliegenden Rahmen nicht möglich.
>Ich hoffe, Dein Notar hat einen ordentlichen Bürovorsteher. An diesen würde ich mich zunächst wegen einer Besprechung wenden. Er kann auch viel dazu sagen, mit welchem Rechtspfleger Du es zu tun hast und wer zB ein Gutachten günstig erstellt. Zuweilen kann hier auch die Stellungnahme eines ordentlichen Maklers genügen, insb. dessen glaubhafte und belegbare Darstellung, dass das Objekt schon länger erfolglos zu höheren Preises angeboten war.
>Im Ergebnis ist der sog 1/8 Betrag wohl zu klein, um mit dem Rechtspfleger Forumsfragen zu diskutieren.
>Letztlich dürfte das Sytem länger durchhalten als viele hier glauben. Ich würde mir die Sache leicht machen und Bundesschatzbriefe kaufen.
>Viele Gruesse
>netrader
Grüße zurück
OOO
|
000
08.02.2003, 17:43
@ Luigi
|
Re: Ich kann nur aus meinen Erfahrungen heraus antworten |
-->Hallo Luigi,
Danke für Deine ausführliche Antwort, Du hast ja dbzl. einiges
persönlich erlebt. Deinen Vorschlag mit den Immo-Fonds finde ich
schon einmal ganz gut - ich werde es prüfen.
Ja, ich glaube auch, daß das System noch viel zu lange überleben
wird. Das System will meinem Kind Gutes tun, aber es macht halt
durch seine Unflexibilität/Bürokratismus, wie schon so oft in vielen
anderen Dingen, WAHRSCHEINLICH ALLES KAPUTT!!!!!
Danke nochmals,
Gruß
OOO
#####################################################
>Hallo,
>Du hast keine Chance:-) Und das ist ernst gemeint.
>Erbengemeinschaften sind immer kompliziert! IMMER!
>Und falls man meint es gibt keinen Ärger, weil z.B.die Miterben minderjährig und auch noch die eigenen Kinder sind. Dann springt das Vormundschaftsgericht ein.
>Das ist der Standpunkt des Rechtspfleger: Vertretung der Interessen eines minderjährigen Erben!
> Der Rechtspfleger hat die Aufgabe sich so aufzuführen, als wäre er der Erbe
>Mit allen rechtlichen Mittel! Gutachten, Prozesse... wie eben Erbengemeinschaften so sind!
>Vergiss die komplizierten Konstrukte mit deiner Lanwirtschaft oder Wohnhaus.
>Du ziehst nur einen Rattenschwanz an wirklich hoch-komplizierten Steuer-/erbschaftsrechtlicher Problemen heran.
>Ja und dann der Aufwand, wenn der Rechtspfleger meint, dass du jedes Jahr schriftlich nachweisen sollst wie es dem Vermögen deiner Tochter geht.
>Ich bin ein EX-Pflegekind und habe auch noch minderjährig etwas geerbt.
>Und der bürokratische und finanzielle Aufwand(Gebühren) nur für das Vormundschaftsgericht war enorm. Aber auf so Kleinigkeiten hinzuweisen, dass ich durch die Erbschaft Einkommenssteuerpflichtig geworden bin, haben sie nicht gemacht.
>Deine Ansichten kannst du hier öffentlich machen, aber nicht gegenüber einem Rechtspfleger. Nicht, dass der dir noch deine Eignung als Vermögensverwalter deines Kindes abspricht!
>Du darfst die Leute nicht unterschätzen.
>Eine Bekannte von mir bekam vor kurzem Post vom Gericht, dass sie eine Vermögensaufstellung ihrer Kinder machen muss.
>Der Grund: Sie hat wieder geheiratet! Der böse Stiefvater könnte ja dem Sohnemann seine Hausschuhe entziehen:-)
>Das ist natürlich übertrieben, aber auf dem Fragebogen des Gerichts gibt es neben den Punkten Geldvermögen/Immos auch"Zeitwert der Wäsche":-)
>Bei den mündelsicheren Anlagen kann ich die ehrlich gesagt auch nicht helfen.
>Offene Immo-Fonds müssten gehen, aber die sind vielleicht nach dem Gesetz mündelsicher. Mehr aber auch nicht!
>Tagesgeld in € müsste zu machen sein! Die Verzinsung kann locker mit Bundesschatzbriefen mithalten.
>Gutachten. Um ein Gutachten wirst du nicht herumkommen.
>Der Rechtspfleger muss sich absichern!
>Er muss deinem Kind auch in 11 Jahren schriftlich darlegen können, dass alles koscher war!
>Das die Immo zum offiziell zum damaligen Verkehrswert verkauft wurde.
>Ausserdem sichert dich so ein Gutachten auch gegen deinen Käufer ab.
>Falls der Käufer auf die Idee kommt, das du ihn beim Verkauf einige Mängel am Haus vorenthalten hast! Dafür hat der Gutachter eine Haftpflichversicherung ;-)
>Bei der heutigen Prozessgeilheit der Menschen, ist das wahrscheinlich noch eine gute Investition! Das sind schon ganz hohe Streitwerte und Gerichtskosten!
>PS:
> Betrachte den Rechtspfleger als misstrauischen Miterben!
>Er hat alle Zeit/Nerven und Geld der Welt um"sein" Recht als Erbe durchzusetzen!
>MFG
|
R.Deutsch
08.02.2003, 18:13
@ 000
|
Goldgedeckte Anleihe (owT) |
-->
|
000
08.02.2003, 20:02
@ R.Deutsch
|
Re: Goldgedeckte Anleihe (owT) |
-->Hallo R.Deutsch,
Danke vorab für Deine Antwort!
Goldgedeckte Anleihe hört sich in meinen Ohren sehr gut u vielver-
sprechend an. Kannst Du evtl. konkreteres dazu sagen, wo gibt es
solche u gibt es darunter auch evtl. sog."mündelsichere" oder sind
dies nur exotische Konstruktionen"im Geiste eines BeamtenGehirns",
das darüber zu entscheiden hat.
Nochmals vielen Dank
u vielleicht kannst Du (oder ein anderer) noch Näheres dazu beitragen.
Danke u Gruß
OOO
|
Tofir
08.02.2003, 21:46
@ 000
|
Wie wäre es, wenn Du dein Haus vermietest.... |
-->mit langem Mietvertrag und günstiger Miete an jemanden, der es selber auf eigene Kosten renoviert (müsste allerdings im Detail vertraglich abgesichert werden). Einfach nur als Idee um allen Amtschimmeln auszuweichen.
Gruss
tofir
|
foreveryoung
09.02.2003, 10:58
@ 000
|
Re: Zero's kaufen? |
-->guten morgen eines hat mich/uns deine bedauerliche Klemme gelehrt:
in der kommenden Woche werden sowohl nach spanischem wie auch nach deutschem Recht Testamente verfasst.
>Ja, ich glaube auch, daß das System noch viel zu lange überlebt
>wird. eben das befürchte (oder hoffe, wie man will))ich auch.
Aber wenn du Probleme mit den Bundesanleihen und den 11 Jahren hast:
Nimm doch einfach"Zeros" mit Laufzeit 2016 (vielleicht gib es auch welche mit Laufzeit 2014) - die stehen bei ca. 55,55 % (Helaba 256) oder"Weltbank 16" zu 53,35 % - dann hast deine Tochter in 13 Jahren knapp das Doppelte, wenn, ja wenn die Systeme halten.Schlecht ist, dass die Kurse so ziemlich oben sind.
Aber wenn du ohnehin durchhalten m u s s t - egal.
Aber du brauchst dich unterwegs wenigstens nicht mehr um Wiederanlagen kümmern.
Und die steuerliche Seite wird bis dahin wahrscheinlich auch noch mal xmal geändert. ZINSEN fallen jedenfalls k e i n e an - das ist bei Zeros halt so.
Das System will meinem Kind Gutes tun, aber es macht halt
>durch seine Unflexibilität/Bürokratismus, wie schon so oft in vielen
>anderen Dingen, WAHRSCHEINLICH ALLES KAPUTT , leider ja, vollkommen realistisch erkannt
Betrachte den Rechtspfleger als misstrauischen Miterben!
>>Er hat alle Zeit/Nerven und Geld der Welt um"sein" Recht als Erbe durchzusetzen![b] so ist es leider und wir alle wissen es: die Bevormundung durch den Staat soll und wird weiter und weiter ausgebaut werden. Deswegen kann ich deine Pläne, diesem Irrenhaus bald tschuess zu sagen,gutheissen.
Nur Mut!
in meiner neuen Wahlheimat sind es nach ein paar
Regenschauer (gestern morgen mal)wieder
stabile 20 Grad im Schatten,
bei stahlendem Sonnenschein
tschuess und
gute Geschäfte
A.Weber
|