Baldur der Ketzer
10.02.2003, 23:09 |
Bitte an die mitschreibenden Studenten - Notstandsgesetze Thread gesperrt |
-->Hallo,
es gibt in Unibibliotheken oft einen versifften Uraltordner mit pergamentartig vergilten Loseblättern, die Notstandsgesetze.
Insbesondere das Wirtschaftssicherungsgesetz hat es in sich, läßt sich aber - wohldurchdacht...... - nirgends online auftreiben.
Kann mal jemand von Euch gelegentlich da nachbohren, und die wichtigsten Fäkalhämmer davon öffentlich machen?
Die Dinger sind ja seit Ausrufung des Natofalls (§5) in kraft, bloß merkts (noch) keiner.
Da steht dann drin, sinngemäß, daß Banken die nötige Liquidität der Staatsorgane zu gewährleisten haben (Barmittelbeschlagnahme gegen Quittung, versteht sich), und so Zeugs, soweit ich mich erinnere.
Schon mal im voraus Danke für Eure Hilfe!
Bestens grüßt der Baldur
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Kallewirsch
11.02.2003, 00:06
@ Baldur der Ketzer
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Doch doch das WirtschaftssicherSTELLUNGSgesetz ist online |
-->>Hallo,
>es gibt in Unibibliotheken oft einen versifften Uraltordner mit pergamentartig vergilten Loseblättern, die Notstandsgesetze.
>Insbesondere das Wirtschaftssicherungsgesetz hat es in sich, läßt sich aber - wohldurchdacht...... - nirgends online auftreiben.
>Kann mal jemand von Euch gelegentlich da nachbohren, und die wichtigsten Fäkalhämmer davon öffentlich machen?
>Die Dinger sind ja seit Ausrufung des Natofalls (§5) in kraft, bloß merkts (noch) keiner.
>Da steht dann drin, sinngemäß, daß Banken die nötige Liquidität der Staatsorgane zu gewährleisten haben (Barmittelbeschlagnahme gegen Quittung, versteht sich), und so Zeugs, soweit ich mich erinnere.
>Schon mal im voraus Danke für Eure Hilfe!
>Bestens grüßt der Baldur
<ul> ~ Wirtschaftssicherstellungsgesetz z. B. hier</ul>
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Baldur der Ketzer
11.02.2003, 00:19
@ Kallewirsch
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oh, ich Dödel - hallo, Kallewirsch, es muß heißen WirtschaftsSICHERUNGsG, mfG (owT) |
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