-->Wettbewerbszentrale rügt SEB wegen Lockvogelangebot
Frankfurt/Main - Die Bad Homburger Wettbewerbszentrale hat die deutsche Tochter der schwedischen Bank SEB wegen eines „Lockvogelangebotes“ gerügt. SEB-Kunden hatten sich an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gewandt, weil sie nicht mehr die in Anzeigen versprochenen Zinsen erhielten. Die Bank begründete dagegen die Kappung ihres Hochzinskontos mit der Zinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB).
Die SEB hatte Mitte November in einer Medienkampagne für ein neues „Hochzinskonto mit vier Prozent p.a.“ geworben. Unter dem Slogan „In unseren Filialen parkt Ihr Geld am besten“ wurde der konkurrenzlos hohe Zins für Summen von mehr als 10 000 Euro bis zum 30. Juni 2003 garantiert. Viele Bankkunden - von der attraktiven Anlage gelockt - erlebten in den SEB-Filialen aber eine Enttäuschung. Ihnen wurde nur ein Zinssatz von 3,25 Prozent eingeräumt. Die Wettbewerbszentrale rügte die Werbepraktiken der Bank wegen Irreführung. Die SEB unterschrieb eine Unterlassungserklärung, so dass der Konflikt ohne Gerichtsverfahren beigelegt wurde.
SEB-Sprecher Heinrich Schaumburg wehrt sich gegen den Vorwurf, sein Haus habe mit einem Lockvogelangebot Kunden anziehen wollen. Die Werbekampagne sei Mitte November angelaufen, die EZB habe aber am 5. Dezember ihren Leitzins von 3,25 auf 2,75 Prozent gesenkt. Mit Beginn der darauf folgenden Woche habe die Bank ihr Angebot an die veränderten Marktbedingungen angepasst. „Das ist juristisch einwandfrei“, betonte Schaumburg. Während die EZB ihren Leitzins aber nur um 0,50 Punkte zurücknahm, senkte die SEB den Einlagezins auf dem „Hochzinskonto“ aber gleich um 0,75 Punkte. dpa
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